Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.06.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02   

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BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02 (https://dejure.org/2003,1604)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 8 C 10.02 (https://dejure.org/2003,1604)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 8 C 10.02 (https://dejure.org/2003,1604)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2 und 3; ZGB der DDR § 305; FGB der DDR §§ 13 und 14
    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede; zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages; sittliche Anstößigkeit; Erwerbsbezogenheit; Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten; Verbot der Grundstückskonzentration.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 4 Abs. 2 und 3
    Alleinerwerb; Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten; DDR; Ehegatte; Erwerbsbezogenheit; Erwerbsbezogenheit; Grundstückskauf; Grundstückskauf; Grundstückskonzentration; Kaufvertrag; Manipulation; Redlicher Erwerb; Redlichkeit; Restitutionsanspruch; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 4 Abs. 2; ZGB-DDR § 305; FGB-DDR § 13; FGB-DDR § 14
    Schwarzgeldkauf in damaliger DDR steht redlichem

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag mit einer Vereinbarung von Schwarzgeld; Wirksamkeit eines mit einer Schwarzgeldabrede verbundenen Kaufvertrages; Abschluss eines Kaufvertrages vor der Ausreise aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragsausschluss; Restitutionsausschluss; unredlicher Erwerb; Schwarzgeldabrede

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2; ; VermG § 4 Abs. 3; ; ZGB DDR § 305; ; FGB DDR § 13; ; FGB DDR § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede; zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages; sittliche Anstößigkeit; Erwerbsbezogenheit; Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten; Verbot der Grundstückskonzentration

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Redlicher Erwerb trotzt "Schwarzgeldabrede"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 154
  • NJ 2003, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Das folgt aus § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, wonach ein möglicherweise zu zivilrechtlicher Unwirksamkeit führender Rechtsverstoß für die Annahme der Unredlichkeit allein nicht genügt, vielmehr die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers hiervon und sein fehlendes Vertrauen in den Bestand der Eigentümerstellung hinzukommen muss (stRspr des BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12).

    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr des BVerwG: vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).

    Ausgehend vom Schutzzweck der Regelung des § 4 Abs. 2 und Abs. 3 VermG, "einen sozialverträglichen Ausgleich zwischen dem Interesse der Berechtigten an der Rückgabe ihrer in der DDR rechtstaatswidrig entzogenen Vermögenswerte und dem Interesse von Bürgern der DDR herzustellen, die daran in der Zwischenzeit Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben hatten" (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ) haben damit beide für das Vermögensrecht zuständigen Senate des Bundesverwaltungsgerichts eine sittlich anstößige Manipulation bei einer Schwarzgeldvereinbarung zwischen den genannten Personen verneint.

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr des BVerwG: vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).

    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).

    In die gleiche Richtung zielt das Argument, dass einer Schwarzgeldabrede "die sittliche, auf Ausgleich drängende Anstößigkeit i.S. des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG" dann fehle, wenn der Verstoß gegen Rechtsvorschriften der DDR "auf einem bewussten und gezielten Zusammenwirken des Verkäufers und des Erwerbers zur Täuschung der staatlichen Stellen" beruhe, wenn also der Rechtsverstoß "den Vertragparteien gleichermaßen oder gar in erster Linie dem Verkäufer zuzurechnen ist" (vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12 S. 37 ).

  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94

    Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Es hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend darauf abgestellt, dass es bei mehrfachem Erwerb des von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffenen Vermögenswertes auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorganges ankommt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24).

    Da somit der Abschluss des Kaufvertrages maßgebend ist, spielt die vom Kläger angesprochene Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG keine Rolle (vgl. hierzu Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24).

    Das folgt schon daraus, dass auf die Redlichkeit des letzten Erwerbsvorgangs abzustellen ist (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - a.a.O.), an dem hier der frühere Eigentümer gar nicht beteiligt sein konnte.

