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   OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09   

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OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09 (https://dejure.org/2009,10978)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2009 - 8 LA 99/09 (https://dejure.org/2009,10978)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2009 - 8 LA 99/09 (https://dejure.org/2009,10978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der Approbation wegen der Untragbarkeit der weiteren Berufsausübung als Arzt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    3 BÄO; 5 BÄO; 12 GG
    Abrechnungsbetrug; Approbation; Berufspflichtverletzung; Bewährung; Prognose; Straftat; Unwürdigkeit; Urkundenfälschung; Verhältnismäßigkeit; Widerruf; Wiederholungsgefahr

  • kkh.de PDF

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Abrechnungsbetruges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen der Begehung von Straftaten

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen der Begehung von Straftaten; Medizinrecht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Jahrelang betrogen - Arzt verliert seine Approbation

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krimineller Arzt verliert Zulassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf der ärztlichen Approbation wegen der Begehung von Straftaten zulässig - Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft beeinträchtigt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09
    Unwürdigkeit ist aber jedenfalls dann zu bejahen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen die Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte, ehrenrührige Straftat begangen hat (vgl. auch zum Folgenden VGH Mannheim, Beschl. v. 28.7.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 ff., m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2008 - 8 ME 53/08

    Sofort vollziehbarer Widerruf der "Berufserlaubnis" als Hebamme wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend auf weitere schwerwiegende Verfehlungen des Klägers hingewiesen, die im Strafverfahren nach §§ 154, 154 a StPO vorläufig nicht weiterverfolgt worden sind, im Approbationsentziehungsverfahren aber gleichwohl berücksichtigungsfähig sind (vgl. Senatsbeschl. v. 2.9.2008 - 8 ME 53/08 -, NdsVBl. 2008, 358 f.).
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 21 ZB 08.2988

    Allgemeinarzt; Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug in besonders schwerem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09
    Bereits diese Verurteilung allein begründet nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Annahme der Unwürdigkeit (vgl. zuletzt etwa VGH München, Beschl. v. 27.7.2009 - 21 ZB 08.2988 -, sowie OVG Münster, Beschl. v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08

    Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09
    Bereits diese Verurteilung allein begründet nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Annahme der Unwürdigkeit (vgl. zuletzt etwa VGH München, Beschl. v. 27.7.2009 - 21 ZB 08.2988 -, sowie OVG Münster, Beschl. v. 2.4.2009 - 13 A 9/08 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 28.08.2007 - 1 BvR 1098/07
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2009 - 8 LA 99/09
    Aus dem vom Kläger zitierten (Nichtannahme-)Be-schluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Juli (nicht: Juni) 2007 (- 1 BvR 1098/07 -, juris) ergibt sich insoweit kein anderer Maßstab.
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2009 - 8 LA 197/09

    Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes wegen

    Da Steuervergehen unmittelbar weder einen Rückschluss auf die berufliche Tätigkeit eines Arztes zulassen noch - anders als etwa Übergriffe auf die körperliche Integrität von Patienten oder anderen Personen (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschl. v. 26.11.2009 - 8 LA 201/09 -) - das Wohlergehen der dem Arzt in besonderer Weise anvertrauten Gesundheit von Menschen betreffen und es für die Annahme der Unwürdigkeit nicht auf eine Wiederholungsgefahr ankommt (vgl. Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 - DVBl. 2009, 1399), führt allerdings nicht jedes Steuervergehen zur Annahme der Unwürdigkeit i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 BÄO.

