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BVerwG, 23.10.1990 - 8 B 98.90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf die Möglichkeit einer Anrechnung von im polizeilichen Vollzugsdienst geleisteten Dienst auf den Wehrdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 13.03.1990 - 3 A 156/89
- BVerwG, 23.10.1990 - 8 B 98.90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66
Bundesentschädigungsgesetz
Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 8 B 98.90
Auch konnte er bei seiner Annahme für den Dienst im Bundesgrenzschutz bzw. bei Dienstantritt nicht schutzwürdig von einem auf § 42 Abs. 1 WPflG a.F. gestützten Anrechnungsanspruch ausgehen; denn diese Vorschrift räumte den zuständigen Wehrersatzbehörden hinsichtlich der Anrechnung ein Ermessen ein (vgl. BVerfGE 30, 367 ). - BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79
Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 8 B 98.90
Ermessensbindende Verwaltungsrichtlinien stehen unter dem Vorbehalt der Änderung und begründen daher als solche keinen Vertrauensschutz für die Zukunft (vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 1965 - BVerwG 8 B 64.65 - RiA 1966, 117 und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - DÖV 1979, 793). - BVerwG, 29.12.1965 - VIII B 64.65
Gewährung einer Fliegerzulage - Rückwirkende Änderungen einer Richtlinie zum …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1990 - 8 B 98.90
Ermessensbindende Verwaltungsrichtlinien stehen unter dem Vorbehalt der Änderung und begründen daher als solche keinen Vertrauensschutz für die Zukunft (vgl. Beschlüsse vom 29. Dezember 1965 - BVerwG 8 B 64.65 - RiA 1966, 117 und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - DÖV 1979, 793).
- BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98
Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR); …
Ermessensbindende Verwaltungsvorschriften stehen unter dem Vorbehalt ihrer Änderung und begründen deswegen als solche grundsätzlich keinen Vertrauensschutz für die Zukunft (vgl. u.a. Beschluß vom 23. Oktober 1990 BVerwG 8 B 98.90 m.w.N.). - VG München, 27.07.2012 - M 21 K 11.2265
Berufsvorbereitende Förderung von Grundwehrdienstleistenden
Ermessensbindende Verwaltungsvorschriften stehen unter dem Vorbehalt ihrer Änderung und begründen deswegen als solche grundsätzlich keinen Vertrauensschutz für die Zukunft (BVerwG vom 23.10.1990 - 8 B 98.90 - Buchholz 316 § 40 Nr. 14, m.w.N.). - VG München, 20.03.2009 - M 21 K 08.242
Dienstaufwandsentschädigung für von miteinander verheirateten Außendienstbeamten …
Ermessensbindende Verwaltungsvorschriften stehen unter dem Vorbehalt ihrer Änderung und begründen deswegen als solche grundsätzlich keinen Vertrauensschutz für die Zukunft (BVerwG vom 23.10.1990 - 8 B 98.90 - Buchholz 316 § 40 Nr. 14, m.w.N.).