Rechtsprechung
   ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,20803
ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16 (https://dejure.org/2017,20803)
ArbG Köln, Entscheidung vom 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16 (https://dejure.org/2017,20803)
ArbG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 8 Ca 5233/16 (https://dejure.org/2017,20803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,20803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Auch freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern!

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    An Betriebsfeiern dürfen auch freigestellte Arbeitnehmer teilnehmen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Karnevalsfeier - und das Teilnahmerecht des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsfeier - Auch freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freigestellter Arbeitnehmer hat bedingt Anspruch auf Teilnahme an Betriebsausflügen sowie Weihnachts- und Karnevalsfeiern

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Auch freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter freigestellt - Teilnahme an Betriebsfeiern möglich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einladung zur Weihnachtsfeier trotz Freistellung des Arbeitnehmers?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Via Arbeitsgericht zur Karnevalsfeier

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Freigestellter Arbeitnehmer darf nicht an Betriebsfeier teilnehmen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83

    Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust

    Auszug aus ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
    Dieser gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber richterrechtlich in ständiger Rechtsprechung entwickelte Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Arbeitgeber, der eine Leistung unter kollektiven Gesichtspunkten anbietet, von dieser Leistung nicht einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen ausschließen darf, sofern die Differenzierung nicht sachlich gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 371/83; BAG, Urteil vom 20.07.1993, 3 AZR 52/93; BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 528/05; BAG, Urteil vom 21.05.2014, 4 AZR 50/13, alle veröffentlicht bei juris).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
    Dieser gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber richterrechtlich in ständiger Rechtsprechung entwickelte Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Arbeitgeber, der eine Leistung unter kollektiven Gesichtspunkten anbietet, von dieser Leistung nicht einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen ausschließen darf, sofern die Differenzierung nicht sachlich gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 371/83; BAG, Urteil vom 20.07.1993, 3 AZR 52/93; BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 528/05; BAG, Urteil vom 21.05.2014, 4 AZR 50/13, alle veröffentlicht bei juris).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
    Lediglich bei einer sogenannten "doppelten" Schriftformklausel, bei der ausdrücklich vereinbart ist, dass auch die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst wiederum der Schriftform bedarf, ist ein mündliches Abbedingen der Schriftformklausel ausgeschlossen (vgl. z. B. BAG, Urteil vom 24.06.2003,9 AZR 302/02, juris).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 528/05

    Arbeitsvertrag mit beamtenrechtlicher Besoldung und Versorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
    Dieser gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber richterrechtlich in ständiger Rechtsprechung entwickelte Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Arbeitgeber, der eine Leistung unter kollektiven Gesichtspunkten anbietet, von dieser Leistung nicht einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen ausschließen darf, sofern die Differenzierung nicht sachlich gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 371/83; BAG, Urteil vom 20.07.1993, 3 AZR 52/93; BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 528/05; BAG, Urteil vom 21.05.2014, 4 AZR 50/13, alle veröffentlicht bei juris).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
    Eine einfache Schriftformklausel, nach der Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen, kann von den Parteien jederzeit wieder schlüssig und formlos abgeändert werden (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10, juris, Rn 17; BAG, Urteil vom 20.05.2008,9 AZR 382/07, juris).
  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
    Dieser gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber richterrechtlich in ständiger Rechtsprechung entwickelte Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Arbeitgeber, der eine Leistung unter kollektiven Gesichtspunkten anbietet, von dieser Leistung nicht einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen ausschließen darf, sofern die Differenzierung nicht sachlich gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 371/83; BAG, Urteil vom 20.07.1993, 3 AZR 52/93; BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 528/05; BAG, Urteil vom 21.05.2014, 4 AZR 50/13, alle veröffentlicht bei juris).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16
    Eine einfache Schriftformklausel, nach der Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen, kann von den Parteien jederzeit wieder schlüssig und formlos abgeändert werden (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 14.09.2011, 10 AZR 526/10, juris, Rn 17; BAG, Urteil vom 20.05.2008,9 AZR 382/07, juris).
  • LAG Nürnberg, 31.10.2018 - 4 Ta 120/18

    Streitwertfestsetzung - Teilnahme am Sommerfest

    Da der Streit der Parteien nicht die Durchführung mehrerer betrieblicher Veranstaltungen und die begehrte Teilnahme daran betraf, kann eine Parallele zu dem vom Arbeitsgericht Köln (Urteil v. 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16) entschiedenen Fall nicht gezogen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht