Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06   

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https://dejure.org/2006,2517
BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06 (https://dejure.org/2006,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2006 - 8 C 3.06 (https://dejure.org/2006,2517)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 (https://dejure.org/2006,2517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6; REAO Art. 3 Abs. 2
    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; Zeitpunkt; Kausalgeschäft; Auflassung; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; ungerechtfertigte Entziehung; verfolgungsbedingtes Rechtsgeschäft; Kaufpreis; freie Verfügbarkeit; Stundung; Abtretung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6
    Abtretung; Auflassung; Globalanmeldung; Kaufpreis; Kausalgeschäft; Schädigung; Stundung; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; Zeitpunkt; freie Verfügbarkeit; jüdisches Unternehmen; schädigende Maßnahme; ungerechtfertigte Entziehung; verfolgungsbedingtes Rechtsgeschäft

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines 1933 im Rahmen eines Parzellierungsvorhabens erworbenen Grundstücks; Zeitpunkt des Verkaufs als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises; Stundung des Kaufpreises als Hindernis für die Annahme einer freien ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; Zeitpunkt; Kausalgeschäft; Auflassung; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; ungerechtfertigte Entziehung; verfolgungsbedingtes Rechtsgeschäft; Kaufpreis; freie Verfügbarkeit; Stundung; Abtretung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; REAO Art. 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6; REAO Art. 3 Abs. 2
    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme; Zeitpunkt; Kausalgeschäft; Auflassung; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; ungerechtfertigte Entziehung; verfolgungsbedingtes Rechtsgeschäft; Kaufpreis; freie Verfügbarkeit; Stundung; Abtretung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rückübertragung eines Grundstücks der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow abgelehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 328
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Der für nach dem Vermögensrecht zu beurteilende Entziehungsakte wesentliche Druck auf die Willensfreiheit des Verfolgten erfolgte bereits auf der Ebene des Kausalgeschäfts (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ; vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301; für das Rückerstattungsrecht: ORG Berlin, Entscheidung vom 7. Januar 1958 - ORG/A/536 - RzW 1958, 96).

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an (a.A. noch das obiter dictum im Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).

    Dementsprechend ging die Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte, an der sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Fragen stets orientiert hat (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O.; Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 31.80 - Buchholz 427.207 § 6 FeststellungsDV 7 Nr. 28 S. 3 f.; Urteil vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - a.a.O. S. 145) auch ganz überwiegend dahin, dass die Frage, ob der Verkaufspreis zur freien Verfügung des Verkäufers stand, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Veräußerung und nicht nach dem späteren Schicksal des Kaufpreises zu beurteilen sei.

    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung wurde es als ausreichend für die freie Verfügbarkeit angesehen, dass der Betrag vom Erwerber abredegemäß an einen Dritten gezahlt worden ist (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O. S. 310 f.) oder abgetreten wurde.

  • BVerwG, 24.06.2004 - 7 C 20.03

    Zwangsverkauf; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Erwerb vor dem 8. Mai

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO ist grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß nicht sofort bezahlt wurde (wie Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26).

    Dem steht die Entscheidung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26) entgegen, derzufolge maßgeblich für die Beurteilung der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises im Sinne des Art. 3 Abs. 2 REAO grundsätzlich auch dann der Zeitpunkt des Verkaufs ist, wenn der Kaufpreis vereinbarungsgemäß ganz oder teilweise nicht sofort bezahlt wurde.

    Die Stundung stellt aber keine Beschränkung der freien Verfügungsgewalt dar, denn der Veräußerer kann durch Abtretung oder Verpfändung schon vor der Fälligkeit über sie verfügen und sie damit wirtschaftlich verwerten (OLG München, a.a.O.; Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03

    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Die Voraussetzungen, unter denen die Globalanmeldung - Anmeldung 3 - der JCC die Anforderungen einer fristgemäßen Anmeldung nach § 30a VermG wahrt, sind nach den grundlegenden Urteilen vom 23. Oktober 2003 (BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145) und - dieses konkretisierend - vom 24. November 2004 (BVerwG 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.

