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   BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00   

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BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00 (https://dejure.org/2001,2861)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 8 C 6.00 (https://dejure.org/2001,2861)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 8 C 6.00 (https://dejure.org/2001,2861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Betriebsstilllegung - LPG - Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes - Altenteilsverpflichtung - Schädigende Maßnahme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch staatlichen Verwalter zur Erfüllung einer Altenteilsverpflichtung; Einbringung einer einzelbäuerlichen Landwirtschaft in LPG

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c; ; VermG § 3 Abs. 1; ; VermG § 6 Abs. 1; ; VermG § 6 Abs. 6 a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1 Abs. 1 Buchst. c, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 6 u. 6a VermG
    Vermögensrecht/Unternehmensrestitution/Vergenossenschaftung/Veräußerung durch staatlichen Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 58 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 1 Abs. 1 Buchst. c, 3 Abs. 1, 6 Abs. 1, 6 u. 6a VermG
    Vermögensrecht/Unternehmensrestitution/Vergenossenschaftung/Veräußerung durch staatlichen Verwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 57.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sieht die fragliche Vorschrift die Veräußerung eines Vermögenswertes durch den staatlichen Verwalter deswegen als eine zur Restitution führende Schädigungsmaßnahme an, weil durch eine solche Veräußerung das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung begonnene Unrecht fortgesetzt und vertieft wurde, und zwar dergestalt, dass über den bisherigen Entzug der Verfügungs-, Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse des Eigentümers hinaus auch das Eigentum an den Vermögenswert selbst entzogen wurde (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 m.w.N.).

    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 Seite 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).

    In solchen Veräußerungen verwirklicht sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 Seite 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).

  • BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 Seite 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).

    In solchen Veräußerungen verwirklicht sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 Seite 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    Der Vorrang der Unternehmensrestitution dient dem Zweck, lebensfähige Unternehmen zu erhalten und die Gläubiger vor einer Schmälerung der Haftungsgrundlage zu schützen (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ).

    Die Unternehmensrestitution nach § 6 VermG hat nur Vorrang (§ 3 Abs. 1 Satz 3 VermG) vor der Singular- insbesondere der Grundstücksrestitution gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn die Schädigungsmaßnahme im Sinne von § 1 VermG eine lebende und entwicklungsoffene Vermögensgesamtheit oder - anders ausgedrückt - eine lebensfähige, werbende Organisationseinheit getroffen hatte (Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    Diese Voraussetzungen treffen auf einen landwirtschaftlichen Betrieb zu; davon geht auch das öffentliche Vermögensrecht aus (vgl. § 25 Abs. 2 VermG, § 1 Abs. 2 URüV, siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Buchholz 428 § 17 VermG Nr. 1 Seite 1 ).

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung muss von einem Entzug eines bestehenden Unternehmens als solchem gesprochen werden können; das Unternehmen muss durch den in Rede stehenden Eingriff als organisatorische Einheit endgültig aufgehört haben zu bestehen oder - anders gewendet - als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden sein (Urteile vom 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - und vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 - BVerwGE 101, 287 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 84 Seite 250 ).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 7 C 20.93

    Vermögensfragen - Unternehmensbeteiligung - Feststellung - Unternehmensrückgabe -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    Maßgeblich für die Anwendbarkeit der die Singularrestitution ausschließenden Vorschriften von § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG (Rückgabe eines Unternehmens) bzw. § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG (Rückgabe einzelner zum Unternehmen gehöriger und mit ihm entzogener Vermögensgegenstände) ist daher, dass das Unternehmen als solches einer Schädigung im Sinne von § 1 VermG ausgesetzt war (st.Rspr.; vgl. Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 Seite 45 und vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 5 Seite 1 ).

    Für den Fortbestand eines Unternehmens im dargelegten Sinne ist die Person des Inhabers grundsätzlich unerheblich (für den Fall einer Verpachtung Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 5 Seite 1 ).

  • BVerwG, 18.11.1997 - 7 C 65.96

    Braunkohletagebau; Inanspruchnahme Grundstück; staatlicher Verwalter;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    In solchen Veräußerungen verwirklicht sich nicht das mit der Anordnung der staatlichen Verwaltung verbundene spezifische Verlustrisiko (Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 57.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 114 Seite 349 betreffend das Verteidigungsgesetz der DDR; Urteil vom 18. November 1997 - BVerwG 7 C 65.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 130 Seite 396 hinsichtlich einer Veräußerung zu Zwecken des Braunkohletagebaus und - zum Aufbaugesetz - Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).
  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 54.96

