Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 30.01.2007 | VG Göttingen, 15.06.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2006 - 8 C 1.06   

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BVerwG, 16.11.2006 - 8 C 1.06 (https://dejure.org/2006,35727)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2006 - 8 C 1.06 (https://dejure.org/2006,35727)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2006 - 8 C 1.06 (https://dejure.org/2006,35727)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die vorläufige Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2007 - 8 C 1.06   

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BVerwG, 30.01.2007 - 8 C 1.06 (https://dejure.org/2007,73886)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2007 - 8 C 1.06 (https://dejure.org/2007,73886)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 8 C 1.06 (https://dejure.org/2007,73886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

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   VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06 u.a.   

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VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06 u.a. (https://dejure.org/2006,35355)
VG Göttingen, Entscheidung vom 15.06.2006 - 8 C 1/06 u.a. (https://dejure.org/2006,35355)
VG Göttingen, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 8 C 1/06 u.a. (https://dejure.org/2006,35355)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Gegen die Rechtmäßigkeit der in diesen Verfahren anzuwendenden Vorschriften der KapVO, insbesondere gegen das Curricularnormwert- Verfahren, bestehen keine Bedenken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.9.1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. V. 18.9,1981 - 7 N 1.79 -, BVerwGE 64, 77, 89) hat die Betreuungsrelation von g = 180 als eine Art Mittelwert angesehen, in welchen die Mittelung der Vorlesungsangebote großer und kleiner Universitäten ebenso Eingang gefunden habe wie eine Aggregation von in der Betreuungsrelation ihrerseits begrenzten Seminaren.

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 22.10.1991 - 1 BvR 363, 61 0185 -, BVerfGE 85, 36) muss, sofern der Zugang zum Hochschulstudium beschränkt ist und die Grenzen der Ausbildungskapazität durch Rechtsverordnung bestimmt werden, diese dem aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Gebot erschöpfender Kapazitätsauslastung genügen.

    Anders als die vorstehend genannten Verwaltungsgerichte teilt der Senat jedoch nicht die Ansicht, dass es in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie den vorliegenden bei der Berücksichtigung eines Anteilwertes für Vorlesungen mit der Gruppengröße von g = 180 sein Bewenden haben müsse, sondern sieht sich angesichts der an die Verwaltungsgerichte gerichteten Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. V. 22.1 0.1991 - 1 BvR 393185 und 61 0185 -, BVerfGE 85, 36 ff.), Regelungen der Kapazitätsverordnung nicht nur am Willkürverbot zu messen, sondern die maßgeblichen Berechnungsparameter auch darauf zu überprüfen, ob sie den Erfordernissen rationaler Abwägung genügen, gehalten, unter Würdigung der bisher abgegebenen Begründungen und entsprechend dem derzeitigen Erkenntnis- und Erfahrungsstand der Frage nachzugehen, ob die Beibehaltung der umstrittenen Gruppengröße für Vorlesungen noch vertretbar ist.

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2002 - 10 NB 61/02

    Ausbildungskapazität; Berechnung; Dienstleistungsexport; Hochschule;

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Damit fehlt es gleichzeitig an der Rechtsgrundlage für die Pflicht der Lehreinheit, Dienstleistungen für andere Studiengänge zu erbringen (die Kammer folgt insoweit den Ausführungen des VGH Kassel, Beschluss vom 10.3.1 994 - 3 Ga 23024193 NC -, KMK- HSchRINF 41 C Nr. 12; ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.7,2002 - 10 NB 61/02 -, NdsVBI. 2002, 264).
  • VG Göttingen, 18.05.2006 - 8 C 31/06

    Aufnahmekapazität; Auswahlverfahren; außerkapazitäre Hochschulzulassung;

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Die Kammer legt nicht (wie zuletzt im Beschluss vom 11.12.2003 - 8 C 553103 U. a. -) die Werte der ZZ-V0 zugrunde, sondern stellt auf das von ihr selbst in den das Sommersemester 2006 betreffenden Zulassungsverfahren für den Studiengang Zahnmedizin errechnete Ergebnis ab (vgl. Beschl. V. 18.5.2006 - 8 C 31/06 U. a.).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 7 C 90.88

