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   FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02   

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FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02 (https://dejure.org/2004,11509)
FG Berlin, Entscheidung vom 17.12.2004 - 8 B 8279/02 (https://dejure.org/2004,11509)
FG Berlin, Entscheidung vom 17. Dezember 2004 - 8 B 8279/02 (https://dejure.org/2004,11509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten; Rechtmäßigkeit von Gewerbesteuerbescheiden; Steuerliche Behandlung von Wartungsaufwendungen bei Flugzeugen

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Luftfahrzeugen als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten beim Vermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 544
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 27.06.2001 - I R 45/97

    Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Danach müsse eine als Rückstellung anzuerkennende Verpflichtung nicht nur an Vergangenes anknüpfen, sondern auch Vergangenes abgelten (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.2001 -I R 45/97 -BFH/NV 2001 S. 1334 m.w.N.).

    Denn weder gebe es einen handelsrechtlichen Grundsatz ordnungsmäßiger Bilanzierung, der es gebietet, Einnahmen in ein späteres Wirtschaftsjahr zu verlagern, in welchem die Ausgaben anfallen, zu deren Deckung sie dienen, noch einen solchen, der fordert, Ausgaben in das Jahr zu verlagern, in welchem die Einnahmen zufließen, aus denen die Ausgaben gedeckt werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 27.06.2001 -I R 45/97 -a.a.O., BFH-Urteil vom 29.11.1990 -IV R 131/89 -BStBI. II 1992 S. 715).

    Das Realisationsprinzip sei damit systematisch dem Vorsichtsprinzip zuzuordnen, d.h. auf die Nichterfassung nichtrealisierter Erträge gerichtet und begrenzt ( BFH-Urteil vom 27-06-2001 -I R 45/97 -a.a.O.).

    In beiden Fällen muss die wirtschaftliche Verursachung für die ungewisse Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag liegen; außerdem muss der Schuldner ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen (BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334 m.w. N.).

    Zwar ist richtig, dass die Rechtsprechung zur Rückstellung für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen keine wirtschaftliche Verursachung vor deren rechtlicher Verbindlichkeit annimmt (z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BStBl. II 1987, 848 zu Wartungskosten bei Fluggeräten; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BStBl. II 1992, 600 zur Verpflichtung zum Uferschutz und zur Gewässerentschlammung, BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334 zu emissionsrechtlichen Auflagen).

  • BFH, 17.12.1998 - IV R 21/97

    Rückstellung bei bedingter Rückzahlungsverpflichtung

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Der BFH hat festgestellt, dass das Realisationsprinzip nicht gebietet, einen Passivposten in Höhe des empfangenen Betrages zu bilanzieren (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1998 -IV R 21/97 -BStBI. II 2000 S. 116), sondern dass es einen Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass Aufwendungen den Erträgen zuzuordnen sind, durch die sie wirtschaftlich veranlasst sind, nicht gebe.

    Dabei ist es unerheblich, welcher Art die Bedingung ist, die eine Rückzahlungspflicht auslösen kann (BFH -Urteil vom 17. Dezember 1998 IV R 21/97, BStBl. II 2000, 116).

  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 327/83

    Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Überholung eines Lüftfahrtgeräts vor

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Er hat vorgetragen, nach dem BFH-Urteil vom 19.5.1987-VIII R 327/83 -BStBI.

    Zwar ist richtig, dass die Rechtsprechung zur Rückstellung für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen keine wirtschaftliche Verursachung vor deren rechtlicher Verbindlichkeit annimmt (z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BStBl. II 1987, 848 zu Wartungskosten bei Fluggeräten; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BStBl. II 1992, 600 zur Verpflichtung zum Uferschutz und zur Gewässerentschlammung, BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334 zu emissionsrechtlichen Auflagen).