    Keine Rückgabe sogenannter weggeschwommener Unternehmensgrundstücke

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    a) Im Hinblick darauf, dass restituierbare Vermögenswerte im Sinne von § 2 Abs. 2 VermG sowohl einzelne, dort näher bezeichnete Vermögensgegenstände als auch organisatorische Zusammenfassungen solcher Gegenstände (Unternehmen) sein können, hat der Gesetzgeber die Rückgabevorschriften unterschiedlich ausgestaltet, je nachdem, ob die Schädigung (§ 1 VermG) einen einzelnen Vermögensgegenstand oder ein Unternehmen betraf (Urteil vom 13. Februar 1997 - BVerwG 7 C 54.96 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 Seite 46 ).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    Der staatliche Verwalter muss sich gewissermaßen des Eigentums bemächtigt haben, um es an einen Dritten zu übertragen (Urteil vom 26. Juni 1997, a.a.O.; Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 43.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 10 Seite 22 ; Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - BA. Seite 3).
  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00

    Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    Darunter wird in Anlehnung an den Unternehmensbegriff des Handelsrechts eine organisatorische Einheit verstanden, in der ein Inbegriff von gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecken dienenden Sachen und Rechten sowie sonstigen wirtschaftlichen Werten, wie unternehmerische Erfahrung, Geschäftsbeziehung, Ruf, Kundenstamm, zusammengefasst ist (vgl. Urteil vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 12.00 - UA. Seite 8 m.w.N., zur Veröffentlichung in BVerwGE und im Buchholz bestimmt).
  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 3.97

    Bruchteilseigentum; Veräußerung von Bruchteilseigentum; Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00
    Denn nach § 749 Abs. 1 BGB hat jeder Teilnehmer grundsätzlich das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft jederzeit zu verlangen (Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 7 C 3.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 150 Seite 457 ).
  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung;

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Sie erfüllt den Tatbestand der Singularrestitution, dessen Berechtigter auch der Träger eines bereits in Abwicklung befindlichen Unternehmens sein kann; sie setzt eine zusätzliche Unternehmensschädigung nicht voraus (vgl. Beschluss vom 27. Juli 1993 - BVerwG 7 B 15.93 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 1; Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).

    Die Unternehmensrestitution nach § 6 VermG hat nur Vorrang (§ 3 Abs. 1 Satz 3 VermG) vor der Singularrestitution gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn die Schädigungsmaßnahme im Sinne von § 1 VermG eine lebensfähige werbende Organisationseinheit getroffen hatte (Urteile vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 und vom 28. März 2001 a.a.O. = juris Rn. 25).

    Die Vorschriften über die Unternehmensrestitution finden deshalb keine Anwendung, wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmens bereits vor der Durchführung schädigender Maßnahmen endgültig eingestellt und mit seiner Wiederaufnahme nicht zu rechnen war (vgl. Urteile vom 28. März 2001 a.a.O. S. 35 m.w.N. und vom 11. März 2004 - BVerwG 7 C 61.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 60 Rn. 11).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    Weiter wird das Verwaltungsgericht der Frage nachzugehen haben, ob es sich im Zeitpunkt der Erbausschlagung um einen lebenden landwirtschaftlichen Betrieb (vgl. dazu Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42) handelte, wofür insbesondere der Inhalt des Entwurfs eines Nutzungsvertrages mit der LPG sprechen könnte.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 17.09

    Antragstellung; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensträger;

    Maßgeblich für die Anwendbarkeit der die Singularrestitution ausschließenden Vorschriften des § 6 VermG ist, ob das Unternehmen als solches oder ein einzelner Vermögensgegenstand einer Schädigung im Sinne des § 1 VermG ausgesetzt war (stRspr; vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42 m.w.N.).

    Das reicht für die Annahme der Stilllegung aus, weil dafür auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. Beschluss vom 27. Juli 1993 a.a.O.; Urteil vom 28. März 2001 a.a.O. S. 35 f.).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 8 C 18.09

    Antragstellung; Singularrestitution; Unternehmensrestitution; Unternehmensträger;

    Maßgeblich für die Anwendbarkeit der die Singularrestitution ausschließenden Vorschriften des § 6 VermG ist, ob das Unternehmen als solches oder ein einzelner Vermögensgegenstand einer Schädigung im Sinne des § 1 VermG ausgesetzt war (stRspr; vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42 m.w.N.).

