Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24078
VGH Bayern, 06.04.2004 - 8 CE 04.464 (https://dejure.org/2004,24078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2004 - 8 CE 04.464 (https://dejure.org/2004,24078)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2004 - 8 CE 04.464 (https://dejure.org/2004,24078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Verweises eines Grundstückseigentümers auf die Schneeräumung seines Weges durch eigene Maßnahmen; Antrag auf Verpflichtung der Gemeinde zur Räumung des Zufahrtweges im einstweiligen Rechtsschutz; Herleitung eines Anspruchs auf Räumung eines Weges aus der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Sie ist mithin subsidiär (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 59/60).

    Denn zu den Aufgaben aus der Straßenbaulast gehört nach den ausdrücklichen gesetzlichen Regelungen der § 3 Abs. 3 Sätze 1 und 2 FStrG und Art. 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayStrWG weder die ,,polizeimäßige Reinigung" noch der Winterdienst (vgl. BayVerfGH vom 28.3.1977, BayVBl 1977, 369; BGH vom 5.7.1990 BGHZ 112, 74/75; BayVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 59/60 m.w.N.; Grupp in Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 5. Aufl. 1998, RdNr. 16 zu § 3).

    cc) Die gemeindliche Reinigungs- und winterliche Sicherungspflicht bleibt bestehen oder lebt - da sie nur subsidiär ist (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 59/60) - wieder auf, wenn die Abwälzung auf den Anlieger nicht möglich ist oder nachhaltig fehlschlägt.

  • VG Regensburg, 19.01.2017 - RN 2 K 16.147

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes

    Im Übrigen ist auch die Straßenbaulast selbst, der das Schneeräumen gerade nicht unterfällt, lediglich eine der Allgemeinheit gegenüber bestehende Verpflichtung, ohne für den einzelnen Straßenbenutzer Ansprüche zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 15. Aufl. 2016, Art. 9 Anm. 2).

    Diese Soll-Vorschrift gewährt jedoch dem Einzelnen ebenfalls keinen Anspruch auf ein Tätigwerden des Baulastträgers (BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 15. Aufl. 2016, Art. 9 Anm. 6).

    Diese besteht regelmäßig nur im Interesse der Allgemeinheit und begründet keine Ansprüche Einzelner auf Durchführung bestimmter Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Räumung (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris; BayVGH, U.v. 6.4.1995 - Az. 8 B 94.2746 - juris).

    Zudem ist sie - im Gegensatz zu den Regelungen in anderen Bundesländern - gegenüber den auf Grund sonstiger Rechtsvorschriften (insbesondere der Verkehrssicherungspflicht) bestehenden Verpflichtungen gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BayStrWG subsidiär (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris; Bauer in Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl., Kap. 41 RdNr. 8.1).

    Dem hat der bayerische Gesetzgeber durch die Regelung in Art. 17 BayStrWG entsprochen (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris).

  • VGH Bayern, 13.05.2019 - 8 ZB 17.493

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf einem öffentlichen Feld- und

    Soweit die Soll-Bestimmung des Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BayStrWG vorsieht, dass die Träger der Straßenbaulast unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht oder der Verpflichtung Dritter die Straßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen sollen, ergibt sich daraus lediglich eine gegenüber der Allgemeinheit bestehende Verpflichtung, jedoch kein subjektiver Anspruch für den einzelnen Benutzer oder Anlieger einer Straße (vgl. BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23 = juris Rn. 4; BayObLG, U.v. 18.6.1990 - RReg 2 Z 255/89 - BayVBl 1990, 669 f. = juris Rn. 12).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.1995 - 8 B 94.2746 - nicht veröffentlicht; B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23 = juris Rn. 5; B.v. 14.4.2011 - 8 C 11.344 - juris Rn. 10) und ergibt sich aus dem Wesen des Winterdienstes als eine ausschließlich im öffentlichen Interesse bestehende kommunale Pflichtaufgabe im Sinn des Art. 57 Abs. 2 GO.

    d) Dieses Ergebnis steht entgegen der Annahme der Kläger nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats im Beschluss vom 6. April 2004 (8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23 = juris).

