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   BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85   

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BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85 (https://dejure.org/1986,302)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 8 C 58.85 (https://dejure.org/1986,302)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 (https://dejure.org/1986,302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene Grundstücke - Tatsächliche Hinderung - Heranfahren an die Grundstücksgrenze - Schmaler Grünstreifen - Bestandteil der Anbaustraße - Straßenrechtliche Widmung - Überfahren ohne Befestigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 56
  • ZMR 1987, 68
  • DVBl 1987, 628
  • BauR 1987, 202
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85
    Ein tatsächliches Hindernis ist im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG beachtlich nur, wenn es von derartigem Gewicht ist, daß es bei verständiger Würdigung eines unbefangenen Betrachters auf Dauer zur Unzumutbarkeit des Heranfahrens an die Grundstücksgrenze führt (im Anschluß an Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25).

    Darauf kommt es - für die Erfüllung des § 131 Abs. 1 BBauG - nicht an, sofern das Hindernis für unter dem Blickwinkel gerade des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar zu halten ist (vgl. Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O.) zum Ausdruck gebracht, daß insoweit ausschließlich "schwerwiegende tatsachliche (technische) Hindernisse" zählen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O.) in bezug auf ein Hinterliegergrundstück, das durch einen im Eigentum der Gemeinde stehenden schmalen, selbst nicht bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücksstreifen von der Anbaustraße getrennt war, angedeutet, das fremde Eigentum stelle unter dem Blickwinkel des § 131 Abs. 1 BBauG ein ausräumbares rechtliches Hindernis dar, das zur Erfüllung der Anforderung des § 133 Abs. 1 BBauG dadurch beseitigt werden könne, daß "der trennende Grundstücksstreifen zum Bestandteil der Straße gemacht wird, so daß das bisherige Hinterliegergrundstück nunmehr an die Straße angrenzt".

  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 131.68

    Erschließungsbeitragspflicht für einen Bürgersteig bei einer Ortsdurchfahrt

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85
    Fahrbahn und Gehweg der Ortsdurchfahrt einer sog. klassifizierten Straße sind Teile einer Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG mit der Folge, daß der einer Gemeinde (ausschließlich) für die Herstellung des Gehwegs entstandene umlagefähige Erschließungsaufwand auf die Grundstücke zu verteilen ist, die durch die Anbaustraße im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossen werden (im Anschluß an Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 131.68 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Urteil vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 131.68 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 7 S. 9 ) entschieden, Fahrbahn und Bürgersteig der Ortsdurchfahrt einer sogenannten klassifizierten Straße, d.h. einer Bundesstraße sowie einer Landstraße I. oder II. Ordnung, seien rechtlich Bestandteil einer einheitlichen beitragsfähigen Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG.

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85
    Der erkennende Senat hat mehrfach entschieden, das Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG durch eine Anbaustraße setze - unabhängig davon, ob es sich um eine Erst- oder (wie hier) um eine Zweiterschließung handelt - grundsätzlich die Erreichbarkeit des Grundstücks in der Form einer (unmittelbaren) Zufahrt voraus, d.h. es verlange grundsätzlich, daß - gegebenenfalls bei Hinterliegergrundstücken unter Inanspruchnahme eines vermittelnden (privaten) Zuwegs - mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks herangefahren und es von da ab betreten werden kann (vgl. zuletzt Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - DVBl. 1986, 774 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85
    Der Beklagte macht demgegenüber freilich unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - (Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5) geltend, daß trotz der Widmungsgrenzen der verfassungsrechtlich gewährleistete Anliegergebrauch den Kläger berechtigte, den Grünstreifen zu überqueren, so daß sein Grundstück ungeachtet der sich aus der Widmung ergebenden Beschränkung im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG erschlossen sei.
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81

    "Erschlossensein" eines Grundstücks"

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85
    Der erkennende Senat hat dazu namentlich im Urteil vom 14. Januar 1983 - BVerwG 8 C 81.81 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 85 S. 32 ) dargelegt, daß das Merkmal des Erschlossenseins in § 133 Abs. 1 BBauG an das geltende Baurecht anknüpfe und damit abhänge vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten.
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Herangefahren werden kann in diesem Sinne an ein Anliegergrundstück mit Kraftwagen regelmäßig dann, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab ggf. über einen Gehweg und/oder Radweg das Grundstück betreten werden kann (Abweichung u.a. von den Urteilen vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 und vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 ).

