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   BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91   

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BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91 (https://dejure.org/1993,538)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1993 - 8 C 58.91 (https://dejure.org/1993,538)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1993 - 8 C 58.91 (https://dejure.org/1993,538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag für erschlossene Wohnwege - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Erschließungsanlage - Anforderungen an das Erschließen von Grundstücken - Öffentliche Verkehrsanlagen als beitragsfähige Erschließungsanlagen - Anforderungen an die Abrechnung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück) (IBR 1994, 337)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 912
  • DVBl 1994, 705
  • DÖV 1994, 521
  • ZfBR 1994, 89
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 26.84

    Erschließung durch Kinderspielplätze; Getrennte Aufwandsermittlung;

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91
    Zwar mag ein solcher Weg von Fall zu Fall in dem von § 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB geforderten funktionellen Abhängigkeitsverhältnis zu der betreffenden Anbaustraße stehen (vgl. zu dieser Anforderung u.a.Urteil vom 11. Oktober 1985 - BVerwG 8 C 26.84 - BVerwGE 72, 143 ).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91
    Die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke von beitragsfähigen Erschließungsanlagen erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden, richtet sich grundsätzlich unabhängig von der Art der Anlage danach, welchen Grundstücken die jeweilige Anlage das an Erschließungsvorteil vermittelt, was sie ihrer bestimmungsgemäßen Funktion entsprechend herzugeben geeignet ist (vgl. etwaUrteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht zum Anbau bestimmt im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sind (vgl. in diesem ZusammenhangUrteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91
    Da jedoch die einzig an einen unbefahrbaren Wohnweg angrenzenden Grundstücke nicht nur durch diese Anlage, sondern darüber hinaus auch durch die Anbaustraße im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen werden (vgl. dazu im einzelnen Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ) und demgemäß ohnehin an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands für die Anbaustraße zu beteiligen sind, ist kein Raum mehr dafür, erst durch eine Zusammenfassungsentscheidung eine Beteiligung der Anlieger des Wohnwegs an den in der Regel weitaus höheren Herstellungskosten der Anbaustraße zu begründen.
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 24.87

    Erschlossensein eines Grundstücks bei Bebauungshindernis infolge natürlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91
    Richtig ist zwar, daß sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a.Urteil vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 ) die Beantwortung der Frage, ob ein Grundstück im Falle seines Angrenzens an zwei Anbaustraßen durch gerade die abzurechnende Anlage erschlossen wird, danach richtet, ob "das Grundstück - eine durch eine andere Anbaustraße vermittelte Bebaubarkeit hinweggedacht -" mit Blick auf die wegemäßige Erschließung allein dieser abzurechnenden Straße wegen nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar (oder in sonstwie nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar) ist.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91
    Es müssen - mit anderen Worten - bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße andere das betreffende Grundstück erschließende Anbaustraßen "hinweggedacht werden"(Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 20.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung auf Erschließungsanlage; Wohnweg;

    Inwieweit Letzteres der Fall ist, richtet sich wiederum nach dem Bauordnungsrecht, das in die Regelungskompetenz des jeweiligen Landes fällt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 -, juris Rn. 12).

    Sie verkennt, dass der hier maßgebliche erschließungsrechtliche Wohnwegbegriff des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und die Widmung des S... als Fuß- und Radweg nicht in einem Ausschlussverhältnis zueinander stehen, sondern die Widmung dem S... den Charakter einer öffentlichen unbefahrbaren Verkehrsanlage verleiht und auf diese Weise den Wohnwegbegriff im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB prägt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1993, a.a.O., juris Rn. 10 und 11; Driehaus, Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht, 9. Auflage 2012, § 12 Rn. 67).

    Dieses Ergebnis wird durch die von den Klägern herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 -, juris, sowie vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 und BVerwG 8 C 27.94 - juris), wonach Sekundärerschließungen durch Wohn-/Fußwege irrelevant seien, wenn ein Grundstück bereits von einer Anbaustraße erschlossen werde und eine denkbare Sekundärerschließung den Anliegern keine konkreten Sondervorteile biete, nicht in Frage gestellt.

    In einem solchen Fall wird das Grundstück erst durch den Wohnweg im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB erschlossen und rechtfertigt der damit verbundene Erschließungsvorteil die Heranziehung der begünstigten Grundstückseigentümer zu den Kosten der Erschließungsanlage Wohnweg (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1993, a.a.O., juris Rn. 17, sowie Urteile vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 und BVerwG 8 C 27.94 - juris, jeweils Rn. 20).

    Etwas anderes gilt freilich dann, wenn das an der Anbaustraße liegende Grundstück bereits durch diese hinreichend verkehrsmäßig erschlossen wird und für die Bebaubarkeit keiner Sekundärerschließung bedarf (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Dezember 1993, a.a.O., juris Rn. 17).