    Das reicht für die Annahme der Stilllegung aus, weil dafür auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. Beschluss vom 27. Juli 1993 a.a.O.; Urteil vom 28. März 2001 a.a.O. S. 35 f.).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

    Für die Zugehörigkeit eines Vermögenswertes zum Unternehmen ist seine betriebliche Zweckbestimmung maßgeblich (vgl. Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35; vom 24. Januar 2001 - BVerwG 8 C 12.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 13; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    2.1 Maßgeblich für die Anwendbarkeit der die Singularrestitution ausschließenden Vorschriften (zum Vorrang der Unternehmensrestitution vgl. BVerwG, Urt. v. 06. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154, 159) der Unternehmensrestitution nach § 6 Abs. 1 S. 1 VermG und § 6 Abs. 6 a S. 1 VermG ist, ob lediglich einzelne Vermögensgegenstände oder aber ein Unternehmen als solches einer Schädigung im Sinne von § 1 VermG ausgesetzt war (BVerwG, Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428, § 2 VermG Nr. 35, S. 45, 49 und vom 24. Februar 1994 - BVerwG 7 C 20.93 - BVerwGE 95, 155, 164 = Bh 428 § 6 VermG Nr. 5 S. 1, 9; Urt. v. 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - zit. nach juris, Rn. 23), was wiederum der Fall war, wenn die Schädigungsmaßnahme eine lebende und entwicklungsoffene Vermögensgesamtheit getroffen hat (BVerwG, Urt. v. 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154, 158 f.).

    Ein landwirtschaftlicher Betrieb unterfällt, wie auch § 25 Abs. 2 VermG, § 1 Abs. 2 URüV verdeutlichen, grundsätzlich dem Unternehmensbegriff des Vermögensgesetzes (vgl. auch Urt. v. 14. Dezember 1995 - BVerwG 7 C 63.94 - Bh 428 § 17 VermG Nr. 1 Seite 1, 11; Urt. v. 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00, zit. nach juris, Rn. 23; Messerschmidt in Fieberg: VermG, August 1992, § 6 Rn. 5).

  • BVerwG, 12.12.2007 - 8 B 64.07

    Betrachtung einer Kommanditgesellschaft (KG) als stillgelegt nach Enteigung des

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung muss von einem Entzug eines bestehenden Unternehmens als solchem gesprochen werden können; das Unternehmen muss durch den in Rede stehenden Eingriff als organisatorische Einheit endgültig aufgehört haben zu bestehen oder anders gewendet als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden sein (stRspr; vgl. Urteil vom 28. März 2001 BVerwG 8 C 6.00 , Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).

    15 Der als Rechtssatz bezeichneten Aussage in dem Urteil vom 28. März 2001 BVerwG 8 C 6.00 a.a.O., dass in der Einbringung einer einzelbäuerlichen Landwirtschaft in die LPG (Typ III) eine Stilllegung des Betriebes liegen könne, hat das Verwaltungsgericht nicht widersprochen.

  • BVerwG, 11.03.2004 - 7 C 61.02

    Singularrestitution; Unternehmensvermögen; Wiederaufleben Unternehmensträger;

    Sie setzen jedoch immer die Schädigung eines bestehenden Unternehmens voraus und finden deshalb keine Anwendung, wenn der Geschäftsbetrieb des Unternehmens bereits vor der Durchführung schädigender Maßnahmen endgültig eingestellt und mit seiner Wiederaufnahme nicht zu rechnen war (vgl. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42 S. 33 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.2013 - 8 B 24.13

    Zum vermögensrechtlichen Vorrang der Unternehmensrestitution

    Für den Fortbestand eines Unternehmens im dargestellten Sinne ist die Person des Inhabers grundsätzlich unerheblich (Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 29.04.2011 - 8 B 50.10

    Zum Begriff der dauerhaften Stilllegung

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 VermG ab, derzufolge die dauerhafte Stilllegung eines Betriebes dann anzunehmen ist, wenn das Unternehmen als organisatorische Einheit endgültig aufgehört hat zu bestehen oder als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden ist (vgl. z.B. Urteil vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 42).
  • BVerwG, 30.03.2017 - 8 B 51.16

    Enteignung eines einzelnen Unternehmens mit unselbständigen Betriebsteilen

  • VG Gera, 24.10.2001 - 5 K 14/99

    Rückgabe eines enteigneten Unternehmens; Vermögenswerte als Gegenstand einer

  • VG Halle, 29.04.2009 - 1 A 19/07
  • BVerwG, 13.09.2001 - 8 B 156.01

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Rüge grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 15.12.2011 - 8 B 60.11
  • BVerwG, 10.05.2006 - 8 B 70.05
  • VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
  • VG Berlin, 22.11.2001 - 29 A 183.96

    Berechtigter in Bezug auf die Rückgabe oder Entschädigung eines Unternehmens bei

  • VG Berlin, 13.03.2003 - 29 A 38.99

    Zulässigkeit des Antrags auf Rückübertragung von Vermögensgegenständen an eine

  • VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei

  • VG Potsdam, 13.02.2008 - 6 K 2659/04

    Restitutionsanspruch; Schädigung durch Verwalterverkauf

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