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   OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11   

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OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11 (https://dejure.org/2012,9465)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.04.2012 - 8 LA 6/11 (https://dejure.org/2012,9465)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 (https://dejure.org/2012,9465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil von Patienten und Krankenkassen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO; § 19 Abs. 4 GG ; § 117 BGB; § 138 Abs. 1 BGB; § 263 StGB; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZHG; § 4 Abs. 2 S. 1 ZHG
    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen; Anforderungen an die Begründung einer Divergenz durch die Möglichkeit einer fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen; Grundsätze ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen; Anforderungen an die Begründung einer Divergenz durch die Möglichkeit einer fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen; Grundsätze ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen; Anforderungen an die Begründung einer Divergenz durch die Möglichkeit einer fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen; Grundsätze ...

  • auw.de (Kurzinformation)

    Umgehungspraktiken können zum Verlust der Zulassung führen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    19 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    21 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

    Maßgeblich für die Beurteilung dieser Widerrufsvoraussetzungen ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O., Rn. 9).

  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    26 Denn selbst das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Urt. v. 14.2.1963 - I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f. m.w.N.).

    30 Nach allgemeiner Auffassung ist ein Zahnarzt zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs unwürdig, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    26 Denn selbst das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Urt. v. 14.2.1963 - I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f. m.w.N.).

    Welche Einschränkungen sich ergeben können, wenn das Strafgericht ein Berufsverbot verhängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - 3 B 61.10 -, juris Rn. 3; Urt. v. 14.2.1963, a.a.O., S. 287 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.1.1997 - 13 A 2587/94 -, juris Rn. 14 f.), bedarf hier mangels einer entsprechenden Anordnung durch das Landgericht Oldenburg keiner Entscheidung.

  • LG Oldenburg, 19.12.2007 - 4 KLs 31/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    Auch das Verwaltungsgericht durfte daher die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen im rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 19. Dezember 2007 - 4 KLs 31/06 - zur Grundlage seiner Entscheidung machen.

    Dies sei dem Kläger bewusst gewesen, jedenfalls habe er es billigend in Kauf genommen (LG Oldenburg, Urt. v. 19.12.2007 - 4 KLs 31/06 -, S. 12 und 14 - im Folgenden: Strafurteil -).

  • OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09

    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    Hier macht der Kläger geltend, das Verwaltungsgericht habe bei seiner Entscheidung die Gesamtumstände des Falles nicht in einem Maße gewürdigt, wie es das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 - Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 -, BVerfGE 44, 105 f.), das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107) und der Senat (Beschl. v. 21.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2) in ständiger Rechtsprechung fordern.

    Aus diesem Verhalten allein kann nicht darauf geschlossen werden, dass der Kläger sich hinsichtlich des hier maßgeblichen Vertrauens in den Berufsstand wieder bewährt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21.9.2009, a.a.O., Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 8 LA 88/08

    Zulässigkeit der Annahme der Richtigkeit tatsächlicher Feststellungen in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    19 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    21 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    19 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    21 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    19 Bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation dürfen die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6.11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 -, juris Rn. 2; Urt. v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 -, NJW 2003, 913, 916; Senatsbeschl. v. 13.1.2009 - 8 LA 88/08 -, juris Rn. 4 f. jeweils m.w.N.).

    21 Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 13.1.2009, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 13 A 2587/94

    Unwürdigkeit eines Arztes; Ausübung des ärztlichen Berufs; Sexuelle Beleidigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    Welche Einschränkungen sich ergeben können, wenn das Strafgericht ein Berufsverbot verhängt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - 3 B 61.10 -, juris Rn. 3; Urt. v. 14.2.1963, a.a.O., S. 287 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.1.1997 - 13 A 2587/94 -, juris Rn. 14 f.), bedarf hier mangels einer entsprechenden Anordnung durch das Landgericht Oldenburg keiner Entscheidung.
  • OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02

    Labor - Nichtigkeit einer Skontoabzugsvereinbarung zwischen Zahntechniker und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11
    Denn dieses hat die Unwirksamkeit der zwischen Kläger und C. geschlossenen Verträge selbstständig tragend auch mit einer Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB begründet (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2002 - 11 W 13/02 -, NJW-RR 2002, 1630), mit der sich der Kläger in seinem Zulassungsvorbringen nicht auseinandergesetzt hat.
  • LSG Hamburg, 17.03.2010 - L 2 KA 37/07
  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 18/07 B

    Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes wegen Abrechnungsbetrug

  • BGH, 04.04.2007 - III ZR 197/06

    Rechtsfolgen der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann; Begriff des

  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04

    Anspruch auf vollständige Auszahlung des zuerkannten Honorars aus

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 LC 143/09

    Erstattung gewährter Jugendhilfe in der Form der Inobhutnahme und der stationären

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

  • OVG Niedersachsen, 11.10.2010 - 8 LA 65/10

    Anwendbarkeit des § 10 Abs. 5 S. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) auf eine in der