  • BFH, 15.04.1993 - IV R 75/91

    Bilanzierung - Rückstellung - Leasing

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Für bedingt zurückzugewährende Zuwendungen ist seit langem anerkannt, dass bei entsprechender Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme (BFH -Beschluss vom 04. November 1999 IV B 152/98, BFH/NV 2000, 693) zur gewinnmäßigen Neutralisierung der Zuwendung für die Rückgewährsverpflichtung eine Rückstellung zu bilden ist (vgl. z.B. BFH -Urteile vom 28. Juni 1989 I R 86/85, BStBl. II 1990, 550;vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BStBl. II 1991, 479;vom 15. April 1993 IV R 75/91, BFHE 171, 434).
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 28/91

    1. Wirtschaftliche Verursachung der Verpflichtung, Uferschutzarbeiten und

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Zwar ist richtig, dass die Rechtsprechung zur Rückstellung für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen keine wirtschaftliche Verursachung vor deren rechtlicher Verbindlichkeit annimmt (z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BStBl. II 1987, 848 zu Wartungskosten bei Fluggeräten; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1991 IV R 28/91, BStBl. II 1992, 600 zur Verpflichtung zum Uferschutz und zur Gewässerentschlammung, BFH-Urteil vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFH/NV 2001, 1334 zu emissionsrechtlichen Auflagen).
  • BFH, 28.06.1989 - I R 86/85

    Zur Abgrenzung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Für bedingt zurückzugewährende Zuwendungen ist seit langem anerkannt, dass bei entsprechender Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme (BFH -Beschluss vom 04. November 1999 IV B 152/98, BFH/NV 2000, 693) zur gewinnmäßigen Neutralisierung der Zuwendung für die Rückgewährsverpflichtung eine Rückstellung zu bilden ist (vgl. z.B. BFH -Urteile vom 28. Juni 1989 I R 86/85, BStBl. II 1990, 550;vom 12. Dezember 1990 I R 153/86, BStBl. II 1991, 479;vom 15. April 1993 IV R 75/91, BFHE 171, 434).
  • BFH, 03.07.1997 - IV R 49/96

    Bilanzsteuerliche Behandlung von Druckbeihilfen, die unter bestimmten

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Für die Höhe der Rückstellung ist der Grad der Wahrscheinlichkeit maßgeblich, mit dem die vereinnahmten Mittel zurückgewährt werden müssen (BFH -Urteil vom 03. Juli 1997 IV R 49/96, BStBl. II 1998, 244).
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Zudem kann das öffentliche Bedürfnis nach Sicherheitsleistung entfallen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang erwartet werden kann (BFH-Urteil vom 13.10.1988, IV R 220/85, BStBl. II 1989, 39; BFH-Beschluss vom 22.07.1986, VII B 149/85 a.a.O.).
  • BFH, 22.07.1986 - VII B 149/85

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids bei Gefährdung der

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Zudem kann das öffentliche Bedürfnis nach Sicherheitsleistung entfallen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang erwartet werden kann (BFH-Urteil vom 13.10.1988, IV R 220/85, BStBl. II 1989, 39; BFH-Beschluss vom 22.07.1986, VII B 149/85 a.a.O.).
  • FG München, 06.09.2002 - 12 V 113/02

    Zur Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Wartungsaufwand beim

    Auszug aus FG Berlin, 17.12.2004 - 8 B 8279/02
    Entscheidung des Finanzgerichts München vom 6. September 2002, 12 V 113/02 Hier geht es darum, ob die Bildung von Rückstellungen durch den Leasinggeber gerechtfertigt ist, wenn dieser nach dem Leasingvertrag für die Wartung von Flugzeugen Sorge zu tragen hat.
  • BFH, 04.11.1999 - IV B 152/98

    Passivposten bei zweckgebundenen Zuschüssen

  • BFH, 12.12.1990 - I R 153/86

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung einer bedingt rückzahlbaren "Einlage" bei

  • BFH, 04.02.1999 - IV R 54/97

    Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuschüsse

  • FG München, 06.09.2002 - 12 V 5377/01

    Zur Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Wartungsaufwand beim

  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

  • BFH, 29.11.1990 - IV R 131/89

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten für früher erhaltene Entschädigung für