    Anknüpfend an die Rechtsprechung des früher für das Erschließungsbeitragsrecht zuständigen 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ) hat der erkennende Senat entschieden, daß an ein Grundstück herangefahren werden kann, wenn eine Zufahrt im straßenrechtlichen Sinne gegeben ist, d.h. wenn "mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks herangefahren und es von da ab betreten werden kann" (u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).

  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 B 48.00

    Erschließungsanlage; Privatstraße; Bestimmung zum Anbau; Erschließungseignung;

    Diesem Erfordernis, mit dem das Erschließungsbeitragsrecht in der Sache wesentlich an das Bebauungsrecht anknüpft (vgl. BVerwGE 74, 149 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; 96, 116 ), genügt ein Privatweg grundsätzlich nur dann, wenn er tatsächlich wie rechtlich die Möglichkeit gewährleistet, mit Personen- und kleineren Versorgungsfahrzeugen an die betreffenden Grundstücke heranzufahren und sie von da ab - ggf. über einen Geh- oder Radweg - zu betreten (vgl. BVerwGE 66, 69 ; 67, 216 ; 68, 41 ; 78, 237 ; 88, 70 ; 92, 304 ; Urteile vom 23. März 1984, a.a.O., S. 22, vom 30. November 1984 - BVerwG 8 C 63 u. 73.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 58 S. 76, und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 49).

    Rechtliche Hindernisse, die völlig unbedeutend oder unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts ausräumbar sind, stehen dem Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB, das mit dem Merkmal "zum Anbau bestimmt" im Kern übereinstimmt (vgl. BVerwGE 52, 364 ; 67, 216 ; 92, 304 ), nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 38 f., und vom 20. August 1986, a.a.O.).

  • OLG Köln, 07.06.1996 - 16 Wx 88/96

    Umfang des Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Auch wenn in den genannten Fällen die Anwendung nachbarrechtlicher Bestimmungen geboten war (zustimmend LG Freiburg ZMR 1987, 68), kann dies entgegen der Auffassung von Amts- und Landgericht nicht für den vorliegenden Fall gelten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, wonach Fahrbahn und Gehweg der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße Teile einer Anbaustraße mit der Folge sind, dass der einer Gemeinde (ausschließlich) für die Herstellung des Gehwegs entstandene umlagefähige Erschließungsaufwand auf die Grundstücke zu verteilen ist, die durch die Anbaustraße erschlossen werden (BVerwG, 8 C 58.85, DVBl 1987, 628 = KStZ 1986, 211).
  • OVG Saarland, 30.04.1987 - 1 R 80/87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren; Straßenreinigungsgebührenrechtlicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 26.9.1983, BVerwGE 68, 41 [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86.81] = BRS 43 Nr. 66 = KStZ 1983, 226 und vom 20.8.1986, KStZ 1986, 211 = NVwZ 1987, 56 [BVerwG 20.08.1986 - BVerwG 8 C 58.85] ; Driehaus, a.a.O., Rdnrn. 387 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen) genügt - bezogen auf Anlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG - im Rahmen des § 131 Abs. 1 BBauG die Feststellung, daß die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit besteht, über die Anbaustraße mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen bis an die Grenze eines erschließungsbeitragsrechtlich relevant nutzbaren Grundstücks heranzufahren dabei ist ohne Belang, ob der Inanspruchnahme dieser Möglichkeit gegenwärtig noch Hindernisse rechtlicher oder tatsächlicher Art entgegenstehen, vorausgesetzt diese sind ausräumbar.

    Diese Frage, die letztlich nur durch eine Ortsbesichtigung geklärt werden könnte, bedarf keiner Entscheidung (zum Vergleich: BVerwG, Urteil vom 26.9.1983, a.a.O., und OVG Münster, Urteil vom 31.10.1984, KStZ 1985, 57 = NVwZ 1985, 774, für Fälle einer 1 m breiten, einen Höhenunterschied von 1, 50 m überwindenden Böschung beziehungsweise für einen 2, 50 m hohen Wall mit einem Neigungswinkel von 45 Grad: jeweils Erschlossensein verneint; BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, für den Fall eines 0, 80 m breiten, unbefestigten Geländestreifens: Erschlossensein bejaht; unentschieden BVerwG, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., für einen zwischen 0, 30 m und 0, 70 m breiten, weitgehend ebenen Grünstreifen).

