Rechtsprechung
   FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,62364
FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15 (https://dejure.org/2015,62364)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12.11.2015 - 8 K 194/15 (https://dejure.org/2015,62364)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12. November 2015 - 8 K 194/15 (https://dejure.org/2015,62364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,62364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 35a Abs. 3 S. 1 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Baukostenzuschusses für die Herstellung der Mischwasserleitung als Bestandteil des Anschlusses des Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage als Handwerkerleistung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 35a Abs. 3 Satz 1
    Baukostenzuschuss als steuerermäßigte Handwerkleistung für die zum Anschluss an ein Grundstück hergestellte öffentliche Abwasserentsorgungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 35a Abs. 3 S. 1
    Berücksichtigung eines Baukostenzuschusses für die Herstellung der Mischwasserleitung als Bestandteil des Anschlusses des Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage als Handwerkerleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Herstellung der Mischwasserleitung" als Bestandteil des Anschlusses des Grundstücks an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage ist Handwerkerleistung nach § 35a EStG - Förderungsausschluss nach § 35a Abs. 3 S. 2 EStG für "öffentlich geförderte" Maßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage ist Handwerkerleistung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage ist Handwerkerleistung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1952
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 56/12

    Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15
    Im Hinblick auf die gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg anhängige Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zu Aktenzeichen: VI R 56/12 ruhte das Einspruchsverfahren.

    Nach Ergehen des Urteils des BFH vom 20.3.2014 - VI R 56/12 - (BStBl. II 2014, 882) setzte der Beklagte das Einspruchsverfahren fort.

    Die geltend gemachten Aufwendungen für den Baukostenzuschuss wären nicht mit dem, dem Urteil des BFH vom 20.3.2014 (a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar.

    Sie sind unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 20.3.2014 (a.a.O.) der Auffassung, dass es sich bei den Aufwendungen für den Baukostenzuschuss zur Herstellung der Mischwasserleitung im Zusammenhang mit dem Anschluss ihres Grundstücks an die zentrale Kläranlage, mithin die Einbindung in das öffentliche Abwasserentsorgungsnetz zu 60 % von 3.896,60 Euro (2.338 Euro) um berücksichtigungsfähige Arbeitskosten als Handwerkerleistungen im Sinne von § 35a EStG handelt und eine Einkommensteuerermäßigung in Höhe von 468 Euro zu gewähren sei.

    (BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 11 zitiert nach [...]).

    (BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 12 zitiert nach [...]).

    (BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 14 zitiert nach [...] m.w.N.).

    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird (vgl. BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12 -, BFHE 245, 49, BStBl II 2014, 882, Rn. 15 zitiert nach [...]).

    Mithin handelt es sich bei dem in Rechnung gestellten "Baukostenzuschuss" um Aufwendungen der Kläger für den Hausanschluss der Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz (vgl. BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12, BStBl. II 2014, 882, Rz. 15 a.E., zitiert nach [...]).

    In Ermangelung einer Ausweisung der Arbeitskosten in Abgrenzung der Materialkosten schätzt das Gericht den Anteil der Arbeitskosten am Gesamtbetrag auf 60 % (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.8.2012 - 7 K 7310/10, EFG 2012, 2208-2209, Rz. 20 zitiert nach [...]; BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12, BStBl. II 2014, 882, Rz. 19 zitiert nach [...]).

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 7 K 7310/10

    Abzug nach § 35a EStG für Hausanschluss

    Auszug aus FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15
    Zur Begründung führten die Kläger das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.8.2012 - 7 K 7310/10 - (EFG 2012, 2208-2209) an.

    In Ermangelung einer Ausweisung der Arbeitskosten in Abgrenzung der Materialkosten schätzt das Gericht den Anteil der Arbeitskosten am Gesamtbetrag auf 60 % (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.8.2012 - 7 K 7310/10, EFG 2012, 2208-2209, Rz. 20 zitiert nach [...]; BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 56/12, BStBl. II 2014, 882, Rz. 19 zitiert nach [...]).

  • BFH, 20.03.2014 - VI R 55/12

    Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

    Auszug aus FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15
    Die Grenzen des Haushalts i.S. des § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG werden nicht ausnahmslos - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt (BFH, Urteil vom 20.3.2014 - VI R 55/12; entgegen BMF-Schreiben in BStBl I 2010, 140, Tz. 15, ersetzt durch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 75, Tz. 15).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    Auszug aus FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (beispielsweise ein Zweckverband) mit dem Verlegen der Hausanschlussleitungen (= die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers, vgl. § 10 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser - AVBWasserV - vom 20. Juni 1980, BGBl I 1980, 750) gegen Kostenerstattung im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art unternehmerisch tätig geworden ist (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 8.10.2008 - V R 61/03, BFHE 222, 176, BStBl II 2009, 321; BMF-Schreiben vom 7.4.2009 IV B 8-S 7100/07/10024, 2009/0215132, BStBl I 2009, 531).
  • BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09

    Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine

    Auszug aus FG Sachsen, 12.11.2015 - 8 K 194/15
    Handwerkerleistungen sind einfache wie qualifizierte handwerkliche Tätigkeiten, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt (vgl. BFH, Urteil vom 6.5.2010 - VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909).
  • BFH, 21.02.2018 - VI R 18/16

    Keine begünstigte Handwerkerleistung bei Baukostenzuschuss für öffentliche

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12. November 2015 8 K 194/15 aufgehoben.

    Der im Anschluss erhobenen Klage, mit der die Kläger nunmehr die Berücksichtigung eines Betrags in Höhe von 2.338 EUR (geschätzter Lohnkostenanteil) begehrten, gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1952 veröffentlichten Gründen statt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17

    Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen

    Nach Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts stellt bei der Abwasserversorgung die erstmalige Herstellung einer Mischwasserleitung als Ersatz für die bisher vorhandene Sickergrube keine erstmalige Herstellung einer Abwasserversorgung (Neubau) dar, sondern eine Modernisierung der bisher vorhandenen Abwasserversorgung in Form der Sickergrube (Sächsisches FG, Urteil vom 12.11.2015 8 K 194/15, EFG 2016, 1952, Juris Rn. 34; Revision BFH VI R 18/16, allerdings anscheinend nicht zu diesem Gesichtspunkt).

    Das Sächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 12.11.2015 8 K 194/15, EFG 2016, 1952, Juris, nicht nur den Hausanschluss, sondern die gesamte Mischwasserleitung als haushaltsbezogen angesehen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 1 K 1650/17

    Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau

    Steuerbegünstigte Handwerkerleistungen könnten auch von der öffentlichen Hand erbracht werden (Hinweis auf Urteil des Finanzgerichts Sachsen vom 12. November 2015 8 K 194/15).

    Das Sächsische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 12. November 2015 8 K 194/15 (EFG 2016, 1952) auch die Erstellung einer Mischwasserleitung auf öffentlichem Grund als Teil der gesamten Arbeiten, die für den Anschluss des Grundstücks des Steuerpflichtigen an die öffentliche Abwasserversorgung notwendig waren, als mit dem Haushalt in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang stehend und ihm dienend angesehen (Revision vom BFH zugelassen, das Revisionsverfahren VI R 18/16 ist noch anhängig).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht