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   VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.   

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VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. (https://dejure.org/2008,27084)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. (https://dejure.org/2008,27084)
VG Göttingen, Entscheidung vom 07. November 2008 - 8 C 601/08 u.a. (https://dejure.org/2008,27084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 27 Abs. 1 S. 2 HRG; § 32 Abs. 3 Nr. 3 HRG; §§ 42 ff. HRG
    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009 - im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Ausbildungskapazität im vorklinischen Ausbildungsabschnitt bezüglich der Voll- wie auch der Teilstudienplätze; Innerkapazitärer Hochschulzulassungsanspruch als ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Universität Göttingen schöpft Ausbildungskapazitäten aus - Über 800 Anträge abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (39)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2008 - 2 NB 487/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Sommersemester 2007 - Beschwerde im

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a., S. 17) hat zu diesem Erfordernis ausgeführt:.

    Zur Rechtmäßigkeit von Stellenkürzungen hat die Kammer bereits in ihrem den Studiengang Zahnmedizin betreffenden Beschluss vom 11.12.2006 - 8 C 709/06 u.a. - in Übereinstimmung mit den bereits wiedergegebenen Erwägungen des Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, a.a.O..) - ausgeführt, woran sie auch nach erneuter Beratung festhält:.

    Darüber hinaus hat das Nds. OVG durch Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. - (http://www.eear.eu/kmk-hochschulrecht/entscheidungen.html) das Erfordernis einer Abwägung der Auswirkungen des jeweiligen Dienstleistungsexports mit den Interessen der Studienplatzbewerber im Studiengang Humanmedizin dargelegt und ausgeführt (S. 17f):.

    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat hierzu Folgendes (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 20ff) ausgeführt:.

    Im Ergebnis dasselbe gilt für die jeweils einstündigen Vorlesungen innerhalb der "Einführung in die Klinische Medizin", die durch Vorkliniker und Kliniker gemeinsam angeboten wird; hierzu hat das Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008, a.a.O.., S. 23) dargelegt, dem sich die Kammer wiederum anschließt:.

  • VG Göttingen, 13.05.2008 - 8 C 648/07

    Studienplatzklage Wintersemester 2008/2009?

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.

    Im Übrigen hält die Kammer an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 17.01.2008, a.a.O..) fest.

    Die Antragsgegnerin hat den neuen Studiengang für die Zielgruppe derjenigen Medizinstudenten geschaffen, die sich für eine naturwissenschaftlich fundierte Forschungstätigkeit mit medizinischen Fragestellungen interessieren und die eine Alternative zur ärztlich-praktischen Berufstätigkeit suchen, wie sie das Humanmedizinstudium vorsieht (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -, S. 43).

    Für diesen Durchgang hat die Kammer durch Beschluss vom 17.01.2008 (a.a.O..) eine Sollzahl von 136 Vollstudienplätzen (Bestätigung der ZZ-VO-Festsetzung) sowie 113 Teilstudienplätzen je Semester ermittelt.

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08

    VG entscheidet in NC-Zulassungsverfahren

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Diese Reduzierung hat die Kammer für das vergangene Semester im Beschluss vom 17.01.2008 - 8 C 648/07 u.a. -) zunächst nicht mitgetragen, jedoch mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - (S. 21) akzeptiert, dass sich die Streichung der C 3-Stelle (Abteilungsleitung Histologie) kapazitätsmindernd auswirkt; hieran hält die Kammer unter Verweis auf die a.a.O.

    Aus Unterlagen, die erstmals zum Sommersemester 2008 im Beschlussverfahren 8 C 6/08 u.a. vorgelegt wurden, ging konkret zu der fraglichen Stellenstreichung lediglich hervor, dass sie "eine Fehlzuordnung beseitigen" sollte.

    Bereits mit Beschluss vom 09.05.2008 - 8 C 6/08 u.a. - hat die Kammer die zuvor vertretene Auffassung aufgegeben, dass lediglich bei 13 der von unbefristeten in befristete umgewandelten Stellen die dazu vereinbarten Kürzungen der jeweiligen Lehrverpflichtung kapazitätsmindernd berücksichtigt werden könnten.

