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   VG Gießen, 20.11.2020 - 8 L 3934/20.GI   

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https://dejure.org/2020,36652
VG Gießen, 20.11.2020 - 8 L 3934/20.GI (https://dejure.org/2020,36652)
VG Gießen, Entscheidung vom 20.11.2020 - 8 L 3934/20.GI (https://dejure.org/2020,36652)
VG Gießen, Entscheidung vom 20. November 2020 - 8 L 3934/20.GI (https://dejure.org/2020,36652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 1 HGO, Art 8 GG, Art 28 Abs 2 GG, Art 137 Abs 1 HV, Art 137 Abs 3 HV
    Beschränkung der Widmung einer städtischen Mehrzweckhalle aufgrund der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Überlassung der "Wolfgang-Konrad Halle" in Büdingen-Lorbach für Veranstaltung ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277

    Zirkus darf mit Wildtieren auftreten

    Auszug aus VG Gießen, 20.11.2020 - 8 L 3934/20
    Die Gemeinden haben hinsichtlich des Widmungszwecks der von ihr - insbesondere freiwillig - unterhaltenen öffentlichen Einrichtungen einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277 -, juris, Rn. 31).

    Die Antragsgegnerin hat als Ausfluss des kommunalen Selbstverwaltungsrechts aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 137 Abs. 1 und 3 HV einen weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich des Widmungszweckes der von ihr - insbesondere freiwillig - unterhaltenen öffentlichen Einrichtungen und kann diesen auch für die Zukunft einschränken (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 27.02.2019 - AN 4 E 19.00277 -, juris, Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus VG Gießen, 20.11.2020 - 8 L 3934/20
    Ausgeschlossen sind demgegenüber insbesondere Orte, zu denen der Zugang individuell kontrolliert und nur für einzelne, begrenzte Zwecke gestattet wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.02.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 64 ff. - "Fraport-Urteil").
  • VG München, 12.12.2018 - M 7 K 18.3672

    Einschränkung des Zulassungsanspruchs zu einer öffentlichen Einrichtung

    Auszug aus VG Gießen, 20.11.2020 - 8 L 3934/20
    Diesen Anforderungen entspricht der Antrag des Antragstellers auf Überlassung der Mehrzweckhalle "für weitere Versammlungen" nicht, da diesem nicht zu entnehmen ist, für welchen Zeitraum (Tag, Uhrzeit) die Halle überlassen werden soll (vgl. auch VG München, Urteil vom 12.12.2018 - M 7 K 18.3672 -, juris, Rn. 28).
  • VGH Hessen, 02.01.2019 - 8 B 2660/18
    Auszug aus VG Gießen, 20.11.2020 - 8 L 3934/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.01.2019 - 8 B 2660/18 -, juris, Rn. 21 ).
  • VG Gießen, 17.12.2020 - 8 L 4281/20

    Beschränkung der Widmung einer städtischen Mehrzweckhalle aufgrund der

    Die Antragsgegnerin beschied diesen Antrag abschlägig, woraufhin der Antragsteller beim hiesigen Gericht um einstweiligen Rechtsschutz nachsuchte (Az.: 8 L 3934/20.GI ).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der beigezogenen Akten des Verfahren 8 L 3934/20.GI und 8 K 4098/20.GI (die beiden letzten Gerichtsakten liegen in elektronischer Form vor) Bezug genommen.

    Der Antragsteller selbst hat im Verfahren 8 L 3934/20.GI eine Kopie dieser Regelungen vorgelegt.

    Die Kammer hat im Beschluss vom 20.11.2020 (Az.: 8 L 3934/20.GI ) und darauf bezugnehmend auch im Beschluss vom 04.12.2020 (Az.: 8 L 4098/20.GI) insoweit Folgendes ausgeführt:.

    Zudem hat die Antragsgegnerin im Verfahren 8 L 3934/20.GI vorgetragen, dass sobald sich die Pandemie-Situation stark genug verbessert habe und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, der Bundes- sowie Landesregierung und des Wetteraukreises es zulassen würden, der Magistrat erneut intensiv beraten und einen neuen Beschluss zu diesem Thema fassen werde, und dass eine Vermietung in einer derzeit nicht näher definierbaren Zukunft wieder möglich sein werde.".

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