  • BVerwG, 05.04.2000 - 8 C 9.99

    Redlicher Erwerb; Wohnraumversorgung für Angehörige der NVA-Grenztruppen;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Dies entspricht allein dem Normzweck des § 4 Abs. 2, Abs. 3 VermG, wonach ein sozial verträglicher Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alt-Eigentümers und dem schutzwürdigen berechtigten Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand des Rechtsgeschäftes zu schaffen ist (vgl. stRspr, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11).

    Hinzu kommen muss das Vorliegen einer dem Erwerber zurechenbaren sittlich anstößigen Manipulation, die bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lässt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen, wobei bei dieser Fallgestaltung keine aktive Mitwirkung des Erwerbers an der Manipulation erforderlich ist (stRspr des BVerwG: vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).

  • BVerwG, 13.03.2001 - 7 B 132.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).

    "Denn der mit den Restitutionsvorschriften bezweckte sozialverträgliche Ausgleich würde geradezu auf den Kopf gestellt, hielte man einem Käufer, der sich einem solchen Verlangen des Verkäufers beugt, eine die Unredlichkeit des Erwerbsgeschäfts kennzeichnende sittlich anstößige Manipulation vor mit der Folge, dass er die Rückübertragung des Vermögenswertes an den Verkäufer hinnehmen müsste" (Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 -).

  • BVerwG, 18.05.2001 - 7 B 7.01

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache bei unredlichem

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Von der nach DDR-Recht zu beurteilenden Wirksamkeit des Kaufvertrages auch im Falle einer Schwarzgeldvereinbarung geht entgegen der Annahme des Klägers ebenfalls der Bundesgerichtshof aus (vgl. Urteil vom 7. Mai 1993 - BGH V ZR 99/92 - DtZ 1993, 245; vgl. ebenso Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01).

    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).

  • BVerwG, 23.06.1995 - 7 PKH 2.94

    Rückübertragungsanspruch infolge redlichen Erwerbs

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Dies entspricht allein dem Normzweck des § 4 Abs. 2, Abs. 3 VermG, wonach ein sozial verträglicher Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alt-Eigentümers und dem schutzwürdigen berechtigten Vertrauen des Erwerbers auf den Bestand des Rechtsgeschäftes zu schaffen ist (vgl. stRspr, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3; Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 12.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 11).

    Die berechtigten Erwartungen des Erwerbers sollen damit nicht enttäuscht werden und der Vermögenswert trotz der grundlegenden Veränderungen der politischen und rechtlichen Verhältnisse des Jahres 1989 behalten werden dürfen (Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 7 PKH 2.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 20; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).

  • BVerwG, 13.07.2001 - 7 B 20.01

    Rückübertragung des Eigentums an einem Hausgrundstück nach den Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    In den Fällen einer Schwarzgeldabrede zwischen dem einen Restitutionsantrag stellenden Veräußerer und dem Erwerber fehlt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an einer sittlich anstößigen Manipulation (Beschluss vom 6. Januar 1994 - BVerwG 7 B 200.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 5; Beschluss vom 13. März 2001 - BVerwG 7 B 132.00 - Beschluss vom 18. Mai 2001 - BVerwG 7 B 7.01 - Beschluss vom 13. Juli 2001 - BVerwG 7 B 20.01 - Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 7 B 98.01 - Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 104.01 - Buchholz 310 § 6 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Es bedarf vielmehr der einzelfallbezogenen Feststellung des gesetzlich geforderten manipulativen Elements beim Erwerbsvorgang (vgl. Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02
    Das folgt aus § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, wonach ein möglicherweise zu zivilrechtlicher Unwirksamkeit führender Rechtsverstoß für die Annahme der Unredlichkeit allein nicht genügt, vielmehr die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers hiervon und sein fehlendes Vertrauen in den Bestand der Eigentümerstellung hinzukommen muss (stRspr des BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 10.12.1998 - 7 C 42.97

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; redlicher Erwerb; Rechtsverstoß; Konzentration

