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   BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02   

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https://dejure.org/2002,3251
BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02 (https://dejure.org/2002,3251)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2002 - 8 C 3.02 (https://dejure.org/2002,3251)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 8 C 3.02 (https://dejure.org/2002,3251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6, 7 und 8 Buchst. a, § ... 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 6 a Satz 3, § 31 Abs. 5 Satz 3; StrRehaG § 3 Abs. 2; VwGO § 82 Abs. 1 Satz 1 und § 91 Abs. 1; BGB §§ 705, 719, 812 und § 818 Abs. 2
    Verfolgung in NS-Zeit; Zwangsverpachtung in NS-Zeit; Enteignung von Vermögenswerten Dritter; Erlösauskehranspruch nach § 6 Abs. 6 a Satz 3 VermG; Erlösauskehr nach Veräußerung von Unternehmensteilen; Kundenstamm, Rückübertragung eines; Kundenstamm, Unmöglichkeit der ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6, 7 und 8 Buchst. a, § 2 Abs. 2
    Abonnentenstamm, Rückübertragung eines; Abonnentenstamm, Unmöglichkeit der Herausgabe; BGB-Gesellschaft, Stellung im Verwaltungsprozess; Einigung im Vermögensrecht; Einigung, Bescheid über vermögensrechtliche; Einstellung von Zeitungsbetrieb; Enteignung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung von Verlagsrechten nach Abwicklung nationalsozialistischer Stillegung einer Tageszeitung - Beschlagnahme einer Tageszeitung durch amerikanische Militärregierung im Nachkriegsdeutschland - Definition von Vermögensbestandteilen einer Zeitung nach ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierung; Entschädigung; Unternehmensschädigung; Abonnentenstamm; Einigungsbescheid

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § ... 1 Abs. 7; ; VermG § 1 Abs. 8 Buchst. a; ; VermG § 2 Abs. 2; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 6 Abs. 6 a Satz 3; ; VermG § 31 Abs. 5 Satz 3; ; StrRehaG § 3 Abs. 2; ; VwGO § 82 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 91 Abs. 1; ; BGB § 705; ; BGB § 719; ; BGB § 812; ; BGB § 818 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der offenen Vermögensfragen - Verfolgung in NS-Zeit; Zwangsverpachtung in NS-Zeit; Enteignung von Vermögenswerten Dritter; Erlösauskehranspruch nach § 6 Abs. 6 a Satz 3 VermG; Erlösauskehr nach Veräußerung von Unternehmensteilen; Kundenstamm, Rückübertragung eines; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 354/99

    Gegenstand und Umfang eines Bereicherungsanspruchs auf Herausgabe eines bereits

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02
    Die Herausgabe ist aber wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich (vgl. § 818 Abs. 2 BGB), wenn die Abonnenten nicht willens sind, den Wechsel vom neuen Betrieb zum alten mit zu vollziehen (vgl. BGH in NJW 2002, 1340).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02
    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nämlich - unbeschadet ihrer in der Rechtsprechung weitgehend anerkannten Parteifähigkeit (vgl. u.a. BGH in NJW 2001, 1056) - keine juristische Person, sondern besteht aus den gesamthänderisch gebundenen (§ 719 BGB) Gesellschaftern.
  • BGH, 10.07.1975 - II ZR 154/72

    OHG zwischen Ehegatten in Gütergemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02
    Scheiden alle Gesellschafter bis auf einen aus der Gesellschaft aus, endet diese unmittelbar (vgl. u.a. BGHZ 65, 79 ).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 7 C 10.98

    Unternehmensenteignungen; "Kriegs- und Naziverbrecher"; SMAD-Befehl Nr. 64;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02
    Gleichwohl erfasste diese Enteignung auch den Abonnentenstamm der TAZ, wenn sich Äußerungen oder Handlungen der zuständigen Stellen mit der für die Annahme eines tatsächlichen Eigentumsverlustes erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen ließe, dass der Abonnentenstamm von der Enteignung umfasst sein sollte (vgl. hierzu Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 7 C 10.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 1 S. 1 ).
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 2/89

    Kartellverbotswidrigkeit der Zusammenlegung zweier Tageszeitungen;

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02
    Die Herausgabe des Abonnentenstamms der TAZ an den R.'schen Verlag ist demnach schon 1952 unmöglich gewesen, weil die Zeitung endgültig eingestellt worden war, eine erneute Herausgabe weder möglich noch vom Unternehmen gewollt war und die früheren Abonnenten der TAZ von dem Verlag damit endgültig nicht mehr mit einer Zeitung beliefert werden konnten (vgl. zur Herausgabe eines Abonnentenstamms auch BGH in NJW-RR 1991, 1002).
  • BVerwG, 05.09.1997 - 7 C 17.97

