Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.09.2012

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   BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12   

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BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12 (https://dejure.org/2014,24493)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2014 - 8 C 36.12 (https://dejure.org/2014,24493)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 8 C 36.12 (https://dejure.org/2014,24493)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 56 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1, § 139 Abs. 3 Satz 4; ZPO § 227; GlüStV 2008 § 5 Abs. 1, 2, 3 und 4; Erster GlüÄndStV § 33
    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung; Glücksspiel; Internet; Internetwerbeverbot; Jugend- und Spielerschutz; Spielsucht; Werbung; Untersagung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 56 Abs. 1
    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung; Glücksspiel; Internet; Internetwerbeverbot; Jugend- und Spielerschutz; Spielsucht; Untersagung; Werbung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 GlüStVtr BY 2008, § 5 Abs 2 GlüStVtr BY 2008, § 5 Abs 3 GlüStVtr BY 2008, § 5 Abs 4 GlüStVtr BY 2008, § 3 GlüStVtr BY 2008
    Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet; Rechtswidrigkeit eines Werbeverbots wegen Benachteiligung privater Veranstalter durch strukturelles Vollzugsdefizit

  • Wolters Kluwer

    Einstufung des in § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 normierten Verbots von Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet als eine Beschränkung des von Art. 56 Abs. 1 AEUV gewährleisteten freien Dienstleistungsverkehrs; Ermessensfehlerhaftigkeit und Rechtswidrigkeit der Untersagung ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 5 Abs. 1, 2, 3 und 4 GlüStV 2008, § 33 1. GlüStÄndV, Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 56 Abs. 1 AEUV
    Glücksspielrecht: Kohärenz des § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 bleibt offen | Internetwerbeverbot; Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung

  • doev.de PDF

    Untersagung der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet

  • rewis.io

    Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet; Rechtswidrigkeit eines Werbeverbots wegen Benachteiligung privater Veranstalter durch strukturelles Vollzugsdefizit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Einstufung des in § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 normierten Verbots von Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet als eine Beschränkung des von Art. 56 Abs. 1 AEUV gewährleisteten freien Dienstleistungsverkehrs; Ermessensfehlerhaftigkeit und Rechtswidrigkeit der Untersagung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glücksspielwerbung im Internet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermessensfehlerhafte Werbeuntersagung für öffentliches Glücksspiel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermessensfehlerhafte Werbeuntersagung für öffentliches Glücksspiel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1583
  • DÖV 2014, 1064
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass das in § 5 Abs. 3 GlüStV 2008 normierte Verbot von Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet eine Beschränkung des von Art. 56 Abs. 1 AEUV gewährleisteten freien Dienstleistungsverkehrs darstellt (siehe auch Urteil vom 1. Juni 2011 - BVerwG 8 C 5.10 - BVerwGE 140, 1 Rn. 31 ff. = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 277).

    Es hat auch fehlerfrei angenommen, dass die Dienstleistungsfreiheit nur eingeschränkt werden darf, wenn die beschränkende Regelung mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist, wenn sie des Weiteren aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sowie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie schließlich nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 14.09 - BVerwGE 138, 201 Rn. 62 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 272, vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 32 und vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 28).

    Dabei ist eine nationale Regelung nur dann geeignet, die Verwirklichung des geltenden Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 35 m.w.N.).

    Diese Anforderungen gelten nicht nur für die Rechtfertigung staatlicher Glücksspielmonopole, sondern für die Rechtfertigung von Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit allgemein (Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 35 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 10. März 2009 - Rs. C-169/07, Hartlauer - Slg. 2009, I-1721 Rn. 55 ff.).

    Aufgrund der dem Internet eigenen Breitenwirkung ist mit dessen Nutzung als Werbemedium eine besonders starke Anreizwirkung zur Glücksspielteilnahme verbunden, die mit den Zielen der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht und des Jugend- und Spielerschutzes unvereinbar wäre (Urteil vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 43).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Es hat auch fehlerfrei angenommen, dass die Dienstleistungsfreiheit nur eingeschränkt werden darf, wenn die beschränkende Regelung mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist, wenn sie des Weiteren aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sowie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie schließlich nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 14.09 - BVerwGE 138, 201 Rn. 62 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 272, vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 32 und vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 28).

    Die Ziele der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht und des Jugend- und Spielerschutzes sind als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - Slg. 2010, I-8175 Rn. 45 und vom 30. Juni 2011 - Rs. C-212/08, Zeturf - Slg. 2011, I-5633 Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 69).

  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Der Beklagte hätte deshalb, sofern ihm die Gründe der Ablehnung nicht genügten, zur Vermeidung des Verlusts des Rügerechts in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht einen förmlichen Vertagungsantrag mit einer näheren Begründung stellen müssen (Beschluss vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 106.90 - Buchholz 436.61 SchwbG 1986 Nr. 1 = DVBl 1991, 641), was er ausweislich der Sitzungsniederschrift nicht getan hat.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Die Ziele der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht und des Jugend- und Spielerschutzes sind als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - Slg. 2010, I-8175 Rn. 45 und vom 30. Juni 2011 - Rs. C-212/08, Zeturf - Slg. 2011, I-5633 Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 69).
  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Die Ziele der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht und des Jugend- und Spielerschutzes sind als zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (EuGH, Urteile vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - Slg. 2010, I-8175 Rn. 45 und vom 30. Juni 2011 - Rs. C-212/08, Zeturf - Slg. 2011, I-5633 Rn. 38; BVerwG, Urteil vom 24. November 2010 a.a.O. Rn. 69).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Es hat auch fehlerfrei angenommen, dass die Dienstleistungsfreiheit nur eingeschränkt werden darf, wenn die beschränkende Regelung mit dem Diskriminierungsverbot vereinbar ist, wenn sie des Weiteren aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sowie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und wenn sie schließlich nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteile vom 24. November 2010 - BVerwG 8 C 14.09 - BVerwGE 138, 201 Rn. 62 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 272, vom 1. Juni 2011 a.a.O. Rn. 32 und vom 20. Juni 2013 - BVerwG 8 C 10.12 - BVerwGE 147, 47 Rn. 28).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 3 B 94.98
    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs setzt voraus, dass das Gericht durch die rechtswidrige Ablehnung der Vertagung die Möglichkeit zu weiterem entscheidungserheblichen Vortrag abgeschnitten hat (Beschluss vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 94.98 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.04.1995 - 4 B 55.95

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Dasselbe gilt, wenn sie sich darauf beschränkt, einen Einzelfall herauszugreifen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 22. April 1995 - BVerwG 4 B 55.95 - BRS 57 Nr. 248).
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 9.05

    Fun-Games ohne Bauartzulassung nicht erlaubt

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 23. November 2005 - BVerwG 6 C 9.05 - GewArch 2006, 158).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99

    Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12
    Selbst wenn der Inhalt des Landesrechts, wie der Beklagte meint, ausweislich der Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2008 durch revisibles Recht beeinflusst sein sollte, begründet dies die Revisibilität der landesrechtlichen Vorschrift nicht zwangsläufig, sondern nur dann, wenn Bundesrecht für den Inhalt des Landesrechts kraft eines Gesetzesbefehls des Bundes bestimmend ist (Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 6 C 5.99 - BVerwGE 110, 326 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 3 GG Nr. 6 S. 2).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Dasselbe gilt, wenn sie sich darauf beschränkt, einen Einzelfall herauszugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2014 - 8 C 36.12 - NVwZ 2014, 1583 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Dasselbe gilt, wenn sie sich darauf beschränkt, einen Einzelfall herauszugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2014 - 8 C 36.12 - NVwZ 2014, 1583 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    vgl. BVerwG, Urteile vom 1.6.2011 - 8 C 5.10 -, BVerwGE 140, 1 = juris, Rn. 35, und vom 9.7.2014 - 8 C 36.12 -, NVwZ 2014, 1583 = juris, Rn. 21, jeweils unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 10.3.2009 - C-169/07, Hartlauer - Slg. 2009, I-1721 = juris, Rn. 55 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 29.3.2017 - 4 B 919/16 -, juris, Rn. 69 f.; unklar und mit missverständlichem Leitsatz 2 insofern BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 85.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.2012 - 8 C 36.12   

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BVerwG, 17.09.2012 - 8 C 36.12 (https://dejure.org/2012,41066)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2012 - 8 C 36.12 (https://dejure.org/2012,41066)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2012 - 8 C 36.12 (https://dejure.org/2012,41066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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