  • BGH, 07.05.1993 - V ZR 99/92

    Rechtsfolgen eines Scheingeschäfts bei Zwangsveräußerung eines DDR-Grundstücks

  • BVerwG, 20.02.2002 - 7 B 98.01

    Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur Sachaufklärung im Verwaltungsprozess -

  • BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01

    Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des

  • BVerwG, 06.01.1994 - 7 B 200.93

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Zulassungsgrunds -

  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 4.00

    Verzicht auf sanierungsbedürftiges Wohngrundstück im Gegenzug für Baugenehmigung

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 36.01

    Ausreisebedingte Veräußerung; Redlichkeit; unlautere Machenschaft; Einflussnahme

  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb;

  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Es soll einen sozial verträglichen Ausgleich zwischen den Interessen der Berechtigten an der Rückgabe ihrer in der DDR rechtsstaatswidrig entzogenen Vermögenswerte und dem Interesse von Bürgern der DDR herstellen, die daran in der Zwischenzeit Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte redlich erworben haben (Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 ; Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 8 B 14.05

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung

    Die von der Beschwerde zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) steht dem nicht entgegen.

    Auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 8 C 10.02 vom 30. April 2003 (a.a.O.) weicht das angefochtene Urteil nicht ab.

  • BVerwG, 23.05.2008 - 8 B 113.07

    Aufstellung eines abstrakten Rechtssatzes durch das Gericht als Kriterium der

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - (BVerwGE 118, 154 = Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) rügt, so stellt das Verwaltungsgericht überhaupt keinen anderslautenden abstrakten Rechtssatz auf, sondern legt die ständige Rechtsprechung zu § 4 Abs. 2 und 3 VermG ausdrücklich seiner Entscheidung zugrunde.

    Bei der Prüfung der Redlichkeit des Erwerbs ist mithin allein auf die Person des gegenwärtigen und damit letzten Rechtsinhabers und dessen rechtsgeschäftlichen Erwerb durch den Kaufvertragsabschluss abzustellen und nicht auf den Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrages nach der GVVO der DDR oder gar auf den Zeitpunkt der Grundbucheintragung (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes

    Der Beklagte sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2003 BVerwG 8 C 10.02 (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 12.08.2005 - 8 B 45.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensfehlern und grundsätzlicher Bedeutung

    Die für die Annahme der Unredlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen jeweils erwerbsbezogen in dem Sinne sein, dass sie den Erwerbsvorgang selbst betreffen und ihn als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (stRspr des BVerwG: Urteil vom 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15 und Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 7 B 30.04

    Klage auf Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des

    Die Klägerin sieht eine Abweichung des angegriffenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darin, dass das Verwaltungsgericht bei dem Rückübertragungsausschluss für das Grundstück Z.-Straße 12 auf die Redlichkeit der Beigeladenen zu 1 und 2 und nicht auf die der Letzterwerber abgestellt habe, während das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 8 C 10.02 - (Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 19) unter Berufung auf das Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 24) vorgegeben habe, dass allein auf die Person des gegenwärtigen und damit letzten Rechtsinhabers und dessen rechtsgeschäftlichen Erwerb abzustellen sei.
  • BVerwG, 12.06.2002 - 8 B 64.02

    Voraussetzungen für die Unredlichkeit des Erwerbers bei der Veräußerung eines

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 10.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2002 - 8 B 64.02, 8 C 10.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31240
BVerwG, 12.06.2002 - 8 B 64.02, 8 C 10.02 (https://dejure.org/2002,31240)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2002 - 8 B 64.02, 8 C 10.02 (https://dejure.org/2002,31240)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - 8 B 64.02, 8 C 10.02 (https://dejure.org/2002,31240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unredlichkeit des Erwerbers bei der Veräußerung eines Grundstücks i.R. einer gegen DDR-Recht verstoßenden Schwarzgeldvereinbarung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2002 - 8 B 64.02
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 10.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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