Rechtsprechung
BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 14.10.1966 - 6 K 196/66
- BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 29, 1
- MDR 1968, 1037
- DVBl 1968, 820
- DÖV 1968, 499
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 06.05.1965 - VIII C 64.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Bei den letztgenannten Schädigungen (vgl. §§ 14, 15 BWGöD) entfällt die Zahlung von Übergangsbezügen (vgl. BVerwGE 18, 177 und 21, 81) und wird im übrigen die Verwirklichung des Anspruchs davon abhängig gemacht, ob und wie der Geschädigte seine nicht aus Verfolgungsgründen abgebrochene Dienstlaufbahn fortsetzen konnte (vgl. BVerwGE 10, 104 und 115); hier können die Folgen des staatlichen Zusammenbruchs von 1945 nicht unberücksichtigt bleiben, wenn die damaligen Ereignisse zum Verlust eines Amtes geführt haben, welches nicht aus Verfolgungsgründen verloren worden war.Die vom Gesetzgeber von Anfang an beabsichtigte Abhängigkeit der Ansprüche nach §§ 14, 15 BWGöD von dem Bestehen eines Dienst- oder Versorgungsverhältnisses führt zu einer Aufgliederung der unter diese Vorschriften fallenden Geschädigten in drei Gruppen: Zur ersten Gruppe gehören die auch nach dem 8. Mai 1945 im Dienst gebliebenen Geschädigten, die am 1. April 1951 noch nicht die Altersgrenze erreicht hatten oder noch nicht dienstunfähig geworden waren (vgl. BVerwGE 21, 81); diese Geschädigten erhalten erhöhte Bezüge erst dann, wenn ihr Wiedergutmachungsanspruch verwirklicht worden ist, und wiedergutmachungsgerecht erhöhte Versorgungsbezüge erst dann, wenn sie nach dem 1. April 1951 in den Ruhestand eintreten (vgl. BVerwGE 21, 81).
Für die drei vorstehend unterschiedenen Gruppen der unter §§ 14, 15 BWGöD fallenden Geschädigten ergibt sich bei dieser Rechtslage auch ohne den 1961 klarstellend in das Gesetz eingefügten § 14 Abs. 2 BWGöD auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1963 die folgende Behandlung im Rahmen von § 19 Abs. 1 BWGöD: Die Angehörigen der erstgenannten Gruppe, zu der die am 1. April 1951 noch im Dienst befindlichen Geschädigten gehören, erhalten für die Zeit vom 1. April 1950 bis zum 31. März 1951 deshalb keine Entschädigung nach § 19 BWGöD, weil für sie keine am 1. April 1951 wirksam werdenden versorgungsrechtlichen Rechtsverbesserungen vorgesehen sind (vgl. BVerwGE 21, 81).
- BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62
Wiedergutmachung
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Wer durch unterbliebene Beförderung geschädigt wurde und am 8. Mai 1945 im Sinne von Art. 131 GG sein Amt verlor, erhält wiedergutmachungsrechtlich verbesserte Versorgungsbezüge nach dem Gesetz zu Art. 131 GG und keine Entschädigung für den Zeitraum vom 1. April 1950 bis zum 31. März 1951 (Bestätigung von BVerwGE 10, 101 und Abgrenzung zu BVerfGE 17, 122).Durch das rechtskräftig gewordene Urteil vom 24. April 1964 - soweit es darauf ankommt - wurde die Beklagte verpflichtet, über den auf § 19 Abs. 1 BWGöD gestützten Antrag des Klägers neu zu entscheiden, sobald der Gesetzgeber die auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1963 - 2 BvR 108/62 - notwendig gewordene Änderung der genannten Vorschrift vorgenommen hat.
Für ihn hat sich unter diesen Umständen - hinsichtlich derer ein Streit nicht mehr möglich ist - nichts dadurch geändert, daß § 19 Abs. 1 BWGöD in der Fassung von 1955 auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1963 (BVerfGE 17, 122 = BGBl. I 1963 S. 898) durch Wiederherstellung der Erstfassung von 1951 geändert worden ist.
