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   BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98   

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BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98 (https://dejure.org/1998,17367)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1998 - 8 B 9.98 (https://dejure.org/1998,17367)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 8 B 9.98 (https://dejure.org/1998,17367)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Folgen der Versäumung der Beschwerdebegründungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (vgl. etwa BVerfGE 86, 280 ; BVerwG, Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 19 ).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98
    Verschuldet im Sinne des § 60 Abs. 1 VwGO ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt hat walten lassen, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zuzumuten ist (vgl. etwa BVerfGE 86, 280 ; BVerwG, Urteil vom 8. März 1983 - BVerwG 1 C 34.80 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 129 S. 19 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98
    Die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO, wonach das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichsteht, ist auch im Verwaltungsstreitverfahren anzuwenden (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; BVerwG, Beschluß vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 S. 23 ).
  • BVerwG, 10.10.1989 - 9 B 268.89

    Antrag auf Akteneinsicht - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98
    Sein Antrag auf Fristverlängerung war unzulässig und konnte den Ablauf der Begründungsfrist nicht verhindern (Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 17).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 9.98
    Die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO, wonach das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten dem Verschulden der Partei gleichsteht, ist auch im Verwaltungsstreitverfahren anzuwenden (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]; BVerwG, Beschluß vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 S. 23 ).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 5 B 37.12

    Verschulden der Versäumung einer Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO

    Daher ist ein Irrtum des Prozessbevollmächtigten über das Wesen dieser Frist, insbesondere darüber, dass sie nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 30. April 2010 - BVerwG 8 PKH 5.09 - juris Rn. 7; vom 30. Juli 2008 - BVerwG 5 B 42.08 - juris Rn. 3; vom 22. Januar 2002 - BVerwG 5 B 105.01 - juris Rn. 1; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 17) nicht verlängert werden kann, grundsätzlich nicht entschuldbar (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - BVerwG 8 B 124.09 - juris Rn. 4; vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 - juris Rn. 4 f.; vom 22. Januar 2002 a.a.O. Rn. 3; vom 27. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 188.99 - und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 9.98 -).

    Entsprechendes gilt, soweit geltend gemacht wird, dass der mit Schreiben des Verwaltungsgerichts vom 29. Mai 2012 erteilte Hinweis auf die Rechtslage erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist bei der Prozessbevollmächtigten der Klägerin einging (vgl. Beschlüsse vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 - juris Rn. 4 und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 9.98 -).

  • BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08

    Möglichkeit zur Verlängerung der Frist zur Begründung der

    8 3.2 Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, welche Bedeutung dem Umstand beizumessen ist, dass der Prozessbevollmächtigte des Klägers zunächst offensichtlich irrtümlich davon ausging, die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde sei grundsätzlich verlängerbar (vgl. dazu Beschluss vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 9.98 - ).
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