  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.11.2008 - 6 K 8272/02

    Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens oder eines sonstigen

    Entgegen der Auffassung des 8. Senats des Finanzgerichts Berlin im Beschluss vom 17. Dezember 2004 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 8 B 8279/02, EFG 2005, 544) biete sich kein Vergleich des Streitfalls mit Fallkonstellationen an, in denen eine Zuwendung bedingt zurückzugewähren sei.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vollziehung der hier streitigen Steuern aufgrund des Beschlusses des FG Berlin vom 17. Dezember 2004 (Az. 8 B 8279/02, EFG 2005, 544) zumindest teilweise ausgesetzt ist, und zwar ohne Sicherheitsleistung.

    Entgegen der Auffassung des FG Berlin (Beschluss vom 17. Dezember 2004 8 B 8279/02, EFG 2005, 544) existiert ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen den von der Klägerin gebildeten Rückstellungen und der öffentlich-rechtlichen Wartungsverpflichtung der B.

    f) Abschließend und nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass nach seiner Auffassung sich entgegen der Entscheidung des FG Berlin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in der gleichen Sache (Beschluss vom 17. Dezember 2004 8 B 8279/02, EFG 2005, 544) kein Vergleich des Streitfalls mit den Fallkonstellationen anbietet, in denen eine Zuwendung bedingt zurückzugewähren ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 31.07.2015 - L 11 R 2693/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Ungewiss ist eine Verbindlichkeit in diesem Sinne, wenn entweder eine Verbindlichkeit bereits besteht, deren Höhe aber noch nicht feststeht, oder wenn eine Verbindlichkeit zwar noch nicht begründet wurde, ihr Entstehen dem Grunde und/oder der Höhe nach aber hinreichend wahrscheinlich ist (BFH 27.06.2001, I R 45/97, BFHE 196, 216; FG Berlin 17.12.2004, 8 B 8279/02, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit -

    Ungewiss ist eine Verbindlichkeit in diesem Sinne, wenn entweder eine Verbindlichkeit bereits besteht, deren Höhe aber noch nicht feststeht, oder wenn eine Verbindlichkeit zwar noch nicht begründet wurde, ihr Entstehen dem Grunde und/oder der Höhe nach aber hinreichend wahrscheinlich ist (BFH 27.06.2001, I R 45/97, BFHE 196, 216; FG Berlin 17.12.2004, 8 B 8279/02, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2016 - L 5 KA 5332/15
    Ungewiss ist eine Verbindlichkeit in diesem Sinne, wenn entweder eine Verbindlichkeit bereits besteht, deren Höhe aber noch nicht feststeht, oder wenn eine Verbindlichkeit zwar noch nicht begründet wurde, ihr Entstehen dem Grunde und/oder der Höhe nach aber hinreichend wahrscheinlich ist (BFH, Urteil vom 27.06.2001, - I R 45/97 - FG Berlin, Urteil vom 17.12.2004, - 8 B 8279/02 -, beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2013 - L 11 R 3983/13
    Ungewiss ist eine Verbindlichkeit in diesem Sinne, wenn entweder eine Verbindlichkeit bereits besteht, deren Höhe aber noch nicht feststeht, oder wenn eine Verbindlichkeit zwar noch nicht begründet wurde, ihr Entstehen dem Grunde und/oder der Höhe nach aber hinreichend wahrscheinlich ist (BFH 27.06.2001, I R 45/97, BFHE 196, 216; FG Berlin 17.12.2004, 8 B 8279/02, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2016 - L 5 KA 4862/15
    Ungewiss ist eine Verbindlichkeit in diesem Sinne, wenn entweder eine Verbindlichkeit bereits besteht, deren Höhe aber noch nicht feststeht, oder wenn eine Verbindlichkeit zwar noch nicht begründet wurde, ihr Entstehen dem Grunde und/oder der Höhe nach aber hinreichend wahrscheinlich ist (BFH, Urteil vom 27.06.2001, - I R 45/97 - FG Berlin, Urteil vom 17.12.2004, - 8 B 8279/02 -, beide juris).
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