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   BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91   

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BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91 (https://dejure.org/1993,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 (https://dejure.org/1993,2247)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 8 C 53.91 (https://dejure.org/1993,2247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitrag - Beitragsfähige Erschließungsanlage - Privatgrundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 909
  • DÖV 1995, 37
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91
    »Die (Teil-)Fläche eines Anliegergrundstücks, auf der die Gemeinde eine zur Stützung der Straße erforderliche Böschung (oder Stützmauer) angelegt hat, gehört selbst dann nicht zur beitragsfähigen Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG, wenn sie nach dem einschlägigen Landesstraßenrecht Teil der Straße ist (im Anschluß an Urteil vom 15. Februar 1991 BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 86, 53).«.

    Dieselbe Betrachtungsweise gebietet sich, wenn zu entscheiden ist, wie weit die (Straßen-)Fläche einer bestimmten Anbaustraße reicht (vgl. u.a. Urteil vom 15. Februar 1991 - BVerwG 8 C 56.89 - BVerwGE 88, 53 [56]).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91
    Zutreffend meint das Berufungsgericht, auf diese Rechtslage sei ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 [126]).
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91
    Eine auf einem Anliegergrundstück angelegte Böschung aber ist weder eine solche Teilanlage noch etwa (abrechnungsmäßig) unselbständiger Bestandteil einer solchen Teilanlage (vgl. ebenso im Zusammenhang mit einer Stützmauer auf einem Anliegergrundstück Urteil vom 7. Juli 1969 - BVerwG 8 C 86.87 - BVerwGE 82, 215 [219 f.]).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91
    Auch dann kommt es - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen (vgl. zu ihnen Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 80.88 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 61 S. 59 [62]) - auf den Gesamteindruck an, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.03 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 [80] m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 55.76

    Abgrenzung einzelner Erschließungsanlagen voneinander

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91
    Das gilt - bezogen auf Anbaustraßen - nicht nur für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einem Straßenzug um eine einzelne Straße oder um zwei Straßen handelt (vgl. dazu u.a. Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 24 S. 23 [25]).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 53.91
    Denn der Begriff "Straße" (einschließlich Wege und Plätze) ist in § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG ein eigenständiger (bundesrechtlicher) Begriff des Erschließungsbeitragsrechts; er ist dem Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage untergeordnet (Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - UA S. 8).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Die Beantwortung der Fragen, ob ein Straßenzug eine oder zwei Erschließungsstraßen bildet und wie weit die Fläche einer bestimmten Erschließungsanlage reicht, richtet sich nach dem durch die tatsächlichen Gegebenheiten (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenausstattung usw.) geprägten Erscheinungsbild und nicht danach, ob der Straßenzug einen oder zwei Namen führt (im Anschluß an u.a. Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 - Abdruck S. 6).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 - Abdruck S. 6 f. m.w.N.) ist für die Beantwortung der Fragen, ob ein Straßenzug eine oder zwei Erschließungsstraßen bildet und wie weit die Fläche einer bestimmten Erschließungsanlage reicht, abzustellen auf die natürliche Betrachtungsweise.

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15

    Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem

    Denn was als öffentliche Einrichtung anzusehen ist, beurteilt sich nicht nur hinsichtlich der Länge einer Straße, sondern auch in Bezug auf deren Breite nach dem Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (Senatsbeschluss vom 27.10.2015 - 9 LA 25/15 - vgl. ferner zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 56/89 - BVerwGE 88, 53, vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 - KStZ 1994, 76, vom 10.12.1993 - 8 C 59.91 - ZMR 1994, 237 und vom 22.4.1994 - 8 C 18.92 - ZMR 1994, 339).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Für die Beurteilung, wie weit die Fläche einer bestimmten Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) reicht, ist abzustellen auf den Gesamteindruck, den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (im Anschluß anUrteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletztUrteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 -) stellt der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab; maßgebend ist das durch die tatsächlichen Gegebenheiten geprägte Erscheinungsbild.

