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   BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92   

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BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92 (https://dejure.org/1994,421)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1994 - 8 C 2.92 (https://dejure.org/1994,421)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 8 C 2.92 (https://dejure.org/1994,421)
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Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters

(vgl. für Baden-Württemberg § 10 V 3 2. HS KAG), wirksame Adressierung eines Sammelbescheids für alle Wohnungseigentümer (ohne namentliche Nennung) an den vertretungsberechtigten Verwalter, Vertretungsmacht nicht aufgrund von § 27 Abs. 2 WEG, sondern (hier) aufgrund Duldungsvollmacht;

§ 41 VwVfG, Heilung eines Bekanntgabemangels bei nachträglicher tatsächlicher Kenntniserlangung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Abfallbeseitigungsgebühr - Anforderungen an die Wirksamkeit oder Nichtigkeit von Müllabfuhrgebührenbescheiden - Aufteilung der Abfallgebühren zwischen den Gesellschaftern einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft; Müllabfuhrgebührenbescheid; Unbestimmtheit des Adressaten; Adressat; Gebührenfestsetzung; Bekanntgabe eines Gebührenbescheids; Vertretungsmacht; Bevollmächtigung; Anscheinsvollmacht; Duldungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 73
  • MDR 1994, 1114
  • DVBl 1994, 810
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Das Berufungsgericht hat jedoch verkannt, daß die Adressierung der Bescheide mit Blick auf die Bezeichnung des Inhaltsadressaten auslegungsfähig ist, die Auslegung etwaige Zweifel an der Bestimmtheit beseitigt und diese Möglichkeit der Annahme der Nichtigkeit wegen Unbestimmtheit vorgeht (vgl. hierzu Meyer, NVwZ 1986, 513 ; BFH, Urteil vom 25. September 1990 - IX R 84/88 - BStBl 1991 II, S. 120 ).

    Das Revisionsgericht ist zur Auslegung der angefochtenen Bescheide befugt, wenn - wie hier - die tatsächlichen Feststellungen dafür ausreichen (Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ; BFH, Urteil vom 25. September 1990, a.a.O.).

    Es handelt sich damit der Sache nach um eine Zusammenfassung mehrerer, an verschiedene Personen gerichtete Verwaltungsakte in einem Bescheid (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 25. September 1990, a.a.O. S. 122 m.w.N.) und nicht um einen - ein (hier nicht gegebenes) Gesamtschuldverhältnis voraussetzenden - zusammengefaßten Bescheid im Sinne von § 155 Abs. 3 AO (vgl. Kohls, a.a.O., S. 5, 18, 23).

    Denn die Bevollmächtigung braucht nicht ausdrücklich erfolgt zu sein; vielmehr gilt auch derjenige als Bevollmächtigter, der wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem oder den Vertretenen zurechenbar ist (BFH, Urteil vom 25. September 1990, a.a.O., S. 23; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Auflage, § 41 Rn. 25 a, 30 m.w.N.).

    Dies gilt um so mehr, als eine Bevollmächtigung des Verwalters nach Rechtsscheinsgrundsätzen bei Wohnungseigentümergemeinschaften angesichts der weitgehenden gesetzlichen Vertretung durch den Verwalter und der Möglichkeit, diese Befugnisse rechtsgeschäftlich zu erweitern, nicht fernliegt (vgl. ebenso für Bauherrengemeinschaften BFH, Urteil vom 25. September 1990, a.a.O., S. 123).

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Mit der Bezeichnung der "Wohnungseigentümergemeinschaft" sind ersichtlich im Sinne einer Kurzbezeichnung (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1980 - VII ZR 276/79 -, WM 1981, 20 und vom 12. Mai 1977 - VII ZR 167/76 -, NJW 1977, 1668; OVG Bremen, Urteil vom 9. Oktober 1984 - 1 BA 43/84 - NJW 1985, 2660; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 1982 - 2 S 968/81 -, ZKF 1983, 36) die einzelnen Wohnungseigentümer und nicht etwa die "Gemeinschaft" als solche gemeint, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist.

    Sämtliche Voraussetzungen sind hierfür erfüllt: Der Verwalter hat sich mit seiner schriftlichen Bitte, jede Korrespondenz im Zusammenhang mit der Müllabfuhrgebühr an ihn zu richten sowie mit der jahrelangen tatsächlichen Abrechnung und schließlich mit der Erteilung einer Einziehungsermächtigung für das Konto der Wohnungseigentümer wie ein Vertreter der Wohnungseigentümer aufgeführt, gleichsam als ob es sich um eine Angelegenheit nach § 27 Abs. 2 WEG handelte, in dessen Rahmen der Verwalter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Vertreter der Wohnungseigentümer mit gesetzlicher Vertretungsmacht ist (BGH, Urteil vom 25. September 1980, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.09.1983 - V OE 100/81
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Eine unzulässige Verschiebung der Verantwortung auf den Verwalter - wie der Kläger meint (vgl. ebenso HessVGH, Urteile vom 11. März 1985 - 5 OE 26/83 - KStZ 1986, 196 und vom 7. September 1983 - V OE 100/81 - NJW 1984, 1645 ) - liegt in dieser Vorgehensweise ebenfalls nicht.
  • VGH Hessen, 11.03.1985 - 5 OE 26/83
    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Eine unzulässige Verschiebung der Verantwortung auf den Verwalter - wie der Kläger meint (vgl. ebenso HessVGH, Urteile vom 11. März 1985 - 5 OE 26/83 - KStZ 1986, 196 und vom 7. September 1983 - V OE 100/81 - NJW 1984, 1645 ) - liegt in dieser Vorgehensweise ebenfalls nicht.
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 14.84

