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   BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 160.60   

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https://dejure.org/1962,194
BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 160.60 (https://dejure.org/1962,194)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1962 - VIII C 160.60 (https://dejure.org/1962,194)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1962 - VIII C 160.60 (https://dejure.org/1962,194)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 65
  • NJW 1962, 1535
  • MDR 1962, 681
  • DVBl 1962, 563
  • DÖV 1962, 626
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.06.1958 - VII C 227.57
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 160.60
    In den Gründen ist ausgeführt: Der Verwaltungsrechtsweg sei zulässig, weil die der Auftragerteilung vorausgehende Entscheidung über die bevorzugte Berücksichtigung mitbietender Flüchtlingsunternehmen gemäß BVerwGE 7, 89 ein Verwaltungsakt sei.

    Die Klägerin geht - unter Berufung auf die Entscheidung BVerwGE 7, 89 - davon aus, daß der Beklagte eine Entscheidung getroffen habe, durch die sie bei der Vergebung eines öffentlichen Auftrags von der Erteilung des Zuschlags und dadurch zugleich von der ihr zukommenden bevorzugten Berücksichtigung ausgeschlossen worden sei.

    In seiner Entscheidung BVerwGE 7, 89 (90 f.) [BVerwG 06.06.1958 - VII C 227/57] hatte der damals zuständige VII. Senat allerdings für die Klage eines Vertriebenen auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe eines Auftrags der öffentlichen Hand den Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten für zulässig erklärt.

    Diese Entscheidung fand teils Zustimmung (Menger, Verwaltungsarchiv 1959 S. 77; Obermayer, NJW 1959 S. 115; Daub-Meierrose-Müller, Kommentar zur VOL, A § 24 Ez. 24 S. 305), teils Ablehnung (Flessa, DÖV 1959 S. 106).

    Er hält andererseits auch die in der Entscheidung BVerwGE 7, 89 geäußerte Auffassung nicht für zutreffend, daß die Ablehnung des Angebots eines bevorzugten Bieters zwar eine bürgerlich-rechtliche Erklärung sei, jedoch neben ihrer privatrechtlichen, Bedeutung einen öffentlich-rechtlichen Charakter habe.

  • BVerwG, 31.08.1961 - VIII C 6.60

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 160.60
    Der jetzt zuständige erkennende Senat hat in seinem Urteil BVerwGE 13, 47 (vgl. hierzu die Anmerkung von Ipsen in DVBl. 1962 S. 136) die Zweistufenlehre für die Gewährung öffentlicher Wohnungsbaudarlehen gebilligt und in diesem Zusammenhang die Bewilligung des Darlehens als Verwaltungsakt, den auf Grund der Bewilligung abgeschlossenen Darlehensvertrag aber als privatrechtlichen Vertrag angesehen.
  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wonach sich die öffentliche Hand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in aller Regel auf dem Boden des Privatrechts bewegt, so dass für Streitigkeiten über die hierbei vorzunehmende Auswahl des Vertragspartners nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (GmS-OGB, Beschluss vom 10. April 1986 - GmS-OGB 1/85 - a.a.O. S. 316 f.; BVerwG, Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG 2 C 109.55 - BVerwGE 5, 325 , vom 6. Juni 1958 - BVerwG 7 C 227.57 - BVerwGE 7, 89 , vom 8. März 1962 - BVerwG 8 C 160.60 - BVerwGE 14, 65 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 42 S. 76, vom 13. März 1970 - BVerwG 7 C 80.67 - BVerwGE 35, 103 = Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 88 S. 11 f. und vom 10. November 1972 - BVerwG 7 C 37.70 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 122 S. 54 f.; BGH, Urteil vom 6. Juni 1967 - VI ZR 214/65 - NJW 1967, 1911).

