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   FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09   

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https://dejure.org/2012,10965
FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09 (https://dejure.org/2012,10965)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2012 - 8 K 34/09 (https://dejure.org/2012,10965)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 8 K 34/09 (https://dejure.org/2012,10965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuer 1999

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Behandlung eines Sanierungsgewinns im Wege einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO als steuerfrei; Versagung der Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes wegen Verrechnung der sanierungsbedingten Aufwendungen mit bereits im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163; AO § 227

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein steuerfreier Sanierungsgewinn aus Billigkeitsgründen bei Verrechnung sanierungsbedingter Aufwendungen mit Erträgen einer zeitnahen Verschmelzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Behandlung eines Sanierungsgewinns im Wege einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO als steuerfrei; Versagung der Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes wegen Verrechnung der sanierungsbedingten Aufwendungen mit bereits im ...

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Ermessensentscheidung bei Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinns

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1379
  • EFG 2012, 1523
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23.3.1998 II R 41/96, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098); Billigkeit ist die Gerechtigkeit des Einzelfalls (von Groll in HHSp, § 227 AO Rz 31).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

    Die Billigkeitsmaßnahme darf nicht auf Erwägungen gestützt werden, die die vorgesehene Besteuerung allgemein oder für bestimmte Fallgruppen außer Kraft setzen würde (vgl. z.B. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 396).

  • BFH, 23.03.1998 - II R 26/96

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Tod des Verlobten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23.3.1998 II R 41/96, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098); Billigkeit ist die Gerechtigkeit des Einzelfalls (von Groll in HHSp, § 227 AO Rz 31).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (BFH-Urteil vom 2.3.1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • BFH, 24.04.1986 - IV R 282/84

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsgewinns und zur Anwendung des § 3

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Die sachliche Rechtfertigung der Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns nach § 3 Nr. 66 EStG lag in dem Ziel, das Unternehmen als Faktor des Wirtschaftslebens, insbesondere als Einkunftsquelle des Unternehmers und seiner Arbeitnehmer und mittelbar auch seiner Geschäftspartner am Leben zu erhalten (BFH-Urteil vom 24.4.1986 IV R 282/84, BStBl II 1986, 672).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 i.V.m. § 121 FGO), wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (Ermessensreduzierung auf Null; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 59/96

    Übernahme eines negativen Kapitalkontos

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Auch der steuerliche Ausgleichsposten, der infolge der nicht vorhandenen stillen Reserven in Höhe des negativen Kapitalkontos gebildet worden war (vgl. auch BFH v. 19.2.1998 IV R 59/96), ist im Zusammenhang mit der Sanierung entstanden und konnte lediglich aufgrund der im Wege der Verschmelzung in die KG "gezogenen" Erträge schon in den Jahren 1998 und 1998 verrechnet werden.
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05

    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Wirksamkeit der Mitteilung gemäß § 13a

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    aa) Eine Verwaltungsregelung ist zwar (ausnahmsweise) aus Gründen der Gleichbehandlung von den Gerichten zu beachten, wenn der Verwaltung durch Gesetz Entscheidungsfreiheit eingeräumt wurde, die Regelung also den Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) bzw. der Typisierung oder Pauschalierung betrifft (BFH-Urteil vom 29.3.2007 IV R 14/05, BStBl II 2007, 816, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Nur einzelnen persönlichen oder sachlichen Härtefällen sollte - so der Gesetzgeber - im Stundungs- und Erlasswege begegnet werden (vgl. BT-Drs. 13/7480, S. 192; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14.7.2010 X R 34/08, DStRE 2010, 1268).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Die Entscheidung über ein Erlassbegehren aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18. April 2012  12 K 12179/09, 12 K 12177/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2013, 413) und das Niedersächsische FG (Urteil vom 31. Januar 2012  8 K 34/09, EFG 2012, 1523) wenden den sog. Sanierungserlass an, ohne die streitige Rechtsfrage zu erörtern.
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    f) Im Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. Januar 2012  8 K 34/09 (EFG 2012, 1523) wurde die Frage der Gesetzmäßigkeit des Sanierungserlasses nicht thematisiert.
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