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   BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06   

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BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06 (https://dejure.org/2006,2097)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2006 - 8 B 8.06 (https://dejure.org/2006,2097)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2006 - 8 B 8.06 (https://dejure.org/2006,2097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 55a, 81
    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument; qualifizierte Signatur.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 55a, 81
    Computerfax; Funkfax; Klageschrift; Schriftform; elektronisches Dokument; qualifizierte Signatur

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die wirksame Klageerhebung durch Computerfax auch auf die Übermittlung per "Funkfax" ; Festhalten an dieser Rechtsprechung auch nach Einfügung des § 55a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument; qualifizierte Signatur

  • Judicialis

    VwGO § 55a; ; VwGO § 81

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 55a § 81
    Klageerhebung durch Funkfax

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Klageerhebung bei Übermittlung per "Funkfax"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1989
  • NVwZ 2006, 1194 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 947 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat in dem Beschluss vom 5. April 2000 (a.a.O.) entschieden, dass maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit des elektronisch übermittelten Schriftsatzes nicht eine etwa beim Absender vorhandene Kopiervorlage oder eine nur im Textverarbeitungs-PC befindliche Datei, sondern allein die auf seine Veranlassung am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde sei.

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 28.83

    Bescheid - Fotokopie - Maschienenschriftlich - Klageschrift - Unwirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Dies führt dazu, dass in der Divergenzrüge zugleich eine Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zu sehen ist (vgl. Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13 m.w.N. sowie Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2019 - 9 LB 59/17

    Bekanntgabe; elektronische Form; elektronische Übermittlung; Fristbeginn;

    Dies wäre im Hinblick auf die verschiedenen Übermittlungsmöglichkeiten (z. B. Einwurf in Gerichtsbriefkasten, Einschaltung eines Postdienstleisters oder Boten, Übermittlung per Telefax) und der dabei einzuhaltenden Modalitäten, die zudem teilweise umstritten sind (wie z. B. den Anforderungen beim sog. Computer- bzw. Funkfax; dazu BVerwG, Beschluss vom 30.3.2006 - 8 B 8.06 -, juris Rn. 6 f.), in der Regel gar nicht möglich und im Übrigen fehleranfällig.
  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

    Auch solche Fernkopien fallen in den Anwendungsbereich des § 130 Nr. 6 ZPO, weil die Übermittlung an den Empfänger über das Telefonnetz erfolgt, dürften aber kaum eine höhere Gewähr für eine autorisierte und unverfälschte Übermittlung als eine Versendung per E-Mail bieten." (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 8 B 8/06, NJW 2006, 1989 zur Übermittlung per Funkfax; BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25/85, NJW 1987, 2098 zur Übermittlung per Telebrief).
  • BVerwG, 25.04.2012 - 8 C 18.11

    Signatur; elektronische; Berufungsbegründungsschrift; Wiedereinsetzung; höhere

    Während die prozessuale Schriftform allein die Urheberschaft eines Dokuments gewährleisten soll, dienen die hohen Anforderungen an die Signatur elektronischer Dokumente zusätzlich dem Schutz vor nachträglichen Änderungen, also ihrer Integrität (BTDrucks 15/4067 S. 8 f., S. 37; Beschluss vom 30. März 2006 - BVerwG 8 B 8.06 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 55a Rn. 10).
  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    cc) Wegen dieser Unterscheidung wird die Wirksamkeit der Abgabe schriftlicher Erklärungen per Computerfax durch die Einfügung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr in die Verfahrensgesetze nicht berührt, weil ein Computerfax kein elektronisches Dokument darstellt (BVerwG, NJW 2006, 1989, 1990).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Denn die Wirksamkeit einer Bekanntgabe behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen per Telefax wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch die Einfügung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr in die Verfahrensgesetze nicht berührt, weil ein Computerfax oder Funkfax kein elektronisches Dokument darstellt (BVerwG-Beschluss vom 30. März 2006  8 B 8/06, NJW 2006, 1989; ebenso Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 19. Aufl., § 55a Rz 5).

    Für andere Dokumente stellt sich selbst bei Übermittlung per Telefax --wie im Streitfall-- das Problem der Integrität nicht anders als bei traditionell übermittelten Schriftstücken, für die eine qualifizierte Signatur nicht erforderlich ist (BVerwG-Beschluss in NJW 2006, 1989).

  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Wie das OVG Rheinland-Pfalz (10 A 11741/05) zutreffend entschieden hat, entfaltet das einem schriftlich zu unterzeichnenden Schriftstück gleichstehende elektronische Dokument keine Rechtswirkung, wenn es nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, und zwar wegen der Möglichkeit der nachträglichen Veränderung oder Fälschung (ähnlich, wenn auch zurückhaltender BVerwG NJW 2006, 1989, 1990).
  • OVG Hamburg, 26.11.2015 - 4 Bf 96/14