    Die von der öffentlichen Hand abgeschlossenen Werk- und Dienstverträge gehören ausschließlich dem Privatrecht an (Urteile vom 7. November 1957 a.a.O. S. 326, vom 8. März 1962 a.a.O. S. 72 bzw. S. 76 und vom 13. März 1970 a.a.O. S. 105 bzw. S. 12; BGH, Urteile vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61 - BGHZ 36, 91 , vom 6. Juni 1967 a.a.O. und vom 14. Dezember 1976 - VI ZR 251/73 - NJW 1977, 628 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. Juli 2006 a.a.O. S. 844; Gröning, a.a.O. S. 280; Gurlit, in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, § 29 Rn. 6; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Aufl. 2006, § 17 Rn. 31; Sodan, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 40 Rn. 334; Vygen, in: Ingenstau/Korbion, VOB Teile A und B, 15. Aufl. 2006, Einl. Rn. 10).

    Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist als einheitlicher Vorgang insgesamt dem Privatrecht zuzuordnen (Urteil vom 8. März 1962 a.a.O. S. 72 bzw. S. 77; BGH, Urteil vom 16. November 1967 - III ZR 12/67 - BGHZ 49, 77 ; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, § 40 Rn. 250; ders., in: Erichsen/Ehlers, a.a.O., § 3 Rn. 47; Gurlit, in: Erichsen/Ehlers, a.a.O., § 29 Rn. 6; Jaeger, a.a.O. S. 381; Maurer, a.a.O. § 17 Rn. 31; Siegel, DÖV 2007, 237 ; Ziekow/Siegel, ZfBR 2004, 30 ).

    ee) Eine öffentlich-rechtliche Einordnung der Beziehungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und den Bietern lässt sich schließlich auch nicht durch Heranziehung der so genannten Zweistufentheorie (vgl. dazu bereits Urteile vom 6. Juni 1958 a.a.O. S. 90 ff. und vom 8. März 1962 a.a.O. S. 67 f. bzw. S. 73) erreichen.

    Das ist typischerweise dann der Fall, wenn die Entscheidung über das "Ob" einer öffentlichen Leistung - etwa die Gewährung einer Subvention - durch Verwaltungsakt erfolgt, während deren Abwicklung - das "Wie" - mittels eines privatrechtlichen Vertrages durchgeführt wird (vgl. Urteil vom 8. März 1962 a.a.O. S. 68 bzw. 73; Sodan, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 40 Rn. 327).

  • BVerwG, 13.03.1970 - VII C 80.67

    Hausverbot in Bezug auf das Betreten der Diensträume des

    Tatsachen, die eine im öffentlichen Recht wurzelnde, bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigende Vorzugsstellung der Kläger begründen und möglicherweise zu einer abweichenden Betrachtungsweise führen könnten (vgl. BVerwGE 7, 89 einerseits und BVerwGE 14, 65 andererseits), sind weder festgestellt noch werden sie von den Klägern geltend gemacht.
  • BVerwG, 06.05.1970 - VIII C 16.68

    Antrag auf Bewilligung des Armenrechts - Bevorzugte Berücksichtigung von

    Die Ausführungen in dem Urteil des beschließenden Senats BVerwGE 14, 65 stehen dieser Annahme nicht entgegen.

    In BVerwGE 14, 65 (68 ff.) [BVerwG 08.03.1962 - VIII C 160/60] ist eingehend dargelegt, daß in den die Bevorzugung anordnenden Gesetzen, zu denen auch § 76 BVFG gehört, weder eine Zulassung als bevorzugter Bewerber durch rechtsgestaltenden Verwaltungsakt noch eine verbindliche Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen des Bevorzugungsverhältnisses durch feststellenden Verwaltungsakt vorgesehen ist.

    Das Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung des früheren Bestehens eines Bevorzugungsverhältnisses folgt aus der Möglichkeit, wegen der Verletzung dieses Rechtsverhältnisses von der öffentlichen Hand Schadensersatz zu verlangen (vgl. BVerwGE 14, 65 [72]).

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