- BVerwG, 07.04.1964 - VIII B 61.63
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Zwar tritt die Bindung nicht ein, wenn Rechtsausführungen in den Gründen der Entscheidung die Auslegung einfachen Rechts betreffen, ohne daß es dabei auf die Auslegung der entscheidungserheblichen Verfassungsvorschrift ankäme (BVerwGE 1, 213 und 255 [257]); dagegen kann die Bindung dann auf die Auslegung einfachen Rechts erstreckt sein, wenn eine bestimmte Auslegung der Vorschrift des einfachen Rechts für notwendig erklärt wird in Anwendung einer entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Vorschrift (vgl. BVerwGE 18, 177 [179]).In einem solchen Falle reicht die Bindungswirkung aber nicht weiter als der die Entscheidung tragende Satz, der eine bestimmte Vorschrift des einfachen Rechts für unvereinbar oder für vereinbar erklärt mit der entscheidungserheblichen Verfassungsnorm; allgemeine Rechtsgrundsätze, die anläßlich einer bestimmten Entscheidung angeführt werden, bleiben in Anwendung von § 31 Abs. 1 BVerfGG unberücksichtigt (vgl. BVerwGE 18, 177 [180]).
Bei den letztgenannten Schädigungen (vgl. §§ 14, 15 BWGöD) entfällt die Zahlung von Übergangsbezügen (vgl. BVerwGE 18, 177 und 21, 81) und wird im übrigen die Verwirklichung des Anspruchs davon abhängig gemacht, ob und wie der Geschädigte seine nicht aus Verfolgungsgründen abgebrochene Dienstlaufbahn fortsetzen konnte (vgl. BVerwGE 10, 104 und 115); hier können die Folgen des staatlichen Zusammenbruchs von 1945 nicht unberücksichtigt bleiben, wenn die damaligen Ereignisse zum Verlust eines Amtes geführt haben, welches nicht aus Verfolgungsgründen verloren worden war.
- BVerwG, 13.01.1960 - VIII C 39.59
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Das entspricht der Vorschrift des erst durch das Sechste Änderungsgesetz vom 18. August 1961 (BGBl. I S. 1349) in das Gesetz eingefügten § 14 Abs. 2 BWGöD, ergab sich jedoch unabhängig von dieser ausdrücklichen gesetzlichen Regelung schon aus der bisherigen gesetzlichen Regelung (vgl. BVerwGE 10, 104).Bei den letztgenannten Schädigungen (vgl. §§ 14, 15 BWGöD) entfällt die Zahlung von Übergangsbezügen (vgl. BVerwGE 18, 177 und 21, 81) und wird im übrigen die Verwirklichung des Anspruchs davon abhängig gemacht, ob und wie der Geschädigte seine nicht aus Verfolgungsgründen abgebrochene Dienstlaufbahn fortsetzen konnte (vgl. BVerwGE 10, 104 und 115); hier können die Folgen des staatlichen Zusammenbruchs von 1945 nicht unberücksichtigt bleiben, wenn die damaligen Ereignisse zum Verlust eines Amtes geführt haben, welches nicht aus Verfolgungsgründen verloren worden war.
Soweit wiedergutmachungsrechtliche Versorgungsansprüche den unter §§ 14, 15 BWGöD fallenden Geschädigten zugesprochen werden, wird aber (vgl. § 14 Abs. 2 BWGöD und für die Rechtslage vor 1945: BVerwGE 10, 104 und 115) vorausgesetzt, daß ein Dienst- oder Versorgungsverhältnis noch besteht und das frühere Dienstverhältnis, in dem sich die Schädigung auswirkte, auch nicht im Sinne von Art. 131 GG beendet worden ist.
