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   VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12   

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VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12 (https://dejure.org/2013,12752)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.02.2013 - 8 K 1153/12 (https://dejure.org/2013,12752)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 8 K 1153/12 (https://dejure.org/2013,12752)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12
    Der Kläger muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, NJW 2011, 550; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 07.02.2012 - 4 S 1813/11 - und - 4 S 1814/11 -) .

    Als derartige Vermutungstatsachen kommen alle Pflichtverletzungen in Betracht, die der Arbeitgeber begeht, indem er Vorschriften nicht befolgt, die zur Förderung der Chancen der schwerbehinderten Menschen geschaffen wurden (BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, a.a.O. m.w.N.).

    Ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht ist, wie dargelegt, nicht erforderlich (vgl. BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, a.a.O.).

    31 Innerhalb des danach geltenden Rahmens von drei Bruttomonatsgehältern richtet sich die Festsetzung der angemessenen Entschädigung nach den Umständen des Einzelfalls, wobei etwa die Art und Schwere der Benachteiligung, die Folgen für den Kläger hinsichtlich seines Persönlichkeitsrechts, der Grad der Verantwortlichkeit der Beklagten, der Anlass und Beweggrund ihres Handeln sowie der Sanktionszweck und die damit verbundene abschreckende Wirkung zu berücksichtigen sind (BAG, Urteil vom 17.08.2010 - 9 AZR 839/08 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12
    23 Der Kläger wurde von der Beklagten dadurch benachteiligt, dass er unter Verletzung der Regelung des § 82 Satz 2 und 3 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.03.2011 - 5 C 16.10 -, BVerwGE 139, 135).

    Damit bezieht sich die Beklagte ausdrücklich nicht auf Merkmale, die die fachliche Eignung des Klägers berühren; die bessere Eignung von Mitbewerbern schließt eine Benachteiligung auch nicht aus, wie sich aus § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG ergibt (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.).

    Für die Überzeugung des Gerichts ist aufgrund des nach § 22 AGG abgesenkten Beweismaßes eine überwiegende Kausalität zwischen Grund und Nachteil ausreichend (BVerwG, Urteil vom 03.03.2011, a.a.O.).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12
    Für diesen verfahrensrechtlichen Anspruch gelten deshalb andere Kriterien als für die Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG (BAG, Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 -, NJW 2009, 3319).

    Von einem solchen Ausnahmefall ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn von vornherein der Wille fehlt, die ausgeschriebene Stelle tatsächlich einzunehmen, also in Wirklichkeit nur eine Entschädigung angestrebt wird (BAG, Urteil vom 21.07.2009 - 9 AZR 431/08 -, a.a.O.).

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12
    Dem musste die Beklagte entnehmen, dass bei ihm eine Schwerbehinderung vorliegt; einen Schwerbehindertenausweis musste der Kläger nicht vorlegen (BAG, Urteil vom 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -, ArbR 2011, 561).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12
    Die Regelungen zur Unterrichtung in § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX beziehen sich - was sowohl aus ihrem Wortlaut als auch aus ihrem Sinn und Zweck folgt - nur auf den Tatbestand des § 81 Abs. 1 Satz 7 SGB IX und betreffen damit nur Fälle, in denen der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht erfüllt und die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 SGB IX genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden ist (BAG, Urteil vom 15.02.2005 - 9 AZR 635/03 -, BAGE 113, 361).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12
    Der Kläger ist jedoch entgegen § 82 Satz 2 SGB IX nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und die Beklagte hat entgegen § 82 Satz 1 SGB IX die zu besetzende Stelle nicht der Bundesagentur für Arbeit angezeigt (vgl. BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 -, BAGE 119, 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.02.2013 - 8 K 1153/12
    Bei Letzteren geht es um Merkmale, die sich erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.12.2010 - 4 S 2057/10 -, NVwZ-RR 2011, 290).
  • VG Sigmaringen, 15.09.2015 - 7 K 4881/13

    Teilhabe behinderter Menschen: Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG wegen

    Der Durchführung eines Vorverfahrens nach § 126 Abs. 3 BRRG, § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG bedarf es nicht, da das die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschriften begründende Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn im vorliegenden Fall nicht gegeben ist und mit der vorliegenden Klage auch nicht angestrebt wird (VG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2013 - 8 K 1153/12 -, VG Stuttgart, Urteil v. 17.09.2013 - 3 K 1995/13 -, jeweils m. w. N.).

    Der Kläger muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (VG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2013 - 8 K 1153/12 -, m. w. N.).

