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   VGH Bayern, 09.02.2009 - 8 CS 08.3321   

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VGH Bayern, 09.02.2009 - 8 CS 08.3321 (https://dejure.org/2009,74674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.02.2009 - 8 CS 08.3321 (https://dejure.org/2009,74674)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 8 CS 08.3321 (https://dejure.org/2009,74674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; Anordnung der Beseitigung eines Überbaus; Wirksamkeit der Widmung eines Straßengrundstücks; Ermessen; Umdeutung einer straßenrechtlichen Beseitigungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 33.91

    Wegemäßige Erschließung eines Grundstücks als Grundlage für die Erhebung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2009 - 8 CS 08.3321
    Für eine ungehinderte Benutzung des Miesleuthenwegs durch Feuerwehr-, Rettungs- und Müllabfuhrfahrzeuge dürfte aber selbst eine Straßenbreite von 2, 50 m tatsächlich kaum ausreichen; die Rechtsprechung geht in vergleichbaren Fällen vielmehr von einer Mindeststraßenbreite von etwa 3 m aus (vgl. BVerwG vom 4.6.1993 BayVBl 1993, 756/757; BayVGH vom 2.5.1988 BayVBl 1989, 343).
  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2009 - 8 CS 08.3321
    Denn diese Vorschrift gilt nur für gewidmete öffentliche Straßen und Wege (vgl. BayVGH vom 11.1.2005 NuR 2005, 463/464 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.01.1989 - 3 B 88.01381
    Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2009 - 8 CS 08.3321
    Für eine ungehinderte Benutzung des Miesleuthenwegs durch Feuerwehr-, Rettungs- und Müllabfuhrfahrzeuge dürfte aber selbst eine Straßenbreite von 2, 50 m tatsächlich kaum ausreichen; die Rechtsprechung geht in vergleichbaren Fällen vielmehr von einer Mindeststraßenbreite von etwa 3 m aus (vgl. BVerwG vom 4.6.1993 BayVBl 1993, 756/757; BayVGH vom 2.5.1988 BayVBl 1989, 343).
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 15.331

    Recht zur Sperrung für die öffentliche Verkehrsnutzung

    Dies ist jedoch bei nach der Widmung eindeutigem Verlauf und Umfang des Wegs nicht zu besorgen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 28.2.2012 - 8 B 11.2934 - juris Rn. 47 f.; BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 14; U.v. 12.12.2000 - 8 B 99.3111 - BayVBl 2001, 468 - juris Rn. 55).

    (2) Die Widmung ist auch nicht etwa gemäß Art. 44 BayVwVfG aufgrund einer fehlenden Zustimmung des dinglich Verfügungsberechtigten nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG nichtig (vgl. zu einer möglichen Nichtigkeit der Widmung bei einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 BayStrWG: BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 15 f.; vgl. zu einer nach Art. 43 BayVwVfG wirksamen, jedoch aufgrund Rechtswidrigkeit anfechtbaren Widmung bei einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 3 BayStrWG: BayVGH, B.v. 23.7.2009 - 8 B 08.1049 - juris Rn. 21/23).

  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    aa) Zwar ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass eine Gemeinde, die einen tatsächlich-öffentlichen Weg als Straßenbaubehörde insgesamt verwaltet (vgl. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG, Art. 6 LStVG), Störungen der öffentlichen Ordnung durch Verkehrshindernisse verantwortlicher Personen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 LStVG) mit einer Beseitigungsanordnung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG i.V.m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO abwehren kann (BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 23; U.v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris Rn. 30 ff.).
  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 8 ZB 15.1610

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Rechtmäßiger Wegeverlauf einer

    Gleiches gilt im Übrigen auch für die Widmung einer Straße, so dass in aller Regel nur diejenigen Straßenbestandteile erfasst werden, die sich auf Grundstücken befinden, deren Flurnummer in der Widmungsverfügung ausdrücklich aufgeführt sind (BayVGH, B.v. 4.10.2011 - 8 ZB 11.210 - juris Rn. 12; vgl. auch B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 1 B 11.369

    Baugenehmigung für ein Garagengebäude; Prüfungsgegenstand; Sondernutzung;

    Der im Zeitpunkt der Widmung bereits vorhandene Überbau hinderte die Beigeladene nicht, die überbaute Fläche in die Widmung miteinzubeziehen (vgl. BayVGH vom 9.2.2009 Az. 8 CS 08.3321 RdNr. 19 ).

