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   BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93   

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https://dejure.org/1995,454
BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93 (https://dejure.org/1995,454)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1995 - 8 C 30.93 (https://dejure.org/1995,454)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 8 C 30.93 (https://dejure.org/1995,454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen selbständiger Anbaustraße und unselbständiger Zufahrt - Maßgeblichkeit des durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägten Gesamteindrucks - Merkmal des Erschlossenseins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 23
  • NVwZ-RR 1996, 223
  • ZMR 1995, 557
  • DVBl 1995, 1137
  • DÖV 1996, 31
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 77.83

    Selbständigkeit einer Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93
    Das Maß der Abhängigkeit sei deshalb von besonderem Gewicht, weil eine Verkehrsanlage ohne Verbindungsfunktion (Sackgasse) ausschließlich auf die Straße angewiesen sei, von der sie abzweigt, sie darin einer unselbständigen Zufahrt ähnele und deshalb der Eindruck der Unselbständigkeit häufig auch noch bei einer Ausdehnung erhalten bleibe, bei der eine Anlage mit Verbindungsfunktion schon den Eindruck der Selbständigkeit erwecke (vgl. dazu etwa Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - BVerwGE 70, 247 (250) [BVerwG 09.11.1984 - 8 C 77/83]).

    Da eine Zufahrt typischerweise ohne Weiterfahrmöglichkeit endet, typischerweise nur eine bestimmte Tiefe aufweist und ebenso typischerweise gerade, also nicht in Kurven (zu den nach hinten versetzt liegenden Grundstücken und Garagen) verläuft, hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. unter anderem Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - a.a.O., S. 251) erkannt, eine bis zu 100 m tiefe, nicht verzweigte im Sinne von nicht abknickende Stichstraße (Sackgasse) ähnele einer typischen Zufahrt derart, daß sie wie diese regelmäßig als unselbständig zu qualifizieren sei.

    Bestätigt wird die Annahme der Selbständigkeit der Sackgasse durch die Anzahl der durch sie im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenen Grundstücke; diese Anzahl steht in einem angemessenen Verhältnis zur Ausdehnung der zu beurteilenden Verkehrsanlage (vgl. dazu Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - a.a.O., S. 251).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93
    Eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene Sackgasse ist in der Regel als erschließungsrechtlich selbständig zu qualifizieren, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (im Anschluß unter anderem an Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 BBauG § 131 Nr. 59 S. 78).

    Angesichts dessen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 (S. 78, 80) m.w.N.) entschieden, für die Beantwortung der Frage, ob im Einzelfall eine befahrbare Verkehrsanlage als (nur) mehr oder weniger große unselbständige Zufahrt oder als (schon) selbständige Anbaustraße zu qualifizieren ist, sei - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu namentlich Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.) m.w.N.) - ausschlaggebend abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln.

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93
    Angesichts dessen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. statt vieler Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 (S. 78, 80) m.w.N.) entschieden, für die Beantwortung der Frage, ob im Einzelfall eine befahrbare Verkehrsanlage als (nur) mehr oder weniger große unselbständige Zufahrt oder als (schon) selbständige Anbaustraße zu qualifizieren ist, sei - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu namentlich Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 (62 f.) m.w.N.) - ausschlaggebend abzustellen auf den Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln.
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110 (111) m.w.N.) ist der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage kein Begriff des Planungs-, sondern ein Begriff des Erschließungsbeitragsrechts.
  • BVerwG, 02.07.1982 - 8 C 28.81

    Eigentümerwege zur "inneren Erschließung" einer Reihenhausanlage als selbständige

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93
    Entgegen der Annahme des Berufungsgerichts kommt es in diesem Zusammenhang nicht auf die Anzahl der zusätzlich durch die abzweigende Straße erschlossenen, sondern auf die Anzahl der an sie angrenzenden und erschlossenen Grundstücke an (vgl. zu diesem Ansatz schon Urteil vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - BVerwGE 66, 69 (74)).
  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Das bedarf angesichts ihrer relativ geringen Länge von nur etwa 50 m und ihres geraden Verlaufs keiner Vertiefung (vgl. dazu im einzelnen u.a. Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 30.93 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 80 S. 18 (20 f.)).
  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles hat es das Bundesverwaltungsgericht als maßgebliche Regel bezeichnet, daß eine von einer Anbaustraße abzweigende befahrbare Sackgasse dann als selbständig zu qualifizieren ist, wenn sie entweder länger als 100 m ist oder vor Erreichen dieser Länge (mehr oder weniger) rechtwinklig abknickt oder sich verzweigt (Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 30.93 - Buchholz 906.11 § 127 BauGB Nr. 80 S. 18 ; vgl. auch Urteile vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 77.83 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 19 S. 8 - BVerwGE 70, 247 , vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 , vom 22. Mai 1992 - BVerwG 8 C 57.90 - a.a.O. S. 2 - insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 90, 208 - sowie zur Selbständigkeit von Privatwegen Urteile vom 2. Juli 1982 - BVerwG 8 C 28, 30 und 33.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 51 S. 58 - BVerwGE 66, 69 und vom 23. März 1984 - BVerwG 8 C 65.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 42 S. 19 ).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Maßgebend ist insoweit vielmehr - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG/BauGB Nr. 61 S. 59 m.w.N.) - der Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter von der zu beurteilenden Anlage vermitteln (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 70, 247 ; 99, 23 ; Urteile vom 30. Januar 1970, a.a.O., vom 23. März 1984, a.a.O., und vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109).
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