    Gemeinsamen Zulassung eines Kfz auf die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein unter der als Kurzform für die Gesamtheit der Gesellschafter verwendeten Bezeichnung für hinreichend deutlich gehalten (Urteil vom 20. Februar 1987 - BVerwG 7 C 14.84 - Buchholz 442.16 § 23 StVZO Nr. 3 S. 1 ).
  • BVerwG, 06.05.1992 - 4 B 139.91

    Nachbarklage mit dem Ziel bauordnungsbehördlichen Einschreitens; notwendige

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Im gleichen Sinne ist die Beiladung der "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" als Beiladung der einzelnen Wohnungseigentümer ausgelegt worden (Beschluß vom 6. Mai 1992 - BVerwG 4 B 139.91 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 104 S. 17 ).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Das Revisionsgericht ist zur Auslegung der angefochtenen Bescheide befugt, wenn - wie hier - die tatsächlichen Feststellungen dafür ausreichen (Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ; BFH, Urteil vom 25. September 1990, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1982 - 2 S 968/81

    Folgen der Nichterweislichkeit der Bekanntgabe eines Gebührenbescheids

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Mit der Bezeichnung der "Wohnungseigentümergemeinschaft" sind ersichtlich im Sinne einer Kurzbezeichnung (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1980 - VII ZR 276/79 -, WM 1981, 20 und vom 12. Mai 1977 - VII ZR 167/76 -, NJW 1977, 1668; OVG Bremen, Urteil vom 9. Oktober 1984 - 1 BA 43/84 - NJW 1985, 2660; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 1982 - 2 S 968/81 -, ZKF 1983, 36) die einzelnen Wohnungseigentümer und nicht etwa die "Gemeinschaft" als solche gemeint, die nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig ist.
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aus der Sicht des revisiblen Rechts zu §§ 43 Abs. 1, 41 Abs. 1 VwVfG ausgeführt, für die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts reiche es aus, wenn die Behörde dem Adressaten von seinem Inhalt Kenntnis verschaffe, auch wenn nicht jeder von mehreren Adressaten in den Besitz einer Ausfertigung gelangt sei (Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 - NVwZ 1992, 565 ; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 41 Rn. 25).
  • BFH, 11.02.1987 - II R 103/84

    Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - Grundstück - Kauf - Steuerbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
    Wer dazu gehört, ergibt sich aus dem Grundbuch; die namentliche Aufführung in dem Gebührenbescheid ist nicht erforderlich (vgl. BFH, Urteil vom 11. Februar 1987 - II R 103/84 - BStBl II, 325 ).
  • OVG Bremen, 09.10.1984 - 1 BA 43/84

    Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Vertretungsbefugnis für

  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Daß damit nicht die Gemeinschaft als solche, sondern die damals im Grundbuch eingetragenen einzelnen Wohnungseigentümer Vertragspartner waren, entsprach der bislang überwiegend vertretenen Auffassung, daß die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst nicht rechtsfähig sei (Senat, BGHZ 142, 290, 294; Senat, Urt. v. 23. Juni 1989, V ZR 40/88, NJW 1989, 2534, 2535; BGHZ 78, 166, 172; BGH, Urt. v. 12. Mai 1977, VII ZR 167/76, NJW 1977, 1686; Urt. v. 20. Januar 1983, VII ZR 210/81, NJW 1983, 1901 f.; Urt. v. 2. Juli 1998, IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279; BVerwG NJW-RR 1995, 73, 74; BayObLG ZMR 2002, 136, 137; ZMR 2002, 536 f.; OVG Münster NJW-RR 1992, 458, 459; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, 2003, § 10 WEG Rdn. 2 f.; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rdn. 11; MünchKomm-BGB/Commichau, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rdn. 47; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 10 Rdn. 2 u. Vor §§ 43 ff. Rdn. 73; Staudinger/Rapp, BGB, 12. Aufl., Einl. zum WEG Rdn. 24 ff.; Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., Vor § 1 Rdn. 30 ff.; Kümmel, Die Bindung der Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger an Vereinbarungen, Beschlüsse und Rechtshandlungen nach § 10 WEG, 2002, S. 18 f.; Heismann, Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, 2003, S. 78 ff.; Becker/Kümmel/Ott, Wohnungseigentum, 2003, Rdn. 72; Deckert/Ott, Die Eigentumswohnung, 2005, Gr. 3 Rdn. 37).

    2 Z 23/87">NJW-RR 1987, 1039, 1040; ZMR 2004, 926, 927 und für Verwaltungsakte BVerwG NJW-RR 1995, 73, 74; OVG Münster NJW-RR 1992, 458, 459).

  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 204/09

    Verjährungsunterbrechende Wirkung der Streitverkündung in einem Bauprozess

    Damals war die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht anerkannt; sie galt weder als rechts- noch als parteifähig (BGH, Urteil vom 23. Juni 1989 - V ZR 40/88, NJW 1989, 2534, 2535; vom 2. Juli 1998 - IX ZR 51/97, NJW 1998, 3279; Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 294; BVerwG NJW-RR 1995, 73, 74).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Der Kläger ist aber nach den insoweit jedenfalls von ihrem Rechtsgedanken her anwendbaren (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1994 - 8 C 2.92 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 S. 6) zivilrechtlichen Grundsätzen über das Handeln unter fremdem Namen gleichwohl Antragsteller im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG.
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