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   BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05   

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BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05 (https://dejure.org/2006,4692)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2006 - 8 C 23.05 (https://dejure.org/2006,4692)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 8 C 23.05 (https://dejure.org/2006,4692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 2
    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag; Wohngrundstück; landwirtschaftliches Grundstück.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Als ein Volkseigenes Gut (VEG) der DDR verpachtete Mieten vereinnahmende Wohngrundstücke und Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG); Rechtsfolge der Zurückgabe eines als VEG der DDR verpachteten und Mieten vereinnahmenden Wohngrundstücks in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Wohngrundstück

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 2
    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag; Wohngrundstück; landwirtschaftliches Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 142
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Der hier allein in Betracht kommende Verlust des Eigentums aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt zwar in der Form der rechtswidrigen Einflussnahme auf die Willensbetätigungsfreiheit durch Drohung mit einem empfindlichen Übel auch dann vor, wenn dem Eigentümer eines überschuldeten Grundstücks in Aussicht gestellt wurde, den Eigentumsverzicht ohne Einbeziehung eines nicht verschuldeten Grundstücks nicht genehmigen zu wollen (stRspr vgl. Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 und - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31).

    Der Senat hat im Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - (a.a.O. S. 93) hierzu Folgendes ausgeführt: .

    Eine darüber hinausgehende Feststellungswirkung kommt der Rückübertragungsentscheidung hinsichtlich der bebauten Grundstücke bei der vorliegend zu treffenden Entscheidung über die landwirtschaftlichen Flächen nicht zu; denn eine solche Wirkung muss ausdrücklich gesetzlich angeordnet sein (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 32.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1998 - 7 B 327.98
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG keine Grundstücke erfasst, die in eine LPG eingebracht und damit der Bewirtschaftung durch den Alteigentümer entzogen waren (stRspr seit Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168).

    Es handelt sich daher um unterschiedliche Lebenssachverhalte, denen der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Schädigungstatbestände des § 1 VermG in differenzierter Weise Rechnung tragen durfte (Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Der hier allein in Betracht kommende Verlust des Eigentums aufgrund unlauterer Machenschaften im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG liegt zwar in der Form der rechtswidrigen Einflussnahme auf die Willensbetätigungsfreiheit durch Drohung mit einem empfindlichen Übel auch dann vor, wenn dem Eigentümer eines überschuldeten Grundstücks in Aussicht gestellt wurde, den Eigentumsverzicht ohne Einbeziehung eines nicht verschuldeten Grundstücks nicht genehmigen zu wollen (stRspr vgl. Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 und - BVerwG 8 C 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31).

    Anderenfalls würden in derartigen Fällen die weiteren Grundstücke gemäß § 1 Abs. 3 VermG zurückübertragen, während hinsichtlich der überschuldeten Grundstücke keine Restitution stattfinden müsste, obwohl diese der eigentliche Hebel für die Nötigung des Alteigentümers waren (Urteil vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.08.2000 - 8 B 40.00

    Ausgleich für staatlich administrierte Niedrigstmieten - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Die Vorschrift will nämlich nicht jede von staatlichen Stellen verursachte oder auch nur geduldete Überschuldung des Grundstücks ausgleichen, sondern ausschließlich eine solche, die gerade auf der Mietenpolitik in der ehemaligen DDR beruhte (vgl. Beschlüsse vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4 und vom 16. August 2000 - BVerwG 8 B 40.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 9).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Die Tatbestandswirkung hat zum Inhalt, dass die durch den Verwaltungsakt für einen bestimmten Rechtsbereich getroffene Regelung als gegeben hingenommen werden muss (vgl. Urteil vom 28. November 1986 - BVerwG 8 C 122 - 125.84 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 21), mithin dass der Bescheid mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen (Behörden und Gerichte, letztere soweit sie nicht zur Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen den Bescheid berufen sind) zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen ist (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 19.97 - Buchholz 451.09 IHKG Nr. 12).
  • BVerwG, 02.09.1998 - 11 C 4.97

    Anordnung der Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Auch ein solcher "vertraglich entmachteter" Eigentümer (vgl. Urteil vom 2. September 1998 - BVerwG 11 C 4.97 - BVerwGE 107, 177 = Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 3 S. 11 ) hatte in Bezug auf ein von der Nutzungsvereinbarung erfasstes Wohngebäude keinen Anspruch auf Mietzins und konnte darum nicht durch die Niedrigmietenpolitik in eine ökonomische Zwangslage gebracht werden.
  • VG Gera, 09.12.2004 - 6 K 352/03
    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 9. Dezember 2004 - Az.: 6 K 352/03 GE - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • BVerwG, 15.11.1999 - 8 B 164.99

    Nutzung des Grundstücks durch die Rote Armee; Mietersatzleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Die Vorschrift will nämlich nicht jede von staatlichen Stellen verursachte oder auch nur geduldete Überschuldung des Grundstücks ausgleichen, sondern ausschließlich eine solche, die gerade auf der Mietenpolitik in der ehemaligen DDR beruhte (vgl. Beschlüsse vom 15. November 1999 - BVerwG 8 B 164.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 4 und vom 16. August 2000 - BVerwG 8 B 40.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 9).
  • BVerwG, 18.10.2004 - 7 B 133.04

    Kreispachtvertrag; Überschuldung; Nutzungsentgelt; Niedrigmietenpolitik.

