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   FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07   

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FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07 (https://dejure.org/2008,8799)
FG München, Entscheidung vom 22.02.2008 - 8 K 2100/07 (https://dejure.org/2008,8799)
FG München, Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 8 K 2100/07 (https://dejure.org/2008,8799)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ansparrücklage für noch zu eröffnenden Betrieb auch ohne verbindliche Bestellung möglich

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Ansparrücklage für einen neu gegründeten Betrieb; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "voraussichtlich" i.S.d. § 7g Abs. 3 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Begriff der Betriebseröffnung i.S.d. § 7g Abs. 7 EStG

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 3; ; EStG § 7g Abs. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb; verbindliche Bestellung kein Tatbestandsmerkmal; Anderweitiger Nachweis der Investitionsabsicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ansparrücklage für einen noch zu eröffnenden Betrieb - verbindliche Bestellung kein Tatbestandsmerkmal - Anderweitiger Nachweis der Investitionsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 935
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Erforderlich kann nach dem Gesetzeswortlaut nur sein, dass diese anderen Umstände seine feste Investitionsabsicht zweifelsfrei belegen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2005 X R 39/03, BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817 zur "Drei-Objekt-Grenze" beim gewerblichen Grundstückshandel) und damit eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Ansparrücklage ausgeschlossen werden kann.
  • BFH, 17.08.2007 - XI B 185/06

    Ansparrücklage für Existenzgründer

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Es reichen Betriebseröffnungshandlungen aus, wenn sie objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der betrieblichen Tätigkeit selbst gerichtet sind (Beschluss des Bundesfinanzhofes --BFH-- vom 17. August 2007 XI B 185/06, BFH/NV 2007, 2108 mit weiteren Hinweisen).
  • BFH, 11.07.2007 - I R 104/05

    Voraussetzungen einer Ansparabschreibung

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Wird die Ansparrücklage für die Anschaffung wesentlicher Betriebsgrundlagen eines noch zu eröffnenden Betriebes - wie des vorliegenden - gebildet, soll hiervon nach der Rechtsprechung des BFH nur ausgegangen werden, wenn die für den künftigen Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen am maßgeblichen Stichtag bereits verbindlich bestellt worden sind ((vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05, BStBl II 2007, 957; a. A. Schmidt/Kulosa, a.a.O., § 7g Rz. 37 mit Hinweisen auf die strengere Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Diese Vorbereitungshandlungen sind jedenfalls ausreichend, um den Beginn des Gewerbebetriebes im einkommensteuerrechtlichen Sinn im Jahr 2003 anzunehmen (vgl. BFH-Urteil vom 07. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 28.06.2006 - III R 40/05

    Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Daraus folgert der BFH in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige nicht nur die feste Absicht zur Investition haben, diese vielmehr selbst bereits hinreichend konkretisiert sein müsse (vgl. BFH-Urteil vom 28. Juni 2006 III R 40/05, BFH/NV 2006, 2058 mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).
  • BFH, 26.07.2005 - VIII B 134/04

    Ansparrücklage gemäß § 7g EStG

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186).
  • BFH, 28.11.2003 - III B 65/03

    Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186).
  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186).
  • BFH, 22.12.1987 - IV B 174/86

    Erstreckung der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung auf nachrangige

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Zur Begründung trägt das FA vor, die Bescheidsänderung sei nach dem BFH-Beschluss vom 22. Dezember 1987 (BFHE 152/43, BStBl II 1988, 234) von § 165 Abs. 2 AO gedeckt.
  • BFH, 17.11.2004 - X R 38/02

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Auszug aus FG München, 22.02.2008 - 8 K 2100/07
    Mit dem Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" soll eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung durch eine gleichsam "ins Blaue hinein" gebildete Ansparrücklagen vermieden werden (vgl. BFH-Urteile vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, und in BFH/NV 2005, 846, sowie BFH-Beschlüsse vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632;vom 7. Oktober 2004 XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204, undvom 26. Juli 2005 VIII B 134/04, BFH/NV 2005, 2186).
  • BFH, 07.10.2004 - XI B 210/03

    § 7g EStG : Konkretisierung der Investitionsentscheidung

  • BFH, 30.06.2009 - I B 69/09

    Ansparabschreibung bei Betriebseröffnung - Keine Aussetzung der Vollziehung bei

    Den Antragstellern kann der Hinweis auf das Urteil des FG München vom 22. Februar 2008 8 K 2100/07 (EFG 2008, 935) nicht zum Erfolg verhelfen.

    Eine mit den Sachumständen des Urteils des FG München in EFG 2008, 935 (dort: Ansparabschreibung für eine noch nicht verbindlich bestellte Ladeneinrichtung unter Hinweis auf den Abschluss eines 10-Jahres-Mietvertrages mit der Verpflichtung, die Räume mit einer neuen Ladeneinrichtung auszustatten) vergleichbare Konstellation liegt im Streitfall nicht vor.

  • BFH, 15.09.2010 - X R 16/08

    Ansparrücklage eines Existenzgründers

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 935 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 29.06.2011 - X B 59/10

    Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem

    a) Soweit die Kläger sich auf das Urteil des FG München vom 22. Februar 2008  8 K 2100/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 935) stützen, das Gegenstand des Revisionsverfahrens X R 16/08 war, kommt es auf die dort geäußerte Rechtsauffassung nicht mehr an.
  • FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08

    Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer

    Im Urteil des Finanzgerichtes München vom 22. Februar 2008 (8 K 2100/07) habe das Gericht festgestellt, dass die verbindliche Bestellung kein Tatbestandsmerkmal des § 7 g Abs. 3 EStG alte Fassung sei.
  • FG Hamburg, 14.10.2008 - 2 K 123/07

    Einkommensteuer: Berücksichtigung von Verlusten aus einer atypischen stillen

    Es kann dahin stehen, ob in dem Fall einer Betriebsgründung oder einer wesentlichen Betriebserweiterung die voraussichtlichen Anschaffungen im Sinne von § 7g Abs. 3 EStG nur durch eine verbindliche Bestellung der Investitionsgüter hinreichend konkretisiert werden können (so z. B. der BFH vom 12.12.2007 X R 16/05, HFR 2008, 228, BFH vom 11.02.2008 VIII B 224/06, zitiert nach juris, FG Hamburg vom 11.01.2008 5 V 64/07, zitiert nach juris, a. A. FG München, Urteil vom 22.2.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935), denn es kann auch nicht anhand anderer konkreter Anhaltspunkte festgestellt werden, dass die Investition ernsthaft erfolgen sollte.
  • FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10

    Einkommensteuerrecht: Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei

    Es spricht einiges dafür, die verbindliche Bestellung als eine Möglichkeit anzusehen, die voraussichtliche Investition hinreichend zu konkretisieren (vgl. hierzu FG München, Urteil vom 22.02.2008 - 8 K 2100/07, EFG 2008, 935; FG Münster, Urteil vom 21.01.2010 - 11 K 435/08 E, EFG 2010, 950).
  • FG Hessen, 09.02.2010 - 1 K 839/08

    Ansparrücklage bei Verstoß der beabsichtigten Betriebsgründung gegen ein

    Die Kläger haben die danach erforderliche verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen, nämlich der oben bezeichneten Wirtschaftsgüter, ungeachtet dessen, ob diesem Kriterium die Bedeutung eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals oder eines - gewichtigen - Indiz beigemessen wird (so FG München, Urteil vom 22.02.2008, 8 K 2100/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 935 ), weder durch die Llp.
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