    Für diesen Durchgang hat die Kammer durch Beschluss vom 09.05.2008 (a.a.O..) eine Sollzahl von 136 Vollstudienplätzen (Bestätigung der ZZ-VOFestsetzung) sowie 92 Teilstudienplätzen je Semester ermittelt.

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin;

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Die Kammer hat gegen diese Berechnungsmethode keine grundsätzlichen Bedenken und folgt ihr nunmehr auch wieder im Hinblick auf die aktuell geänderte Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts insoweit, als die Antragsgegnerin anstatt der bisher von der Kammer und dem Nds. OVG (Beschluss vom 30.11.2004 (2 NB 430/03 u.a.; Beschluss vom 21.12.2007 - 2 NB 303/07 u.a. -, S. 18) für Vorlesungen angenommenen Gruppengröße g = 250 eine solche von g = 180 beibehalten und der Berechnung des Anteilwertes zugrunde gelegt hat.

    "Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung zu der im Rahmen der Berechnung der Lehrnachfrage in Ansatz gebrachten Gruppengröße g = 250 für Vorlesungen (vgl. Beschluss vom 30.11.2004 - 2 NB 430/03 -, NVwZ-RR 2005, 409, 412) [OVG Niedersachsen 30.11.2004 - 2 NB 430/03] auf und legt hierfür nunmehr wieder einen Wert von g = 180 zugrunde.

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 u.a. -, a.a.O.) festgestellt, dass dort, wo sich die Lehreinheit Vorklinische Medizin bei der Durchführung der die Ausbildungsinhalte verzahnenden Seminare der Dienstleistungen klinischer Lehreinheiten bedient, Korrekturen bei der Ermittlung der jeweiligen Ausbildungsanteile geboten sind.

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Dieses Gebot schließt die Pflicht ein, die im Rahmen einer Strukturreform gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verfassungskonform in kapazitätsfreundlichem Sinne zu nutzen und die Unvermeidbarkeit gleichwohl eintretender Kapazitätsverluste unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten nachprüfbar zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, NVwZ 1984, 571 = [...] Langtext Rdnr. 58 f. m.w.N.).

    Das Gebot gebietet zu beachten, dass der Zugang zu den Hochschulen nur beschränkt werden darf, soweit das zum Schutze eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes wie der Funktionsfähigkeit der Hochschule in Wahrnehmung ihrer Aufgaben für Forschung und Lehre unbedingt erforderlich ist (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 850/83 u.a. -, BVerfGE 66, 155, 179; Beschl. v. 22.10.1991 - 1 BvR 393/85 -, BVerfGE 85, 36, 56).

    Dieses Gebot schließt die Pflicht ein, die im Rahmen einer Strukturreform gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten verfassungskonform in kapazitätsfreundlichem Sinne zu nutzen und die Unvermeidbarkeit gleichwohl eintretender Kapazitätsverluste unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflichten nachprüfbar zu begründen (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, NVwZ 1984, 571 = [...] Langtext Rdnr. 58 f. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2008 - NC 9 S 241/08

    Studienplatzvergabe - Zulassung zum Studium der Medizin - Betreuungsrelation für

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (Bayrischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, [...] Landtext Rdnr. 5 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).

    Die Grenzen des Stellendispositionsermessens der Verwaltung sind danach so gezogen, dass die Verwaltung von einer planerischen Abwägung nicht absehen darf, dass willkürfrei auf der Grundlage eines vollständigen Sachverhalts abzuwägen ist und dass die Belange der Studienbewerber nicht in einer Weise gewichtet werden dürfen, die den erforderlichen Interessenausgleich zum Nachteil der Studienbewerber verfehlt (Bayrischer VGH, Beschl. v. 15.10.2001 - 7 CE 01.10005 -, [...] Landtext Rdnr. 5 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.3.2006 - NC 9 S 198/05 u.a. -, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 -).

    Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass einige Universitäten von diesem abstrakten Berechnungsmodell inzwischen abgegangen sind und der Berechnung des Curricularnormwertes ihre tatsächlichen Zulassungszahlen zugrunde legen (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.6.2008 - NC 9 S 241/08 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Demgegenüber wird von anderen Oberverwaltungsgerichten (vgl. etwa VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 23.11.2005 - NC 9 S 140/05 -, [...] Langtext Rdnr. 55 ff.; OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 26.2.2007 - 3 N 187/06 -, [...] Langtext Rdnr. 18; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 25.5.2007 - 13 C 125/07 -, [...] Langtext Rdnr. 3 ff., Beschl. v. 27.2.2008 - 13 C 5/08 -, [...] Langtext Rndr.

    Seine Festlegung beruht auf einem Meinungs- und Entscheidungsbildungsprozess des Normgebers, der komplexe Elemente des Einschätzens und Abwägens, der Vorsorge und Vorausschau sowie des Kompromisses zwischen gegensätzlichen Interessen, Auffassungen und Gewichtungen enthält (VGH Baden-Wüprttemberg, Urt. v. 23.11.2005, a.a.O., Rdnr. 55 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2004 - 2 NB 859/04

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den Rechtsverhältnissen

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Das Nds. Oberverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit derartiger Deputatreduzierungen durch Beschluss vom 29.08.2000 (10 N 2277/00 u.a.) und erneut durch Beschluss vom 29.06.2004 (2 NB 859/04 u.a.) bestätigt.

    Gegen die "Überbuchung" hat die Kammer keine rechtlichen Bedenken (vgl. zur Anrechenbarkeit "überbuchter" Vollstudienplätze Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2004 - 2 NB 859/04 -).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 802/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulassung von Studienbewerbern

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 802/78 -, a.a.O.) billigt es im Hinblick auf die Gliederung des Medizinstudiums in mehrere Abschnitte, dass die Ausbildungskapazitäten für den vorklinischen und den klinisch-praktischen Studienabschnitt nach jeweils besonderen Kriterien ermittelt werden.

    Voraussetzung für die Besetzung eines Teilstudienplatzes ist allerdings, dass der Studienwillige das Risiko des späteren Weiterstudiums durch ausdrückliche Erklärung selbst übernimmt (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 802 u.a./78 -, BVerfGE 59, 172, 199 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung;

    Auszug aus VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08
    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u.a. -).

    Diese präzisierten Nebenabreden genügen den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u.a. - aufgestellt hat.

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

  • VGH Bayern, 15.10.2001 - 7 CE 01.10005
  • AG Fritzlar, 20.01.2009 - 8 C 1063/08
  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 64.85

    Hochschulen - Studienplatzvergabe - Quereinsteiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 13 C 125/07
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog.

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77

    GG Art 12

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07

    Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • BVerfG, 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07

    Zur Kostenentscheidung im Verwaltungsprozess bei Antrag (§ 123 VwGO) auf

  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 7 CE 03.10036
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 51.87

    Kapazitätsermittlung an Hochschulen - Berücksichtigung von wissenschaftlichen

  • VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93

    Zulassung zum Humanmedizinstudium

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87

    Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2007 - 3 N 187/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin Wintersemester 2006/2007

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2002 - 10 NB 61/02

    Ausbildungskapazität; Berechnung; Dienstleistungsexport; Hochschule;

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 2 NB 889/04

    Anwaltsvorbringen; Anwaltsvortrag; Beschwerde; Beschwerdebegründung;

  • VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 656/08

    Vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zum Studium der

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 70.85

    Hochschulpersonal - Umstrukturierung

  • VGH Bayern, 12.07.2007 - 7 CE 07.10146
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2008 - 13 C 5/08

    Entnahme eines bestimmten Modells zur rechnerischen Erfassung des studentischen

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • VGH Hessen, 16.01.1989 - Ma 71 P 15006/87
  • AG Detmold, 15.05.2009 - 8 C 878/08
  • OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 2 NB 856/04