    Eine fristwahrende Anmeldung erfordert demnach, dass die Bezeichnung der Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung sowohl einen Hinweis darauf ergibt, dass Gegenstand der Akten ein Entziehungs- oder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist, als auch, dass der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LaRoV) belegen sein kann (Urteil vom 24. November 2004 a.a.O. S. 230).

  • BVerwG, 23.02.2006 - 7 C 4.05

    Vermögensrechtliche Berechtigung; Schädigungsmaßnahme; Vermögensverlust;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Die die Auflassung erklärende Siedlungsgesellschaft, deren Gesellschaftsanteile zumindest zu ca. 80 % im Eigentum des Juden Adolf S. standen, war schon 1933 als jüdisches Unternehmen anzusehen und gehörte damit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zu einem Personenkreis, der aus Gründen der Rasse verfolgt war (vgl. Urteile vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - ZOV 2006, 144 und vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 - jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte).

    Dementsprechend ging die Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte, an der sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Fragen stets orientiert hat (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O.; Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 31.80 - Buchholz 427.207 § 6 FeststellungsDV 7 Nr. 28 S. 3 f.; Urteil vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - a.a.O. S. 145) auch ganz überwiegend dahin, dass die Frage, ob der Verkaufspreis zur freien Verfügung des Verkäufers stand, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Veräußerung und nicht nach dem späteren Schicksal des Kaufpreises zu beurteilen sei.

  • BVerwG, 15.01.1981 - 3 C 31.80

    Entziehungsschaden an Anteilsrechten - Verfolgungsneutrale Kaufpreisverwendung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Dementsprechend ging die Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte, an der sich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Fragen stets orientiert hat (vgl. Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - a.a.O.; Urteil vom 15. Januar 1981 - BVerwG 3 C 31.80 - Buchholz 427.207 § 6 FeststellungsDV 7 Nr. 28 S. 3 f.; Urteil vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - a.a.O. S. 145) auch ganz überwiegend dahin, dass die Frage, ob der Verkaufspreis zur freien Verfügung des Verkäufers stand, grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Veräußerung und nicht nach dem späteren Schicksal des Kaufpreises zu beurteilen sei.
  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Die Voraussetzungen, unter denen die Globalanmeldung - Anmeldung 3 - der JCC die Anforderungen einer fristgemäßen Anmeldung nach § 30a VermG wahrt, sind nach den grundlegenden Urteilen vom 23. Oktober 2003 (BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145) und - dieses konkretisierend - vom 24. November 2004 (BVerwG 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.
  • BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05

    Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Deshalb musste jede Behörde davon ausgehen, dass sich bei den dort genannten Akten der OFD Berlin auch Vorgänge aus ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich befinden konnten (vgl. Beschluss vom 8. September 2005 - BVerwG 8 B 88.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 35; Urteil vom 3. November 2005 - BVerwG 7 C 24.04 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 34).
  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Der für nach dem Vermögensrecht zu beurteilende Entziehungsakte wesentliche Druck auf die Willensfreiheit des Verfolgten erfolgte bereits auf der Ebene des Kausalgeschäfts (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157 ; vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301; für das Rückerstattungsrecht: ORG Berlin, Entscheidung vom 7. Januar 1958 - ORG/A/536 - RzW 1958, 96).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Die Tatsachenwürdigung der Vorinstanz kann allenfalls unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Denkgesetze revisionsrechtlich überprüft werden (vgl. Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06
    Die die Auflassung erklärende Siedlungsgesellschaft, deren Gesellschaftsanteile zumindest zu ca. 80 % im Eigentum des Juden Adolf S. standen, war schon 1933 als jüdisches Unternehmen anzusehen und gehörte damit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO zu einem Personenkreis, der aus Gründen der Rasse verfolgt war (vgl. Urteile vom 23. Februar 2006 - BVerwG 7 C 4.05 - ZOV 2006, 144 und vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 21.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 - jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung der Rückerstattungsgerichte).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 24.04

