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   FG Münster, 25.09.2014 - 8 K 4017/11 E   

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https://dejure.org/2014,52420
FG Münster, 25.09.2014 - 8 K 4017/11 E (https://dejure.org/2014,52420)
FG Münster, Entscheidung vom 25.09.2014 - 8 K 4017/11 E (https://dejure.org/2014,52420)
FG Münster, Entscheidung vom 25. September 2014 - 8 K 4017/11 E (https://dejure.org/2014,52420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mehrfamilienhauses als anschaffungsnahe Herstellungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs 5 Satz 2; EStG § 6 Abs 1 Nr 1a
    Zusammentreffen von Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Zusammentreffen von Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08

    Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2014 - 8 K 4017/11
    Kosten für Schönheitsreparaturen - also Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden sind, wie das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen - werden von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG grundsätzlich nicht erfasst (Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 25.08.2009 IX R 20/08, BFHE 226, 256, BStBl. II 2010, 125; Kulosa in: Schmidt, EStG 33. Auflage 2014, § 6 Rn. 382; Trossen, DStR 2012, 447).

    Aufwendungen für jährlich anfallende Erhaltungsaufwendungen oder Schönheitsreparaturen sind allerdings dann als anschaffungsnahe Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden, wie dies bei einer Modernisierung des Hauses im Ganzen und von Grund auf der Fall ist (BFH Urteil vom 25.08.2009 IX R 20/08, BFHE 226, 256, BStBl. II 2010, 125).

  • BFH, 11.02.2003 - IX R 13/00

    Kaufpreisaufteilung bei Mietwohngrundstück

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2014 - 8 K 4017/11
    Zudem ist - entgegen der von dem Kläger im Klageverfahren geäußerten Rechtsauffassung - bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen nach der Rechtsprechung des BFH eine Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren und nicht nach dem Ertragswertverfahren vorzunehmen (BFH Urteile vom 29.05.2008 IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668, vom 11.02.2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 36/06

    Kaufpreisaufteilung bei einem gemischt genutzten Grundstück im Privatvermögen

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2014 - 8 K 4017/11
    Zudem ist - entgegen der von dem Kläger im Klageverfahren geäußerten Rechtsauffassung - bei Mietwohngrundstücken im Privatvermögen nach der Rechtsprechung des BFH eine Kaufpreisaufteilung nach dem Sachwertverfahren und nicht nach dem Ertragswertverfahren vorzunehmen (BFH Urteile vom 29.05.2008 IX R 36/06, BFH/NV 2008, 1668, vom 11.02.2003 IX R 13/00, BFH/NV 2003, 769).
  • FG Münster, 20.01.2010 - 10 K 526/08

    Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen als

    Auszug aus FG Münster, 25.09.2014 - 8 K 4017/11
    Grundsätzlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten erfasst werden auch alle Maßnahmen, bei denen die Aufwendungen eindeutig den Erhaltungsaufwendungen zuzuordnen sind (FG Münster Urteil vom 20.01.2010 10 K 526/08 E, DStRE 2011, 205; Ehmcke in: Blümich, EL 107 September 2010, § 6 EStG Rn. 415).
  • BFH, 14.06.2016 - IX R 22/15

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG -

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25. September 2014  8 K 4017/11 E aufgehoben, soweit es die Einkommensteuer 2007 und 2009 betrifft.

    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 1179 veröffentlichten Urteil folgte das Finanzgericht (FG) der Auffassung des FA und beurteilte die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt als solche i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

  • FG Düsseldorf, 28.11.2023 - 10 K 2184/20

    Gewinnermittlung: Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Renovierungskosten an

    Insoweit ist für die Bestimmung der in einem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigenden Aufwendungen als anschaffungsnahe Herstellungskosten die einzelne Baumaßnahme in den Blick zu nehmen (vgl. so auch FG Münster, Urteil vom 25. September 2014 8 K 4017/11 E, EFG 2015, 1179).
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