Rechtsprechung
FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit als Prostituierte; Zweigliedrige Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners; Begriff des Arbeitgebers im steuerechtlichen Sinn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von selbständiger Tätigkeit bei Prostituierten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von selbständiger Tätigkeit bei Prostituierten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Verfahrensgang
- FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
- BFH, 19.05.2009 - VI B 8/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 687
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (41)
- BFH, 20.12.2004 - VI B 137/03
Arbeitnehmer-Begriff
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Zur Abgrenzung, ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hat der BFH im Urteil vom 14. Juni 1985 VI R 150-152/82 (BStBl II 1985, 661), auf das insoweit verwiesen wird, zahlreiche Kriterien (Indizien) beispielhaft herausgearbeitet (vgl. hierzu auch den BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2004 VI B 137/03, BFH/NV 2005, 552).Denn nach der ständigen Rechtsprechung des BFH lässt sich der (steuerliche) Arbeitnehmerbegriff nicht dadurch bestimmen, dass einzelne für oder gegen ein Arbeitsverhältnis sprechende Merkmale vorliegen bzw. fehlen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2004 VI B 137/903, BFH/NV 2005, 552).
Dabei konnte das FA von einer individuellen Ermittlung der Abzugsbeträge für jede Prostituierte absehen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2004 VI B 137/03, BFH/NV 2005, 552).
Die Revision war nicht zuzulassen (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2004 in BFH/NV 2005, 552).
- BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R
Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Für das Sozialversicherungsrecht gelten ebenfalls entsprechende Abgrenzungskriterien (vgl. hierzu Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 22. Juni 2005 B 12 KR 28/03 R, NZS 2006, 318, vom 10. August 2000 B 12 KR 21/98 R, NZS 2001, 414, vom 04. Juni 1998 B 12 KR 5/97 R, NZS 1999, 298).Die daraus folgende organisatorische Eingliederung der Prostituierten in den Betrieb der Klägerin (vgl. BSG-Urteil vom 10. August 2000 in NZS 2001, 414 "Telefonsex") wird durch die Aussage der Zeugin S bestätigt, sie habe die Situation damals so empfunden, sie und der Club hätten das (Stich-)Geld zu versteuern.
Nach Auffassung des Senats schließt daher selbst ihr stark umsatzorientiertes Entgeltrisiko die Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht aus (vgl. BSG-Urteil vom 10. August 2000 in NZS 2001, 414).
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Im Zivilrecht gilt als Arbeitnehmer, wer (auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags) im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG--vom20. August 2003 5 AZR 610/02, NJW 2004, 461, vom 19. Januar 2000 5 AZR 644/98, NZA 2000, 1102).§ 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (vgl. BAG vom 19. Januar 2000 in NZA 2000, 1102).
Kann der Dienstberechtigte zudem innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens auf die Arbeitsleistung des Dienstverpflichteten zugreifen, wobei es ausreichend ist, wenn dieser auf Anforderung zur Verfügung steht (vgl. BAG-Urteil vom 19. Januar 2000 in NZA 2000, 1102), zumindest bei der Planung seiner weiteren Aktivitäten die zeitlichen Vorgaben und Wünsche des Dienstberechtigten zu berücksichtigen hat (vgl. BAG-Urteil vom 07. Mai 1980 5 AZR 293/78, WzS 1985, 252), wird in der Regel von einem Arbeitsverhältnis auszugehen sein.
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Denn zum echten Unternehmerrisiko wird ein Entgeltrisiko erst, wenn trotz fehlender Einnahmen Betriebsausgaben zu tragen sind und damit ein "Unternehmen bezogenes Vermögensrisiko" besteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1988 X R 40/81, BStBl II 1988, 804 und vom 02. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534; Urteil des BSG vom 04. Juni 1998 in NZS 1999, 298, Urteile des Landessozialgerichts NRW vom 11. November 2005 L 13 R 112/05, [...], und vom 02. Februar 2006 L 16 KR 253/04, [...]).der Umlage für den Werbeaufwand der Klägerin abgesehen, jedenfalls weiter keinen erwerbssichernden Aufwand zu tragen (vgl. BFH-Urteil vom 02. Dezember 1998 in BStBl II 1999, 534).
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Im Zivilrecht gilt als Arbeitnehmer, wer (auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags) im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG--vom20. August 2003 5 AZR 610/02, NJW 2004, 461, vom 19. Januar 2000 5 AZR 644/98, NZA 2000, 1102).Kann der Betreffende daher seine Arbeitszeit (innerhalb eines bestimmten Zeitkorridors) im Wesentlichen frei gestalten und schuldet er zudem keine persönliche Arbeitsleistung, sondern - wie z.B. bei einem globalen Reinigungsauftrag - einen Arbeitserfolg, wird von einer selbständigen Tätigkeit auszugehen sein (vgl. Urteile BAG vom 20. August 2003 5 in NJW 2004, 461 und des FG Thüringen vom 27. August 1998 II 227/97, EFG 1999, 235, betreffend eine Haushaltshilfe).
- BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R
Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - …
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Für das Sozialversicherungsrecht gelten ebenfalls entsprechende Abgrenzungskriterien (vgl. hierzu Urteile des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 22. Juni 2005 B 12 KR 28/03 R, NZS 2006, 318, vom 10. August 2000 B 12 KR 21/98 R, NZS 2001, 414, vom 04. Juni 1998 B 12 KR 5/97 R, NZS 1999, 298).Denn zum echten Unternehmerrisiko wird ein Entgeltrisiko erst, wenn trotz fehlender Einnahmen Betriebsausgaben zu tragen sind und damit ein "Unternehmen bezogenes Vermögensrisiko" besteht (vgl. BFH-Urteile vom 20. April 1988 X R 40/81, BStBl II 1988, 804 und vom 02. Dezember 1998 X R 83/96, BStBl II 1999, 534; Urteil des BSG vom 04. Juni 1998 in NZS 1999, 298, Urteile des Landessozialgerichts NRW vom 11. November 2005 L 13 R 112/05, [...], und vom 02. Februar 2006 L 16 KR 253/04, [...]).
- FG Düsseldorf, 24.02.1999 - 2 K 7576/95
Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Haftung des Arbeitgebers für …
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Ob und inwieweit die Prostituierten frei wählen konnten, an welchen Tagen sie arbeiten wollten, kann dahingestellt bleiben (vgl. Urteil des FG Düsseldorf vom 24. Februar 1999 2 K 7576/95, [...]). - BFH, 24.10.1997 - VI R 23/94
Lohnsteuerabzug bei Trinkgeldern
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Da zudem der Zeitfaktor das wesentliche preisbestimmende Kriterium war, sich die Prostituierte für ihren "Einsatz" bei der Bardame abmelden musste, die auch zu kontrollieren hatte, ob die gebuchte Zeit eingehalten wird, hätte die Klägerin die Bareinnahmen ihrer Damen zumindest überschlägig aus diesen Unterlagen ermitteln können (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 1997 VI R 23/94, BStBl II 1999, 323;… BFH-Beschluss vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871). - BFH, 10.05.2006 - IX R 110/00
Schwestergesellschaft; Gewährung von geldwerten Vorteilen; Lohnsteuereinbehalt
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Sie war in den Vorgang auch insoweit eingeschaltet, als Leistung und Bezahlung in ihrem Club erfolgten (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 2006 IX R 110/00, BFH/NV 2006, 2048 und vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BStBl II 2001, 512). - BFH, 24.01.2001 - I R 119/98
Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn
Auszug aus FG München, 14.12.2007 - 8 K 849/05
Sie war in den Vorgang auch insoweit eingeschaltet, als Leistung und Bezahlung in ihrem Club erfolgten (…vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 2006 IX R 110/00, BFH/NV 2006, 2048 und vom 24. Januar 2001 I R 119/98, BStBl II 2001, 512). - BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02
Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei …
- BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
- BFH, 17.03.1994 - VI R 120/92
Die Lohnsteuer-Haftungsschuld ist grundsätzlich individuell zu ermitteln; …
- BFH, 22.02.2007 - VI B 29/06
NZB: Zulassungsgründe, Darlegungsanforderungen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2006 - L 16 KR 253/04
Krankenversicherung
- BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung …
- BFH, 13.11.1990 - VII R 96/88
Formelle Anforderungen der Rüge eines Finanzamtes hinsichtlich eines …
- BFH, 14.06.2007 - VI R 5/06
Ausländische Models als Selbständige
- BFH, 07.12.1984 - VI R 72/82
Haftung des Arbeitgebers; Ermittlung der nachzufordernden Lohnsteuer mit …
- BFH, 29.01.1987 - IV R 189/85
Nebenamtliche Prüfungstätigkeit eines Hochschullehrers bei der ersten …
- BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
Tätigkeit eines Synchronsprechers - Selbständige Tätigkeit
- BFH, 11.03.1999 - V R 78/98
Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer
- FG Thüringen, 27.08.1998 - II 227/97
Haushaltshilfe als Gewerbetreibende oder Arbeitnehmerin?