    Der Kläger wendet sich gegen die vermögensrechtliche Rückübertragung einer

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Nimmt der durch Verfolgungsmaßnahmen vertriebene Eigentümer seine Befugnisse durch einen Dritten wahr, führt dessen Tötung ebenso wie dessen Ersetzen durch eine andere, nicht vom Eigentümer bevollmächtigte Person (dazu vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 - juris Rn. 6 und vom 21. Juni 2007 - 8 C 9.06 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 67 Rn. 19 f.) regelmäßig zum verfolgungsbedingten Verlust der Eigentümerstellung.
  • BVerwG, 04.01.2011 - 8 B 75.10

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39) ist für die Beurteilung der Verfolgungsbedingtheit des Rechtsgeschäfts auf das Kausalgeschäft abzustellen, weil nur insoweit die freie Willensbildung des Verfolgten beeinflusst sein kann und dementsprechend für dieses Kausalgeschäft die gesetzliche Vermutung des § 1 Abs. 6 VermG i.V.m. Art. 3 REAO gilt.

    Hinsichtlich der Bedenken, dass bei dieser Auslegung der freien Verfügbarkeit bei Veräußerungen vor dem 15. September 1935 die Vermutung des Art. 3 Abs. 1 REAO stets widerlegt werden könne, hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 33) darauf hingewiesen, dass über das Korrektiv der "anderen Tatsachen" in Art. 3 Abs. 2 REAO, die für eine ungerechtfertigte Entziehung sprechen und damit die Möglichkeit der Widerlegung der Vermutung ausschließen können, im Einzelfall sichergestellt ist, dass ungerechtfertigte Entziehungen von Vermögenswerten als solche erkannt werden.

  • BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06

    Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung

    Der erkennende Senat hat zuletzt in seinem Urteil vom 13. Dezember 2004 - BVerwG 8 C 3.06 - (ZOV 2007, 87 ff.) unter Hinweis auf die beiden vorgenannten Urteile des 7. und des 8. Senats die Rechtsprechung fortentwickelt und zusammengefasst: "Danach ist einer Globalanmeldung die Anerkennung nicht zu versagen, wenn die Anmeldung selbst und die dazugehörigen Anlagen zu bestimmten Vermögensgegenständen führen und damit die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG erfüllen (UA Rn. 20).
  • VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02

    Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses

    Wann sich die Vertragsparteien über die wesentlichen Vertragsbedingungen, mögen diese auch bereits schriftlich niedergelegt worden sein, geeinigt haben, ist hingegen unerheblich (BVerwG, u. a. Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39 und Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 - VIZ 2004, 173, 175 m. w. N.).

    Ein sich erst später ergebender Wegfall der freien Verfügbarkeit des Kaufpreises, der bei Vertragsabschluss nicht absehbar war, konnte die freie Willensbildung des Verfolgten bei Abschluss des Kaufvertrages nicht beeinflussen und ihm kann deshalb keine Aussagekraft darüber zukommen, ob der Verkäufer bei Eingehung der Verbindlichkeiten in seiner Willensentschließung beeinträchtigt war (BVerwG, u. a. Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - Bh 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39 unter Verweis auf OLG Köln vom 24. Februar 1951, RzW 1951, 142, 143 und OLG München vom 28. September 1951, RzW 1951, 346 ff.; BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - VIZ 2004, 486 in Auseinandersetzung mit dem obiter dictum in BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301).

    Die bloße Stundung der Kaufpreisforderung bedeutet keine Beschränkung der freien Verfügbarkeit, denn der Verkäufer kann bereits vor Fälligkeit der Kaufpreisforderung über sie wirtschaftlich verfügen, etwa indem er sie abtritt oder verpfändet (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006, a. a. O.).

  • VG Berlin, 15.07.2010 - 29 A 202.08

    Wiederaufgreifen eines Verfahrens nach dem Gesetz zur Regelung offener

    An diesem - im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (insbesondere Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 -, ZOV 2007, 87 = juris) möglicher Weise zu engen - Maßstab gemessen reichen auch die nachgereichten Belege nicht aus.

