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   VGH Bayern, 25.07.2000 - 8 B 99.3497   

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https://dejure.org/2000,16834
VGH Bayern, 25.07.2000 - 8 B 99.3497 (https://dejure.org/2000,16834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2000 - 8 B 99.3497 (https://dejure.org/2000,16834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 8 B 99.3497 (https://dejure.org/2000,16834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JurPC

    TKG § 50 Abs. 1, Abs. 2
    Sondernutzungsgebühren für Verlegung einer Telekommunikationslinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 70
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2000 - 8 B 99.3497
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Januar 1999 auf Kommunalverfassungsbeschwerde hin entschieden, dass die unentgeltliche Nutzungsberechtigung an öffentlichen Verkehrswegen für die Durchleitung von Telekommunikationslinien den Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nicht berührt (vgl. BVerfG vom 7.1.1999 BayVBl 1999, 243 = NVwZ 1999, 520).

    Diese Vorschriften sehen Rücksichtnahme- und Instandsetzungspflichten sowie Kosten- und Auslagenersatz zu Gunsten der wegeunterhaltungspflichtigen Gemeinden vor, so dass diesen durch die Nutzung nach § 50 Abs. 1 Satz TKG keine Mehraufwendungen entstehen (vgl. Schütz in: Beck'scher TKG-Kommentar, RdNrn. 2 und 8 ff. zu § 52; Koenig/Siewer a.a.O. S. 613 ff.; zu § 53 TKG vgl. BVerwG vom 1.7.1999 BayVBl 2000, 182; vgl. ferner auch BVerfG vom 7.1.1999 a.a.O. S. 243 f.).

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2000 - 8 B 99.3497
    Eine solche Bindungswirkung wäre vielmehr als Feststellungswirkung einzuordnen; unter einer Feststellungswirkung wird namentlich die Bindung an in dem Verwaltungsakt entschiedene vorgreifliche Rechtsfragen verstanden (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, RdNr. 26 zu § 43; vgl. auch BVerwG vom 17.10.1989 DVBl 1990, 206/207).
  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1499/97

    Auf TKG § 57 Abs 1 Nr 2 gestützte Verpflichtung, die Errichtung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2000 - 8 B 99.3497
    In der Regelung des § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG kommt dabei die Wertentscheidung des Art. 87f Abs. 1 GG bei der Neuordnung des Post- und Telekommunikationswesens zum Ausdruck, der durch Gesetz vom 30. August 1994 (BGBl l S. 2245) neu gefasst wurde; der Bund gewährleistet danach im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen (vgl. Schütz in: Beck'scher TKG-Kommentar, RdNr. 8 zu § 50; vgl. ferner auch BVerfG vom 25.8.1999 NJW 2000, 798/799).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Dies folgt bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch des Wortes "Benutzung", das so viel wie "Verwenden" oder "Gebrauchmachen" von einer Sache bedeutet (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2000 - 8 B 99.3497 - VGH n.F. 54, 37/39 f. = juris Rn. 21 zu § 50 Abs. 1 TKG a.F.), und wird durch die Gesetzesmaterialien zum Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bestätigt, in denen das "Aufgraben" einer Straße ausdrücklich als Beispiel für die "Benützung der Straße" angeführt wird (vgl. LT-Beil. 3/2832, S. 30).
  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 B 55.00

    Bau einer Telekommunikationslinie; unentgeltliches Nutzungsrecht von

    Bayerisches VG München vom 07.10.1999 - Az.: VG M 10 K 98.1582 - II. Bayerischer VGH München vom 25.07.2000 - Az.: VGH 8 B 99.3497 -.

    BVerwG 6 B 55.00 VGH 8 B 99.3497.

  • VG Düsseldorf, 15.09.2021 - 16 K 3087/19
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 6 B 55.00 -, juris, Rn. 12; Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 8 B 99.3497 -, juris, Rn. 17, 20; Stelkens, TKG-Wegerecht, 1. Aufl. 2010, § 68 Rn. 128; allg. zum Verhältnis zum Straßenrecht auch OVG NRW, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 11 B 1033/18 -, juris, Rn. 10.
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Dies folgt bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch des Wortes "Benutzung", das so viel wie "Verwenden" oder "Gebrauchmachen" von einer Sache bedeutet (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2000 - 8 B 99.3497 - VGH n.F. 54, 37/39 f. = juris Rn. 21 zu § 50 Abs. 1 TKG a.F.), und wird durch die Gesetzesmaterialien zum Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bestätigt, in denen das "Aufgraben" einer Straße ausdrücklich als Beispiel für die "Benützung der Straße" angeführt wird (vgl. LT-Beil. 3/2832, S. 30).
  • VG Mainz, 22.11.2006 - 6 K 360/06

    Gebühren für Baustellenkontrollen bei Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum im

    Die Unanwendbarkeit des Landesgebührengesetzes beschränkt sich dabei nicht nur auf solche Fälle, in denen andere Rechtsvorschriften ausdrücklich entgegenstehende Regelungen treffen, sondern sie gilt auch dann, wenn trotz fehlender ausdrücklicher Erwähnung die Auslegung dieser Vorschriften ergibt, dass ihr Regelungsanspruch abschließend ist (in diesem Sinne OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 2001 - 9 A 201/99 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 13. Juni 2002 - 10 L 1791/00 - Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 8 B 99.3497 -, juris).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Dies folgt bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch des Wortes "Benutzung", das so viel wie "Verwenden" oder "Gebrauchmachen" von einer Sache bedeutet (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2000 - 8 B 99.3497 - VGH n.F. 54, 37/39 f. = juris Rn. 21 zu § 50 Abs. 1 TKG a.F.), und wird durch die Gesetzesmaterialien zum Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes bestätigt, in denen das "Aufgraben" einer Straße ausdrücklich als Beispiel für die "Benützung der Straße" angeführt wird (vgl. LT-Beil. 3/2832, S. 30).
  • VG München, 25.10.2018 - M 10 K 17.4193

    Festsetzung von Sondernutzungsgebühren

    Benutzen bedeutet, sich einer Sache ihrem Zweck entsprechend zu bedienen, sie zu verwenden oder von ihr Gebrauch zu machen (BayVGH, U.v. 25.7.2000 - 8 B 99.3497 - juris unter Verweis auf den Duden).
  • VG Minden, 21.03.2002 - 9 K 126/01

    Gebühren für die Erteilung einer Zustimmung zur Verlegung von

    vgl.: BVerwG, Beschluss vom 07.05.2001 - 6 B 55.00 - Bay VGH, Urteil vom 25.07.2000 - 8 B 99.3497 - VG Regensburg, Urteil vom 02.07.1998 - RO 12 K 98.672 - …
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