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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 C 10423/04   

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https://dejure.org/2004,9094
OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 C 10423/04 (https://dejure.org/2004,9094)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.09.2004 - 8 C 10423/04 (https://dejure.org/2004,9094)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. September 2004 - 8 C 10423/04 (https://dejure.org/2004,9094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollklage gegen mehrere Bebauungspläne; Berücksichtigung von Lärmimmissionen von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts für Anwohner einer Straße unter dem Askept der Wirksamkeit eines Bebauungsplanes; Anforderungen an die zeitliche und inhaltliche ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 F: 1997; ; BauGB § 1 Abs. 6 F: 1997; ; BauGB § 1 Abs. 7 F: 2004

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzureichende Bewältigung d. planbedingten Verkehrslärms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebot der Konfliktbewältigung: Wie weit darf eine Gemeinde die Problemlösung späteren Verfahren überlassen? (IBR 2005, 1002)

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 1568 (Ls.)
  • BauR 2004, 1825 (Ls.)
  • BauR 2005, 60
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 C 10423/04
    Die Antragsgegnerin hat weiter in ihre Abwägung eingestellt, dass die Mehrbelastung, selbst wenn sie unterhalb der Schwelle der Wahrnehmbarkeit bleibt, wegen der hohen Vorbelastung die Frage nach kompensatorischen Maßnahmen zur Lärmvorsorge auslöst (s. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 1992, 2844, und Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.1999 - 1 C 11636/98
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 8 C 10423/04
    Die Antragsgegnerin hat weiter in ihre Abwägung eingestellt, dass die Mehrbelastung, selbst wenn sie unterhalb der Schwelle der Wahrnehmbarkeit bleibt, wegen der hohen Vorbelastung die Frage nach kompensatorischen Maßnahmen zur Lärmvorsorge auslöst (s. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 1992, NJW 1992, 2844, und Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05

    Trierer Bebauungspläne nunmehr wirksam

    Zur Rechtmäßigkeit einer Bauleitplanung, die zu einer wesentlichen Zunahme des Verkehrslärms außerhalb des Plangebiets führt und trotz der nicht absehbaren Verwirklichung der vorrangig verfolgten Verkehrsverlagerung zur vorübergehenden Problembewältigung auf die Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen verweist (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 8. September 2004 - 8 C 10423/04.OVG -, BauR 2005, 60).

    Die von ihm angegriffenen drei Bebauungspläne waren bereits im Jahr 2003 als Satzung beschlossen, dann aber auf die Normenkontrolle des Antragstellers hin durch Urteil des Senats vom 8. September 2004 - 8 C 10423/04.OVG -, BauR 2005, 60, für unwirksam erklärt worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, auf die eingereichten Bebauungspläne nebst Planaufstellungsunterlagen (3 Ordner und 3 Hefte) sowie auf die Gerichtsakte 8 C 10423/04.OVG, die sämtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, verwiesen.

  • VGH Hessen, 11.01.2022 - 4 B 1092/21

    Baurechts-Bebauungsplan "Kaisergärten"

    Allerdings entspricht eine Bauleitplanung, die eine bereits vorhandene Lärmbelastung im gesundheitsschädlichen Ausmaß - wie hier - weiter erhöht, nur dann dem im Abwägungsgebot verankerten Gebot der Konfliktbewältigung, wenn sie die zusätzliche Verkehrslärmerhöhung durch entsprechende Maßnahmen, z.B. des passiven Schallschutzes kompensiert (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 31. August 2004 - 8 C 10423/04 -, juris Rdnr. 15 und vom 25. März 1999 - 1 C 11636/98 -, juris (Ls.); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10 November 2010 - 5 S 955/09 -, juris Rdnr. 36).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 C 11321/06

    Interesse eines außerhalb des Plangebiets begüterten Eigentümers an der

    Allerdings ist anerkannt, dass eine Gemeinde die mit der Durchführung eines Bebauungsplans absehbar verbundenen Folgeprobleme nicht stets bereits im Bebauungsplan selbst oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit diesem verbindlich und abschließend regeln muss, sondern Maßnahmen zur Milderung oder zum Ausgleich einem späteren Verfahren überlassen darf, wenn sie im Rahmen der Abwägung realistischerweise davon ausgehen kann, dass die Probleme in diesem Zusammenhang gelöst werden können (vgl. BVerwG, ZfBR 1997, 328; OVG RP, U. v. 8. September 2004 - 8 C 10423/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
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