Rechtsprechung
FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Ansparrücklage für noch zu eröffnenden Betrieb auch ohne verbindliche Bestellung möglich
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Ansparrücklage für einen neu gegründeten Betrieb; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "voraussichtlich" i.S.d. § 7g Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Begriff der Betriebseröffnung i.S.d. § 7g Abs. 7 EStG
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb; verbindliche Bestellung kein Tatbestandsmerkmal; Anderweitiger Nachweis der Investitionsabsicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb - verbindliche Bestellung kein Tatbestandsmerkmal - Anderweitiger Nachweis der Investitionsabsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
- BFH, 15.09.2010 - X R 16/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 935
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (11)
- BFH, 15.03.2005 - X R 39/03
Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der …
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Erforderlich kann nach dem Gesetzeswortlaut nur sein, dass diese anderen Umstände seine feste Investitionsabsicht zweifelsfrei belegen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817 zur "Drei-Objekt-Grenze" beim gewerblichen Grundstückshandel) und damit eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Ansparrücklage ausgeschlossen werden kann. - BFH, 17.08.2007 - XI B 185/06
Ansparrücklage für Existenzgründer
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Es reichen Betriebseröffnungshandlungen aus, wenn sie objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit selbst gerichtet sind (Beschluss des Bundesfinanzhofes --BFH-- vom 17. August 2007 XI B 185/06, BFH/NV 2007, 2108 mit weiteren Hinweisen). - BFH, 11.07.2007 - I R 104/05
Voraussetzungen einer Ansparabschreibung
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Wird die Ansparrücklage für die Anschaffung wesentlicher Betriebsgrundlagen eines noch zu eröffnenden Betriebes - wie des vorliegenden - gebildet, soll hiervon nach der Rechtsprechung des BFH nur ausgegangen werden, wenn die für den künftigen Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind ((vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BStBl II 2007, 957;… a. A. Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7g Rz. 37 mit Hinweisen auf die strengere Rechtsprechung des BFH).
- BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91
Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Diese Vorbereitungshandlungen sind jedenfalls ausreichend, um den Beginn des Gewerbebetriebes im einkommensteuerrechtlichen Sinn im Jahr 2003 anzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 07. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). - BFH, 28.06.2006 - III R 40/05
Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Daraus folgert der BFH in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige nicht nur die feste Absicht zur Investition haben, diese vielmehr selbst bereits hinreichend konkretisiert sein müsse (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 III R 40/05, BFH/NV 2006, 2058 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen). - BFH, 26.07.2005 - VIII B 134/04
Ansparrücklage gemäß § 7g EStG
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (…vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186). - BFH, 28.11.2003 - III B 65/03
Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher …
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;…vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186). - BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;…vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186). - BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86
Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige …
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Zur Begründung trägt das FA vor, die Bescheidsänderung sei nach dem BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 (BFHE 152/43, BStBl II 1988, 234) von § 165 Abs. 2 AO gedeckt. - BFH, 17.11.2004 - X R 38/02
Ansparrücklage eines Existenzgründers
Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;…vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186). - BFH, 07.10.2004 - XI B 210/03
§ 7g EStG : Konkretisierung der Investitionsentscheidung
- BFH, 30.06.2009 - I B 69/09
Ansparabschreibung bei Betriebseröffnung - Keine Aussetzung der Vollziehung bei …
Den Antragstellern kann der Hinweis auf das Urteil des FG München vom 22. Februar 2008 8 K 2100/07 (EFG 2008, 935) nicht zum Erfolg verhelfen.Eine mit den Sachumständen des Urteils des FG München in EFG 2008, 935 (dort: Ansparabschreibung für eine noch nicht verbindlich bestellte Ladeneinrichtung unter Hinweis auf den Abschluss eines 10-Jahres-Mietvertrages mit der Verpflichtung, die Räume mit einer neuen Ladeneinrichtung auszustatten) vergleichbare Konstellation liegt im Streitfall nicht vor.
- BFH, 15.09.2010 - X R 16/08
Ansparrücklage eines Existenzgründers
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 935 veröffentlichten Urteil statt. - BFH, 29.06.2011 - X B 59/10
Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem …
a) Soweit die Kläger sich auf das Urteil des FG München vom 22. Februar 2008 8 K 2100/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 935) stützen, das Gegenstand des Revisionsverfahrens X R 16/08 war, kommt es auf die dort geäußerte Rechtsauffassung nicht mehr an.
- FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08
Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer …
Im Urteil des Finanzgerichtes München vom 22. Februar 2008 (8 K 2100/07) habe das Gericht festgestellt, dass die verbindliche Bestellung kein Tatbestandsmerkmal des § 7 g Abs. 3 EStG alte Fassung sei. - FG Hamburg, 14.10.2008 - 2 K 123/07
Einkommensteuer: Berücksichtigung von Verlusten aus einer atypischen stillen …
Es kann dahin stehen, ob in dem Fall einer Betriebsgründung oder einer wesentlichen Betriebserweiterung die voraussichtlichen Anschaffungen im Sinne von § 7g Abs. 3 EStG nur durch eine verbindliche Bestellung der Investitionsgüter hinreichend konkretisiert werden können (so z. B. der BFH vom 12.12.2007 X R 16/05, HFR 2008, 228, BFH vom 11.02.2008 VIII B 224/06, zitiert nach juris, FG Hamburg vom 11.01.2008 5 V 64/07, zitiert nach juris, a. A. FG München, Urteil vom 22.2.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935), denn es kann auch nicht anhand anderer konkreter Anhaltspunkte festgestellt werden, dass die Investition ernsthaft erfolgen sollte. - FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
Einkommensteuerrecht: Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei …
Es spricht einiges dafür, die verbindliche Bestellung als eine Möglichkeit anzusehen, die voraussichtliche Investition hinreichend zu konkretisieren (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 22.02.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935; FG Münster, Urteil vom 21.01.2010 - 11 K 435/08 E, EFG 2010, 950). - FG Hessen, 09.02.2010 - 1 K 839/08
Ansparrücklage bei Verstoß der beabsichtigten Betriebsgründung gegen ein …
Die Kläger haben die danach erforderliche verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen, nämlich der oben bezeichneten Wirtschaftsgüter, ungeachtet dessen, ob diesem Kriterium die Bedeutung eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals oder eines - gewichtigen - Indiz beigemessen wird (so FG München, Urteil vom 22.02.2008, 8 K 2100/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 935 ), weder durch die Llp.