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   BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87   

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BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87 (https://dejure.org/1989,1591)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1989 - 8 C 52.87 (https://dejure.org/1989,1591)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1989 - 8 C 52.87 (https://dejure.org/1989,1591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wasserversorgung - Anschlussleitung - Öffentliche Einrichtung - Unterhaltskosten - Erstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AVBWasserV § 10 Abs. 3, 4, § 35 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 350
  • NVwZ 1990, 478
  • DVBl 1990, 435
  • DÖV 1990, 288
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87
    Allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts sind nur insoweit revisibel, als sie bundesrechtliche Rechtssätze ergänzen (vgl. z.B. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87
    Werden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht entsprechend angewendet (vgl. dazu Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 [BVerwG 06.09.1988 - 4 C 5/86]), sind sie Ausdruck eines allgemeinen Grundsatzes des Verwaltungsrechts.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 C 50.83

    Wasserversorgung - Benutzungszwang - Wasserpreis

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87
    Denn § 35 AVBWasserV nimmt Satzungsvorschriften des hier in Rede stehenden Inhalts von der in ihm geregelten Anpassungspflicht, deren Verletzung die Unwirksamkeit einer entgegenstehenden Satzungsvorschrift zur Folge hätte (Urteil vom 11. April 1986 - BVerwG 7 C 50.83 - Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 58 S. 49 ), aus.
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Der Sekundäranspruch - hier auf Aufwendungsersatz gerichtet - teilt in aller Regel und so auch hier die Rechtsnatur des ihm zugrunde liegenden Leistungsanspruchs (vgl. etwa zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch und zum Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag: Urteile vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 = Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 13 S. 10 und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 ; vgl. ferner Beschluss vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 289/06

    Rechtsverhältnisse an einem Hausanschluss der Wasserversorgung; Überbürdung der

    b) Die Gemeinde ist bei öffentlich-rechtlicher Regelung der Wasserversorgung berechtigt, in ihrer Satzung die Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse den Anschlussnehmern aufzuerlegen (ebenso BVerwGE 82, 350).

    Denn § 35 AVBWasserV nimmt, wie schon das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (BVerwGE 82, 350, 354 ff.), Satzungsbestimmungen dieses Inhalts von der dort geregelten Anpassungspflicht aus.

  • BGH, 28.02.2007 - VIII ZR 156/06

    Begriff der erstmaligen Erstellung des Hausanschlusses

    Die Vorschrift schließt damit die Kostenerstattung für Unterhaltungsmaßnahmen an der Anschlussleitung aus (BVerwGE 82, 350, 353).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 279/08

    Zur Anpassungspflicht gemäß § 35 AVBWasserV

    Die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 1 KES widerspricht zwar § 10 Abs. 4 AVBWasserV, da die in ihr geregelten Unterhaltungs- und Erneuerungskosten der Anschlussleitung von den in § 10 Abs. 4 AVBWasserV geregelten Kosten nicht erfasst werden (BVerwG, Urt. v. 06.10.1989 - BVerwG 8 C 52.87 -, DVBl. 1990, 435 und Urt. v. 06.10.1989 - BVerwG 8 C 2.88 -, KStZ 1990, 131, beide zit. nach juris).

    Der Widerspruch zieht jedoch nicht die Unwirksamkeit dieser Satzungsvorschrift nach sich; denn § 35 AVBWasserV nimmt - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt - Satzungsvorschriften des hier in Rede stehenden Inhalts von der in ihm geregelten Anpassungspflicht, deren Verletzung die Unwirksamkeit einer entgegenstehenden Satzungsvorschrift zur Folge hätte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - BVerwG 7 C 50.83 -, zit. nach juris, sowie Urteile vom 06.10.1989, a. a. O.), aus.

    Der den Kostenersatz für die Unterhaltung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen regelnde § 3 Abs. 1 KES ist in diesem Sinne eine gemeinderechtliche Vorschrift zur Regelung des Abgabenrechts (vgl. zu vergleichbaren satzungsrechtlichen Vorschriften: BVerwG, Urteile vom 06.10.1989, a. a. O.; VGH Hessen, Urt. v. 16.09.1987 - 5 UE 1176/87 -, zit. nach juris).

  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 4 A 2054/13

    Haus- bzw.Grundstücksanschlusskosten; Neuverlegung einer Anschlussleitung;

    Umgekehrt müssen aber nicht alle Bestandteile der Betriebsanlage zugleich Teile der öffentlichen Einrichtung sein, auch nicht im Bereich der Trinkwasserversorgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. Oktober 1989 - 8 C 52/87 -, BVerwGE 82, 350 ff. = juris, Rn. 9 ff.: § 10 Abs. 3 Satz 1 AVBWasserV ordnet nicht an, dass Hausanschlüsse für Trinkwasser bei öffentlich-rechtlicher Regelung des Versorgungsverhältnisses auch stets Teil der öffentlichen Einrichtung zur Trinkwasserversorgung sein müssen).