    Da § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO nur ein allgemeines Fehlverhalten, nicht aber die Begehung einer Straftat voraussetzt, ist im Approbationsentziehungsverfahren auch das Verhalten des Klägers für die Steuerjahre 1994 bis 1999 zu würdigen (vgl. Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a. a. O. ).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2012 - 8 LA 45/11

    Kriterien zur Bewertung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit als

    Denn ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Entgegen dem Einwand des Klägers bedarf es daher zur Annahme einer Unwürdigkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO keiner zukunftsgerichteten Gefahrenprognose, dass der Arzt bei einer Fortsetzung seiner ärztlichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

    Diese Zweifel an der richtigen Auslegung des § 3 BÄO oder an dessen Verfassungskonformität werden vom Bundesverfassungsgericht aber nicht näher konkretisiert (vgl. zu den Anforderungen an eine Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Approbationswiderrufs wegen Unwürdigkeit: BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, NJW 2010, 2268 f.) und geben dem Senat daher auch keinen Anlass, die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - wie für eine Zulassung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geboten - ernstlich in Zweifel zu ziehen (vgl. ebenso: BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13

    Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter

    33 Ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Hessischer VGH, Beschl. v. 24.11.2011, a.a.O., Rn. 30; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Als derart gravierende Verfehlungen erachtet der Senat in seiner Rechtsprechung auch bewusst fehlerhaft überhöhte Abrechnungen von Heilberuflern gegenüber Patienten und Krankenkassen, die über einen langen Zeitraum in einer Vielzahl von Einzelfällen und/oder mit einem hohen Schadensbetrag vorgenommen worden sind (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 4.3.2014 - 8 LA 138/13 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 20.000 EUR); v. 2.5.2012 - 8 LA 78/11 -, juris (Abrechnungsbetrug einer Apothekerin in sechzehn Fällen über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 22.000 EUR); v. 23.4.2012 - 8 LA 45/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 300.000 EUR); v. 18.4.2012 - 8 LA 6/11 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren mit einer Schadenssumme von mehr als 140.000 EUR); v. 25.2.2011 - 8 LA 330/10 -, juris (Abrechnungsbetrug einer freiberuflichen Hebamme über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr und einer Schadenssumme von mehr als 1.200 EUR); v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris (Abrechnungsbetrug eines Arztes über einen Zeitraum von fünf Jahren und einer Schadenssumme von mehr als 230.000 EUR)).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Danach ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 18.4.2012, a.a.O.; v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 3).

    Soweit der Kläger eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - und des Senats vom 2. Februar 2009 - 8 LA 99/09 - geltend macht und darauf hinweist, diese hätten anders als das Verwaltungsgericht eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs nur aufgrund besonders schwerwiegender Verfehlungen, wie etwa von der Allgemeinheit besonders missbilligter, ehrenrühriger Straftaten, angenommen, zeigt er schon keinen prinzipiellen Auffassungsunterschied auf.

  • VG Lüneburg, 19.01.2011 - 5 A 96/09

    Eingriff in die Berufsfreiheit durch den Widerruf einer Approbation; Widerruf

    Diese Zweifel an der richtigen Auslegung des § 3 BÖA oder an dessen Verfassungskonformität werden vom Bundesverfassungsgericht aber nicht näher konkretisiert und geben daher auch keinen Anlass, die bisherige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ernstlich in Zweifel zu ziehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. September 2009 - 8 LA 99/09 - und Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 8 LA 197/09 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009 - 13 A 9/09 - BayVGH, Urteil vom 28. April 2010 - 21 BV 09.1993 -, alle zitiert nach [...]).

    So gehört es auch zu den Pflichten des Arztes, korrekt abzurechnen und sich nicht auf Kosten der privat versicherten Patienten, der Krankenkassen oder der Kassenärztlichen Vereinigung und damit den darin zusammengeschlossenen Ärzten betrügerisch zu bereichern (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. September 2009, a.a.O. und vorgehend VG Hannover, Urteil vom 25. März 2009 - 5 A 7411/06 - BayVGH, Urteil vom 28. April 2010, a.a.O. und Beschluss vom 7. Februar 2002 - 21 ZS 01.2890 -, [...]; BVerwG, Urteil vom 26. September 2009, a.a.O.; VGH BadenWürttemberg, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 9 S 1138/03 -, [...]).