    Demgegenüber kennzeichnet das "beschreibende", nicht konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen oder die schon von ihrer Art her nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Fakten - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2013 - 8 K 1153/12 - vgl. auch VGH BaWü, Beschluss v. 07.12.2010 - 4 S 2057/10 -, NVwZ-RR 2011, 193-194).

    Der Kläger hat sein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung erfolgreich abgeschlossen, so dass er die nach dem Anforderungsprofil insoweit notwendige Qualifikation besitzt, denn ein bestimmtes Examensergebnis oder eine darüber hinausgehende besondere Ausbildung wurde nicht verlangt (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2013 - 8 K 1153/12 - VG Stuttgart, Urteil v. 17.09.2013 - 3 K 1995/13 -).

    Daher ergibt sich aus den Bewerbungsunterlagen nicht, dass der Kläger offensichtlich für die ausgeschriebene Stelle fachlich ungeeignet ist (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2013 - 8 K 1153/12 - zum nicht durchgreifenden Argument eines unsteten Lebenslaufes, das die Beklagte allerdings ohnehin nicht vorgebracht hat, im Fall der Schwerbehinderung vgl. VG Stuttgart, Urteil v. 17.09.2013 - 3 K 1995/13 -).

    Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gibt es auch keine Hinweise, insbesondere lässt eine Vielzahl erfolgloser Bewerbungen allein nicht darauf schließen, der Bewerber sei nicht ernsthaft interessiert und der Umstand, dass der Kläger in einer Vielzahl von Fällen gegenüber öffentlichen Arbeitgebern Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung geltend gemacht hat, stellt kein ausreichendes Indiz für eine nicht ernsthafte, rechtsmissbräuchliche Bewerbung dar (VG Stuttgart, Urteil v. 17.09.2013 - 3 K 1995/13 -, m. w. N.; VG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2013 - 8 K 1153/12 -).

    Das erkennende Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger auch bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Bewerberauswahlverfahrens von der Beklagten nicht eingestellt worden wäre (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil v. 08.02.2013 - 8 K 1153/12 - VG Stuttgart, Urteil v. 17.09.2013 - 3 K 1995/13 -).

  • LG Hamburg, 23.05.2016 - 325 O 22/16

    Maklervertrag in Form eines Fernabsatzgeschäftes: Drittbegünstigende Wirkung

    Das Absenden einer E-Mail stellt keinen Nachweis für deren Zugang dar (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.11.2012, 15 Ta 206/12, AE 2013, 52).
  • VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14

    Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der

    Der Kläger muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (VG Karlsruhe, Urteil vom 08. Februar 2013 - 8 K 1153/12 - m.w.N.).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.00995

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Die Klägerin muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (VG Karlsruhe, U. v. 08.02.2013, Az. 8 K 1153/12, m.w.N.; großzügiger: VG Sigmaringen U. v. 15.9.2015, Az. 7 K 4881/13, BeckRS 2016, 44005, beck-online: auch die Größenordnung muss nicht angegeben werden, dies wurde auch vom BAG im U. v. 15.2.2005, Az. 9 AZR 635/03 nicht beanstandet; ebenso: Fabricius in Schlegel/Voelke, jurisPK-SGB IX, § 81 Rn 55).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01045

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Die Klägerin muss lediglich Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrags heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (VG Karlsruhe, U.v. 08.02.2013, Az. 8 K 1153/12, m.w.N.; großzügiger: VG Sigmaringen U.v. 15.9.2015, Az. 7 K 4881/13, BeckRS 2016, 44005, beck-online: auch die Größenordnung muss nicht angegeben werden, dies wurde auch vom BAG im U.v. 15.2.2005, Az. 9 AZR 635/03 nicht beanstandet; ebenso: Fabricius in Schlegel/Voelke, jurisPK-SGB IX, § 81 Rn 55).
  • ArbG Köln, 11.01.2017 - 12 Ga 108/16

    Unterlassungsanspruch der Besetzung einer Stelle zu einem öffentlichen Amt bzgl.

    Derartige Merkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen und über die der Dienstherr - in der Regel in einer dienstlichen Beurteilung oder vergleichbaren Stellungnahme - zunächst eine nähere Einschätzung treffen muss, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst dann Bedeutung erlangen, wenn der Bewerber das (zulässigerweise aufgestellte) konstitutive Anforderungsprofil erfüllt und deshalb zur näheren Überprüfung bzw. vergleichenden Würdigung seiner im Übrigen vorliegenden Eignung in das weitere Auswahlverfahren einzubeziehen ist (z.B. VG Karlsruhe v. 08.02.2013, 8 K 1153/12, juris; VGH Baden-Württemberg v. 07.12.2010, 4 S 2057/10, juris).
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