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   OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12   

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OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12 (https://dejure.org/2013,17589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 (https://dejure.org/2013,17589)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 8 LA 148/12 (https://dejure.org/2013,17589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 FreizügG/EU; § 5 Abs. 4 S. 1 FreizügG/EU; § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO
    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen des Ausländers aus dem Bundesgebiet

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 5 Abs. 4 S. 1, FreizügG/EU § 2 Abs. 1
    Verlust des Freizügigkeitsrechts, Freizügigkeitsrecht, Freizügigkeit, Verlust, ständiger Aufenthalt, Fünfjahresfrist, rechtmäßiger Aufenthalt, Drittstaatsangehörige, Familienangehörige, drittstaatsangehöriger Ehegatte, drittstaatsangehörige Familienangehörige, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen des Ausländers aus dem Bundesgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen des Ausländers aus dem Bundesgebiet

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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 63/09

    Analogie; Arbeitnehmer; Arbeitsfähigkeit; Arbeitssuche; Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Die Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Unionsbürger oder der Familienangehörige eines Unionsbürgers in Ausübung seines Freizügigkeitsrechts seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet begründet oder fortsetzt (vgl. VG Berlin, Urt. v. 14.6.2012 - 20 K 239.11 -, juris Rn. 24; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2013, FreizügG/EU, § 5 Rn. 22 f.; Lüdke, Die Irrungen und Wirrungen des neuen FreizügG/EU, in: InfAuslR 2005, 177 f.; a.A. VG Osnabrück, Urt. v. 19.4.2010 - 5 A 63/09 -, juris Rn. 42 f.).

    Ein Entfallen der "Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1" FreizügG/EU setzt nach dem Wortlaut des § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU mithin voraus, dass der Betroffene diese Voraussetzungen vorausgehend erfüllt hatte, und zwar im Zeitpunkt der "Begründung des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet" (vgl. zur hier nicht entscheidungserheblichen Frage der entsprechenden Anwendbarkeit des § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU, wenn zu keinem Zeitpunkt ein Freizügigkeitsrecht bestanden hat: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.4.2009 - 7 A 11053/08 -, juris Rn. 17; VG Osnabrück, Urt. v. 19.4.2010, a.a.O., Rn. 39 f.; GK-AufenthG, a.a.O., § 5 Rn. 52 jeweils m.w.N.).

    Die anderslautende Annahme des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Urt. v. 19.4.2010, a.a.O., Rn. 42) teilt der Senat nicht, da der Wortlaut der Bestimmung, anders als es das Verwaltungsgericht Osnabrück meint, gerade nicht fordert, "dass die Verlustfeststellung innerhalb von fünf Jahren nach der Begründung eines ständigen Aufenthalts in dem Bundesgebiet erfolgt" (vgl. zur Möglichkeit der Verlustfeststellung auch noch nach Ablauf der Fünfjahresfrist: VG Berlin, Urt. v. 14.6.2012, a.a.O., Rn. 21 f.).

    Das Erlöschen der Möglichkeit zur Feststellung eines Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU bezweckt ebenso wie die Zuerkennung eines Daueraufenthaltsrechts in § 4a FreizügG/EU den Schutz und die Bewahrung nicht einer gelungenen Integration als solcher (so aber VG Osnabrück, Urt. v. 19.4.2010, a.a.O., Rn. 45), sondern gerade der durch den freizügigkeitsgestützten Voraufenthalt vermittelten, jedenfalls aber erhöhten Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.2012 - 10 C 8.12 -, NVwZ-RR 2012, 821, 823; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), BT-Drs.

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Das Erlöschen der Möglichkeit zur Feststellung eines Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU bezweckt ebenso wie die Zuerkennung eines Daueraufenthaltsrechts in § 4a FreizügG/EU den Schutz und die Bewahrung nicht einer gelungenen Integration als solcher (so aber VG Osnabrück, Urt. v. 19.4.2010, a.a.O., Rn. 45), sondern gerade der durch den freizügigkeitsgestützten Voraufenthalt vermittelten, jedenfalls aber erhöhten Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.2012 - 10 C 8.12 -, NVwZ-RR 2012, 821, 823; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), BT-Drs.

    Zugleich definiert die Bestimmung die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts dahingehend, dass es nicht nur auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts nach nationalen Vorschriften, sondern entscheidend auf die Freizügigkeitsberechtigung des Betroffenen ankommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.5.2012, a.a.O.).

    Vielmehr setzt das Entstehen eines Rechts auf Daueraufenthalt unionsrechtlich voraus, dass der Betroffene während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG erfüllt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-424/10 u.a. -, NVwZ-RR 2012, 121, 122 f. (Ziolkowski u.a. ./. Deutschland); BVerwG, Urt. v. 31.5.2012, a.a.O.).

