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BVerwG, 16.09.1983 - 8 CB 49.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulassungsfreie Verfahrensrevision - Nichtöffentliche Urteilsverkündung - Öffentlichkeit des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 15.07.1981 - VII/V E 1358/80
- VGH Hessen, 03.11.1982 - V OE 128/81
- VGH Hessen, 11.11.1982 - V OE 128/81
- BVerwG, 16.09.1983 - 8 CB 49.83
Papierfundstellen
- DÖV 1983, 989
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1980 - 6 CB 29.80
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Klärungsbedürftige …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1983 - 8 CB 49.83
Diese Differenzierung findet ihre Rechtfertigung mit Blick auf die gleichlautende Regelung in § 138 Nr. 5 VwGO darin, daß ein Verstoß gegen die Öffentlichkeitsvorschriften bei der Verkündung des Urteils die Entscheidungsfindung nicht beeinflußt haben kann (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG IV CB 91.77 - und vom 19. August 1980 - BVerwG 6 CB 29.80 - VerwRspr. 32 S. 504 [505]). - BVerwG, 15.12.1977 - 4 CB 91.77
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1983 - 8 CB 49.83
Diese Differenzierung findet ihre Rechtfertigung mit Blick auf die gleichlautende Regelung in § 138 Nr. 5 VwGO darin, daß ein Verstoß gegen die Öffentlichkeitsvorschriften bei der Verkündung des Urteils die Entscheidungsfindung nicht beeinflußt haben kann (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG IV CB 91.77 - und vom 19. August 1980 - BVerwG 6 CB 29.80 - VerwRspr. 32 S. 504 [505]). - BVerwG, 12.02.1976 - 7 B 98.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zu einem …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1983 - 8 CB 49.83
Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, den Gleichheitssatz in seinem Herrschaftsbereich zu beachten (Beschluß vom 12. Februar 1976 - BVerwG VII B 98.75 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 8 S. 8 [9]).
- OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08
Öffentlichkeit; Ausschluss, Terminsverlegung; Aushang; Urteilsverkündung; …
Die Verkündung des Urteilssatzes ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen "schlechthin unzulässig" (Beschluss vom 22. Mai 1953 - 2 StR 539/52 -, abgedruckt in: BGHSt 4, 279, 280/281 mit ausführlicher historischer Herleitung;… Beschluss vom 08. Juli 1970 - 3 StR 129/70 -, zitiert nach juris Rn. 3; anders: BVerwG, Beschluss vom 16. September 1983 - 8 CB 49/83: Kein Fall der zulassungsfreien Verfahrensrevision, wenn lediglich die Urteilsverkündung unter Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften stattgefunden hat). - OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/09 Die Verkündung des Urteilssatzes ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen "schlechthin unzulässig" (Beschluss vom 22. Mai 1953-2 StR 539/52 -, abgedruckt in: BGHSt 4, 279, 280 /281 mit ausführlicher historischer Herleitung;… Beschluss vom 08. Juli 1970 - 3 StR 129/70 -, zitiert nach Juris Rn. 3; anders: BVerwG, Beschluss vom 16. September 1983 - 8 CB 49/83 : Kein Fall der zulassungsfreien Verfahrensrevision, wenn lediglich die Urteilsverkündung unter Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften stattgefunden hat).
- BFH, 10.05.1996 - V R 53/95
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision
Die Rüge ist schon deshalb unschlüssig, weil dadurch die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, die sich auf die mündliche Verhandlung und nicht auf die Verkündung des Urteils außerhalb der mündlichen Verhandlung beziehen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 16. September 1983 8 CB 49.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 133 Nr. 45, Die Öffentliche Verwaltung 1983, 989;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 21), nicht verletzt worden sein können. - BFH, 30.09.1992 - VI R 24/92
Vorliegen der Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision bei Abfassung der …
Ebenso ist eine zulassungsfreie Revision dann nicht gegeben, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens lediglich während der Verkündung des Urteils verletzt worden sind (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.September 1983 8 CB 49/83, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1984, 541; Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 116 FGO Rz.19; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 119 Rz.21, jeweils m.w.N.).