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2011 - 8 LA 103/10

    Vereinbarkeit einer i.R.e. Veranlagung zu Mitgliedsbeiträgen bestehenden

  • OVG Niedersachsen, 01.10.2008 - 5 LA 64/06

    Anforderungen an eine durch einen Zweitbeurteiler geänderten Plausibilisierung

  • OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
  • BVerwG, 18.09.2006 - 10 B 55.06

    Voraussetzungen der Zulassung der Grundsatzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 21.01.1997 - 8 B 2.97

    Nichteinhaltung der Ladungsfrist für den Termin zur mündlichen Verhandlung -

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04

    Erlass einer einstweilige Anordnung, die sofortige Vollziehbarkeit von

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • VG Oldenburg, 31.01.2017 - 7 A 2236/15

    Bindungswirkung; Sexueller Missbrauch; Strafrechtliche Verurteilung; Widerruf der

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) angelehnt an diejenige des Bundesverwaltungsgerichts (ebd.) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil oder auch Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

    Ein Abweichen von den Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung kann ausnahmsweise dann geboten sein, wenn gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären.

    Selbst das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Als derart gravierende Verfehlungen erachtet der Senat in seiner Rechtsprechung auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 20.000 EUR); v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris (Abrechnungsbetrug einer Apothekerin in sechzehn Fällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 22.000 EUR); v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 300.000 EUR); v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 140.000 EUR); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 1.200 EUR); v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 230.000 EUR)).

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 2200/19

    Besitz kinderpornographischer Schriften; Bindungswirkung; Strafrechtliche

    Insoweit wiederholend und vertiefend verweist die Kammer dazu darauf, dass nach der gefestigten Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. nur: Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris, mwN) bei Entscheidungen über den Widerruf einer Approbation die in einem rechtskräftigen Strafurteil (wie hier) oder auch nur Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen (ebenso: BVerwG vom 18. August 2011- 3 B 6/11 -, 6. März 2003 - 3 B 10/03 -, 26. September 2002 - 3 C 37/01 -, NJW 2003, 913; Nds. OVG Lüneburg vom 13. Januar 2009 - 8 LA 88/08 -, NdsVBl 2009, 166).

    Auch schränkt das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2012 - 8 LA 6/11 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Die Bestimmung regelt den Ersatz von Auslagen im Zusammenhang mit der Erbringung ärztlicher Leistungen abschließend (vgl. BGH, Beschl. v. 25.1.2012 - 1 StR 45/11 -, NJW 2012, 1377, 1380 und allgemein zur Berufspflicht der richtigen und "peinlich genauen" Abrechnung bezogener Fremdleistungen bei Vertragsärzten: Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 33 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30 f.; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f., jeweils m.w.N.).

    Die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufes wird selbst durch das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes nicht eingeschränkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O., S. 3426 f.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Denn auch das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

    Anlass für den Widerruf wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    17 Denn selbst das bewusste Absehen der Strafgerichte von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches schränkt die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998, a.a.O.; Urt. v. 14.2.1963 - I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

    Dies kann dann der Fall sein, wenn Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, Rn. 21 m.w.N.).

    Anlass für den Entzug der Approbation wegen Unwürdigkeit können deshalb nur gravierende Verfehlungen sein, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos, nachhaltig zu erschüttern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011 - BVerwG 3 B 63.10 -, NJW 2011, 1830, 1831; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 30; Stollmann, Widerruf und Ruhen von Approbationen, in: MedR 2010, 682 f. jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 8 LA 145/13

    Widerruf der Approbation als Arzt nach aufgetretenen Unregelmäßigkeiten bei der

    15 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris Rn. 3; Urt. v. 28.4.2010 - BVerwG 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 8 f.; Urt. v. 14.2.1963 - BVerwG I C 98.62 -, BVerwGE 15, 282, 286 f.), der der Senat folgt (vgl. Beschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris Rn. 26), sind die Verwaltungsbehörden in approbationsrechtlichen Verfahren an Entscheidungen der Strafgerichte über die Anordnung eines Berufsverbotes nach § 70 StGB nicht gebunden.

    Denn selbst wenn das Strafgericht bewusst von der Verhängung eines Berufsverbotes als Maßregel der Besserung und Sicherung abgesehen haben sollte, schränkt dies die den Verwaltungsbehörden eingeräumte Befugnis zur Untersagung eines Berufs nicht ein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Urt. v. 14.2.1963, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Feststellungen bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011, a.a.O.; Beschl. v. 6.3.2003, a.a.O.; Urt. v. 26.9.2002, a.a.O.), etwa weil Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 21 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    Dies kann dann der Fall sein, wenn Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Approbationsbehörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. Senatsbeschl. v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, Rn. 21 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

  • OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2013 - 8 LA 79/13

    Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bereits im

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19

    Benzodiazepin; Bindungswirkung; Fluninoc; Flunitrazepam; Strafbefehl;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2014 - 8 LA 155/13

    Widerruf und Rückforderung einer i.R.d. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der

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