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin - patientenbezogene

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2007 - 2 NB 269/07

    Berechnung der Aufnahmekapazität für den Studiengang Medizin an einer Hochschule;

  • VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen

    Wird diese Jahreskapazität auf die beiden Vergabetermine aufgeteilt, ergeben sich jeweils 140 Vollstudienplätze je Semester; da die Kammer im Beschluss vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - aufgrund einer lediglich viersemestrigen Schwundberechnung nur von 137 Vollstudienplätzen für das Wintersemester 2008/09 ausgegangen ist, entfallen die verbleibenden 143 Vollstudienplätze auf das Sommersemester 2009, was über die in der ZZ-VO 2008/2009 festgesetzte Zahl von jeweils 126 Vollstudienplätzen deutlich hinausgeht.

    Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschluss der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f; Nds. OVG, Beschluss vom 27.02.2009, a.a.O.., S. 11), weil ihm gemäß § 57 Abs. 1 S. 2 NHG und § 5 Abs. 1 S. 3 der Stiftungs-Satzung als Anlage eine Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter beizufügen ist.

    Zur Rechtmäßigkeit von Stellenkürzungen hat die Kammer bereits im Beschluss vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - und in ihrem den Studiengang Zahnmedizin betreffenden Beschluss vom 11.12.2006 - 8 C 709/06 u.a. - in Übereinstimmung mit den bereits wiedergegebenen grundsätzlichen Erwägungen des Nds. OVG (Beschluss vom 11.07.2008 - 2 NB 487/07 u.a. -, a.a.O..) - ausgeführt, woran sie auch nach erneuter Beratung festhält:.

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der

    Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2010 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, und vom 07.05.2009, a.a.O.., S. 30; Nds. OVG, Beschlüsse vom 02.07.2009, a.a.O.., S. 9f, und vom 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u.a. -, S. 10).

    Demgegenüber hat die Kammer für das vorvergangene Studienjahr durch Beschlüsse vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. - und vom 07.05.2009, a.a.O.., S. 33, eine Stellenzahl von 71 ermittelt.

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

    Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2011 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, und vom 07.05.2009, aaO., S. 30; Nds. OVG, Beschlüsse vom 02.07.2009, aaO., S. 9f, und vom 25.11.2009 - 2 NB 648/08 u.a. -, S. 10).
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2011 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, und vom 07.05.2009, aaO., S. 30; Nds. OVG, Beschluss vom 02.07.2009, aaO., S. 9f, Beschluss vom 10.12.2010 - 2 NB 199/10 u.a. -, S. 3, Beschluss vom 08.6.2011 - 2 NB 423/10 u.a. -, S. 4).
  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig

    Eine solche Festlegung liegt in Form des Wirtschaftsplans für das Geschäftsjahr 2010 mit einer Anlage als Übersicht über die Planstellen der Beamtinnen und Beamten sowie die Stellen der Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter vor, was den rechtlichen Anforderungen genügt (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a.-, S. 32f, und vom 07.05.2009, a.a.O.., S. 30; Nds. OVG, Beschluss vom 02.07.2009, a.a.O.., S. 9f).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2011 - 2 ME 461/10

    Anspruch eines in einem Teilstudiengang immatrikulierten Studenten auf Teilnahme

    Entgegen seiner Darstellung sowohl im erstinstanzlichen als auch im Beschwerdeverfahren war sein gegen die Antragsgegnerin gerichteter Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht hingegen erfolglos (vgl. VG Göttingen, Sammelbeschluss v. 7.11.2008 - 8 C 601/08 u. a. - der Antragsteller ist dort unter der laufenden Nr. 14. mit dem Aktenzeichen 8 C 850/08 aufgeführt).
  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 656/08
    Die Jahreskapazität für diesen Studiengang beträgt 275 Vollstudienplätze (vgl. Beschl. d. Kammer vom 07.11.2008 - 8 C 601/08 u.a. -).
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