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   OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10   

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OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10 (https://dejure.org/2011,1694)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2011 - 8 LA 259/10 (https://dejure.org/2011,1694)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 8 LA 259/10 (https://dejure.org/2011,1694)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kunsteisbahn als Betriebsstätte im Sinne von § 2 Abs. 1 IHKG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine Betriebsstätte i.S.d. § 2 Abs. 1 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IHKG § 2 Abs. 1
    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine Betriebsstätte i.S.d. § 2 Abs. 1 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern ( IHKG )

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kunsteisbahn als Betriebsstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine Betriebsstätte i.S.d. § 2 Abs. 1 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 581
  • DÖV 2011, 411
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 10.04

    Industrie- und Handelskammer, gewerbliche Betätigung, Verwaltung eigenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Mit der Formulierung "zur Gewerbesteuer veranlagt" knüpft das Gesetz entgegen der Auffassung der Klägerin nicht an die gemeindliche Gewerbesteuerveranlagung an, sondern an die objektive Gewerbesteuerpflicht für stehende Gewerbebetriebe nach § 2 Gewerbesteuergesetz - GewStG - in der Fassung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768), und für das Reisegewerbe nach § 35a GewStG (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005 - 6 C 10.04 -, BVerwGE 122, 344, 346; Senatsurt. v. 20.5.1996 - 8 L 647/95 -, GewArch 1996, 413 f.; Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 7. Aufl., § 2 Rn. 36 ff.).

    Für die Definition der Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der steuerrechtliche Betriebsstättenbegriff des § 12 Abgabenordnung - AO - in der Fassung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474), maßgeblich (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005, a.a.O., S. 347 m.w.N.).

    Es gilt, wie ausgeführt, der steuerrechtliche Betriebsstättenbegriff des § 12 AO (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.1.2005, a.a.O.).

    Hier behauptet die Klägerin eine Divergenz zwischen der Feststellung des Verwaltungsgerichts, auch die von der Klägerin unterhaltene "mobile" Kunsteisbahn sei eine Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG, und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.1.2005, a.a.O.) sowie des Verwaltungsgerichts Gießen (Urt. v. 24.9.2003 - 8 E 2022/01 -), wonach Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG nur eine "feste" Geschäftseinrichtung oder Anlage sein könne.

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Über das Tatbestandsmerkmal der Betriebsstätte entscheiden die Kammern in ihrem jeweiligen Bezirk und im Streitfall die Verwaltungsgerichte ohne Bindung an Feststellungen der Steuerbehörden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 19.97 -, NVwZ-RR 1999, 243; Jahn, Betriebsstättenerfordernis und IHK-Mitgliedschaft, in: GewArch 2010, 394 f.).

    Das verdeutlichen die in § 12 Abs. 2 Nr. 6 und 8 AO genannten Beispiele (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, a.a.O.).

    Demgemäß kann auch eine nur saisonal für wenige Monate unterhaltene Eisdiele in einem Badeort oder ein Skigeschäft in einer Wintersportgemeinde (vgl. BFH, Urt. v. 17.9.2003 - I R 12/02 -, juris Rn. 22), ein Verkaufsstand auf einem Wochenmarkt (vgl. BFH, Urt. v. 18.9.1991 - XI R 34/90 -, juris Rn. 14; BFH, Urt. v. 9.10.1974 - I R 128/73 -, BFHE 114, 47, einschränkend BFH, Urt. v. 17.9.2003 - I R 12/02 -, juris Rn. 19), ein angemieteter Raum, der nur an 80 Tagen im Jahr von einem angestellten Außendienstmitarbeiter für Ordertermine genutzt wird (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 15.11.1999 - 6 K 812/98 -), ein nur zeitweise von einem Schulungsleiter oder Trainer genutzter Unterrichts- oder Sportraum (vgl. BFH, Urt. v. 31.7.1996 - XI R 5/95 -, juris Rn. 27), eine nicht bestimmte Teilfläche eines Parkplatzes aufgrund einer unregelmäßigen Benutzung durch einen Lkw (vgl. BFH, Urt. v. 18.3.2009 - III R 2/06 -, juris Rn. 16 ff.) oder ein Kinderreitautomat, der vor oder in einem Ladengeschäft aufgestellt und vom Personal dieses Geschäftes täglich an den konkreten Betriebsort gebracht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, a.a.O.), eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO sein.