    Das allgemeine Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft wäre in hohem Maß beeinträchtigt, wenn ein Angehöriger dieser Berufsgruppe trotz jahrelangen gewerbsmäßig begangenen Betruges in Ausübung der ärztlichen Tätigkeit sowie einer dadurch bedingten Verurteilung zu einer hohen Freiheitsstrafe weiter als Arzt tätig sein könnte (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 2. September 2009, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2003, a.a.O).

    Bereits die Verurteilung des Klägers wegen gewerbsmäßigen Betruges allein begründet nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung die Annahme schwerwiegender Verstöße gegen die berufsspezifischen Pflichten und damit von Unwürdigkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 BÄO (vgl. etwa Nds. OVG, Be-schluss vom 2. September 2009, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 21 ZB 08.2988 -, [...]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. April 2009, a.a.O.).

  • VG Köln, 09.01.2018 - 7 K 6082/15
    Der Arzt trägt für die Richtigkeit und Vollständigkeit von ärztlichen Bescheinigungen nach berufs- und strafrechtlichen Vorgaben eine besondere Verantwortung, zumal diese ärztliche Tätigkeit weitgehend einer Kontrolle entzogen ist, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2009 - 8 LA 99/09 -.

    Erforderlich ist dazu ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das bei verständiger Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung als untragbar erscheinen lässt, vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.09.2009 - 8 LA 99/09 -.

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2013 - 8 LA 54/13

    Widerruf einer ärztlichen Approbation aufgrund der Vornahme von sexuellen

    Denn ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).

    Auch einer zukunftsgerichteten Gefahrenprognose, dass der Arzt bei einer Fortsetzung seiner ärztlichen Tätigkeit erneut schwere Verfehlungen begehen wird, bedarf es zur Annahme der Unwürdigkeit nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.2011, a.a.O.; Beschl. v. 2.11.1992 - 3 B 87.92 -, NJW 1993, 806; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 8 LA 102/14

    Approbation; Arzt; sexueller Missbrauch; Unwürdigkeit

    Unter Bezugnahme auf die ständige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass ein Arzt zur (weiteren) Ausübung seines Berufes unwürdig ist, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Ansehen und Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425, 3426; Senatsbeschl. v. 2.9.2008 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

    Erfasst werden vielmehr auch alle mit der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit in nahem Zusammenhang stehenden Handlungen und ferner, abhängig von der Schwere des Delikts, auch Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen für den ärztlichen Beruf als auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1995 - BVerwG 3 B 7.95 -, NVwZ-RR 1996, 477; Beschl. v. 9.1.1991 - BVerwG 3 B 75.90 -, NJW 1991, 1557; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 3).

    Denn ein Arzt ist zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötige Vertrauen besitzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.4.1998 - BVerwG 3 B 95.97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschl. v. 2.9.2009, a.a.O., Rn. 2 jeweils m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Hier macht der Kläger geltend, das Verwaltungsgericht habe bei seiner Entscheidung die Gesamtumstände des Falles nicht in einem Maße gewürdigt, wie es das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 29.12.2004 - 1 BvR 2820/04 - Beschl. v. 2.3.1977 - 1 BvR 124/76 -, BVerfGE 44, 105 f.), das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107) und der Senat (Beschl. v. 21.9.2009 - 8 LA 99/09 -, juris Rn. 2) in ständiger Rechtsprechung fordern.

    Aus diesem Verhalten allein kann nicht darauf geschlossen werden, dass der Kläger sich hinsichtlich des hier maßgeblichen Vertrauens in den Berufsstand wieder bewährt hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21.9.2009, a.a.O., Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2015 - 8 LA 2/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; Arzt-Patienten-Verhältnis;

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 8 LC 123/14

    Approbation; Betäubungsmittel; strafrechtliches Ermittlungsverfahren;

  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543

    Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der

  • VG Oldenburg, 23.06.2020 - 7 A 461/19

    Benzodiazepin; Bindungswirkung; Fluninoc; Flunitrazepam; Strafbefehl;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2015 - 8 LA 109/15

    Approbation; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit; Widerruf; Wiedererlangung der

  • VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7010/15

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen unerlaubter Abgabe von

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