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   OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09.OVG   

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https://dejure.org/2010,715
OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09.OVG (https://dejure.org/2010,715)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.01.2010 - 8 C 10725/09.OVG (https://dejure.org/2010,715)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG (https://dejure.org/2010,715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 12 BauGB, § 2a S 2 Nr 2 Ziff 2d Anl 1 BauGB, § 11 Abs 1 BauNVO, § 11 Abs 2 BauNVO
    Ausweisung eines Sondergebiets für ein Laborgebäude keine Gefälligkeitsplanung - Konfliktbewältigung zwischen Wohnnutzung und dem Interesse eines Winzers - kein Zitiergebot bei Gestaltungssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines Sondergebiets für ein Laborgebäude auf Initiative des Vorhabenträgers als unzulässige Gefälligkeitsplanung; Interessenabwägung zwischen heranrückender Wohnnutzung und dem Interesse eines Winzers an der Fortführung des Pflanzenschutzes im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines Sondergebiets für ein Laborgebäude auf Initiative des Vorhabenträgers als unzulässige Gefälligkeitsplanung; Interessenabwägung zwischen heranrückender Wohnnutzung und dem Interesse eines Winzers an der Fortführung des Pflanzenschutzes im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Auswirkungen auf das Landschaftsbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weinanalyse am Weinberg

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 398
  • DÖV 2010, 409
  • BauR 2010, 1539
  • BauR 2010, 661
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Die Gemeinde darf hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans nehmen und sich dabei auch an den Wünschen des künftigen Vorhabenbetreibers orientieren, solange sie damit zugleich auch städtebauliche Belange und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987, NVwZ 1988, 351 - Planung aufgrund des Projektentwurfs des künftigen Bauherrn - Urteil des Senats vom 1. Oktober 2008, LKRZ 2008, 477 - Behindertenwohnheim - Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 91. Aufl. 2009, § 1 Rn. 34).

    Denn ein auf der Grundlage eines Projektentwurfs des künftigen Bauherrn aufgestellter Bebauungsplan ist nicht schon allein deshalb abwägungsfehlerhaft, weil alternative Planungen nicht in gleicher Intensität untersucht worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987, NVwZ 1988, 351; Dirnberger, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB 2009, § 1 Rn. 179).

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Erweist sich der in Satz 1 der Textfestsetzung II.1 bezeichnete Ausschnitt aus dem RAL-Farbregister somit als in sich widersprüchlich und damit unwirksam, führt dies indes nicht zur Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans, weil die übrigen Regelungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können (objektive Teilbarkeit) und die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den beanstandeten Klammerzusatz beschlossen hätte (subjektive Teilbarkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1997, NVwZ 1997, 896; Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 8 C 10729/08

    Anforderung an die ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Zwar ist es bei einer Verweisung in bauplanerischen Festsetzungen auf außerstaatliche Regelungen wie DIN-Normen zur Wahrung der rechtstaatlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Verkündung erforderlich, diese Regelung nach Inhalt, Datum bzw. Ausgabe sowie der Stelle, an der die eingesehen oder von der sie bezogen werden kann, genau zu bezeichnen, wenn der Regelungstext dem Bebauungsplan nicht als Anlage beigefügt wird (vgl. Urteil des Senats vom 26. März 2009, LKRZ 2009, 262).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 8 A 11166/06