    Gegen die damit gegebene Pflichtmitgliedschaft der Klägerin bei der Beklagten bestehen weder unter Berücksichtigung ihrer Rechtsform als Limited englischen Rechts (vgl. zur Vereinbarkeit der Pflichtmitgliedschaft einer englischen Limited in der Industrie- und Handelskammer mit Art. 43 und 48 EG-Vertrag (EGVtr): VG Darmstadt, Urt. v. 7.11.2006 - 9 E 793/05 -, GewArch 2007, 85 f.) noch angesichts ihrer Doppelmitgliedschaft in mehreren Industrie- und Handelskammern (vgl. zur Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft im mehreren Industrie- und Handelskammern: BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, - 1 C 19.97 -, NVwZ-RR 1999, 243 f.) grundlegende Bedenken.

  • BFH, 18.03.2009 - III R 2/06

    Betriebsstätte durch Nutzung eines LKW-Parkplatzes - Verfügungsmacht des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Demgemäß kann auch eine nur saisonal für wenige Monate unterhaltene Eisdiele in einem Badeort oder ein Skigeschäft in einer Wintersportgemeinde (vgl. BFH, Urt. v. 17.9.2003 - I R 12/02 -, juris Rn. 22), ein Verkaufsstand auf einem Wochenmarkt (vgl. BFH, Urt. v. 18.9.1991 - XI R 34/90 -, juris Rn. 14; BFH, Urt. v. 9.10.1974 - I R 128/73 -, BFHE 114, 47, einschränkend BFH, Urt. v. 17.9.2003 - I R 12/02 -, juris Rn. 19), ein angemieteter Raum, der nur an 80 Tagen im Jahr von einem angestellten Außendienstmitarbeiter für Ordertermine genutzt wird (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 15.11.1999 - 6 K 812/98 -), ein nur zeitweise von einem Schulungsleiter oder Trainer genutzter Unterrichts- oder Sportraum (vgl. BFH, Urt. v. 31.7.1996 - XI R 5/95 -, juris Rn. 27), eine nicht bestimmte Teilfläche eines Parkplatzes aufgrund einer unregelmäßigen Benutzung durch einen Lkw (vgl. BFH, Urt. v. 18.3.2009 - III R 2/06 -, juris Rn. 16 ff.) oder ein Kinderreitautomat, der vor oder in einem Ladengeschäft aufgestellt und vom Personal dieses Geschäftes täglich an den konkreten Betriebsort gebracht wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1998, a.a.O.), eine Betriebsstätte im Sinne des § 12 AO sein.

    Dass an der Anlage bzw. den Anlagenteilen und dem Grund und Boden lediglich ein vertragliches Nutzungsrecht der Klägerin besteht, steht der Annahme der eigenen Verfügungsmacht nicht entgegen (vgl. BFH, Urt. 18.3.2009 - III R 2/06 -, juris Rn. 14; Niedersächsisches FG, Urt. v. 17.8.2005 - 2 K 319/02 -, juris Rn. 18 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Darzustellen ist weiter, dass sie entscheidungserheblich ist und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten steht (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.2.2010 - 5 LA 342/08 -, juris Rn. 12; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124a Rn. 103 f.).
  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Ob dessen tatbestandliche Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf einer Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der konkreten Ausprägung von räumlichen und zeitlichen Komponenten der unterhaltenen Geschäftseinrichtung oder Anlage (vgl. BFH, Beschl. v. 22.6.2010 - VII B 244/09 -, juris Rn. 12; BFH, Beschl. v. 12.9.2000 - III B 48/99 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Dementsprechend erfordert die Darlegung einer Divergenz vor allem, dass in dem Zulassungsantrag die beiden einander widerstreitenden abstrakten Rechts- oder Tatsachensätze des Divergenzgerichts einerseits und des Verwaltungsgerichts andererseits zitiert oder - sofern sie im Urteil nicht bereits ausdrücklich genannt sind - herausgearbeitet und bezeichnet werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.10.2008 - 5 LA 64/06 -, juris Rn. 16; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124a Rn. 107).
  • VG Gießen, 24.09.2003 - 8 E 2022/01

    Betriebsstätte iSd § 2 Abs 1 IHKG - Berechnungsmaßstab für den IHK-Beitrag -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Hier behauptet die Klägerin eine Divergenz zwischen der Feststellung des Verwaltungsgerichts, auch die von der Klägerin unterhaltene "mobile" Kunsteisbahn sei eine Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG, und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.1.2005, a.a.O.) sowie des Verwaltungsgerichts Gießen (Urt. v. 24.9.2003 - 8 E 2022/01 -), wonach Betriebsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 IHKG nur eine "feste" Geschäftseinrichtung oder Anlage sein könne.
  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied deutlich werden, weil die bloße unrichtige oder unterbliebene Anwendung eines obergerichtlich oder höchstrichterlich aufgestellten Rechtssatzes den Zulassungsgrund der Divergenz nicht erfüllt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.9.2006 - 10 B 55.06 - Beschl. v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 -, NJW 1997, 3328; Senatsbeschl. v. 26.1.2011 - 8 LA 103/10 -, juris Rn. 34; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 124 Rn. 36 ff. m.w.N).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2010 - 8 LA 154/10

    Vereinbarkeit des europäischen Grundrechts auf vorrangige Erwägung des Wohles des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Eine solche grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschl. v. 12.7.2010 - 8 LA 154/10 -, juris Rn. 3; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Mai 2010, § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • BFH, 22.06.2010 - VII B 244/09

    Begriff der Betriebsstätte nicht klärungsbedürftig - schriftliche Mitteilung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10
    Ob dessen tatbestandliche Voraussetzungen erfüllt sind, bedarf einer Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der konkreten Ausprägung von räumlichen und zeitlichen Komponenten der unterhaltenen Geschäftseinrichtung oder Anlage (vgl. BFH, Beschl. v. 22.6.2010 - VII B 244/09 -, juris Rn. 12; BFH, Beschl. v. 12.9.2000 - III B 48/99 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • VG Darmstadt, 07.11.2006 - 9 E 793/05

    Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK,

  • BFH, 09.10.1974 - I R 128/73

    Wochenmarkthändler - Ort des Wohnsitzes - Betriebstätte - Wohenmarktveranstaltung

  • OVG Sachsen, 11.06.2002 - 3 B 751/00

    Voraussetzungen der Kammerzugehörigkeit nach dem Gesetz über die Industrie- und

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 34/90

    Verpflegungsmehraufwendungen bei Einsatzwechseltätigkeit eines Händlers auf Jahr-

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02

    Rückforderung der Investitionszulage für einen Sattelschlepper ; Vorliegen einer

  • OVG Niedersachsen, 20.05.1996 - 8 L 647/95

    IHK-Mitgliedschaft und -Beitrag; Beitragsverweigerungsrecht; IHK-Beitrag;

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 5/95
  • BFH, 17.09.2003 - I R 12/02

    Verkaufsstelle als Betriebsstätte

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2009 - 8 LA 197/09

    Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes wegen

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 8 LA 150/12

    Ausnahmen von der Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 3 BestattG in eng begrenzten

    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Beschl. d. Sen. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 8 LA 22/13

    Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; kommunale Anstalt öffentlichen Rechts; Rücknahme;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind zu bejahen, wenn aufgrund der Begründung des Zulassungsantrags und der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts gewichtige, gegen die Richtigkeit der Entscheidung sprechende Gründe zutage treten (vgl. Senatsbeschl. v. 11.2.2011 - 8 LA 259/10 -, juris Rn. 3).
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