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05
    Das gilt nicht nur für Grundstücke, die in eine LPG eingebracht waren, sondern auch dann, wenn der Eigentümer sie der LPG oder einem Dritten aufgrund eines Pachtvertrages überlassen hatte (Beschluss vom 18. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 133.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 31).
  • BSG, 27.02.2019 - B 7 AY 1/17 R

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen

    Die Tatbestandswirkung in dem so verstandenen Sinne - oder auch die "Beachtlichkeit" eines Verwaltungsakts (vgl Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl 2014, § 43 RdNr 140 und 154 mwN; zu den verschiedenen Begrifflichkeiten auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl 2013, § 43 RdNr 17) - hat zum Inhalt, dass die durch den Verwaltungsakt für einen bestimmten Rechtsbereich getroffene Regelung als gegeben hingenommen werden muss, mithin dass der Bescheid mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen ist (stRspr; vgl etwa BVerwG vom 10.10.2006 - 8 C 23/05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 35 = juris RdNr 22 mwN) .
  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 C 36.20

    Reichweite der Bindungswirkung einer Zurruhesetzungsverfügung für die Gewährung

    a) Eine Bindungswirkung für die der Regelung eines Verwaltungsakts zugrundeliegenden Tatsachen hat dieser nur, sofern und soweit dies kraft Gesetzes bestimmt ist (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 8 C 23.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 35 Rn. 22 und Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47.14 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 85 Rn. 15; vgl. entsprechend zur "Tatbestandswirkung": BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 Rn. 20).
  • BVerwG, 28.01.2008 - 8 B 86.07

    Bindung des Verwaltungsgericht an eine kammergerichtliche Feststellung - Verlust

    Danach ist die durch den Verwaltungsakt für einen bestimmten Rechtsbereich getroffene Regelung als gegeben hinzunehmen (stRspr, vgl. Urteil vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 23.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 35).

    Die Abgrenzung zwischen Tatbestands- und Feststellungswirkung ist in ständiger Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 8 C 23.05 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 13 A 2806/09

    Übernahme der Dosierung gem. Art. 3 § 7 Abs. 3a S. 2 Nr. 2 , 5 AMNG als

    Mangels einer besonderen gesetzlichen Regelung, wonach die Tatbestands- bzw. Feststellungswirkung über den Tenor der Entscheidung hinaus auch die entscheidungstragende Rechtsauffassung bzw. Vorfragen erfasst, beschränkt sich die Bindungswirkung allein auf den Entscheidungstenor, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311 = juris, Rn. 20, vom 10. Oktober 2006 - 8 C 23.05 -, juris, Rn. 22, Beschluss vom 27. September 2004 - 7 B 77.04 -, juris, Rn. 3; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl. 2010, § 43 Rn. 15, 19, 25 f., hier die Verlängerung der Zulassung für das Anwendungsgebiet "funktionelle Magen-Darm-Beschwerden".
  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553

    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen aus Versäumnisurteil

    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • OVG Hamburg, 25.08.2022 - 4 Bf 19/21

    Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe: Drittanfechtungsklage eines

    Diese Tatbestandswirkung hat zum Inhalt, dass die durch den Verwaltungsakt für einen bestimmten Rechtsbereich getroffene Regelung als gegeben hingenommen werden muss, mithin, dass der Bescheid mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen (Behörden und Gerichten, letztere, soweit sie nicht zur Entscheidung über Rechtsbehelfe gegen den Bescheid berufen sind) zu beachten und eigenen Entscheidungen zugrunde zu legen ist (BVerwG, Urt. v.10.10.2006, 8 C 23.05, ZOV 2006, 386, juris Rn. 22; Urt. v. 21.4.2009, BVerwGE 133, 347, 4 C 3.08, juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258

    Erfüllungsübernahme bei einem Anerkenntnisurteil

    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05

    Unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung bei Gesamtverzichtsfällen -

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 23.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556

    Erfüllungsübernahme bei einem Versäumnisurteil

    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3; U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34; U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • VG Gelsenkirchen, 29.09.2014 - 6z L 1244/14

    Studium; Medizin; Zulassung; Nachteilsausgleich; Zuständigkeit; Auswahlverfahren;

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 8 C 23.05 -, juris; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl. 2011, § 11 Rdnr. 9.
  • VG Gelsenkirchen, 26.02.2019 - 6z K 9518/17

    Gewährung von Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren der Hochschulen;

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 29.12.2014 - 495 BZ - 6/14
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,21907
BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05 (https://dejure.org/2005,21907)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05 (https://dejure.org/2005,21907)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 2005 - 8 B 66.05, 8 C 23.05 (https://dejure.org/2005,21907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung bei Gesamtverzichtsfällen - Vorliegen des Schädigungstatbestandes von § 1 Abs. 2 Vermögensgesetz (VermG) bei bebauten Grundstücken

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1998 - 7 B 327.98
    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Die von der Beigeladenen zu 2 gerügte Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 7 B 327.98 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 168) liegt vor.
  • BVerwG, 18.10.2004 - 7 B 133.04

    Kreispachtvertrag; Überschuldung; Nutzungsentgelt; Niedrigmietenpolitik.

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung (vgl. auch Beschluss vom 18. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 133.04 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 31) für Recht erkannt, dass § 1 Abs. 2 VermG keine Grundstücke erfasse, die einer LPG zur Nutzung überlassen und damit der Bewirtschaftung durch den Alteigentümer entzogen waren.
  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag;

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 23.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 03.11.2005 - 8 B 66.05
    Das Verwaltungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, dass in den Gesamtverzichtsfällen eine unlautere Machenschaft in Gestalt einer Nötigung hinsichtlich der weiteren Grundstücke voraussetzt, dass bezüglich des bebauten Grundstücks der Schädigungstatbestand von § 1 Abs. 2 VermG vorliegt (vgl. Urteile vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 und 32.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 22 bzw. § 1 Abs. 3 VermG Nr. 31 ).
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