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   FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13 F   

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FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13 F (https://dejure.org/2015,61319)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.12.2015 - 8 K 633/13 F (https://dejure.org/2015,61319)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 8 K 633/13 F (https://dejure.org/2015,61319)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    EStG § 16 ; EStG § 34
    Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen zu dem Ansatz von Entnahmegewinnen bei den bisherigen Gesellschaftern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Übertragung von Bruchteilen eines Mitunternehmeranteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Das Gericht hat mit Schreiben vom 16.04.2015 auf die Urteile des BFH vom 02.08.2012 (IV R 41/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2012, 2053), wonach die gleichzeitige Anwendung von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG nicht ausgeschlossen ist, und vom 09.12.2014 (IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415), wonach eine Entnahme von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögen vor Übertragung eines Mitunternehmeranteils einer Buchwertfortführung nicht entgegensteht, hingewiesen.

    Der BFH berücksichtige in seinem Urteil vom 02.08.2012 (IV R 41/11) nicht den historischen Willen des Gesetzgebers.

    Unter der Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. HS, 2. Alt. EStG ist die Übertragung eines Bruchteils der Anteile des Gesellschaftsvermögens auf den Rechtsnachfolger zu verstehen (BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    Notwendig hingegen ist zur Buchwertfortführung die Mitübertragung von Sonderbetriebsvermögen nicht (BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    In welchem zahlenmäßigen Verhältnis es zu dem Bruchteil des übertragenen Gesellschaftsvermögens steht, ist ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    Eine Ausnahme ist jedoch davon zu machen, wenn die Übertragung auf den Dritten oder die Überführung in ein anderes Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert stattfindet (BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    Entsprechend kommt eine einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG bei Übertragungsvorgängen i.S. dieser Norm nur dann in Betracht, wenn die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der entsprechenden Sachgesamtheit und damit die Einkünfteerzielung der Personengesellschaft durch Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern in einer Weise berührt würde, dass es wirtschaftlich zu einer Zerschlagung des Betriebs und damit im Ergebnis zu einer Betriebsaufgabe käme (BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    Wird der gesamte Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb, der sich aus dem Anteil am Gesellschaftsvermögen sowie dem funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens des Mitunternehmers zusammensetzt, unentgeltlich übertragen, so ist gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1, 1. HS EStG bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers für die übertragenen Wirtschaftsgüter und Anteile an Wirtschaftsgütern der Buchwert anzusetzen (BFH, Urteile vom 22.09.2011 IV R 33/08, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2012, 10; vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    Inwieweit im Zusammenhang mit einer vorherigen Entnahme oder Veräußerung stille Reserven aufgedeckt worden sind, ist ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    Vielmehr kann dies umgekehrt den Schluss rechtfertigen, dass das Wirtschaftsgut für die Funktionsfähigkeit der Sachgesamtheit nicht mehr von wesentlicher Bedeutung ist (BFH, Urteil vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

  • BFH, 09.12.2014 - IV R 29/14

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Das Gericht hat mit Schreiben vom 16.04.2015 auf die Urteile des BFH vom 02.08.2012 (IV R 41/11, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (BFH/NV) 2012, 2053), wonach die gleichzeitige Anwendung von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG nicht ausgeschlossen ist, und vom 09.12.2014 (IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415), wonach eine Entnahme von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögen vor Übertragung eines Mitunternehmeranteils einer Buchwertfortführung nicht entgegensteht, hingewiesen.

    Dem Urteil vom 09.12.2014 (IV R 29/14) liege ein anderer Sachverhalt zugrunde, da das nicht übertragene Wirtschaftsgut vorab veräußert worden sei.

    Grundsätzlich steht der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG die Entnahme von Sonderbetriebsvermögen nicht entgegen (BFH, Urteil vom 09.12.2014 IV R 29/14, BFH/NV 2015, 415).