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 8 CE 09.2582

    Anliegergebrauch verschafft zwar Recht zur angemessenen Nutzung, aber kein

    Denn die Vorschrift über die Straßenbaulast begründet grundsätzlich nur eine im öffentlichen Interesse bestehende Verpflichtung zum Bau und Unterhalt von Straßen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 BayVBl 2005, 23; Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 12. Aufl. 2007, RdNr. 2 zu Art. 9).

    Andererseits ist jedoch zu berücksichtigen, dass öffentliche Feld- und Waldwege grundsätzlich nicht dazu bestimmt sind, als Erschließungswege für nicht privilegierte Wohnbauvorhaben zu dienen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 BayVBl 2005, 23/24).

  • VG München, 11.02.2015 - M 2 E 15.354

    Straßen- und Wegerecht; Folgenbeseitigungsanspruch; Unterlassungsanspruch;

    Denn selbst die Straßenbaulast, der das Schneeräumen gerade nicht unterfällt, ist lediglich eine der Allgemeinheit gegenüber bestehende Verpflichtung, ohne für den einzelnen Straßenbenutzer Ansprüche zu begründen (BayVGH, B. v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Diese besteht nur im Interesse der Allgemeinheit und begründet keine Ansprüche Einzelner auf Durchführung bestimmter Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Räumung (BayVGH, B. v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris Rn. 5 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B. v. 14.4.2011 - 8 C 11.344 - juris Rn. 10).

    Durch die in Art. 17 Abs. 2 bis 4 BayStrWG geschaffenen Regelungen, die in bestimmten Fällen auch Ersatz- und Entschädigungsansprüche einräumen, wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, den jede Inhalts- und Schrankenbestimmung beachten muss, ersichtlich Rechnung getragen (so zutreffend: VG Bayreuth, U. v. 5.2.2013 - B 1 K 11.625 - juris Rn. 29 m.w.N.; vgl. dazu auch BayVGH, B. v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884

    Umstufung einer Gemeindestraße

    Dagegen stellt die Benutzung eines solchen Wegs durch ein gewerbliches Unternehmen, bei dem nicht die Ausnutzung der Bodenertragskraft im Vordergrund steht, eine (erlaubnispflichtige) Sondernutzung dar (BayVGH, B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23/24 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2014 - 9 B 216/14

    Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes auf einer Zufahrtsstraße zu einer

    Verneinend BayVGH, Beschluss vom 6. April 2004 - 8 CE 04.464 -, NVwZ-RR 2005, 59 und VGH BW, Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2611/93 -, juris, für das dortige Landesrecht, das allerdings jeweils die Straßenreinigung als "polizeimäßige Pflicht" ausgestaltet hat, die als solche nur gegenüber der Allgemeinheit bestehen soll.

    vgl. zur Straßenbaulast nach nordrhein-westfälischem Landesrecht OVG NRW, Urteil vom 10. November 1994 - 23 A 2097/13 -, NWVBl. 1995, 309, sowie BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 217/89 -, BGHZ 112, 74; zum bayerischen Landesstraßenrecht vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. April 2004 - 8 CE 04.464 -, NVwZ-RR 2005, 59.

  • VGH Bayern, 13.01.2009 - 8 BV 08.41

    Inhalt einer öffentlich-rechtlichen Baulastenvereinbarung - Verjährung

    b) In dieses System der Baulastvereinbarung fügt es sich problemlos ein, wenn der Dritte mit dem originären Baulastträger auch die Übernahme weiterer Aufgaben vereinbart, die zwar formal wie die Straßenreinigung einschließlich Räumen und Streuen bei Schnee (vgl. auch Art. 51 BayStrWG) nicht zur Straßenbaulast gehören (vgl. Art. 9 Abs. 3 BayStrWG), die damit aber in einem engen sicherheitsrechtlichen Zusammenhang stehen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 59; vom 4.4.2007 BayVBl 2007, 558/559).
  • VGH Bayern, 26.05.2023 - 8 CE 23.254