    Studentische Korporation - Altherrenvereinigung - Verfolgung aus politischen oder

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2002 - 8 C 3.02
    Unter Verfolgungsmaßnahmen aus politischen oder weltanschaulichen Gründen im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG sind nämlich nur solche Maßnahmen zu verstehen, die ihren Grund darin hatten, dass der Verfolgte auf politischem oder weltanschaulichem Gebiet als ein Gegner der nationalsozialistischen Herrschaft oder nationalsozialistischer Bestrebungen oder nationalsozialistischen Gedankenguts angesehen wurde (vgl. Beschluss vom 5. September 1997 - BVerwG 7 B 146.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 122 S. 383).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Bei der Erklärung der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller in dem Erörterungstermin, mit der erst die Antragsgegnerin benannt worden ist, handelt es sich nicht um eine Klarstellung bzw. eine die Identität des Beteiligten nicht berührende Berichtigung der Parteibezeichnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. Dezember 2002 - 8 C 3.02 -, zit. nach JURIS; Eyermann, VwGO, 14. A., § 91 Rdnr. 22).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 8 B 19.06

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Aufklärungsrüge; Verletzung rechtlichen

    5 Auch die Behauptung der Beschwerde, die Klägerin hätte, wenn das Verwaltungsgericht deutlich gemacht hätte, dass es an seiner mit dem weiteren rechtlichen Hinweis vom 18. April 2005 auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2002 (BVerwG 8 C 3.02) mitgeteilten Auffassung zur Erheblichkeit dieses Urteils festhält, einen förmlichen Beweisantrag im Hinblick auf die der Thüringer Verlagsanstalt und Druckerei GmbH im Jahre 1933 gehörenden Vermögenswerte gestellt, kann ihr nicht zum Erfolg verhelfen.

    Hier hatte das Verwaltungsgericht mit dem rechtlichen Hinweis vom 18. April 2005 auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 2002 (BVerwG 8 C 3.02) deutlich gemacht, dass dieses Urteil entscheidungsrelevant sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der bereits zitierten Entscheidung (Urteil vom 18. Dezember 2002 BVerwG 8 C 3.02 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 53) dementsprechend eine isolierte Rückübertragung einzelner Rechte ausgeschlossen, wenn ein Anspruch auf Rückübertragung des Unternehmens bestanden hat und erfüllt worden ist.

  • VG Berlin, 14.02.2014 - 4 K 585.13

    Entschädigung für die Verlagsrechte und Kundenstamm

    Es kann unterstellt werden, dass der Kunden- oder Abonnentenstamm einer Zeitung ein Vermögenswert sein kann (offengelassen in Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 8 C 3.02 -, ZOV 2003, 188 [191]) und dass der Vater des Klägers diesen 1941 auf andere Weise verlor.

    Wie der Kläger zutreffend erkennt, ohne dem aber weiter nachzugehen, sind allgemeine Gleichschaltungsmaßnahmen der Nationalsozialisten nicht ohne weiteres Verfolgungsmaßnahmen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 28.00 -, ZOV 2001, 422 [424]; Urteil vom 18. Dezember 2002 - BVerwG 8 C 3.02 -, ZOV 2003, 188 [190]; Urteil vom 25. April 2007 - BVerwG 8 C 7.06 -, ZOV 2007, 58 [61], womit eine etwa anders verstandene Rechtsprechung, auf die sich der Kläger beruft, Bd. III Bl. 426 d. A., überholt wäre).

  • BVerwG, 09.03.2005 - 8 B 103.04

    Zulässigkeit der Beiladung einer Hauptbeteiligten im demselben Verfahren als

    Es ist aus der Sicht des Revisionsrechts nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht in dem Zusammenschluss keine persönliche Verfolgung von Fritz F. sah, sondern auch mit Blick auf die Kriegssituation darin vor allem auch eine Mobilmachung der letzten Reserven erkannte (vgl. dazu auch Urteil vom 18. Dezember 2002 BVerwG 8 C 3.02 Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 53 S. 91 ).
  • VG Hannover, 15.09.2003 - 6 A 3708/01

    Nachhilfeinstitut; Umsatzsteuer

    Die Entscheidung über die vorliegende Klage hängt nicht von der Frage ab, ob die Klägerin den Anspruch auf Erteilung von Umsatzsteuerbefreiungen für die Steuerjahre 1999 und 2000 gerichtlich allein geltend machen kann, obwohl sie den Förder- und Lernkreis D. in dem von den Bescheinigungen erfassten Zeitraum als Gegenstand einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich mit Herrn Peter Quick betrieben hat (vgl. dazu BGH, NJW 2001 S. 1056 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.12.2002 - BVerwG 8 C 3.02 -).
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