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   FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07   

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https://dejure.org/2010,16712
FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07 (https://dejure.org/2010,16712)
FG München, Entscheidung vom 21.05.2010 - 8 K 3773/07 (https://dejure.org/2010,16712)
FG München, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 8 K 3773/07 (https://dejure.org/2010,16712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Altersteilzeit-Bezüge als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besteuerung gezahlter Löhne im Inland im Freistellungszeitraum der Altersteilzeit nach dem Blockmodell bei Ansässigkeit in Frankreich; Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur französischen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DBA FRA Art. 13; EStG § 1; EStG § 3 Nr. 62
    Altersteilzeit - internationale Besteuerung; Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Altersteilzeit - internationale Besteuerung - Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Besteuerungsrecht für Altersteilzeit-Bezüge während der Freistellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2096
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.07.2008 - VI R 56/05

    Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu Versicherungsbeiträgen an eine

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    Zwar ist dem Kläger ggf. der volle Nachweis, dass die CPAM den Kriterienkatalog erfüllt, durch eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens nachzulassen, so dass er dessen Erfüllung auch mit anderen aussagekräftigen Unterlagen belegen kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 2008 VI R 56/05, BFHE 222, 442, BStBl II 2008, 894).

    Zur Bestätigung der Voraussetzungen ist die jeweils zuständige Behörde des Mitgliedsstaates zuständig (BFH in BStBl II 2008, 894).

  • BFH, 28.05.2009 - VI R 27/06

    Zukunftssicherungsleistungen eines inländischen Arbeitgebers für unbeschränkt

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    a) Der gezahlte Zuschuss ist unstreitig Arbeitslohn (z.B. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

    e) Anhaltspunkte für einen Gleichheitsverstoß oder eine europarechtswidrige Diskriminierung sind nicht ersichtlich (vgl. BFH in BFHE 206, 158; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

  • BFH, 18.05.2004 - VI R 11/01

    Arbeitgeberbeiträge an eine französische Sozialversicherung

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    cc) Aus dem französischen Recht kann sich wegen des Territorialitätsprinzips im Streitfall ebenfalls keine Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer Pflichtversicherung des Klägers bei der CPAM oder zu einem Zuschuss zu einer freiwilligen Versicherung ergeben (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. November 2000 1 K 106/99, EFG 2001, 201, nachfolgend BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014).

    e) Anhaltspunkte für einen Gleichheitsverstoß oder eine europarechtswidrige Diskriminierung sind nicht ersichtlich (vgl. BFH in BFHE 206, 158; BFH-Urteil vom 28. Mai 2009 VI R 27/06, BFHE 225, 377, BStBl II 2009, 857).

  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    Er ist auf seine ESt-Erklärung hin, die die Beteiligten übereinstimmend als Antrag i.S.d. § 1 Abs. 3 EStG behandelt haben, veranlagt worden (zu § 50d Abs. 8 EStG vgl. BFH-Urteil vom 2. September 2009 I R 90/08, BFH/NV 2009, 2041).

    Daher kann der Senat dahingestellt sein lassen, ob die im vorstehend zitierten Urteil angestellten Erwägungen des BFH zum DBA Schweiz bzw. zum DBA Belgien (BFH-Urteil vom 2. September 2009 I R 90/08, BFHE 226, 267) auf das DBA Frankreich übertragbar wären, das das Besteuerungsrecht anders als das OECD-Musterabkommen - nämlich mit einem umgekehrten Regel-Ausnahme-Verhältnis - regelt.

  • BFH, 25.01.2000 - VI B 108/98

    Krankentagegeld als Arbeitslohn

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    f) Die Frage einer etwaigen in Betracht kommenden abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist vom Kläger nicht aufgeworfen und auch im vorliegenden Verfahren nicht zu klären (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Januar 2000 VI B 108/98, BFH/NV 2000, 836).
  • FG Saarland, 17.11.2000 - 1 K 106/99

    Sozialversicherungsleistungen eines deutschen Arbeitgebers an einen französischen

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    cc) Aus dem französischen Recht kann sich wegen des Territorialitätsprinzips im Streitfall ebenfalls keine Verpflichtung des Arbeitgebers zu einer Pflichtversicherung des Klägers bei der CPAM oder zu einem Zuschuss zu einer freiwilligen Versicherung ergeben (vgl. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 17. November 2000 1 K 106/99, EFG 2001, 201, nachfolgend BFH-Urteil vom 18. Mai 2004 VI R 11/01, BFHE 206, 158, BStBl II 2004, 1014).
  • BFH, 09.11.1977 - I R 254/75

    Zahlungen für Karenzpflicht eines Arbeitnehmers werden in dem Staat besteuert, in

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    Betrachtet man das genannte Mehr-Entgelt als Karenzentschädigung, so wird das gefundene Ergebnis durch die Rechtsprechung des BFH gestützt, der derartige Zahlungen für die Einhaltung eines Wettbewerbsverbotes den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuordnet (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1977 I R 254/75, BFHE 124, 35, BStBl II 1978, 195).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    Dies gilt auch für Zahlungen, die in der Freistellungsphase geleistet werden, weil sie lediglich in der Fälligkeit aufgeschobene Vergütungen für bereits geleistete Arbeit sind (ebenso Vogel/ Ismer, DBA, 5. Auflage, Art. 18 Rz. 25; Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 19. Oktober 2004 9 AZR 647/03, NZA 2005, 408 [zur Behandlung in der Insolvenz]).
  • BFH, 02.09.2009 - I R 111/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    Es handelt sich nicht etwa um Entschädigungen oder Abfindungen i.S.d. § 24 EStG, die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt würden und für die daher dem Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zustehen könnte (vgl. etwa BFH-Urteil vom 2. September 2009 I R 111/08, BFHE 226, 276, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2006 - X R 19/05

    Nachgezahlter Arbeitslohn; Kürzung Vorwegabzug

    Auszug aus FG München, 21.05.2010 - 8 K 3773/07
    d) Dieser Beurteilung entspricht auch der Auslegung des BFH des Begriffes "stammen aus" in § 10 Abs. 3 EStG a.F.; danach stammen in einem späteren Veranlagungszeitraum nachgezahlte Bezüge für Zeiträume der früheren aktiven Tätigkeit aus dem Arbeitsverhältnis und sind beim Vorwegabzug zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 2006 X R 19/05, BFH/NV 2006, 2049).
  • BFH, 12.02.2009 - VI R 50/07

    Versorgungsbezüge bei unwiderruflicher Freistellung vom Dienst bis zur Versetzung

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

  • BFH, 27.01.1972 - I R 37/70

    Tantiemenachzahlungen gehören zu den Bezügen für aktive Tätigkeit

  • BFH, 12.01.2011 - I R 49/10

    Besteuerungsrecht für Bezüge nach dem sog. Blockmodell im Rahmen der

    Das Finanzgericht (FG) München wies sie mit Urteil vom 21. Mai 2010  8 K 3773/07 als unbegründet ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 2096 veröffentlicht.
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