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ArbG Berlin, 13.06.2014 - 8 BVGa 8228/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.06.2014 - 8 BVGa 8228/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 7 TaBVGa 1219/14
Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - einstweilige …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 13. Juni 2014 - 8 BVGa 8228/14 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichtes Berlin vom 13.05.2014 zum Az. 8 BVGa 8228/14 der Beteiligten zu 2 aufzugeben, es zu unterlassen, folgende Mitarbeiter am Standort "Am St. 16" in Berlin-A. auf Grundlage einer direktionsrechtlichen Weisung einzusetzen bzw. die Tätigkeit folgender Mitarbeiter an diesem Standort zu dulden, bis die Verhandlungen (im Rahmen eines möglichen Einigungsstellenverfahrens) über den Abschluss eines Interessenausgleichs durch Abschluss eines Interessenausgleichs oder im Rahmen der Verhandlungen in einer Einigungsstelle endgültig gescheitert sind: .