    Die Stundung stellt aber keine Beschränkung der freien Verfügungsgewalt dar, denn der Veräußerer kann durch Abtretung oder Verpfändung schon vor der Fälligkeit über sie verfügen und sie damit wirtschaftlich verwerten (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 -, ZOV 2007, 87 = juris Rdnr. 29 ff.).

  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Diesen Anforderungen steht nicht entgegen, dass bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes durch einen Verfolgten des NS-Regimes entscheidend auf das nach § 313 BGB rechtlich bindende Kausalgeschäft abzustellen ist, mit dem sich der Veräußerer in bindender Weise wirtschaftlich des Vermögensgegenstandes entledigte (BVerwG, u. a. Urt. v 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - juris Rn. 27 ff., insb. Rn. 29, u. Urt. v. 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 64.02 - juris Rn. 19 ff., insb. Rn. 24).
  • BVerwG, 30.11.2011 - 8 B 48.11

    Wirtschaftlich-bilanzierende Betrachtung für vermögensrechtlich relevante

    a) Soweit die vom Kläger zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2004 - BVerwG 7 C 20.03 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 26) und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39) Rechtssätze zur freien Verfügbarkeit des Kaufpreises gemäß Art. 3 Abs. 2 REAO enthalten, liegt keine Abweichung vor, weil das Verwaltungsgericht keinen abstrakten Rechtssatz zur Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals aufgestellt hat.

    Ein erzwungener Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts kann nicht zum Verlust des veräußerten Vermögenswerts geführt haben, weil dieser Verlust nach der oben dargestellten Rechtsprechung auch in den Fällen der Stundung und der hypothekarischen Sicherung der Kaufpreisforderung bereits mit dem Wirksamwerden des Kausalgeschäfts oder der Auflassung eingetreten ist (Urteil vom 13. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 29 f.).

  • BVerwG, 06.03.2006 - 8 B 87.05

    Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Sommerfeld-Siedlung in

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 8 C 3.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 04.04.2012 - 8 C 9.11

    Berechtigung; Dritter; Grundstück; rassische Verfolgung; Restitution; Rücknahme;

    Die freie Verfügbarkeit ist nicht schon wegen der Stundung der Ratenzahlung zu verneinen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 8 C 3.06 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39 Rn. 30, 32).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 8 B 50.22

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung für den verfolgungsbedingten Verlust

    Die Globalanmeldung - Anmeldung 3 - vom 22. Dezember 1992 (ANM-3) mit den ihr beigefügten Anlagen entspricht diesen Anforderungen, soweit sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweist, aus denen sich der beanspruchte Vermögenswert und das Eigentum eines Juden ergeben (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 , vom 3. November 2005 - 7 C 24.04 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 34 Rn. 23 und vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39 Rn. 20).

    Diese Voraussetzungen sind unter anderem erfüllt, wenn sich aus den Akten ein Anstoß oder Hinweis ergibt, dass sie eine Entziehung oder einen Zwangsverkauf eines jüdischen Vermögenswertes zum Gegenstand haben und dass dieser im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann (BVerwG, Urteile vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219 , vom 13. Dezember 2006 - 8 C 3.06 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 39 Rn. 20 und vom 28. November 2007 - 8 C 12.06 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 41 LS u. Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 23.03.2012 - 8 B 84.11

    Zu den Anforderungen an den inneren Zusammenhang von vermögensrechtlichen

  • BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21

    Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid

  • BVerwG, 15.09.2009 - 8 B 18.09

    Zulässigkeit einer Revision bei Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes durch

  • BVerwG, 05.03.2008 - 8 B 96.07

    Notwendigkeit des Verlustes einer Unternehmensbeteiligung für einen

  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 109/11
  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
  • VG Frankfurt/Oder, 26.10.2011 - 8 K 110/11
  • VG Berlin, 20.07.2022 - 29 K 368.18

    Entschädigung nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz: Nachsichtgewährung bei

  • VG Berlin, 26.05.2011 - 29 K 126.09

    Universität Leipzig verliert altägyptische Sammlung Prof. Dr. Georg Steindorff

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