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   BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88   

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BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88 (https://dejure.org/1990,322)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1990 - 8 C 48.88 (https://dejure.org/1990,322)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1990 - 8 C 48.88 (https://dejure.org/1990,322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen - Unbeachtlicher Ermessensfehler - Verwaltungsstreitverfahren

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Heilung von Ermessensfehlern durch "Nachschieben" von weiteren Ermessenserwägungen im Verwaltungsstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 163
  • NJW-RR 1990, 1351
  • WM 1990, 564
  • DVBl 1990, 1350
  • DÖV 1990, 783
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 6.85

    Wohnungsbindung - Gesetzesverstöße - Geldleistungen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Nach Bekanntwerden der Urteile des erkennenden Senats vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85, 17.85 und 63.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ff.) hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 25. August 1987 (Bl. 75 d.A.) seine Ermessenserwägungen "in dem Bescheid vom 16. Februar 1984 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidenten Düsseldorf vom 28. Mai 1984" durch folgenden Satz "ergänzt":.

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85, BVerwG 8 C 17.85 und BVerwG 8 C 63.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ) im einzelnen dargelegt hat, muß bei der Ermessensausübung die für die Leistungsbemessung wesentliche Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, wie sie in der Differenz zwischen der Kostenmiete von Sozialwohnungen und der ortsüblichen Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum zum Ausdruck kommt, berücksichtigt werden.

    Bei einem angespannten örtlichen Wohnungsmarkt ist es ermessensfehlerfrei, daß sich die Marktlage auf die festgesetzte Geldleistung nicht auswirkt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 14).

    Die vom Gesetz als Teil der Ermessensausübung verlangte Prüfung des örtlichen Wohnungsmarktes muß im Einzelfall angestellt werden, wenn die von der obersten Landesbehörde erlassene ermessensbindende Verwaltungsvorschrift - wie es hier der Fall gewesen ist - keine generelle Berücksichtigung der Marktlage vorsieht (vgl. Urteile vom 26. Juni 1987, a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 19.08.1981 - 4 B 105.81
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Die behördliche Befugnis, einen angefochtenen Verwaltungsakt - einschließlich seiner Begründung - noch während des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens zu ändern, wird durch § 45 Abs. 2 in Verb, mit Abs. 1 Nr. 2 VwGO nicht eingeschränkt (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1979 - BVerwG 4 B 182.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 68 S. 63 und vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4 S. 1; Weyreuther, a.a.O. S. 128 Fn. 12 a.E.).

    Schließt das Fachrecht, wie es für das Wohnungsbindungsrecht bei den hier in Rede stehenden Geldleistungen zutrifft, derart nachträgliche Änderungen nicht aus, so hat das verwaltungsprozeßrechtlich die Konsequenz, daß es dem Kläger im Fall der Änderung, wenn der Streitstoff im wesentlichen derselbe geblieben ist, freisteht, entweder in dem bereits anhängigen Verwaltungsprozeß die Rechtmäßigkeit des geänderten Verwaltungsakts gerichtlich überprüfen zu lassen oder den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt zu erklären, um die Kostenlast abzuwenden (vgl. Beschluß vom 19. August 1981, a.a.O. S. 1 f.; s. auch Urteile vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 97.82 - Buchholz 448.0 § 40 WPflG Nr. 4 S. 1 und vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Die durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift bewirkte Ermessensbindung tritt zurück, soweit einer relevanten Entspannung des Wohnungsmarktes als einer wesentlichen Besonderheit des Einzelfalles Rechnung getragen werden muß (vgl. Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83] m.weit.Nachw.; Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 1 B 105.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 100 S. 31 ).

    Das entspricht dem Zweck der ermessensbindenden Verwaltungsvorschrift, die zur Wahrung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) gebotene größtmögliche Gleichbehandlung bei der Festsetzung von Geldleistungen sicherzustellen (vgl. auch Urteil vom 18. September 1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Das kann vielmehr - je nach der Beschaffenheit des Falles - entweder in der Weise geschehen, daß das dem geänderten Verwaltungsakt geltende Widerspruchsverfahren mit Auswirkung auf das anhängige Anfechtungsstreitverfahren "nachgeholt" wird (vgl. dazu Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 S. 9 ), oder aber derart, daß der Kläger im Zusammenhang mit seinem (erneuten) Widerspruch den die alte (ungeänderte) Verwaltungsentscheidung betreffenden Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt erklärt.
  • BVerwG, 05.10.1984 - 8 C 97.82

    Wehrpflicht - Wehrpflichtiger - Verwendung - Vorläufigkeit - Höherer Dienstgrad

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Schließt das Fachrecht, wie es für das Wohnungsbindungsrecht bei den hier in Rede stehenden Geldleistungen zutrifft, derart nachträgliche Änderungen nicht aus, so hat das verwaltungsprozeßrechtlich die Konsequenz, daß es dem Kläger im Fall der Änderung, wenn der Streitstoff im wesentlichen derselbe geblieben ist, freisteht, entweder in dem bereits anhängigen Verwaltungsprozeß die Rechtmäßigkeit des geänderten Verwaltungsakts gerichtlich überprüfen zu lassen oder den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt zu erklären, um die Kostenlast abzuwenden (vgl. Beschluß vom 19. August 1981, a.a.O. S. 1 f.; s. auch Urteile vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 8 C 97.82 - Buchholz 448.0 § 40 WPflG Nr. 4 S. 1 und vom 1. Oktober 1986 - BVerwG 8 C 29.84 - Buchholz 454.32 § 5 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 8 ).
  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 78.84