    Einkommensprognoseentscheidung bei der Bewilligung von Wohngeld

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist aber geklärt, dass das Schriftformerfordernis des § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO auch gewahrt wird, wenn die Klageerhebung per Computerfax erfolgt und hierbei ein Dokument übermittelt wird, das eine eingescannte Unterschrift trägt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.3.2006, 8 B 8.06, NJW 2006, 1989, juris Rn. 4 ff., im Anschluss an GmS-OGB, Beschl. v. 5.4.2000, GmS-OGB 1/98, NJW 2000, 2340, juris Rn. 9 ff., der im Leitsatz allerdings eine Beschränkung auf Prozesse mit Vertretungszwang vornimmt, vgl. auch BGH, Beschl. v. 10.10.2006, XI ZB 40/05, NJW 2006, 3784, juris Rn. 8; ohne eine derartige Beschränkung: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.11.2014, 4 So 47/14, BA S. 5 f.).
  • BFH, 28.01.2014 - VIII R 28/13

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch Übersendung eines Steuerbescheids im Wege des

    Denn die Wirksamkeit einer Bekanntgabe behördlicher oder gerichtlicher Entscheidungen per Telefax wird nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch die Einfügung der Vorschriften über den elektronischen Rechtsverkehr in die Verfahrensgesetze nicht berührt, weil ein Computerfax oder Funkfax kein elektronisches Dokument darstellt (BVerwG-Beschluss vom 30. März 2006  8 B 8/06, NJW 2006, 1989; ebenso Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 19. Aufl., § 55a Rz 5).

    Für andere Dokumente stellt sich selbst bei Übermittlung per Telefax --wie im Streitfall-- das Problem der Integrität nicht anders als bei traditionell übermittelten Schriftstücken, für die eine qualifizierte Signatur nicht erforderlich ist (BVerwG-Beschluss in NJW 2006, 1989).

  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - 7 AS 205/11

    Eingescannte Unterschrift; elektronische Form; E-Mail; PDF-Datei; Schriftform;

    Auch solche Fernkopien fallen in den Anwendungsbereich des § 130 Nr. 6 ZPO , weil die Übermittlung an den Empfänger über das Telefonnetz erfolgt, dürften aber kaum eine höhere Gewähr für eine autorisierte und unverfälschte Übermittlung als eine Versendung per E-Mail bieten." (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30.03.2006 - 8 B 8/06, NJW 2006, 1989 zur Übermittlung per Funkfax; BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25/85, NJW 1987, 2098 zur Übermittlung per Telebrief).
  • FG Düsseldorf, 09.07.2009 - 16 K 572/09

    Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Es würde sich - da selbstverständlich - um eine inhaltsleere Floskel handeln (vgl. etwa die "weite Auslegung" im Beschluss des BVerwG vom 30. März 2006 8 B 8/06, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1989).

    Schließlich vermag der Senat im Ergebnis auch keine Gründe dafür erkennen, warum die Klageerhebung per E-Mail im Hinblick auf § 64 Abs. 1 FGO strengeren Formvoraussetzungen unterliegen soll als etwa das Telegramm oder das Computerfax bzw. Funkfax (vgl. zu letzterem etwa BVerwG, Beschluss vom 30 März 2006 8 B 8/06, NJW 2006, 1989).

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

  • BSG, 30.03.2015 - B 12 KR 102/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verstoß der Vorinstanz gegen das

  • OVG Sachsen, 09.07.2019 - 5 A 327/19

    Elektronisches Dokument, Fax, Schriftform

  • BVerwG, 25.01.2023 - 2 WDB 10.22

    Beschwerde eines früheren Soldaten gegen die durch den Vorsitzenden einer

  • FG Köln, 05.11.2009 - 6 K 3931/08

    Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung durch Computer-Fax unwirksam

  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

  • VG Neustadt, 22.09.2011 - 4 K 540/11

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung bei elektronischer Möglichkeit der

  • LSG Baden-Württemberg, 08.08.2023 - L 10 U 1328/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - elektronischer Rechtsverkehr -

  • VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 759/09

    Entschädigungsrecht; Entschädigung der mit einem dinglichen Nutzungsrecht

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2023 - L 2 AS 519/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahme durch einen von mehreren Klägern

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

  • VG Neustadt, 11.02.2008 - 4 K 1537/07
  • FG Hessen, 06.12.2018 - 4 K 1880/14

    § 52a FGO

  • VGH Bayern, 15.04.2009 - 8 ZB 08.3146
  • VG Arnsberg, 28.10.2014 - 9 K 3637/12

    Verlust des Anspruchs auf Wiederholung oder Neubewertung einer Dissertation nach

  • OVG Sachsen, 25.09.2006 - A 2 B 724/05

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz

  • VG Neustadt, 03.07.2006 - 4 L 989/06

    Widerspruchserhebung mittels Computerfax; Gewerbeuntersagung - Steuerrückstände

  • VG Neustadt, 16.07.2012 - 4 K 316/12

    Zwangsgeldfestsetzung

  • VG Köln, 05.06.2023 - 33 K 3267/22

    Public Key Infrastructure der Bundeswehr (PKIBw) Unterzeichnung Wahlvorschlag

  • VG München, 09.09.2015 - M 18 K 13.5848

    Tierschutzrechtliche Anordnung - Erledigung vor Klageerhebung

  • VG Berlin, 27.12.2010 - 29 K 416.10

    Schriftformerfordernis bei der Klageerhebung

  • VG München, 09.09.2015 - M 18 K 15.494

    Klage gegen vorübergehende Untersagung der Rohmilchanlieferung

  • VG München, 09.09.2015 - M 18 K 13.5686

    Erledigung vor Klageerhebung - Vorübergehende Untersagung der Rohmilchanlieferung

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