    In dem einen wie dem anderen Fall erweist sich jedenfalls, solange die Erlaubnis beziehungsweise Gestattung fehlt, die Herstellung einer Zuwegung über die Böschung als unzulässig, so daß in derartigen Fällen die Anliegereigenschaft im Verständnis der 1. Alternative des § 53 Abs. 3 Nr. 3 SStrG verneint werden muß (in dieselbe Richtung deutend BVerwG, Urteil vom 20.8.1986, a.a.O., in dem das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG eines von der Straße durch einen 0, 30 m bis 0, 70 m breiten Grünstreifen getrennten Grundstückes unter Hinweis auf die Grenzen der straßenrechtlichen Widmung und das Fehlen eines rechtlich gesicherten Überfahrrechtes verneint wird, und Driehaus, a.a.O., Rdnr. 831, für das Ausbaubeitragsrecht; tendenziell anders dagegen BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9.86 -, noch nicht veröffentlicht, wo das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG in einem Fall bejaht wird, in dem zwischen der vorderen Grundstücksgrenze und dem Gehweg ein etwa 0, 80 m breiter, unbefestigter Geländestreifen verlief - die divergierenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erklären sich aus der unterschiedlichen Auslegung des jeweiligen Landesstraßenrechts durch die Vorinstanzen Dahmen-Driehaus-Küffmann-Wiese, a.a.O., § 6 Rdnr. 103 - die dort angeführte Rechtsprechung des OVG Münster dürfte durch das Urteil vom 19.12.1984, a.a.O., überholt sein; Walprecht-Sander, Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen, RZ 74, und § 4 Abs. 2 Satz 2 der Mustersatzung, abgedruckt bei Walprecht-Sander, a.a.O., S. 86).

    Voraussetzung dafür wäre nämlich, daß sich eine entsprechende Verbindung zur bestimmungsgemäßen (angemessenen) Nutzung der Parzellen Nr. 4287/4 und 4329/8 als notwendig erwiese (so BVerwG. Urteil vom 15.12.1972, DVBl. 1973, 496, und vom 20.8.1986, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.1.1986 - 2 R 391/85 -, insoweit a.a.O. nicht veröffentlicht).

  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 27.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Erschließungsaufgabe der Gemeinde;

    Die (fortbestehende) Einstufung einer Straße als Straße von regionaler bzw. überörtlicher Verkehrsbedeutung (§ 3 Abs. 2 und 3 StrWG NRW) steht auch nicht ihrer Bestimmung zum Anbau und der Erhebung von Erschließungsbeiträgen entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20.8.1986 - 8 C 58.85 -, NVwZ 1987, 56; vgl. auch Urt. v. 8.9.1993 - 11 C 38.92 -, BVerwGE 94, 136) auch bei Gewerbebetrieben die angemessene Nutzung durch eine Zufahrtsmöglichkeit zu einer von mehreren Straßen gewährleistet.

    Bei dieser Sachlage ist - und dies allein unter dem Blickwinkel des Vertrauens der anderen Anlieger - hier ausschlaggebend die Besonderheit zu berücksichtigen, dass für das Grundstück der mit Blick auf den Gewerbebetrieb geforderte Anliegergebrauch schon jetzt gewährleistet ist (vgl. dazu neben dem bereits o.a. Urteil des BVerwG vom 20.8.1986 - 8 C 58.85 -, NVwZ 1987, 56 auch OVG RP, Urteil vom 16.1.1992 - 1 A 12073/90 -, juris).

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 4.88

    Selbstständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde - Gegenstand der Straßenbaulast -

    Ortsdurchfahrten von klassifizierten Straßen sind beitragsfähige Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BBauG (vgl. u.a. Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 S. 47 ).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    wenn die Straße - bei Hinterliegergrundstücken ggf. unter Inanspruchnahme eines vermittelnden (privaten) Zuwegs - die Möglichkeit eröffnet mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an ihre Grenze zu fahren und sie von da ab zu betreten (im Anschluß an Urteil vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 58.85 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 49 5.47 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1997 - 3 A 4257/92

    Fahrbahn; Anbaustraße; Grünstreifen; Anliegergrundstück; Beitragspflicht;

    - 8 C 49.89 -, BVerwGE 88, 70 (78 f.) in ausdrücklicher Abweichung von seinem vom Kläger zitierten Urteil vom 20. August 1986 - 8 C 58.85 -, KStZ 1986, 211 (212) - und des erkennenden Senats, vgl. Urteil vom 15. November 1996.

    Auf das Vorhandensein eines tatsächlichen oder rechtlichen Hindernisses für die Erreichbarkeit eines Grundstücks kommt es für die Erfüllung des § 131 Abs. 1 BauGB nämlich nicht an, sofern dieses Hindernis unter dem Blickwinkel des Erschließungsbeitragsrechts für ausräumbar zu halten ist, BVerwG, Urteil vom 20. August 1986 8 C 58.85 -, KStZ 1986, 211 (212); Urteil des Snats vom 6. Juli 1995.

