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ArbG Mainz, 17.02.2006 - 8 Ca 2406/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 17.02.2006 - 8 Ca 2406/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2006 - 8 Sa 279/06
Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Annahmeverzugslohn
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 17.02.2006 - 8 Ca 2406/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes erster Instanz wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf den umfassenden Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 17.02.2006 - 8 Ca 2406/05 -, ergänzt um das nachfolgend dargestellte Berufungsvorbringen, Bezug genommen.
unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.07.2005 - 3 Ca 1898/05 - sowie des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 17.02.2006 - 8 Ca 2406/05 -, zugestellt am 06.03.2006, die Klage abzuweisen.