    Zweitsturium und Aufnahmekapazitäten - Ermittlung des für die Aufnahmekapazität

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Vielmehr erkennt das Gericht die Deputatsreduzierung (vgl. BVerwG, Urt. V. 20.7.1990 - 7 C 90188 -, NVwZ-RR 1991, 78; Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschl. V. 27.3.1986, a.a.0.) in Anknüpfung an ihren Beschluss vom 14.12.2004 (a.a.0.) im Umfang von 15 Stellen an; die bestehenden Unwägbarkeiten werden im Rahmen des Sicherheitszuschlags (s. U.) berücksichtigt.
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Voraussetzung für die Besetzung eines Teilstudienplatzes ist allerdings, dass der Studienwillige das Risiko des späteren Weiterstudiums durch ausdrückliche Erklärung selbst übernimmt (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 21 .I 0.1981 - 1 BvR 802 U. a.178 -, BVerfGE 59, 172, 199 ff.).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87

    Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Die Zuweisung von Stellen an die Lehreinheiten dient dem Zweck, eine dem jeweiligen Stellenbestand entsprechende Aufriahmekapazität der Lehreinheit entstehen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.4.1990 - 7 C 74/87 -, Buchholz 421.21 Hochschulzulassungsrecht Nr. 48).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Die Beurteilungsmaßstäbe zur quantitativen Erfassung der Ausbildungskapazität hat der einfach-rechtliche Normgeber - geleitet von der verfassungsrechtlichen Zielsetzung erschöpfender Kapazitätsausnutzung - selbst zu finden (BVerwG, Urteil vom 20.1 1 .I 987 - 7 C 103186 -, NVwZ-RR 1989, 184).
  • BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02

    Juniorprofessur

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Die Kammer sieht es für die Frage der Bewertung der Lehrkapazität von Juniorprofessoren im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht als entscheidend an, dass das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften vom 16.2.2002 (5. H R G Ä ~ ~ BGG,B I. I S. 693), in dem die Juniorprofessur rahmenrechtlich eingeführt und ausgestaltet worden ist, durch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 27.7.2004 - 2 BvF 2/02 -, DVBI. 2004, 1233) für mit Art. 70, Art. 75 i. V. m. Art. 72 Abs. 2 GG unvereinbar und daher nichtig erklärt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2004 - 13 C 79/04

    Anspruch auf Studienzulassung bei Überbuchung; Einhaltung und Überschreiten der

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2006 - 8 C 1/06
    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat hierzu durch Beschluss vom 30.1 1.2004 (2 NB 430103 U. a.) Folgendes ausgeführt: ,,Einige Antragsteller haben demgegenüber plausibel und nachvollziehbar dargetan, dass die Beibehaltung einer Gruppengröße von g = 180 für Vorlesungen im Studiengang Humanmedizin mit den tatsächlichen Entwicklungen und der Hochschulwirklichkeit nicht mehr zu vereinbaren ist und damit eine Feststellung getroffen, die letztlich auch den Gerichten, die sich für die Beibehaltung der umstrittenen Gruppengroße im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgesprochen haben, nicht entscheidend in Zweifel gezogen wird (vgl. etwa OVG NRW, Beschl. V. 12.3.2004 - 13 C 79/04 - VGH BW, Beschl. V. 27.9.2004 - NC 9 S 68/04 - unter Bezugnahme auf VG Sigmaringen, Beschl. V. 27.1.2004 - NC 6 K 590103 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2005 - 2 NB 1304/04

    Bindung von Hochschulen an das bundeseinheitlich geltende Kapazitätsnetz;

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 59.87

    Hochschulzulassung für ausländische Studenten

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2005 - 2 NB 462/05

    Ausschlussfrist; Bewerbungsfrist; Kapazität; Studienplatz; Studium; Zulassung;

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2007 - 2 NB 887/06

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten

    Die von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 15. November 2005 vorgelegte Schwundberechnung hat die Entwicklung in insgesamt sechs zurückliegenden Semestern zur Grundlage und hierbei zehn Ausbildungssemester in den Blick genommen; exakt diese Schwundberechnung hat das Verwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Studiengang Zahnmedizin - anders als in seinem Beschluss vom 15. Juni 2006 (- 8 C 1/06 u a. -) im Studiengang Humanmedizin für das Sommersemester 2006 - zur Grundlage seiner Ausführungen gemacht.
  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 713/08

    VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren

    Für sie hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 24.09.2007 - 2 NB 1048/06 u.a. - (S. 21) die Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 15.06.2006 - 8 C 1/06 u.a. -, S. 25f) bestätigt, dass 172 (Jahreskapazität 287, 6259 zuzüglich 20 % Schwundausgleich für die Vorklinik = 57, 5251, insgesamt 345, 1510, gerundet 345, davon 173 Plätze für das Wintersemester 2005/06 und 172 Plätze für das Sommersemester 2006) Vollstudienplätze vom 1. bis zum letzten Fachsemester zu vergeben sind.
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