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2018 - 2 LB 2/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Straße im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts ist ein eigenständiger bundesrechtlicher Begriff (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 C 53.91 -, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 70 S. 101 (102 f.) m.w.N.) geht das Berufungsgericht davon aus, für die Beantwortung der Frage, ob zwei unterschiedlich benannte Straßenzüge als eine oder zwei Anbaustraßen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu qualifizieren sind, sei abzustellen auf eine natürliche Betrachtungsweise; gegen die Erkenntnis des Berufungsgerichts, die Zeppelin- und die Kornblumenstraße bildeten nach den tatsächlichen Gegebenheiten des vorliegenden Falls eine einzelne Anbaustraße, ist auf der Grundlage seiner Feststellungen bundesrechtlich nichts zu erinnern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 4165/99

    Erschließungsbeitragspflicht eines Grundstücks; Baurechtliche Bedeutsamkeit einer

    Dabei braucht der Senat nicht weiter zu untersuchen, ob sich das Grundstück der Klägerin nach dem hierfür maßgeblichen Eindruck eines unbefangenen Beobachters vor Ort, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 -, NVwZ 1994, 909, im Verhältnis zu der Erschließungsanlage "G.-Straße" wegen des vorgelagerten städtischen Flurstücks 171 als Hinterliegergrundstück darstellt oder ob es - bei Zugehörigkeit dieses Flurstücks zur ausgebauten und gewidmeten Straße - ein an diese Anlage unmittelbar angrenzendes Anliegergrundstück ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2000 - 3 A 1629/87

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Berufungsurteil durch Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 C 53.91 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung zurückverwiesen.
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 31.94

    Anforderungen an die Erhebung eines Erschließungsbeitragsbescheides -

    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 53.91 - die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08

    Zur Heranziehung des Grundstücks einer kommunalen Kläranlage zum

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteil vom 29.10.1993 - 8 C 53.91 -, NVwZ 1994, 909, 910), des Nds.OVG (Beschluss vom 20.09.2005 - 9 ME 365/04 -, OVG- Entscheidungsdatenbank) und des VG Göttingen (Urteile vom 06.10.1994 - 3 A 3047/94 -, vom 09.06.1999 - 3 A 3269/99 - und vom 16.05.2006 - 3 A 5/05 -) auf eine "natürliche Betrachtungsweise" ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1996 - 3 A 264/95

    Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht ; Bautechnische Herstellung einer

    Die Notwendigkeit von für die Verkehrssicherheit erforderlichem Straßenzubehör (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 StrWG NW) ist nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Einschätzung der Rechtslage erschließungsbeitragsrechtlich nur von Belang für die Beurteilung, ob die dafür entstandenen Kosten zum beitragsfähigen Herstellungsaufwand iSv § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu rechnen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1993 - 8 C 53.91 - KStZ 94, 76).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 8 B 56.96

    Streit über einen Erschließungsbeitrag - Fläche einer Anbaustraße als Teil einer

  • VG München, 16.09.2014 - M 2 K 14.662

    Erschließungsbeitrag; Funktionsfähigkeit einer Erschließungsanlage;

  • VG Potsdam, 06.02.2013 - 12 K 2255/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.57

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2002 - 3 A 672/00
  • VG Potsdam, 25.10.2013 - 12 K 1787/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • VG München, 09.12.2014 - M 2 K 14.782

    Erschließungsbeitrag; unselbständige Stichstraße noch nicht endgültig

  • VG München, 09.12.2014 - M 2 K 14.781

    Erschließungsbeitrag; unselbständige Stichstraße noch nicht endgültig

  • VG Düsseldorf, 13.12.1999 - 12 K 2055/98
  • VG Hannover, 19.08.2022 - 4 A 5115/21

    Bestimmung der Anlage; Grünfläche; Straßenausbaubeiträge

  • VG München, 22.04.2010 - M 2 S 10.992

    Vorausleistung Erschließungsbeitrag; Begriff der Anlage; Erschlossensein

  • VG München, 27.04.2010 - M 2 K 09.5136

    Erschließungsbeitrag; Anlage; endgültige Herstellung; Entstehen der

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