    763/27 vorliegt, stellt der Überbau eine Sondernutzung dieses Grundstücks im Sinn von Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG dar (vgl. BayVGH vom 9.2.2009 Az. 8 CS 08.3321 RdNr. 19 ).

  • VG München, 17.07.2020 - M 2 K 19.5443

    Keine Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks durch Zurechnung von

    Zum einen handelt es sich bei einer straßenrechtlichen Beseitigungsanordnung um einen Dauerverwaltungsakt, bei dem auch nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sind (vgl. VGH München, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 17), zum anderen bestand der Vertrag bereits seit dem Jahr 2018 und mithin vor Erlass der streitgegenständlichen Anordnung.
  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 14.766

    Beseitigungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung;

    Die vorliegende Verfügung zur Beseitigung bestimmter anlassbezogen im Straßenbereich angebrachter beweglicher Gegenstände ist somit auch nicht vergleichbar mit einer auf Art. 18a Abs. 1 Satz 1 BayStrWG gestützten Anordnung, die auf die grundsätzliche und dauerhafte Beseitigung einer ein Wohnhaus seit über 50 Jahren umgebenden, den Straßenraum tangierenden Mauer bzw. Aufpflasterung gerichtet ist und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einem Eilverfahren daher als Dauerverwaltungsakt erachtet worden ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 2/17).
  • VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 ZB 22.732

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - kein Drittschutz wegen Verlegung

    Zwar kann die Inanspruchnahme eines Straßengrundstücks durch einen Überbau eine genehmigungspflichtige Sondernutzung i.S.d. Art. 18 BayStrWG darstellen, für die im Rahmen der Baugenehmigung nach Art. 21 Satz 2 BayStrWG das Einvernehmen der für die Sondernutzung zuständigen Behörde einzuholen wäre (vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2011 - 1 B 11.369 - juris Rn. 40; B.v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 19).
  • VG Ansbach, 11.05.2023 - AN 10 K 21.657

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf der Freigabe eines Grundstücks für den

    Die zuständige Straßenbaubehörde (vgl. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG, Art. 6 LStVG) kann grundsätzlich Störungen der öffentlichen Ordnung durch Verkehrshindernisse verantwortlicher Personen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 LStVG) mit einer Beseitigungsanordnung nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LStVG i.V.m. § 32 Abs. 1, § 49 Abs. 1 Nr. 27 StVO abwehren (vgl. BayVGH, B v. 9.2.2009 - 8 CS 08.3321 - juris Rn. 23; U.v. 17.2.2003 - 11 B 99.3439 - juris Rn. 30 ff.).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 11/12

    Verwaltungsverfahren: Öffentliche Bekanntmachung einer aufsichtlichen

    Dabei ist davon auszugehen, dass nicht jeder Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG die Nichtigkeit des Verwaltungsakts zur Folge hat (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., Rn. 17, 17a zu § 37 m.w.N.; BayVGH, B. v. 09.02.2009 - 8 CS 08.3321 -: zum dinglichen VA der Widmung).
  • VGH Bayern, 02.03.2009 - 8 CS 08.3449

    Beschwerde; rechtliches Gehör; Beseitigungsanordnung; öffentliche Verkehrsfläche;

    Die Angaben der Beteiligten zur Durchfahrtsbreite an der schmalsten Stelle des umstrittenen Teilstücks der vermeintlichen Verkehrsfläche betragen zwischen 2, 74 m und 2, 95 m. Beides ist nicht als ausreichend anzusehen, denn die Rechtsprechung geht in vergleichbaren Fällen vielmehr von einer Mindeststraßenbreite von 3, 00 m aus (vgl. BayVGH vom 9.2.2009 Az. 8 CS 08.3321).
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