  • VG Berlin, 14.06.2012 - 20 K 239.11

    Frage der Freizügigkeitsberechtigung von Unionsbürgern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Die Fünfjahresfrist des § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU beginnt vielmehr erst dann zu laufen, wenn der Unionsbürger oder der Familienangehörige eines Unionsbürgers in Ausübung seines Freizügigkeitsrechts seinen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet begründet oder fortsetzt (vgl. VG Berlin, Urt. v. 14.6.2012 - 20 K 239.11 -, juris Rn. 24; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: April 2013, FreizügG/EU, § 5 Rn. 22 f.; Lüdke, Die Irrungen und Wirrungen des neuen FreizügG/EU, in: InfAuslR 2005, 177 f.; a.A. VG Osnabrück, Urt. v. 19.4.2010 - 5 A 63/09 -, juris Rn. 42 f.).

    Die anderslautende Annahme des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Urt. v. 19.4.2010, a.a.O., Rn. 42) teilt der Senat nicht, da der Wortlaut der Bestimmung, anders als es das Verwaltungsgericht Osnabrück meint, gerade nicht fordert, "dass die Verlustfeststellung innerhalb von fünf Jahren nach der Begründung eines ständigen Aufenthalts in dem Bundesgebiet erfolgt" (vgl. zur Möglichkeit der Verlustfeststellung auch noch nach Ablauf der Fünfjahresfrist: VG Berlin, Urt. v. 14.6.2012, a.a.O., Rn. 21 f.).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Während solcher Aufenthaltszeiten kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine durch Art. 8 EMRK geschützte Verwurzelung regelmäßig nicht entstehen (vgl. mit eingehender Begründung: Senatsbeschl. v. 29.3.2011 - 8 LB 121/08 -, juris Rn. 52 f.).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12; Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Rn. 3; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: August 2012, § 124 Rn. 30 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Daher erfordert die ordnungsgemäße Darlegung dieses Zulassungsgrundes eine konkrete Bezeichnung der Rechts- oder Tatsachenfragen, in Bezug auf die sich solche Schwierigkeiten stellen, und Erläuterungen dazu, worin diese besonderen Schwierigkeiten bestehen (vgl. Senatsbeschl. v. 11.10.2010 - 8 LA 65/10 -, juris Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 124a Rn. 53).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Solche Schwierigkeiten sind nur dann anzunehmen, wenn die Beantwortung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage oder die Klärung einer entscheidungserheblichen Tatsache in qualitativer Hinsicht mit überdurchschnittlichen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris Rn. 44).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Vielmehr setzt das Entstehen eines Rechts auf Daueraufenthalt unionsrechtlich voraus, dass der Betroffene während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG erfüllt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-424/10 u.a. -, NVwZ-RR 2012, 121, 122 f. (Ziolkowski u.a. ./. Deutschland); BVerwG, Urt. v. 31.5.2012, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 20.97

    Ausländerrecht - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Einreise ohne Visum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12
    Das ist unter anderem für das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern der Fall; diese Beziehungen werden vom Schutzbereich beider Vorschriften umfasst (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.12.1997 - 1 C 20.97 -, NVwZ 1998, 748, 750).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 14.10.2010 - 8 PA 234/10

    Begriff der Wohnung i.S.d. § 180 Zivilprozessordnung (ZPO); Vorausetzungen der

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2013 - 8 LA 13/13

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.04.2009 - 7 A 11053/08

    Aufenthaltsrecht eines Unionsbürgers: Verlustfeststellung in Bezug auf das

  • VG München, 11.04.2013 - M 10 K 12.5130

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; gehörloser

  • VG Stuttgart, 08.12.2011 - 11 K 2142/11

    Feststellung des Nichtbestehens der Rechte auf Einreise und Aufenthalt nach

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2019 - 10 LA 321/18

    Erzieherischer Bedarf; Erziehungsfähigkeit; Hilfe in Notsituationen; Hilfe zur

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.01.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 10 LA 58/20

    Autismusspezifische Förderung; Bedarfsdeckung; Beeinträchtigungsprofil;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also auf Grund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 10 LA 233/20

    Verpfkichtung zur Beisetzung einer Urne mit der Asche des verstorbenen Vaters

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn bei der Überprüfung im Zulassungsverfahren, also aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (Senatsbeschlüsse vom 23.1.2018 - 10 LA 21/18 -, juris Rn. 7, und vom 24.10.2017 - 10 LA 90/16 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 9).
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