- BVerwG, 12.01.1960 - VIII C 82.59
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Wer durch unterbliebene Beförderung geschädigt wurde und am 8. Mai 1945 im Sinne von Art. 131 GG sein Amt verlor, erhält wiedergutmachungsrechtlich verbesserte Versorgungsbezüge nach dem Gesetz zu Art. 131 GG und keine Entschädigung für den Zeitraum vom 1. April 1950 bis zum 31. März 1951 (Bestätigung von BVerwGE 10, 101 und Abgrenzung zu BVerfGE 17, 122).Soweit im Urteil BVerwGE 10, 101 der damaligen Fassung des § 19 Abs. 1 BWGöD entsprechend dargelegt worden ist, daß die unter §§ 14, 15 BWGöD fallenden Geschädigten in keinem Falle anspruchsberechtigt sind nach § 19 Abs. 1 BWGöD, ist daran schon wegen der sich aus § 31 Abs. 1 BVerfGG ergebenden Bindung an die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch wegen der Änderung des § 19 Abs. 1 BWGöD durch das Siebente Änderungsgesetz vom 9. September 1965 nicht festzuhalten.
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Es wird in diesen verschieden gelagerten Fällen nur der allgemeine wiedergutmachungsrechtliche Grundsatz unterschiedlich konkretisiert, daß - vorbehaltlich besonderer Billigkeitsregelungen (vgl. etwa § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD; dazu: BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]) - im Rahmen des Bundeswiedergutmachungsgesetzes nur die Folgen nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen behoben werden, während es die Aufgabe des Gesetzes zu Art. 131 GG ist, Nachteile auszugleichen, denen die Angehörigen des öffentlichen Dienstes infolge des staatlichen Zusammenbruchs von 1945 ausgesetzt waren. - BVerwG, 30.10.1954 - II C 96.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Zwar tritt die Bindung nicht ein, wenn Rechtsausführungen in den Gründen der Entscheidung die Auslegung einfachen Rechts betreffen, ohne daß es dabei auf die Auslegung der entscheidungserheblichen Verfassungsvorschrift ankäme (BVerwGE 1, 213 und 255 [257]); dagegen kann die Bindung dann auf die Auslegung einfachen Rechts erstreckt sein, wenn eine bestimmte Auslegung der Vorschrift des einfachen Rechts für notwendig erklärt wird in Anwendung einer entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Vorschrift (vgl. BVerwGE 18, 177 [179]). - BVerwG, 25.03.1966 - VII C 21.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben auch dann Bindungswirkung nach § 31 Abs. 1 BVerfGG, wenn sie auf eine Verfassungsbeschwerde ergehen; war dabei über die Gültigkeit einer Vorschrift des einfachen Rechts zu entscheiden, so wird die Bindungswirkung der Entscheidung nicht auf den konkreten Fall beschränkt, vielmehr erstreckt auf die entschiedene verfassungsrechtliche Frage auch für alle zukünftigen Fälle (BVerwGE 24, 1 [BVerwG 25.03.1966 - VII C 21/63]). - Drs-Bund, 11.05.1965 - BT-Drs IV/3393
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Das ergibt sich aus der Begründung des interfraktionellen Antrags vom 11. Mai 1965 - BTDrucks. IV/3393 -, auf den im Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung - BTDrucks. IV/3592 - Bezug genommen wird; in der Begründung des Änderungsvorschlages zu § 19 Abs. 1 BWGöD (Art. 1 Nr. 6 des interfraktionellen Antrags), dem der Bundestag gefolgt ist, heißt es nämlich, mit der Herstellung des ursprünglichen Gesetzeswortlauts werde der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1963 entsprochen. - Drs-Bund, 24.06.1965 - BT-Drs IV/3592
Auszug aus BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Das ergibt sich aus der Begründung des interfraktionellen Antrags vom 11. Mai 1965 - BTDrucks. IV/3393 -, auf den im Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung - BTDrucks. IV/3592 - Bezug genommen wird; in der Begründung des Änderungsvorschlages zu § 19 Abs. 1 BWGöD (Art. 1 Nr. 6 des interfraktionellen Antrags), dem der Bundestag gefolgt ist, heißt es nämlich, mit der Herstellung des ursprünglichen Gesetzeswortlauts werde der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 1963 entsprochen.
- BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93
Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Die in einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) verbindlich zum Ausdruck gebrachte, für dieses Urteil maßgebliche Rechtsauffassung bestimmt dessen Rechtskraftwirkung im Sinne des § 121 VwGO (vgl. u.a. Urteile vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 2.67 - BVerwGE 29, 1 [BVerwG 21.12.1967 - VIII C 2/67] , vom 19. Juni 1968 - BVerwG V C 085.67 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 31 S. 10 , vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 71.82 - Buchholz 427.6 § 15 BFG Nr. 21 S. 5 und vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 u. 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 S. 48 ).Die Bindung an die einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung entfällt nur dann, wenn sich die entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage nachträglich geändert hat (vgl. etwa Urteile vom 21. Dezember 1967, a.a.O. S. 2, vom 23. Dezember 1983 - BVerwG 7 B 2.83 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 48 S. 3 …und vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 15 m.weit.Nachw.; Beschluß vom 3. November 1993 - BVerwG 4 NB 33.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 66 S. 25 ).
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06
Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu …
Der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung ergibt sich aus den Entscheidungsgründen, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (vgl.; Beschluss vom 22. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 38.03 - NZWehrr 2004, 126 ; Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S. 7; Urteil vom 19. Juni 1968 - BVerwG 5 C 85.67 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 31 S. 12 f.; Urteil vom 12. Dezember 1967 - BVerwG 8 C 2.67 - BVerwGE 29, 1 ). - BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20
Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung
Da die Rechtsauffassung, die ein Bescheidungsurteil der Behörde zur Beachtung bei erneuter Bescheidung vorschreibt, sich nicht aus der Urteilsformel selbst entnehmen lässt, ergibt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung notwendigerweise aus den Entscheidungsgründen, die die nach dem Urteilstenor zu beachtende Rechtsauffassung des Gerichts im Einzelnen darlegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1967 - 8 C 2.67 - BVerwGE 29, 1 , vom 19. Juni 1968 - 5 C 85.67 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 31 S. 12 f. und vom 27. Januar 1995 - 8 C 8.93 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 70 S. 7;… Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 47.06 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 1 Rn. 14).
- BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …
Die in einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO) verbindlich zum Ausdruck gebrachte, für dieses Urteil maßgebliche Rechtsauffassung bestimmt dessen Rechtskraftwirkung im Sinne des § 121 VwGO (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1967 - BVerwG VIII C 2.67 - BVerwGE 29, 1 [BVerwG 21.12.1967 - VIII C 2/67]; Urteil vom 3. Dezember 1981 - BVerwG 7 C 30 u. 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157 S. 48 ). - BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 27.15
Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern
Die in einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) verbindlich zum Ausdruck gebrachte, für dieses Urteil maßgebliche Rechtsauffassung bestimmt dessen Rechtskraftwirkung (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 1967 - 8 C 2.67 - BVerwGE 29, 1 und vom 3. Dezember 1981 - 7 C 30 und 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157). - BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80
Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers …
In diesen Fällen bestimmt sich der Umfang der materiellen Rechtskraft und damit der Bindungswirkung nach den die maßgebliche Rechtsauffassung des Gerichts darstellenden Entscheidungsgründen (vgl. BVerwGE 29, 1 [3]). - BVerwG, 20.10.2016 - 7 C 28.15
