Rechtsprechung
FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Minderung des betrieblichen Gewinns durch Verluste im Aktiengeschäft und durch Abwertung von Aktien; Zuordnung von Aktien zum notwenigen Betriebsvermögen; Begriff des "gewillkürten" Betriebsvermögens; Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur begrenzten Verrechnung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen; Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG; Einkommensteuer 2000
- rechtsportal.de
Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen; Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG ; Einkommensteuer 2000
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einlage von Wertpapieren in das gewillkürte Betriebsvermögen - Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG - Einkommensteuer 2000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
- BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05
Papierfundstellen
- EFG 2006, 27
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 08.02.1985 - III R 169/82
Verwertung von Betriebsprüfungsfeststellungen, denen eine rechtswidrige …
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Wertpapiere sind in der Regel Wirtschaftsgüter, die ein Kaufmann dem gewillkürten Betriebsvermögen widmen kann, weil sie grundsätzlich wie Bankguthaben geeignet sind, als sog. Liquiditätsreserve die Betriebszwecke zu fördern (vgl. BFH-Urteil vom 8.2.1985 III R 169/82, BFH/NV 1985, 80).Wertpapiere scheiden auch nicht allein deshalb als gewillkürtes Betriebsvermögen aus, weil sie in spekulativer Absicht erworben und Kursverluste billigend in Kauf genommen wurden (BFH-Urteil III R 169/82, a.a.O.).
Der Umstand, dass die Geschäfte eines Kaufmanns risikobehaftet sind, kann für sich allein noch nicht dazu führen, ihnen den betrieblichen Charakter abzusprechen (BFH-Urteil III R 169/82, a.a.O.).
- BFH, 25.02.1982 - IV R 25/78
Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Vermögensverwaltung; hier: Ankauf …
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Wenn auch die Herkunft der Mittel bekanntermaßen nicht den betrieblichen Zusammenhang bestimme, so sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aber der Indizcharakter in Zweifelsfällen anerkannt (BFH VI R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; FG Hamburg, EFG 1996, 1021).Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist allerdings die Einlage von Wirtschaftsgütern in das (gewillkürte) Betriebsvermögen dann nicht mehr zulässig, wenn bereits erkennbar ist, dass sie dem Betrieb keinen Nutzen, sondern nur noch Verluste bringen werden (so auch das vom Kläger zitierte BFH-Urteil vom 25.2.1982 IV R 25/78, a.a.O., m.w.N.).
- BFH, 15.11.1990 - IV R 97/82
Buchung von Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Einlagen auf privatem und …
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Dementsprechend ist eine rückwirkende Einbuchung unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1990 IV R 97/82, BFHE 162/557, BStBl II 1991, 226 , m.w.N.).Der in der Stornierung vom Oktober 2001 liegenden Einlagehandlung des Klägers kann aber keine Rückwirkung auf das Jahr 2000 beigemessen werden (BFH IV R 97/82, a.a.O.).
- BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur …
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Wenn auch die Herkunft der Mittel bekanntermaßen nicht den betrieblichen Zusammenhang bestimme, so sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) aber der Indizcharakter in Zweifelsfällen anerkannt (BFH VI R 25/78, BStBl II 1982, 461 ; FG Hamburg, EFG 1996, 1021). - BFH, 06.03.2007 - IX R 31/04
Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Im Übrigen weist der Kläger darauf hin, dass beim BFH zwei Revisionsverfahren (IX R 45/04 und IX R 31/04) anhängig seien, die die eingeschränkte Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG zum Gegenstand hätten. - BFH, 22.09.1993 - X R 37/91
Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet …
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der die für notwendiges Betriebsvermögen eingetauschten Wirtschaftsgüter zunächst (notwendiges) Betriebsvermögen bleiben, bis sie entnommen werden (BFH-Urteil vom 9.8.1989 X R 20/86, BFHE 158/316, BStBl II 1990, 128 ) gilt nicht für den entgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern mit betrieblichen Geldmitteln (BFH-Urteil vom 22.9.1993 X R 37/91, BFHE 172/354, BStBl II 1994, 172 ). - FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1268/03
Begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Zur Begründung im Einzelnen wird auf die Entscheidung des FG Köln vom 15.9.2004 (7 K 1268/03, EFG 2004, 1460) hingewiesen. - BFH, 11.10.1979 - IV R 125/76
Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers einer Personengesellschaft
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Dem gewillkürten Betriebsvermögen können in der Regel Wirtschaftsgüter zugerechnet werden, wenn sie objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb (mittelbar) zu fördern (BFH-Urteil vom 11.10.1979 IV R 125/76, BStBl II 1980, 40 ). - BFH, 26.10.1999 - X B 40/99
Kein wirtschaftliches Eigentum beim Nießbraucher
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, dass die Zuordnung zum Betriebsvermögen unmissverständlich in einer solchen Weise kundgetan werden muss, dass ein sachverständiger Dritter ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH-Beschluss vom 26.10.1999 X B 40/99, BFH/NV 2000, 563 , m.w.N.). - BFH, 09.08.1989 - X R 20/86
1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2. …
Auszug aus FG München, 22.07.2005 - 8 K 4787/03
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der die für notwendiges Betriebsvermögen eingetauschten Wirtschaftsgüter zunächst (notwendiges) Betriebsvermögen bleiben, bis sie entnommen werden (BFH-Urteil vom 9.8.1989 X R 20/86, BFHE 158/316, BStBl II 1990, 128 ) gilt nicht für den entgeltlichen Erwerb von Wirtschaftsgütern mit betrieblichen Geldmitteln (BFH-Urteil vom 22.9.1993 X R 37/91, BFHE 172/354, BStBl II 1994, 172 ). - BFH, 28.10.1981 - I R 25/79
Zu den Voraussetzungen der Behandlung einer sog. Innengesellschaft als …
- FG Berlin, 08.11.1984 - I 350/82
- FG Hamburg, 31.03.2004 - I 275/02
EStG, GewStG: Einkommensteuerliche Tarifbegrenzung bei zu kürzenden gewerblichen …
- BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG - …
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 27 veröffentlicht. - FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04
Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen
Auch bei diesen kommt es auf die betriebliche Veranlassung und eine zeitnahe Einlagehandlung an (z.B. Urteil des BFH vom 19. Februar 1997 XI R 1/96, BStBl. II 1997, 399; Urteil des BFH vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BStBl. II 2007, 259; Urteil des FG des Saarlandes vom 15. Juli 2003 1 K 223/01, EFG 2003, 1462; Urteil des FG München vom 22. Juli 2005 8 K 4787/03, EFG 2006, 27). - BFH, 07.11.2006 - IX R 45/04
Vertikaler Verlustausgleich; Verfassungsmäßigkeit
Auch die Finanzgerichte haben die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bejaht (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2004 14 K 2210/03 Kg, EFG 2004, 1306, rkr.; FG Berlin, Urteil vom 22. Juni 2004 7 K 7500/02, EFG 2004, 1842, Revision unter IX R 31/04 anhängig; FG München, Urteil vom 22. Juli 2005 8 K 4787/03, EFG 2006, 27, bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005 16 K 1483/03 E, Revision anhängig unter IX R 43/05; FG Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005 16 K 1482/03 E, EFG 2006, 486, Revision anhängig unter IX R 42/05). - FG Münster, 17.03.2011 - 11 K 2624/09
Keine Verrechnung eines in den Vorjahren festgestellten Verlustes aus einem …
Des Weiteren hat der BFH zwischenzeitlich die Urteile der Finanzgerichte, die diese Regelung ebenfalls für verfassungsgemäß halten, bestätigt (siehe Finanzgericht Berlin…, Urteil vom 22. Juni 2004 7 K 7000/02, EFG 2004, 1842 bestätigt durch BFH-Urteil vom 6. März 2007, IX R 31/04, BFH/NV 2007, 1478; Finanzgericht München, Urteil vom 22. Juli 2005, VIII K 4787/03, EFG 2006, 27, bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006, IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl. II 2007, 259; Finanzgericht Düsseldorf…, Urteil vom 29. September 2005, 16 K 1483/03 E, bestätigt durch BFH-Urteil vom 18. September 2007 IX R 43/05, BFH/NV 2008, 40 und Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. September 2005, 16 K 4184/03 E, EFG 2006, 486, bestätigt durch Urteil des BFH vom 18. September 2007 IX R 42/05, BFHE 219, 81, BStBl. II 2008, 26).