    Photovoltaikanlagen zur Erforschung der Windenergie zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Die Festsetzung schließt auch das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern nicht aus, weil auch dabei die Verwendung reflexionsfreier Module möglich ist, wie dem Senat aus anderen Verfahren bekannt ist (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 2007, ZfBR 2008, 63 [67]).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Erweist sich der in Satz 1 der Textfestsetzung II.1 bezeichnete Ausschnitt aus dem RAL-Farbregister somit als in sich widersprüchlich und damit unwirksam, führt dies indes nicht zur Gesamtnichtigkeit des Bebauungsplans, weil die übrigen Regelungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können (objektive Teilbarkeit) und die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den beanstandeten Klammerzusatz beschlossen hätte (subjektive Teilbarkeit, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1997, NVwZ 1997, 896; Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Die in der mündlichen Verhandlung in Zweifel gezogene Rechtsgrundlage für die unter III. getroffenen wasserwirtschaftlichen Festsetzungen zur Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser ergibt sich aus einer Kombination der Festsetzungsermächtigungen in § 9 Abs. 1 Nrn. 14 und 20 BauGB (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. August 2001, BauR 2002, 424).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Eine entsprechende Anwendung des verfassungsrechtlichen Zitiergebots bei Rechtsverordnungen auf die aufgrund autonomer Satzungsgewalt erlassenen Regelungen der Kommunen scheidet aus, weil keine Notwendigkeit besteht, einen Legitimationszusammenhang zum unmittelbar demokratisch legitimierten Gesetzgebungsorgan zu dokumentieren (vgl. zu diesem Sinn und Zweck des Zitiergebots: BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 1973, BVerfGE 32, 346 [361]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301 [309]; Urteil vom 5. Juli 1974, BVerwGE 45, 309 [315]).
  • VG Koblenz, 28.07.2009 - 7 K 13/09

    Versagung der Genehmigung einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Dies ist indes bei den bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften deshalb nicht der Fall, weil es sich bei diesen Regelungen nicht lediglich um Vorschriften der Gefahrenabwehr (Bauordnungsrecht im engeren Sinne), sondern vielmehr der positiven Ortsbildpflege handelt, die dem eigenen Wirkungskreis der Gemeinden zuzurechnen sind, wie im Urteil des 1. Senats vom 1. Oktober 2008 ausführlich dargelegt worden ist (a.a.O., S. 383 ff.; stillschweigend anders insofern: VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09 -,S. 9 d.U. -).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
    Erforderlich für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne dieser Vorschrift ist ein Bebauungsplan nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn seine Aufstellung nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden kann; welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem - grundsätzlich weiten - planerischen Ermessen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999, NVwZ 1999, S. 1338 und juris), weshalb ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB nur bei groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen in Betracht kommt (vgl. OVG RP, Urteil vom 16. Januar 1985, NVwZ 1985, 766).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1985 - 10 C 13/84
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 8 C 10611/08

    Bebauungsplan für Behindertenwohnheim in Rülzheim rechtmäßig

  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1998 - 8 S 2952/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: sonstiges Sondergebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19 = juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 637/10.NE -, juris Rn. 57 und 60 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 10. August 2010 - 1 KN 218/07 -, juris Rn. 100; OVG Rh.-Pf., Urteile vom 24. Februar 2010 - 1 C 10852/09 -, juris Rn. 37, und vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09 -, BauR 2010, 1539 = juris Rn. 22; Bay. VGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 15 N 07.1093 -, juris Rn. 21.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Allgemeine Bedenken hiergegen bestehen nicht; auch das Zitiergebot ist nicht verletzt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 12.4.2000 - 1 K 5694/98 -, NdsRpfl. 2000, 301 = BRS 63 Nr. 39; OVG Koblenz, Urt. v. 20.1.2010 - 8 C 10725/09 -, DVBl 2010, 398 (LS)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2021 - 8 C 10417/20

    Voraussetzung des vereinfachten Bebauungsplanverfahrens

    Lediglich wenn die Gemeinde mit ihrer Zielsetzung ausschließlich private Interessen verfolgt, setzt sie das ihr zur Verfügung gestellte Planungsinstrumentarium des Baugesetzbuches in zweckwidriger Art und Weise ein mit der Folge der Unzulässigkeit einer solchen Gefälligkeitsplanung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 BN 9.07 -, BRS 71 Nr. 16 und juris, Rn. 6; OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG -, juris, Rn. 22).
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