Kein Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern
Die in einem rechtskräftigen Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) verbindlich zum Ausdruck gebrachte, für dieses Urteil maßgebliche Rechtsauffassung bestimmt dessen Rechtskraftwirkung (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 1967 - 8 C 2.67 - BVerwGE 29, 1 und vom 3. Dezember 1981 - 7 C 30 und 31.80 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 157). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 2 A 1416/09
Zulässigkeit der Festsetzung eines Immissionsgrenzwertes oder eines …
vgl. zu Wirkung und Reichweite des Bescheidungsurteils: BVerwG, Urteile vom 3. November 1994 - 3 C 30.93 -, NVwZ 1996, 66 = juris Rn. 31, und vom 21. Dezember 1967 - VIII C 2.67 -, BVerwGE 29, 1 = DÖV 1968, 499 = juris Rn. 5; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, § 113 Rn. 48. - BVerwG, 23.12.1983 - 7 B 2.83
Rechtskraft und Vollstreckbarkeit - Bescheidungsurteil - Nichtige Norm
Danach ist zwar grundsätzlich von der Rechtsauffassung des Gerichts auszugehen, das im ersten Prozeß entschieden hat; das gilt aber nicht, wenn sich die Sach- oder Rechtslage geändert hat (vgl. z.B. BVerwGE 29, 1 [BVerwG 21.12.1967 - VIII C 2/67] [2]).Die Klägerin meint, das Berufungsurteil habe sich zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 29, 1 (2) [BVerwG 21.12.1967 - VIII C 2/67] und BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] (Lts. 1) in Widerspruch gesetzt, indem es der Beklagten gestattet habe, von der Rechtsauffassung des Bescheidungsurteils abzuweichen, soweit die Erteilung der Konzession in Rede stehe.
- BVerwG, 24.03.1999 - 6 C 9.98
Karlsruher Billigung der Rechtschreibreform auch für Berlin verbindlich
Dies gilt auch, wenn das Bundesverfassungsgericht nur oder auch eine bestimmte Auslegung des einfachen Rechts für verfassungskonform erklärt (BVerfG, Beschluß vom 20. Januar 1966 1 BvR 140/62 BVerfGE 19, 377, 392; Beschluß vom 30. Juni 1976 2 BvR 284/76 BVerfGE 42, 258, 260; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1967 BVerwG 8 C 2.67 BVerwGE 29, 1, 6; Urteil vom 29. Oktober 1981 BVerwG 1 D 50.80 BVerwGE 73, 263, 269). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2020 - 4 A 3314/18
Wochenmarkt Marktfestsetzung Bescheidungsurteil Rechtsauffassung des Gerichts …
- VGH Bayern, 25.02.2013 - 22 B 11.2587
Gewerberechtliche Zulassungsentscheidung; Volksfest; Autoscooter; Ausschluss …
- BGH, 23.06.2009 - EnVR 76/07
Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen, des ansetzbaren Umlaufvermögens, …
- VGH Hessen, 21.09.1993 - 2 UE 3583/90
Versagung einer Sondernutzungserlaubnis aus allgemeinen ordnungsrechtlichen …
- BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1997 - 22 A 3025/94
- OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
Förderung der freien Träger der Jugendhilfe; Festbetragsfinanzierung; Festsetzung …
- BVerwG, 05.11.1976 - 7 B 86.75
Nichtbestehen der Prüfung für Diplom-Kaufleute bei der zweiten Wiederholung - …
- VG Frankfurt/Main, 14.01.2009 - 12 K 2561/07
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.1997 - 9 S 1955/96
Prüfung: Gewichtung eines Folgefehlers in einer Prüfungsaufgabe - …
- BVerwG, 30.05.1974 - II C 6.73
Unmittelbare Ableitung eines Beihilfeanspruchs - Subsidiarität der Sozialhilfe - …
- VG Karlsruhe, 24.08.2023 - 12 K 678/23
Durchbrechung der Bestandskraft einer nach nationalem Recht erteilten …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 48.06
Voraussetzungen des Revisionsgrundes des Verfahrensmangels gemäß § 132 Abs. 2 Nr. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.1997 - 25 A 4997/96
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 58.06
Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 49.06
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 59.06
Bestimmung der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils durch …
- BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 38.03