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Land- und forstwirtschaftliche Arbeiten - Wegebau - Arbeitnehmer - Fachkraft - …
- BFH, 31.03.2006 - V B 181/05
Prostituierte: Abgrenzung selbstständige - nichtselbstständige Tätigkeit
- BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84
Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme …
- BFH, 20.04.1988 - X R 40/81
Arbeitnehmereigenschaft
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 13 R 112/05
Rentenversicherung
- BFH, 29.05.1990 - VII R 81/89
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und …
- BFH, 23.05.2002 - III R 8/00
Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte
- BFH, 17.02.2006 - V B 103/05
USt: Abgrenzung selbstständige - nicht selbstständige Tätigkeit
- BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97
Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer …
- BFH, 13.02.1980 - I R 17/78
Beitragsübersicht - Kontenspiegel - Sozialversicherungsträger - Heimarbeit - …
- BFH, 29.11.1978 - I R 159/76
Berufsringer - Catcher - Nichtselbstständige Tätigkeit - Ringrichter - …
- BFH, 18.01.1991 - VI R 122/87
Kriterien für die Abgrenzung der bei einem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter …
- BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten
- BFH, 11.03.2004 - VII R 52/02
Haftung des "Strohmann-Geschäftsführers"
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
- BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R
Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung …
- BFH, 10.10.2006 - X B 110/06
Abgrenzung Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu Einkünften aus nichtselbständiger …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08
Rentenversicherung
Selbst ein stark am Umsatz orientiertes Entgeltrisiko schließt die Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht aus, sondern wird erst dann zum echten Unternehmerrisiko, wenn trotz fehlender Einnahmen Betriebsausgaben zu tragen sind (vgl. z.B. Finanzgericht München, Urteil vom 14.12.2007 - 8 K 849/05 - unter Hinweis auf LSG NRW…, Urteil vom 11.11.2005 - L 13 R 112/05 - a.a.O. und Senatsurteil vom 02.02.2006 - L 16 KR 253/04 - JURIS-Dokument). - LG Augsburg, 19.11.2009 - 10 KLs 103 Js 1011064/09
Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: …
Eine Beurteilung erfolgt dabei mit Hilfe verschiedener Merkmale: persönliche Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit, feste Arbeitszeiten, Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort, feste Bezüge, Urlaubsanspruch, Anspruch auf sonstige Sozialleistungen, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, Überstundenvergütung, zeitlicher Umfang der Dienstleistungen, Unselbständigkeit in Organisation und Durchführung der Tätigkeit, kein Unternehmerrisiko, keine Unternehmerinitiative, kein Kapitaleinsatz, keine Pflicht zur Beschaffung von Arbeitsmitteln, Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern, Eingliederung in den Betrieb, Schulden der Arbeitskraft und nicht eines Arbeitserfolges oder die Ausführung von einfachen Tätigkeiten, bei denen eine Weisungsabhängigkeit die Regel ist (vgl. zu vorstehendem Abschnitt auch: FG München Urteil vom 18.06.2009, Az. 15 K 2482/06, mit weiteren Nachweisen des BFH und FG München Urteil vom 14.12.2007, Az. 8 K 849/05).Wie auch schon das Finanzgericht München in diesem Zusammenhang entschieden hat (Urteil vom 14.12.2007, 8 K 849/05) ist im Rahmen einer Gesamtschau zu überprüfen, ob die Merkmale für eine abhängige Beschäftigung überwiegen.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2010 - L 16 KR 164/09
Krankenversicherung
Dem ist schon entgegen zu halten, dass selbst ein stark am Umsatz orientiertes Entgelt die Annahme einer abhängigen Beschäftigung nicht ausschließt, sondern erst dann zum echten Unternehmerrisiko wird, wenn trotz fehlender Einnahmen Betriebsausgaben zu tragen sind (vgl. z.B. Finanzgericht München, Urt. vom 14.12.2007, Az.: 8 K 849/05 - unter Hinweis auf LSG NRW…, Urt. vom 11.11.2005, Az.: L 13 R 112/05, Senatsurteile vom 02.02.2006, Az.: L 16 KR 253/04, und 10.12.2009, Az.: L 16 R 5/08, sowie vom 21.01.2010, Az.: L 16 KR 176/08, jeweils www.juris.de), was hier nicht der Fall war.
- FG München, 18.06.2009 - 15 K 2482/06
Abgrenzungskriterien für nichtselbständig tätige von selbständigen Prostituierten
Unabhängig davon, ob die im Nachtclub der Klägerin in den Streitjahren tätigen Prostituierten dort häufig zu kurz und zu sporadisch gearbeitet haben, um diesbezüglich Ansprüche erwerben zu können - wie der Beklagte vorträgt - ist die Gewährung derartiger Ansprüche auch gegenüber zweifelsfrei angestellten Prostituierten nicht unbedingt üblich (vgl. etwa Finanzgericht -FG- München Urteil vom 14. Dezember 2007, 8 K 849/05, EFG 2008, 687; durch Nichtzulassungsbeschwerde angefochten, Az. des BFH: VI B 8/08). - FG Düsseldorf, 23.08.2010 - 17 V 972/10
Schätzungsbefugnis eines Finanzamts bzgl. der Einkünfte eines seine Einnahmen …
Hierzu werde auf die Entscheidung des BFH vom 20.02.2008 (…VI B 111/06, BFH/NV 2008, 949) und des FG München vom 14.12.2007 (8 K 849/05, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2008, 687) verwiesen. - VG Berlin, 08.10.2009 - 29 A 31.07
Illegale Ausländerbeschäftigung; Haftung für Abschiebekosten; Prostituierte aus …
Dem gegenüber ist eine selbständige Tätigkeit gekennzeichnet durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltbare Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. FG München, Urteil vom 14. Dezember 2007 - 8 K 849/05 - juris - ebenfalls zu Prostituierten in einem bordellartigen Betrieb - m.w.N. auch zur arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Rechtsprechung).