  • BFH, 22.09.2011 - IV R 33/08

    Geänderte betriebsvermögensmäßige Zuordnung eines Wirtschaftsguts nach Begründung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Wird der gesamte Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb, der sich aus dem Anteil am Gesellschaftsvermögen sowie dem funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens des Mitunternehmers zusammensetzt, unentgeltlich übertragen, so ist gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1, 1. HS EStG bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Mitunternehmers für die übertragenen Wirtschaftsgüter und Anteile an Wirtschaftsgütern der Buchwert anzusetzen (BFH, Urteile vom 22.09.2011 IV R 33/08, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2012, 10; vom 02.08.2012 IV R 41/11, BFH/NV 2012, 2053).

    Denn bei der unentgeltlichen Betriebs- oder Mitunternehmeranteilsübertragung rückt der Rechtsnachfolger in die Rechtsposition des Rechtsvorgängers ein (BFH, Urteil vom 22.09.2011 IV R 33/08, BStBl II 2012, 10).

  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Er trägt vor, die Veröffentlichung des Urteils vom 02.08.2012 sei im Hinblick auf ein anhängiges Revisionsverfahren beim BFH (I R 80/12) zurückgestellt worden.

    Eine Entscheidung im anhängigen Revisionsverfahren vor dem BFH (I R 80/12) ist nicht abzuwarten.

  • BFH, 15.06.1999 - VII R 66/98

    Lohnsteuerhilfeverein und Vermietungseinkünfte

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Es besteht kein Anlass, diese aus Gründen der Billigkeit dem Beklagten aufzuerlegen, weil die Beigeladenen das Verfahren nicht durch eigene Anträge oder in anderer selbstständiger Weise gefördert haben (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1999 VII R 66/98, BStBl II 1999, 623, 630).
  • BFH, 03.12.2008 - II R 19/08

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 03.12.2008 II R 19/08) müssten die nach dem Ertragswertverfahren ermittelten Werte unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt überprüft und ggfs. angepasst werden.
  • BFH, 05.12.2007 - II R 70/05

    Grundstückswertermittlung (Bedarfswert) eines Badeparks

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Auch nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 20.10.2004 II R 34/02; vom 05.12.2007 II R 70/05) seien die Renditeerwartungen potentieller Kaufinteressenten nicht alleinbestimmend, der Grundstückseigentümer müsse auch bereit sein, das Grundstück zu einem entsprechenden Preis zu verkaufen.
  • BFH, 20.10.2004 - II R 34/02

    Einheitsbewertung von Golfplätzen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Auch nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 20.10.2004 II R 34/02; vom 05.12.2007 II R 70/05) seien die Renditeerwartungen potentieller Kaufinteressenten nicht alleinbestimmend, der Grundstückseigentümer müsse auch bereit sein, das Grundstück zu einem entsprechenden Preis zu verkaufen.
  • BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00

    Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.12.2015 - 8 K 633/13
    Die Vorschriften der §§ 16, 34 Einkommensteuergesetz (EStG) seien im Hinblick auf die Gesamtplanrechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (Urteil vom 06.12.2000 VIII R 21/00) nicht anzuwenden.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 83/16

    Aufgabegewinn; Buchwertübertragung; Firmenwert; Geschäftswert; Zur

    Im Ergebnis sieht der erkennende Senat daher im Beschluss vom 30. Juni 2016 ( IV B 2/16, BFH/NV 2016) keine Ausdehnung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 3 EStG auf den hier vorliegenden Fall; eine entsprechende Konstellation lag der Entscheidung des BFH auch nicht zugrunde (vgl. dazu auch die Entscheidung der Vorinstanz, FG Düsseldorf, Urteil vom 10. Dezember 2015, 8 K 633/13 F, juris).
  • BFH, 30.06.2016 - IV B 2/16

    Unentgeltliche Übertragung von (Teil-) Mitunternehmeranteilen bei gleichzeitiger

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2015  8 K 633/13 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
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