Rechtsprechung
   VG Minden, 17.08.2012 - 8 K 1001/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21684
VG Minden, 17.08.2012 - 8 K 1001/12 (https://dejure.org/2012,21684)
VG Minden, Entscheidung vom 17.08.2012 - 8 K 1001/12 (https://dejure.org/2012,21684)
VG Minden, Entscheidung vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 (https://dejure.org/2012,21684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,21684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwendung einer Jagdbüchse bei einer Jagd im Maisfeld ohne Sicherheitskontrolle kann leichtfertig sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einziehung des Jagdscheines und Widerruf der Waffenbesitzkarten rechtmäßig - Verwaltungsgericht rügt leichtfertigen Umgang mit Waffe und Munition

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VG Magdeburg, 13.02.2024 - 1 B 43/24

    Waffenrechtliche Durchsuchungsanordnung; Zuständigkeit;

    Von daher genügt allein die Tatsache, die einen nachvollziehbaren und plausiblen Schluss auf das Wesensmerkmal der Leichtfertigkeit zulässt (VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 35, juris).

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, ob eine Unbelehrbarkeit nach Eintritt eines Schadens vorliegt, d.h. ein waffenrechtlich bedenkliches Verhalten bagatellisiert wird (vgl. VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, juris Rn. 37).

  • VG München, 25.11.2015 - M 7 K 14.5555

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Schussabgaben, ohne sich zu vergewissern, dass der Gefährdungsbereich frei von Menschen ist (vgl. VG Minden, U. v. 17.8.2012 - 8 K 1001/12 - juris Rn. 25 unter Verweis auf Schuck, Bundesjagdgesetz).

    Es ist jedem Jäger bekannt, dass man nur auf einem überblickbaren Schussfeld und in Richtung eines Kugelfangs, durch den evtl. Abpraller oder Fehlschüsse gefahrlos aufgefangen werden können, schießen darf (vgl. VG Minden, U. v. 17.8.2012 - 8 K 1001/12 - juris Rn. 31).

  • VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 A 194/22
    Von daher genügt allein die Tatsache, die einen nachvollziehbaren und plausiblen Schluss auf das Wesensmerkmal der Leichtfertigkeit zulässt (VG Minden, Urteil vom 17. August 2012-8 K 1001/12-, Rn. 35, juris).

    ln diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, ob eine Unbelehrbarkeit nach Eintritt eines Schadens vorliegt, d.h. ein waffenrechtlich bedenkliches Verhalten bagatellisiert wird (vgl. VG Minden, Urteil vom 17. August 2012- 8 K 1001/12 -, juris Rn. 37).

  • VG Magdeburg, 12.05.2021 - 3 B 71/21

    Jagdrecht; Jagdschein

    Leichtfertigkeit ist folglich etwa gegeben, wenn der Täter sich in frivoler Rücksichtslosigkeit über die klar erkannte Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung hinwegsetzt oder wenn der Betroffene eine besonders ernstzunehmende Pflicht vernachlässigt (vgl. VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 25 - 30, juris), oder wenn der Betroffene sich offenkundig keine Rechenschaft über sein Handeln abgelegt und unüberlegt gehandelt hat (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 -, Rn. 8, juris).

    Die Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften stellt daher regelmäßig eine Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dar und begründet den Vorwurf schuldhaften Verhaltens (OLG Koblenz, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 5 U 1753/89 -, Rn. 44, juris m. w. N.; s. auch BGH, Urteil vom 15. Februar 2011 - VI ZR 176/10 -, Rn. 12, juris; vgl auch VG Minden, Urteil vom 17. August 2012 - 8 K 1001/12 -, Rn. 22 ff., juris und VG München, Urteil vom 25. November 2015 - M 7 K 14.5555 -, Rn. 26, juris).

  • VG München, 05.05.2015 - M 7 SE 14.5556

    Erfolgloser Antrag eines Waffenbesitzers auf Wiederherstellung der aufschiebenden

    Leichtfertigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2a bzw. § 17 As. 3 Nr. 1 BJagdG bedeutet einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit, der etwa der groben Fahrlässigkeit des bürgerlichen Rechts entspricht (vgl. Runkel in Hinze, WaffR, § 5 Rn. 29; VG Minden, U.v. 17.8.2012 - 8 K 1001/12 - juris).

    Es ist jedem Jäger bekannt, dass man nur auf einem überblickbaren Schussfeld und in Richtung eines Kugelfanges, durch den evtl. Abpraller oder Fehlschüsse gefahrlos aufgefangen werden können, schießen darf (VG Minden, U.v. 17.8.2012 - 8 K 1001/12 - juris Rn. 31).

  • VG Augsburg, 07.02.2022 - Au 8 S 22.1

    Erfolglose vorläufige Rechtsschutzbegehren gegen den Widerruf von

    Hierunter fallen etwa Schussabgaben ohne (hinreichenden) Kugelfang, ohne ausreichende Sicht oder Schussabgaben, ohne sich zu vergewissern, dass der (potenzielle) Gefährdungsbereich frei von Menschen ist; insbesondere Schussabgaben im Freien/ Revier haben jegliche Gefährdungen auszuschließen (vgl. VG Minden, U.v. 17.8.2012 - 8 K 1001/12 - juris Rn. 25; vgl. zum Ganzen auch VG München, U.v. 25.11.2015 - M 7 K 14.5555 - juris Rn. 22, 26 zu Schussabgaben im Freien/ Revier, u.a. unter Rekurs auf § 3 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift "Jagd" sowie auch zu deren rechtlicher Fundierung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht