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   BVerwG, 17.10.1963 - VIII C 38.63   

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BVerwG, 17.10.1963 - VIII C 38.63 (https://dejure.org/1963,1813)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1963 - VIII C 38.63 (https://dejure.org/1963,1813)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1963 - VIII C 38.63 (https://dejure.org/1963,1813)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Die Rechtskraft eines den Gesetzesvollzug eines Landes betreffenden verwaltungsgerichtlichen Urteils erstreckt sich auch auf die Bundesrepublik Deutschland, wenn das Land hierbei zugleich eine Angelegenheit des Bundes wahrnimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 S. 19 ), was insbesondere der Fall ist, wenn ein Gesetz im Auftrage des Bundes ausgeführt wird (vgl. Redeker/von Oertzen, VwGO 12. A., § 121 Rn. 6; Eyermann/ Rennert, VwGO 10. A., § 121 Rn. 38); dies ist letztlich die Konsequenz daraus, daß das Land, insoweit "in einer Art Prozeßstandschaft" für die Bundesrepublik Deutschland auftritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1963 - BVerwG 8 C 38.63 Buchholz 234 § 59a G 131 Nr. 1 S. 3).
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