    f) Im vorliegenden Bereich eines Haus(- oder Grundstücks)anschlusses an die Trinkwasserversorgung ist zwar grundsätzlich auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser zu beachten, indessen steht sie abgabenrechtlichen Satzungsvorschriften zur Kostenerstattung in diesem Bereich (über den in § 10 Abs. 4 AVBWasserV geregelten Umfang hinaus) nicht entgegen (§ 35 Abs. 1 AVBWasserV, BVerwG, Urt. v. 6. Oktober 1989, a. a. O., juris Rn. 14 ff.; BGH, Urt. v. 1. Februar 2007 - III ZR 289/06 -, juris Rn. 18; Grünewald, a. a. O., § 10 Rn. 8), so auch einer wohl gegenüber § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 dieser Verordnung engeren Definition des Hausanschlusses bzw. der Hausanschlussleitungen (und einem sich daran anschließenden Grundstücksanschluss bis zur Hauptleitung, siehe Seppelt, a. a. O., § 10 Erl. 3.3).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 2.88

    Wasserversorgungsanlage - Unterhaltung der Anschlussleitungen - Kostenerstattung

    Eine Satzungsvorschrift, die einen Erstattungsanspruch für die Unterhaltungskosten der Anschlußleitung an die öffentliche Wasserversorgungsanlage regelt, widerspricht § 10 Abs. 4 Satz 1 AVBWasserV (wie Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87).

    § 35 Abs. 1 AVBWasserV nimmt Satzungsvorschriften, die eine Kostenerstattung für die Unterhaltung von Anschlußleitungen vorsehen, von der in ihm angeordneten Pflicht zur Anpassung an die AVBWasserV aus (wie Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87).

  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 4 A 4217/15

    Rechtsmäßigkeit eines Kostenersatzbescheids für den Neubau eines

    Umgekehrt müssen aber nicht alle Bestandteile der Betriebsanlage zugleich Teile der öffentlichen Einrichtung sein, auch nicht im Bereich der Trinkwasserversorgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 6. Oktober 1989 - 8 C 52/87 -, BVerwGE 82, 350 ff. = juris, Rn. 9 ff.: § 10 Abs. 3 Satz 1 AVBWasserV ordnet nicht an, dass Hausanschlüsse für Trinkwasser bei öffentlich-rechtlicher Regelung des Versorgungsverhältnisses auch stets Teil der öffentlichen Einrichtung zur Trinkwasserversorgung sein müssen).

    Im vorliegenden Bereich eines - wie hier begrifflich weit gefassten - Grundstücksanschlusses an die Trinkwasserversorgung ist zwar grundsätzlich auch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser zu beachten, indessen steht sie abgabenrechtlichen Satzungsvorschriften zur Kostenerstattung in diesem Bereich (über den in § 10 Abs. 4 AVBWasserV geregelten Umfang hinaus) nicht entgegen (§ 35 Abs. 1 AVBWasserV, BVerwG, Urt. v. 6. Oktober 1989, a. a. O., juris Rn. 14 ff.; BGH, Urt. v. 1. Februar 2007 - III ZR 289/06 -, juris Rn. 18; Grünewald, a. a. O., § 10 Rn. 8).

  • VGH Hessen, 17.07.1997 - 5 UE 3780/96

    Gemeindlicher Kostenerstattungsanspruch für Reparatur eines Wasserhausanschlusses

    1988, 23; bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 8 C 2.88 -, HSGZ 1990, 22 ff. = KStZ 1990, 131, sowie - 8 C 52.87 -, DVBl. 1990, 435 = DÖV 1990, 288 f.).
  • BVerwG, 21.02.2023 - 9 B 1.23

    Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache in der Begründung für die

    Schon aus diesem Grund ist auch eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1989 - 8 C 52/87 - (BVerwGE 82, 350) nicht in einer den Anforderungen von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise dargetan.
  • BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22

    Anforderungen an die Darlegung der in Anspruch genommenen Zulassungsgründe

    Das gilt auch, sofern der Verwaltungsgerichtshof im Bundesrecht niedergelegte Rechtssätze entsprechend auf das Landesrecht angewandt hat (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 m. w. N. und Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 137 Rn. 66 ff.).
  • BVerwG, 17.11.1997 - 8 B 202.97

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anwendung der Abgabenordnung

  • VG Schwerin, 21.02.2012 - 4 A 1072/09

    Anschlussbeitragsrecht: Keine Geltung der AVBWasserV, Heranziehung von

  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

  • BVerwG, 21.06.1996 - 8 B 120.96

    Pflichtverstoß im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

  • VG Minden, 19.04.2023 - 3 K 2000/21
  • VG Frankfurt/Oder, 27.02.2019 - 5 K 2329/17

    Rechtmäßigkeit eines Umlagebescheides betreffend die Kanalbenutzungsgebühren

  • VG Münster, 18.10.2013 - 7 K 1370/12

    Einbeziehung des Unterhalts von Grundstückanschlüssen in Abwassergebühren bei

  • VG Frankfurt/Oder, 27.02.2019 - 5 K 880/16

    Rechtsmäßigkeit eines Bescheides betreffend die Entwässerungsgebühren zuzüglich

  • VG Arnsberg, 21.12.2004 - 8 K 3903/03
  • VG Schwerin, 24.08.2000 - 3 B 615/00

    Anspruch auf Versorgung mit Trinkwasser; Anspruch auf Unterlassung der

  • BVerwG, 06.11.1997 - 8 B 183.97

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Anwendung der Grundsätze der positiven

  • VG Schwerin, 24.08.2000 - 3 A 615/00
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