Materielle Rechtskraft; Bescheidungsbeschluss; Rechtskraftwirkung; …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 54.06
Voraussetzungen für die Bildung eines einheitlichen Streitgegenstandes im …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 53.06
Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 60.06
Einordnung des Verpflichtungsanspruchs eines entgeltregulierten Unternehmens auf …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 51.06
Voraussetzungen des Revisinsgrundes des Verfahrensmangels aus § 132 Abs. 2 Nr. 3 …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 52.06
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.1998 - 13 S 1099/96
Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung - Dauer der …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 57.06
Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 56.06
Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 55.06
Anforderungen an die Möglichkeit zur Entgegenhaltung der Rechtskraft eines …
- OVG Niedersachsen, 27.09.2018 - 13 OB 257/16
Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils; Erkennbar …
- LSG Baden-Württemberg, 10.02.2005 - L 6 U 2063/04
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtskraftwirkung - Entscheidung gem § 131 Abs 3 …
- OVG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 A 723/03
Gewährung einer Tierseuchenentschädigung; Umfang der Bindungswirkung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2000 - 11 S 43/00
Rechtskraft eines Bescheidungsurteils
- VG Schwerin, 22.03.2007 - 3 A 137/06
Zum Umfang der Rechtskraft und der Bindungswirkung eines Neubescheidungsurteils …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1997 - 2 L 101/94
Anforderungen an eine ordungsgemäße Berechnung des Zuschusses für bauliche …
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1993 - 5 S 1409/93
Zur Zulässigkeit der Berufung gegen ein Bescheidungsurteil - Beschwer; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2019 - 6 A 1074/18
Anspruch einer Lehrerin auf Übernahme in das Beamtenverhältnis; Bindung an die …
- VGH Bayern, 17.08.2017 - 19 ZB 16.164
Waldbestand mit besonderer ökologischer Wertigkeit und besonderer Bedeutung für …
- VG Cottbus, 24.02.2012 - 1 K 725/05
Rückübertragungsrecht
- OVG Brandenburg, 13.06.2005 - 3 E 8/05
Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen unzureichender Erfüllung eines …
- BVerwG, 08.05.1969 - II C 123.65
Führung der Amtsbezeichnung "Oberbaurat a.D." - Rechtswirkungen der Aushändigung …
- BVerwG, 07.05.1984 - 4 B 56.84
Nichtzulassungsbeschwerde mit der Begründung des Vorliegens von Verfahrensfehlern …
- BVerwG, 27.07.1972 - III C 81.71
Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile - Streitgegenstand einer …
- BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 50.06
- BVerwG, 20.02.1984 - 3 B 41.82
Verlust von Grundvermögen und Betriebsvermögen - Bindungswirkung eines …
- BVerwG, 09.08.1976 - 8 B 20.76
Anspruch auf Wiederanstellung im öffentlichen Dienst - Vorliegen eines …
- BVerwG, 04.10.1974 - II B 20.74
Gerichtliche Entscheidung über eine Prüfungsbewertung - Beschwerde gegen die …
- BVerwG, 04.07.1974 - II B 64.73
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bezeichnung einer konkreten …
- OLG Frankfurt, 07.02.2022 - 20 VA 6/20
Zu den Anforderungen der Bewilligung von Akteneinsicht an einen nicht …
- VG Würzburg, 23.03.2010 - W 2 K 10.17
Zulassung zu einem Volksfest; Stammbeschicker; Neubewerber
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - A 12 S 1086/92
Erstattung der Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94
Zur Beihilfefähigkeit eines Bestrahlungsgerätes zur ambulanten Strahlentherapie …
- BVerwG, 25.10.1968 - VIII B 246.67
Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechte der am …
- VG Würzburg, 16.03.2010 - W 2 K 09.1221
Zulassung zu einem Volksfest; Stammbeschicker; Neubewerber
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 12 A 1209/08
Rücknahme des die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ablehnenden …
- BVerwG, 14.06.1979 - 7 B 151.78
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2008 - L 8 SO 22/07