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   BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83   

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https://dejure.org/1983,3569
BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83 (https://dejure.org/1983,3569)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1983 - 8 B 78.83 (https://dejure.org/1983,3569)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1983 - 8 B 78.83 (https://dejure.org/1983,3569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durch die Erhebung einer Kurabgabe als grundsätzlich bedeutsame Frage - Begriff der "Freizügigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83
    Davon kann indes keine Rede sein, wenn - wie hier - eine Aufenthalts- oder Wohnsitznahme unter sachangemessenen Voraussetzungen von der Zahlung einer Kurabgabe abhängig gemacht wird (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1956 - BVerwG IV C 012.55 - BVerwGE 3, 308 [312 f.] und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 29.60 - BVerwGE 12, 140 [162]).
  • BVerwG, 29.05.1956 - IV C 12.55
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83
    Davon kann indes keine Rede sein, wenn - wie hier - eine Aufenthalts- oder Wohnsitznahme unter sachangemessenen Voraussetzungen von der Zahlung einer Kurabgabe abhängig gemacht wird (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1956 - BVerwG IV C 012.55 - BVerwGE 3, 308 [312 f.] und vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 29.60 - BVerwGE 12, 140 [162]).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83
    Art. 11 Abs. 1 GG gewährleistet ihnen das Recht, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1953 - 1 BvL 104/52 - BVerfGE 2, 266 [273] und vom 25. Januar 1977 - 1 BvR 210/74 u.a. - BVerfGE 43, 203 [211]).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83
    Art. 11 Abs. 1 GG gewährleistet ihnen das Recht, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1953 - 1 BvL 104/52 - BVerfGE 2, 266 [273] und vom 25. Januar 1977 - 1 BvR 210/74 u.a. - BVerfGE 43, 203 [211]).
  • BVerwG, 28.09.1972 - I B 23.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufenthalt in

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83
    Daraus folgt, daß der Zugang zu einer Gemeinde nicht "gesperrt" (BVerfG, Beschluß vom 23. Juli 1958 - 1 BvL 1/52 - BVerfGE 8, 95 [97 f.]), d.h. nicht eine Maßnahme ergriffen werden darf, durch die jemandem der Aufenthalt in einer Gemeinde (geboten oder) verboten wird (BVerwG, Beschluß vom 28. September 1972 - BVerwG I B 23.72 - Buchholz 11 Art. 11 GG Nr. 7 S. 1 [2]).
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 1/52

    Verfassungsmäßigkeit der Genehmigungs- und Meldepflicht nach dem LWG

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83
    Daraus folgt, daß der Zugang zu einer Gemeinde nicht "gesperrt" (BVerfG, Beschluß vom 23. Juli 1958 - 1 BvL 1/52 - BVerfGE 8, 95 [97 f.]), d.h. nicht eine Maßnahme ergriffen werden darf, durch die jemandem der Aufenthalt in einer Gemeinde (geboten oder) verboten wird (BVerwG, Beschluß vom 28. September 1972 - BVerwG I B 23.72 - Buchholz 11 Art. 11 GG Nr. 7 S. 1 [2]).
  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09

    Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht

    Der Schutzbereich der Freizügigkeit begründet hiervon abgesehen keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Entschluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 1983 - 8 B 78/83 -, Buchholz 401.63 Kurabgaben Nr. 5; BVerwG, Beschluss vom 9. April 2009 - 6 B 80/08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20

    Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 -, juris, Rn. 57; BVerwG, Beschlüsse vom 9. April 2009 - 6 B 80.08 -, juris, Rn. 5, und vom 22. August 1983 - 8 B 78.83 -, juris, Rn. 1.
  • VGH Bayern, 27.03.2013 - 4 ZB 12.1477

    Zur grundrechtlichen und unionsrechtlichen Vereinbarkeit der Erhebung einer

    Davon abgesehen, begründet der Schutzbereich der Freizügigkeit keinen Anspruch darauf, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Entschluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen (BVerfG, a.a.O., unter Verweis auf BVerwG, B.v. 22.8.1983 - 8 B 78/83 - juris Rn. 1 und B.v. 9.4.2009 - 6 B 80/08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 09.04.2009 - 6 B 80.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Erhebung von

    Davon abgesehen hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erhebung einer mit dem Wohnsitz oder Aufenthalt verbundenen Abgabe das Freizügigkeitsgrundrecht verletzen kann, bereits entschieden, dass sich aus Art. 11 Abs. 1 GG kein Anspruch darauf ergibt, dass der Aufenthalt an einem bestimmten Ort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mit Konsequenzen verbunden ist, die zu dem Entschluss veranlassen können, von einem Aufenthalt abzusehen, und dass für eine abweichende Betrachtung allenfalls dort Raum bleibt, wo solche Hinderungsgründe in ihrer Auswirkung praktisch einem strikten Verbot gleichkommen (vgl. Beschluss vom 22. August 1983 BVerwG 8 B 78.83 Buchholz 401.63 Kurabgaben Nr. 5).
  • VG Greifswald, 04.01.2010 - 3 A 1848/08

    Unzulässige Ausnahmen in Kurabgabesatzung

    Davon kann indes keine Rede sein, wenn eine Aufenthalts- oder Wohnsitznahme unter sachangemessenen Voraussetzungen von der Zahlung einer Kurabgabe abhängig gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 22.08.1983 - 8 B 78/83 und Beschl. v. 09.04.2009 - 6 B 80/08, jeweils zit. n. juris).
  • VG Greifswald, 04.12.2009 - 3 A 1380/07

    Kurabgabe für einen Kleingarten mit Laube

    Davon kann indes keine Rede sein, wenn eine Aufenthalts- oder Wohnsitznahme unter sachangemessenen Voraussetzungen von der Zahlung einer Kurabgabe abhängig gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 22.08.1983 - 8 B 78/83 und Beschl. v. 09.04.2009 - 6 B 80/08, jeweils zit. n. juris).
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