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   VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 610/03   

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VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 610/03 (https://dejure.org/2005,26596)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09.06.2005 - 8 K 610/03 (https://dejure.org/2005,26596)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 8 K 610/03 (https://dejure.org/2005,26596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Verweigerung der Zulassung zum Habilitationsverfahren bei Verurteilung des Bewerbers wegen einer vorsätzlichen Straftat

  • ra.de
  • dossierhamer.it PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.04.1980 - 2 B 35.80

    Beendigung des Beamtenverhältnisses - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 610/03
    Diese Vorschrift knüpft nach dem oben Gesagten an hergebrachte Regelungen des Beamtenrechts an, gegen die verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen (vgl. umfassend BVerwG, Beschluss vom 30.04.1980 - BVerwG 2 B 35.80 -, Buchholz 232 Nr. 5 zu § 48 BBeamtG -).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 28.89

    Entziehung der Lehrbefugnis bei strafgerichtlicher Verurteilung - Streitwert im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 09.06.2005 - 8 K 610/03
    Dass der universitäre Satzungsgeber an den Inhaber einer Lehrbefugnis nach seinen moralischen Qualitäten ähnliche Anforderungen stellt wie an einen Landesbeamten, ist rechtlich nicht zu beanstanden und verstößt insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 31.05.1990 - 7 CB 28/89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 9 S 2407/06

    Schutzantrag gegen einen Vollstreckungsantrag eines Habilitanden aus einem

    Die daraufhin vom Antragsgegner am 08.04.2003 erneut erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung der Habilitation im Fach Innere Medizin, hilfsweise auf Neubescheidung, hat das Verwaltungsgericht mit dem nach Zurückweisung des Antrages auf Zulassung der Berufung (vgl. Beschluss des Senats vom 27.09.2005 - 9 S 1501/05 -) rechtskräftigen Urteil vom 09.06.2005 - 8 K 610/03 - als unbegründet abgewiesen und zwischen den Beteiligten ungeachtet der Zulässigkeit der (erneut) erhobenen Klage verbindlich entschieden (§ 121 VwGO), dass der Antragsgegner wegen seiner inzwischen erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen nach den einschlägigen habilitationsrechtlichen Vorschriften von der Antragstellerin nicht habilitiert werden könne und ihm deshalb gegenüber der Antragstellerin ein entsprechender Anspruch derzeit von vorneherein nicht zustehe (vgl. zum sachlichen Umfang der materiellen Rechtskraft bei klageabweisenden Urteilen: BVerwG, Urteil vom 19.01.1984 - 3 C 88/82 -, NJW 1984, 2904; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.07.1992 - A 12 S 1416/92 -, NVwZ 1993, 805; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 121 Rn. 18, m.w.N.).
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