    Liegt ein Grundstück an mehreren Anbaustraßen, ist es, wenn die beitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit durch jede dieser Straßen verschafft wird, durch jede dieser Straßen erschlossen, weil bei der Beurteilung der Frage des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße nämlich andere für das Grundstück schon bestehende Anbaustraßen hinweg gedacht werden müssen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 -, juris Rn. 12, und vom 10. Dezember 1993, a.a.O., Rn. 18; siehe zur Mehrfacherschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 8 C 34.96 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 26).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Die beitragsfähige Erschließungsanlage "Wohnweg" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB endet mithin in Nordrhein-Westfalen im Abstand von 50 m, gerechnet von der Grenze der Anbaustraße, von der der Wohnweg abzweigt (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 S. 104 [105 f.]).

    Zwar nimmt es mit Blick auf die Anbaustraße H weg, an die das Grundstück des Klägers ebenso wie an den Wohnweg angrenzt, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O., S. 107 ff.) an, das Grundstück werde allein durch den H weg, nicht aber auch durch den unbefahrbaren Wohnweg im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen.

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, die damit aufgeworfene Frage sei durch das Urteil vom 10. Dezember 1993 (BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.) nicht schon in einem anderen Sinne entschieden.

  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

    Von dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - 8 C 58.91 - (Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71) weicht die angefochtene Entscheidung bereits deshalb nicht ab, weil das Berufungsgericht den von den Klägern behaupteten Rechtssatz, jede (Zweit-)Erschließung sei unabhängig von ihrer konkreten Nutzbarkeit ein beitragsrechtlicher Vorteil für den Grundstückseigentümer, nicht aufgestellt hat.

    Dies steht nicht in Widerspruch zu dem in der vorgenannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen Rechtssatz, dass, wenn ein Wohnweg nicht zwei Anbaustraßen miteinander verbindet, sondern lediglich von einer Anbaustraße abzweigt, Grundstücke, die sowohl an den Wohnweg als auch an die Anbaustraße grenzen, ausschließlich durch die letztere Anlage, nicht jedoch auch durch den Wohnweg erschlossen werden (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1993 - 8 C 58.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 71 S. 107).

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 = BVerwGE 67, 216 und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 ).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 = BVerwGE 67, 216 und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 ).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O., S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 = BVerwGE 67, 216 und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 ).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 = BVerwGE 67, 216 und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 ).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 27.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1997 - 15 A 529/95

    Vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit; Wohnwege; Straßenbaubeitragsrecht;

  • VG Düsseldorf, 14.12.1999 - 17 K 4066/98

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer erneuten Vorausleistung auf einen

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2000 - 9 M 566/99

    Beitrag; Brandschutz; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschließungsfunktion;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 2 S 661/96

    Erschlossensein eines Grundstücks - Zuwegung - rechtliches Hindernis

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 9 LC 177/13

    Öffentliche Einrichtung; Erschließungsanlage; Gehweg; Hinterliegergrundstück;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - 15 A 2378/12

    Gestaltung des Zugangs zu einem Grundstück für das Vorliegen eines Wohnweges

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 6 ZB 06.1444

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 3126/99

    Erschließungsbeitragsrecht: Abrechnung eines zwischen zwei Fahrstraßen aus zwei

  • VG Augsburg, 10.07.2014 - Au 2 K 13.1159

    Eine Beitragspflicht für Erschließungsanlagen kann im allgemeinen nur bejaht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 5290/98

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließung eines Grundstücks durch einen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1571/98

    Erschließungsbeitrag: befahrbarer Wohnweg; Hemmung des Ablaufs der

  • VG Neustadt, 25.02.2016 - 4 K 632/15

    Erschließungsbeitrag für die Verlängerung einer Straße; isolierte

  • VG Koblenz, 03.04.2006 - 4 K 1095/05

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrags-Vorausleistungen für ein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2001 - 3 A 3132/99

    Heranziehung eines Grundstückeigentümers zu Erschließungsbeiträgen für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 3 A 834/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Abknickende Straße; Befahrbarkeit für

  • VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VGH Bayern, 10.08.2010 - 6 CS 10.985

    Erschließungsbeitragsrecht; Unterschrift des Sachbearbeiters; kein

  • VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG München, 08.11.2011 - M 2 K 10.5553

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; Verzicht;

  • VG Stade, 26.06.2003 - 6 A 1889/02

    Kein Erschließungsbeitrag für Fußweg als Verbindungsweg

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.1994 - 2 L 330/91
  • VG Gera, 02.04.1998 - 5 K 1051/95

    Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • VG Greifswald, 24.02.2010 - 3 A 1088/09

    Erschließungsbeitragsrecht: Vergünstigungsregel für Mehrfacherschließung;

  • VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitragsbescheid bei unzutreffender

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 66.91
  • VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 1683/02

    Mangels Mehrfacherschließung kann ein Grundstückseigentümer nicht erneut mit

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