    Flurbereinigungsrecht - Vorläufige Besitzeinweisung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Eines erneuten Vorverfahrens bedarf es auch nach der Änderung einer Ermessensentscheidung durch die mit der Widerspruchsbehörde nicht identische Ausgangsbehörde dann nicht, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits genügt worden ist oder sich sein Zweck ohnehin nicht (mehr) erreichen läßt, die Durchführung eines neuerlichen Vorverfahrens sich mithin als leere Förmelei erweisen würde (vgl. Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 37 ; s. auch Urteile vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 20 S. 1 , vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 7 und vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 15 S. 8 ).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 63.85

    Behördliches Ermessen bei der Entscheidung über die Gewährung von Geldleistungen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85, BVerwG 8 C 17.85 und BVerwG 8 C 63.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ) im einzelnen dargelegt hat, muß bei der Ermessensausübung die für die Leistungsbemessung wesentliche Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, wie sie in der Differenz zwischen der Kostenmiete von Sozialwohnungen und der ortsüblichen Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum zum Ausdruck kommt, berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 3.85

    Asylberechtigter - Einbürgerungsantrag - Staatenlosigkeit - Deutscher Ehegatte -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Eines erneuten Vorverfahrens bedarf es auch nach der Änderung einer Ermessensentscheidung durch die mit der Widerspruchsbehörde nicht identische Ausgangsbehörde dann nicht, wenn dem Zweck des Vorverfahrens bereits genügt worden ist oder sich sein Zweck ohnehin nicht (mehr) erreichen läßt, die Durchführung eines neuerlichen Vorverfahrens sich mithin als leere Förmelei erweisen würde (vgl. Urteil vom 27. September 1988 - BVerwG 1 C 3.85 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 10 S. 37 ; s. auch Urteile vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - Buchholz 451.25 LadschlG Nr. 20 S. 1 , vom 17. August 1988 - BVerwG 5 C 78.84 - Buchholz 424.01 § 65 FlurbG Nr. 5 S. 7 und vom 21. September 1989 - BVerwG 2 C 68.86 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 15 S. 8 ).
  • BVerwG, 12.09.1979 - 4 B 182.79

    Nachträgliche Erteilung einer Befreiung von einer baurechtlichen Vorschrift -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Die behördliche Befugnis, einen angefochtenen Verwaltungsakt - einschließlich seiner Begründung - noch während des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens zu ändern, wird durch § 45 Abs. 2 in Verb, mit Abs. 1 Nr. 2 VwGO nicht eingeschränkt (vgl. Beschlüsse vom 12. September 1979 - BVerwG 4 B 182.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 68 S. 63 und vom 19. August 1981 - BVerwG 4 B 105.81 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 4 S. 1; Weyreuther, a.a.O. S. 128 Fn. 12 a.E.).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 17.85

    Ermessensausübung und Ermessensfehlgebrauch - Fehlbelegung von Sozialwohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88
    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. Juni 1987 - BVerwG 8 C 6.85, BVerwG 8 C 17.85 und BVerwG 8 C 63.85 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 9 S. 3 ) im einzelnen dargelegt hat, muß bei der Ermessensausübung die für die Leistungsbemessung wesentliche Situation auf dem örtlichen Wohnungsmarkt, wie sie in der Differenz zwischen der Kostenmiete von Sozialwohnungen und der ortsüblichen Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum zum Ausdruck kommt, berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung -

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 29.84

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Berufsausbildung - Studentische

  • BVerwG, 18.07.1989 - 1 B 105.89

    Aufenthaltserlaubnis für erfolglos gebliebene Asylbewerber nach Berliner

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes setzt aber zudem voraus, dass im Einzelfall keine sachlichen Gründe für das Abweichen von dieser Behördenpraxis bestehen (Urteile vom 18. Mai 1990 - 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 und vom 25. April 2012 - 8 C 18.11 - BVerwGE 143, 50 Rn. 32).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Wurden nach der Einlegung des Widerspruchs starre Verkehrsschilder durch Prismenwender ersetzt, mit denen ebenfalls Lkw-Überholverbote bekannt gegeben wurden, war die erneute Einleitung eines Widerspruchsverfahrens entbehrlich, da der Streitstoff im Wesentlichen der Gleiche blieb (vgl. u.a. Urteile vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 157.79 - BVerwGE 65, 167 = NJW 1982, 2513 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 48.88 - BVerwGE 85, 163 ).
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit

    Vielmehr wird mit dem Auswechseln oder Nachschieben von Ermessenserwägungen auch die Entscheidung geändert, womit es sich in Wirklichkeit um den Erlass eines neuen Verwaltungsaktes handelt (vgl. BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 8 C 48/88 - BVerwGE 85, 163).
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