Rechtsprechung
BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines Wogngebiet - Öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen - Begrenzung der Erschließung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1989, 1072
- ZMR 1989, 465
- ZMR 1989, 469
- DVBl 1989, 675
- DÖV 1990, 397
- ZfBR 1989, 218
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Ein Abweichen vom (sog. Buch-)Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Festhalten an diesem Begriff dazu führt, daß ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (im Anschluß an das Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 [BVerwG 15.01.1988 - 8 C 111/86]).Die Annahme, ein Hinterliegergrundstück sei durch eine Anbaustraße, von der es durch ein im fremden Eigentum stehendes Anliegergrundstück getrennt wird, im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG grundsätzlich dann erschlossen, wenn in dem maßgeblichen Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen (Teil-)Beitragspflichten eine mit Zustimmung des Eigentümers des Anliegergrundstücks nutzbare Zufahrt von der Anbaustraße über dieses Grundstück zum Hinterliegergrundstück tatsächlich vorhanden sei, stimmt mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. etwa Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 [BVerwG 15.01.1988 - 8 C 111/86]).
Ein Ergebnis ist in diesem Sinne einzig dann "gröblich unangemessen", wenn die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs dazu führt, daß ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (vgl. u.a. Urteile vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107 und vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - a.a.O. S. 3).
Daraus folgt: Ein Hinterliegergrundstück ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für den Fall der Eigentümeridentität als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG anzusehen, wenn es entweder tatsächlich über eine rechtlich unbedenkliche Zufahrt über das Anliegergrundstück zur abzurechnenden Anlage verfügt oder wenn es zulässigerweise zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt wird (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - a.a.O. S. 4 ff.).
Von dieser weiteren Aufklärung hängt ab, ob die übrigen Beitragspflichtigen schutzwürdig erwarten können, daß neben dem vorderen Grundstücksteil auch die rückwärtige Fläche des Flurstücks 5/14 zu ihrer Entlastung an der Aufwandsverteilung teilnehmen werde (vgl. dazu Urteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - a.a.O., S. 6).
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Das gilt jedoch dann nicht, wenn in bezug auf die beiden Grundstücksteile die Voraussetzungen erfüllt sind, bei deren Vorliegen das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks anzunehmen wäre (im Anschluß an das Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 ff.).Auszugehen ist davon, daß bei einem beplanten Grundstück, das an eine Anbaustraße angrenzt und durch diese erschlossen wird, grundsätzlich die gesamte vom Bebauungsplan erfaßte Fläche für durch die Anlage erschlossen zu halten ist, und zwar selbst dann, wenn das Grundstück zusätzlich noch an eine andere Anbaustraße angrenzt (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 [BVerwG 27.06.1985 - 8 C 30/84]).
Ist beispielsweise ein zwischen zwei ("Parallel-")Straßen "durchlaufendes" Grundstück nach den Festsetzungen im Bebauungsplan an jeder Straße selbständig und ungefähr gleichgewichtig - sozusagen "spiegelbildlich" - bebaubar, und drängt sich angesichts dessen auf, daß es sich planerisch um zwei voneinander vollauf unabhängige Grundstücke handelt, bei denen sich die von jeder der Parallelstraßen ausgehende Erschließungswirkung eindeutig nur auf eine Teilfläche des Grundstücks erstreckt, kann es angezeigt sein, dem (zwar nicht im Zusammenhang mit dem Grundstücksbegriff, wohl aber) bei der Handhabung des Tatbestandsmerkmals "erschlossen" Rechnung zu tragen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - a.a.O. S. 366 f.).
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Maßes der zulässigen baulichen Nutzung durch eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung läßt den Umfang der im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücksfläche unberührt (wie Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 -).Das hat der erkennende Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 [BVerwG 09.12.1983 - 8 C 112/82] und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ) im Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - (UA S. 7 ff.) im einzelnen dargelegt.
- BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Das hat der erkennende Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 [BVerwG 09.12.1983 - 8 C 112/82] und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ) im Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - (UA S. 7 ff.) im einzelnen dargelegt. - BVerwG, 08.10.1976 - IV C 56.74
Gemeindliches Ermessen bei der erschließungsbeitragsrechtlichen Berücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
In diesem Sinne ist der Rechtsprechung des Urteils vom 8. Oktober 1976 - BVerwG IV C 56.74 - (BVerwGE 51, 158 [BVerwG 08.10.1976 - IV C 56/74]), ohne daß davon die weitergehenden Erwägungen dieses Urteils berührt würden, klarstellend hinzuzufügen, daß die Beschränkung der Eckermäßigung auf einen Teil eines Grundstücks aus dem nur teilweisen Erschlossensein dieses Grundstücks durch eine der an sie grenzenden Straßen folgen kann. - BVerwG, 21.06.1974 - IV C 41.72
Voraussetzungen für die Einbeziehung von Darlehen
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Gerade im Zusammenhang mit dem Grunderwerb kommt aber ferner hinzu: Da die Gemeinden den Grunderwerb für die Erschließungsanlagen häufig durch die Aufnahme von Krediten finanzieren und Fremdkapitalkosten zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen (vgl. Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 41.72 - BVerwGE 45, 215 ff.), kann eine abrechnungsmäßige Verselbständigung der Kosten beispielsweise des Aufwands für den Grunderwerb der Fahrbahnfläche vermeiden, daß die Beitragspflichtigen mit Fremdfinanzierungskosten belastet werden, die entstehen, wenn der Abschluß des Grunderwerbs für die Anbaustraße insgesamt etwa deshalb längere Zeit in Anspruch nimmt, weil der Erwerb einer Teilfläche eines Bürgersteigs die Durchführung eines Enteignungsverfahrens erforderlich macht. - BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Das hat der erkennende Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 [BVerwG 09.12.1983 - 8 C 112/82] und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 78 ) im Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - (UA S. 7 ff.) im einzelnen dargelegt. - BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84
Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Zweifel wären in dieser Richtung - wegen des sachlichen Zusammenhangs zwischen § 131 Abs. 1 BBauG einerseits und § 133 Abs. 1 BBauG andererseits (vgl. dazu u.a. Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 62 ) - nur begründet, wenn im Jahre 1982 ungeachtet der vorhandenen Zufahrt hätte als ausgeschlossen erscheinen müssen, daß das Grundstück "Keglertreff" in bezug auf den Amselweg jemals die Voraussetzungen für die Zugänglichkeitsanforderungen (hier:) des § 5 Abs. 2 Satz 1 NBauO erfüllen würde. - BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81
Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt - …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Eine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschrift der Abgabenordnung, deren Anwendbarkeit auf das Kommunalabgabengesetz eines Landes zurückgeht, ist insoweit nicht "Bundesrecht" i.S. des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO; auch § 137 Abs. 1 Nr. 2 VwGO führt nicht zu ihrer Revisibilität (Urteil vom 21. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 174.81 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 112 S. 4). - BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71
Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Für ein Abweichen vom Buchgrundstücksbegriff ist nur Raum, wenn "es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen" (Urteil vom 20. Juni 1973 - BVerwG IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269 [BVerwG 20.06.1973 - IV C 62/71]). - BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …
- BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 51.87
Erschlossensein eines Grundstücks durch Errichtung eines Lärmschutzwalls; …
- OVG Niedersachsen, 24.01.2024 - 9 LC 85/18
Anbaustraße; Außenbereich; Außenbereichsstraße; Bebauungsplan; Beleuchtung; …
Denn die Anforderungen an das Erschlossensein des rückwärtigen Teils eines an eine Anbaustraße angrenzenden Buchgrundstücks können nicht höher sein als die Anforderungen an das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks, wenn dieses und das trennende Grundstück im Eigentum derselben Person stehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21.7.2009 - 9 B 71.08 - juris Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 - 8 C 78.88 - juris Rn. 24;… Driehaus/Raden, a. a. O., § 17 Rn. 57). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 465/99
Geschossigkeit beim Beitrag
vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 78.88 -, DVBl 1989, 675 (678). - BVerwG, 21.07.2009 - 9 B 71.08
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsanlage; begrenzte …
Die Annahme, dass einer Erschließungsanlage im Bereich eines Bebauungsplans ausnahmsweise nur eine begrenzte Erschließungswirkung zukommt, ist nicht beschränkt auf den Fall eines zwischen zwei Anbaustraßen durchlaufenden, spiegelbildlich bebaubaren Grundstücks (Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 ) oder der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu völlig unterschiedlichen Baugebieten (Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32).Hintergrund aller drei Fragen ist vielmehr die vor allem in der Frage zu (3) zum Ausdruck kommende Ansicht der Beklagten, dass die Annahme einer begrenzten Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage im Bereich eines Bebauungsplans nur in zwei - im Streitfall so nicht gegebenen - Konstellationen in Betracht komme, nämlich - erstens - wenn ein zwischen zwei Anbaustraßen "durchlaufendes" Grundstück an jeder der beiden Straßen selbstständig und ungefähr gleichwertig ("spiegelbildlich") bebaubar ist (Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 61 S. 85 ff.) und - zweitens - wenn ein übergroßes Grundstück zwei ihrem Charakter nach völlig unterschiedlichen Baugebieten angehört (Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32 = NVwZ 1989, 1072 ); eine Begrenzung der Erschließungswirkung scheide allerdings aus, wenn in Bezug auf die beiden Grundstücksteile die Voraussetzungen erfüllt sind, bei deren Vorliegen das Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks anzunehmen wäre (Urteil vom 3. Februar 1989 a.a.O.).
Entscheidend für diese - und mögliche vergleichbare - Konstellationen der begrenzten Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage in beplanten Gebieten ist, ob sich aus den Festsetzungen des maßgeblichen Bebauungsplans erkennbar eindeutig ergibt, dass sich die von der Erschließungsanlage (Anbaustraße) ausgehende Erschließungswirkung auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt (Urteile vom 3. Februar 1989 a.a.O., vom 22. April 1994 a.a.O. S. 6 und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 2.03 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 38 S. 8 und Leitsatz 4, dort zu einer Fallkonstellation mit zwei Eckgrundstücken im unbeplanten Innenbereich).
Es kann dahinstehen, ob die Beklagte mit dem Beschwerdevorbringen, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesveraltungsgerichts vom 27. Juni 1985 und 3. Februar 1989 (a.a.O.) ab, weil es neben den dort zugelassenen Ausnahmen in einer weiteren Fallkonstellation eine begrenzte Erschließungswirkung bejahe, dem Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt.
Die Beklagte vermisst im angefochtenen Urteil eine nähere Auseinandersetzung mit von ihr im Berufungsverfahren angeführter Rechtsprechung und Literatur zu den Voraussetzungen des Erschlossenseins von Hinterliegergrundstücken, bei deren Vorliegen nach der oben dargestellten Rechtsprechung (Urteil vom 3. Februar 1989 a.a.O.) die Annahme einer begrenzten Erschließungswirkung ausgeschlossen ist.
- BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03
Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …
Eine Ausnahme davon ist im Fall der Mehrfacherschließung eines Grundstücks anerkannt, wenn sich die von einer Anbaustraße ausgehende Erschließungswirkung erkennbar eindeutig nur auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt (BVerwGE 71, 363 ; Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32). - VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704
Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt …
Das kann etwa der Fall sein, wenn in einem Bebauungsplangebiet ein an zwei Seiten an je eine Anbaustraße grenzendes übergroßes Grundstück zwei ihrem Charakter nach völlig unterschiedlichen Baugebieten angehört (BVerwG, U.v. 3.2.1989 - 8 C 78.88 - DVBl 1989, 675/677). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92
Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …
Bei entsprechenden tatsächlichen Gegebenheiten kann auch mit Blick auf ein zwischen zwei Parallelstraßen verlaufendes, übertiefes Grundstück im unbeplanten Innenbereich angenommen werden, die von jeder dieser Straßen ausgehende Erschließungswirkung erstrecke sich erkennbar eindeutig lediglich auf eine Teilfläche dieses Grundstücks (im Anschluß an u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 ).Ferner ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise von einer nur auf Teilflächen eines Grundstücks begrenzten Erschließungswirkung in bestimmten Fällen einer durch Anbaustraßen vermittelten Mehrfacherschließung auszugehen, etwa wenn ein an zwei Seiten an je eine Anbaustraße grenzendes übergroßes Grundstück zwei ihrem Charakter nach völlig unterschiedlichen Baugebieten angehört (vgl. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 ) oder wenn ein zwischen zwei (nahezu) parallel verlaufenden Anbaustraßen liegendes "durchlaufendes" Grundstück nach den bebauungsrechtlichen Vorgaben eindeutig erkennbar an jeder der beiden Straßen selbständig und ungefähr gleichgewichtig bebaubar ist, d.h. wenn sich aufgrund der bebauungsrechtlichen Gegebenheiten der Eindruck aufdrängt, unter diesem Blickwinkel handele es sich um zwei voneinander vollauf unabhängige Grundstücke (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 ).
Soweit das nicht zutrifft, fehlt es an einer Mehrfacherschließung, auf deren beitragsrechtliche Folgen sich die Eckermäßigung bezieht (vgl. dazu Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 ).
- BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97
Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB, …
Einzig bei einer solchen Konstellation führt das Festhalten am Buchgrundstücksbegriff zu der unter dem Blickwinkel des auf einen angemessenen Vorteilsausgleich ausgerichteten Erschließungsbeitragsrechts unerträglichen Konsequenz, daß das betreffende Grundstück überhaupt nicht mit einem Beitrag belastet werden kann, obgleich sich für den Eigentümer das Vorliegen nicht eines, sondern mehrerer (Buch-)Grundstücke baurechtlich in keiner Weise hinderlich auswirkt (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 9.86 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 69 S. 107 , vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 Buchholz a.a.O. Nr. 79 S. 27 …und vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 91 S. 1 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 3 A 4430/02
Tiefenbegrenzungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung
BVerwG, Urteile vom 27.6.1985 - 8 C 30.84 -, BVerwGE 71, 363, und vom 3.2.1989 - 8 C 78.88 -, DVBl. 1989, 675.BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 - 8 C 78.88 -, a.a.O.
allgemein hierzu BVerwG, Urteil vom 3.2.1989 - 8 C 78.88 -, a.a.O.
- BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89
Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"
Ein Abweichen vom (sog. Buch-)Grundstücksbegriff des bürgerlichen Rechts ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Festhalten an diesem Begriff dazu führt, daß ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (wie Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 71 S. 27 [31 f.]).In beplanten Gebieten sind ausschließlich planerische Bestimmungen geeignet, bei einem an zwei Anbaustraßen grenzenden übergroßen (Buch-)Grundstück den Eindruck aufzudrängen, es handele sich planerisch um zwei voneinander unabhängige Grundstücke mit der Folge, daß die beiden Straßen nur den an sie angrenzenden Teil des (Buch-)Grundstücks erschließen (im Anschluß an das Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - a.a.O. S. 32 ff.).«.
Ein Ergebnis ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in diesem Sinne einzig dann gröblich unangemessen, wenn die Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs dazu führte, daß ein Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muß, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken desselben Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 27 [31 f.] m.weit.Nachw.).
- BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; …
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht sowohl für den Bereich eines Bebauungsplans (Urteile vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 32) als auch für den unbeplanten Innenbereich (Urteile vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 5 f. und vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 2.03 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 38 S. 8 f.) entschieden. - OVG Niedersachsen, 12.03.2004 - 9 ME 45/04
Straßenrechtliche Gewichtung und Einstufung von Straßen; Einstufung bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2022 - 15 A 2834/17
Erschließungswirkung; Hinterliegergrundstück; Gewerbegebietszuschlag; Gebot der …
- BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage; …
- BVerwG, 22.01.1998 - 8 B 5.98
Erschließungswirkung, übergroßes Grundstück, Frontlänge, Ausrichtung der …
- BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87
Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen; …
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
- OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Anliegers zu einem Straßenausbaubeitrag; …
- BFH, 12.01.1995 - IV R 3/93
Zur Frage von Beiträgen für die erstmalige Herstellung einer weiteren …
- OVG Niedersachsen, 11.10.2018 - 9 LA 37/18
Ackerfläche; Anliegergrundstück; Bebauungsplan; Eigentümeridentität; einheitliche …
- VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 2 S 3312/11
Heranziehung eines Hinterliegergrundstücks zu Erschließungsbeiträgen
- VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 2 S 1294/11
Haupterschließungsstraße und Stichstraßen als Abrechnungseinheit; …
- OVG Niedersachsen, 20.05.2020 - 9 LC 138/17
Abgabenverzicht; Abwasserbeseitigungspflicht; Aufgabenübertragung; …
- OVG Saarland, 13.06.1991 - 1 R 88/87
Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Erschließungsbeitragsfreiheit für …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 4 L 169/07
Zur Eckgrundstücksvergünstigung im Erschließungsbeitragsrecht
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 4.89
Zinsen als beitragsfähiger Erschließungsaufwand
- BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1998 - 3 A 706/91
Erschließungsbeitragsrecht: "Regimeentscheidung" im Erschließungsrecht, Teilweise …
- VG Würzburg, 14.07.2016 - W 3 K 15.195
Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag für gemischt genutztes Grundstück
- VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 2 S 1419/12
Voraussetzungen für die Annahme einer begrenzten Erschließungswirkung.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - 3 A 3531/99
Anwendbarkeit einer erschließungsbeitragsrechtliche Tiefenbegrenzung im …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.1991 - 2 S 413/90
Zur Erschließungsbeitragspflicht für ein Außenbereichsgrundstück - Abweichen vom …
- VG Oldenburg, 15.04.2008 - 1 A 296/06
Zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität; …
- VGH Hessen, 17.01.1990 - 5 UE 175/86
Zum Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks; zur einheitlichen Nutzung …
- VG Würzburg, 24.07.2014 - W 3 K 13.307
Straßenausbaubeitrag; grundbuchrechtlicher Grundstücksbegriff; wirtschaftliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.1996 - 3 B 2330/93
Erschließung, Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Grundstück, Teilfläche, …
- VG Potsdam, 13.02.2015 - 12 K 683/13
Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …
- VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04
Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2023 - 2 S 2691/22
Erschließungsbeitragspflicht des Hinterliegergrundstücks
- VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 18/19
Ausbaubeiträge
- OVG Schleswig-Holstein, 07.05.2015 - 4 LB 17/14
Heranziehung zu einen Straßenausbaubeitrag
- VG Ansbach, 15.10.2012 - AN 1 S 12.01385
Vorauszahlung auf einen Verbesserungsbeitrag; Satzung mit vorläufigen …
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2001 - 2 S 2129/00
Begrenzung des Erschlossenseins
- VGH Hessen, 19.06.2008 - 5 UE 1146/07
Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag
- VG Gelsenkirchen, 13.03.2007 - 9 K 3706/06
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein erschlossenes …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2003 - 1 M 268/02
Buchgrundstück, Beitragspflicht, Insolvenzverfahren - Forderung, Anmeldung, …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 4 L 13/10
Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Grundstücks im …
- BVerwG, 24.06.2013 - 9 B 3.13
Anforderungen an das Erschlossensein von Hinterlieger-Grundstücken bzgl. …
- VG Karlsruhe, 04.11.2010 - 2 K 1466/10
Erschließungsbeitrag bei Abrechnungseinheiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 15 A 466/99
Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides zur Erhebung eines Straßenbaubeitrages; …
- VGH Bayern, 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626
Abgaberechtliche Behandlung von zwei Grundstücken als Gesamtheit; Definition des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2017 - 15 A 705/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 3 A 1434/97
Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2012 - 9 K 365/09
Erschlossen; Bestimmtheit; Tiefenbegrenzung; Außenbereich; wirtschaftliche …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige …
- VGH Hessen, 20.09.1989 - 5 UE 8/86
Quasi-Längsspaltung bei Ausbau zur beidseitigen Erschließungsanlage
- BVerwG, 10.04.2001 - 11 B 78.00
Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Zulässigkeit …
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92
Kommunalabgabenrecht: Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen; …
- OVG Niedersachsen, 18.05.1992 - 9 L 4530/91
Erschließung; Straße; Gewerbegebiet; Zufahrt; Bebauungsplan; Verbot; Zufahrt
- BVerwG, 21.03.1990 - 8 B 26.90
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks im Sinne des § 131 Abs. 1 …
- VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16
Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2017 - 5 S 24.17
Erschließungsbeitrag für ein "durchlaufendes" Grundstück; Irrelevanz der …
- VG Minden, 19.09.2017 - 5 K 4847/16
- BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 26.93
Erforderlichkeit einer Anbaustraße und die damit in Zusammenhang stehende …
- VG Osnabrück, 06.06.2008 - 1 A 557/06
Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität und beschränkte Vorteilswirkung; …
- VG Frankfurt/Main, 08.04.2008 - 12 K 92/08
Verbesserung einer Straße durch Straßenbaumaßnahmen; Straßenbeitragsrecht
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.1995 - 6 B 11603/95
Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1999 - 3 A 896/98
Erschließung von Hinterliegergrundstücken bei Eigentümeridentität
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 2 S 373/96
Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch rein …
- BVerwG, 03.12.1990 - 8 B 128.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erhebung eines …
- BVerwG, 14.09.1990 - 8 B 101.90
Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands für eine Straße - …
- VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 148/19
Straßenausbaubeitrag für ein großes Grundstück am Ortsausgang
- VG Düsseldorf, 24.01.2003 - 12 L 1707/02
Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides für eine Stichstraße; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - 3 B 1061/01
- VG Karlsruhe, 01.08.2000 - 11 K 701/00
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Vorausleistungsbescheiden zu den …
- VG Würzburg, 20.10.2016 - W 3 K 15.829
Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag
- VG Düsseldorf, 20.02.2008 - 12 K 6478/06
Widmung, Erschließungsanlage
- VG Köln, 09.09.2003 - 17 K 9623/00
Gronewaldstraße
- VG Ansbach, 29.07.2020 - AN 19 K 19.01375
Vorauszahlungsbescheid im Bereich der Verbesserungsbeiträge für öffentliche …
- VG Schleswig, 24.07.2018 - 9 B 41/17
Erschließungsbeiträge - Anforderungen an die Bestimmtheit und Begründung von …
- VG München, 13.01.2015 - M 2 K 14.4463
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Erstmalige Herstellung; Begrenzte …
- VG Potsdam, 14.07.2008 - 12 K 2141/06
Erschließungsbeitragsrecht: Ausschluss der Beitragspflicht im Beitrittsgebiet; …
- VGH Bayern, 17.10.2001 - 6 B 98.3334
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließung einer Grundstücksteilfläche und …
- OVG Niedersachsen, 21.02.1992 - 9 M 158/92
Vorausleistung auf Kanalbaubeitrag; Buchgrundstücksbegriff; …
- VG Ansbach, 29.07.2020 - AN 19 K 19.01376
Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheides
- VG Weimar, 30.04.1998 - 6 E 2486/97
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beiträge nach dem …