    Damit aber steht der Erfüllung der oben genannten Erreichbarkeitsanforderungen des bundesrechtlichen Bebauungsrechts, das Anliegergrundstück von der Fahrbahn in Höhe des Grundstücks über trennende Straßenbestandteile wenigstens fußläufig erreichen zu können, ein - zwar behebbares, jedoch aktuell bestehendes - rechtliches Hindernis entgegen, welches die Entstehung der Beitragspflicht für das Grundstück im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB - bis zu einer ausreichenden Befestigung - grundsätzlich hindert, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1986, a.a.O. S. 212; Urteil des Senats vom 6. Juli 1995, a.a.O., S. 2 f. Das vom Beklagten angeführte Urteil des BVerwG vom 12. Dezember 1986 - 8 C 9.86 -, NVwZ 1987, 420, besagt nichts Abweichendes, sondern betraf einen unbefestigten Geländestreifen als Straßenbestandteil; vgl. auch das zugrundeliegende Berufungsurteil des Senats vom 27. September 1984 - 3 A 3208/83'-, UA S. 7 f.

  • BVerwG, 31.08.1987 - 8 B 96.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 56.87

    Durch Anbaustraße erschlossenens Grundstück; Nicht überfahrbarer Grünstreifen auf

  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 105.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 10578/17

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

  • OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Möglichkeit der Inanspruchnahme bei bepflanztem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91

    Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise

  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 2617/04

    Voraussetzungen des Erschlossenseins eines Grundstücks im

  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 78.84

    Straßengesetz - Anlieger - Zugangsmöglichkeit - Streupflicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2002 - 3 A 4165/99

    Erschließungsbeitragspflicht eines Grundstücks; Baurechtliche Bedeutsamkeit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2001 - 1 L 11/01
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 78.86

    Möglichkeit des Treffens von Festsetzungen im Bebauungsplan über den Anschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 2 S 2239/00

    Erschlossensein: tatsächliches Hindernis - rechtliches Hindernis - "Verkehrsgrün"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 9 A 2573/10

    Erschließung eines Grundstücks von einer Straße im straßenreinigungsrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

  • OVG Sachsen, 28.08.1995 - 1 S 517/94

    2.13 Normenkontrolle; 6.21 Bauleitpläne - Antragsbefugnis; obligatorische

  • VGH Hessen, 02.10.1990 - 5 UE 214/90

    Erschlossensein von Grundstücken bei noch fehlendem Gehweg - Kostenspaltung -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 395/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein bei Zu- und Ausfahrtsverbot

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 2 S 185/12

    Erschließung eines Gewerbegrundstücks

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2022 - 9 LA 234/21

    Beweislast; Erschließungsanlage, erstmalig endgültig hergestellt;

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08

    Zur Ausräumbarkeit eines Hindernisses

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.1989 - 2 S 559/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • VGH Hessen, 14.05.2018 - 5 A 1580/17
  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1989 - 2 S 1119/89

    Erschließungsbeitrag - Verzicht auf Beitragserhebung - Erschlossensein eines

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1990 - 2 S 2395/89

    Gültigkeit der Verteilungsregelung und Merkmalsregelung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1990 - 2 S 36/90

    Erschlossensein eines Grundstücks - Grundstückszufahrt

  • BVerwG, 15.09.1989 - 8 C 5.88

    Rechtfertigung für die Mehrbelastung der Mittelgrundstücke - Anforderungen an als

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1989 - 2 S 696/87

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein bei Zufahrtshindernis (Stützmauer)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 2 S 963/93

    Erschließungsbeitrag: Maßgeblich für den Herstellungszeitpunkt ist der Eingang

  • VG Halle, 28.03.2011 - 4 A 246/10

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwassereinrichtung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1999 - 6 A 10375/99
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 6 A 13533/95

    Unselbständigkeit einer Stichstraße; Einmündung in klassifizierte Straße

  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 5 TH 3227/87

    Straßenbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; Baulast der Gemeinde

  • BVerwG, 23.05.1990 - 8 B 33.90

    Warten mit dem Inkraftsetzen einer wirksamen Satzung bis nach der ursprünglichen

  • VG Münster, 05.02.2004 - 3 K 850/02

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitrages

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 3 B 2995/94

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein bebaubares Grundstück aufgrund der

  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 6 ZB 07.2315

    Erschließungsbeitrag; Anbaustraße; Anliegergrundstück; Erschlossensein;

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.1996 - 2 L 357/95
  • VG Frankfurt/Main, 19.03.2003 - 12 E 3517/02

    Erschlossensein eines Grundstücks

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