    Anspruch auf vorläufige Weiterführung eines freiwillig durchgeführten

    Dabei sind an den gemeindlichen Widmungsakt keine förmlichen Voraussetzungen zu stellen; es genügt auch konkludentes Handeln, aus dem der Wille der Gemeinde hervorgeht, die Einrichtung der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung zu stellen (vgl. BayVGH, U.v. 11.12.1968 - Nr. 52 IV 66 - BayVBl. 1969, 102; B.v. 21.1.1988 - 4 CE 87.03883 - BayVBl 1988, 497/498; B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23 = juris Rn. 9; B.v. 3.7.2018 - 4 CE 18.1224 - BayVBl 2019, 50 = juris Rn. 13).

    Indem die Antragsgegnerin über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus Personal- und Sachmittel einsetzt, um einem bestimmten Kreis von Einwohnern die Zufahrt zu ihrem Anwesen auch unter winterlichen Verhältnissen zu ermöglichen, hat sie diese Mittel insoweit dem Recht der öffentlichen Einrichtungen gem. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GO unterstellt (vgl. BayVGH, U.v. 14.11.1991 - 8 B 88.2835 - FStBay 1992, Nr. 143; B.v. 6.4.2004 - 8 CE 04.464 - BayVBl 2005, 23 = juris Rn. 9; für die gemeindliche Straßenreinigung bereits Königl.BayVGH, U.v. 18.10.1899 - VGH a.F. 21, 5/15; U.v. 27.2.1920 - VGH a.F. 41, 21/22; BayVGH, U.v. 4.8.2005 - 4 BV 03.1907 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 05.2923

    Unentgeltliche Übernahme der Räumpflicht eines Anliegers durch Gemeinde

    Die öffentlich-rechtliche Räum- und Streupflicht obliegt damit zwar grundsätzlich den Gemeinden, sie ist jedoch subsidiär gegenüber entsprechenden anderen gesetzlichen Verpflichtungen (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 NVwZ-RR 2005, 59/60).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2017 - 5 S 2030/16

    Berufung eines Beigeladenen gegen ein der allgemeinen Leistungsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2017 - 5 S 2030/16

    Einlegung der Berufung durch den Beigeladenen; Verletzung in eigenen Rechten

  • VG München, 27.05.2014 - M 23 K 14.1384

    Metallbügel entlang Grünstreifen; Beseitigungsanspruch eines Anliegers

  • VGH Bayern, 29.08.2011 - 8 CE 11.1899

    Folgenbeseitigungsanspruch; Straßenbaulast; Anliegergebrauch; Recht auf bestimmte

  • VG Meiningen, 09.11.2010 - 2 K 583/08

    Angemessene Erschließung eines Gewerbegrundstücks wegen rechtswidrigem

  • VG Bayreuth, 27.09.2011 - B 1 K 10.1041

    Sondernutzungen an öffentlichen Feld- und Waldwegen richten sich in Bayern nach

  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 8 ZB 09.00469

    Straßenbaulast; Sichtdreieck; Drittschutz; Ermessen

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 8 C 11.344

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Beendigung des

  • VGH Bayern, 07.06.2011 - 8 ZB 10.2463

    Hauptsacheerledigung; Beschränkung der Erledigungserklärungen auf das

  • VGH Bayern, 16.12.2008 - 8 A 07.40047

    Planfeststellung B 388a; Gemeindeklage; Behindertengerechter Ersatzweg;

  • VG Bayreuth, 05.02.2013 - B 1 K 11.625

    Winterdienst auf Gemeindestraße; Rechtsstellung der Anlieger

  • VG Bayreuth, 31.05.2012 - B 1 E 12.462

    Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 8 ZB 09.561

    Räum- und Streupflicht auf untergeordnetem Weg im Außenbereich; gemeindliche

  • VG Augsburg, 25.08.2010 - Au 6 K 09.106

    Straßenrecht: Anspruch auf Ausbau eines öffentlichen Feld- und Waldweges

  • VG Würzburg, 13.01.2009 - W 4 K 08.1706

    Gemeindeverbindungsstraße; Straßenbaulast; Räum- und Streupflicht;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht