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   OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06   

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OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06 (https://dejure.org/2009,4704)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.05.2009 - 8 LB 158/06 (https://dejure.org/2009,4704)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - 8 LB 158/06 (https://dejure.org/2009,4704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis und Befristung der Wirkungen einer Ausweisung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 42 AsylVfG; § 11 AufenthG; § 25 AufenthG; Art. 8 EMRK; Art. 6 Abs. 1 GG; Aufenthaltserlaubnis und Befristung der Wirkungen einer Ausweisung
    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie auf eine Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Unmöglichkeit einer Ausreise aus zielstaatsbezogenen Gründen; Zeitlicher Umfang der Sperrwirkung des ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 42; ; AufenthG § 11; ; AufenthG § 25; ; EMRK Art. 8; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis und Befristung der Wirkungen einer Ausweisung: Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre; Ausweisung; Befristung; Befristung, Ausweisung; Familie; Hilfsantrag; Inländer, faktische; Privatleben; Privatleben, Schutz des; Sperrwirkung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2008 - 8 ME 39/08

    Duldung für angebliche Roma aus dem Kosovo; Aussetzung der Abschiebung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Denn mit dem landesrechtlichen Abschiebestopp wird - wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. etwa Beschl. v. 14.7.2008 - 8 ME 39/08 -, AuAS 2008, 231 ff., m. w. N.) - nicht einer besonderen humanitären Schutzbedürftigkeit der betroffenen Volkszugehörigen Rechnung getragen, sondern allein die Konsequenz aus der in der Vergangenheit fehlenden Aufnahmebereitschaft des Kosovo (und anderer Staaten) gezogen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 17.7.2008 - 8 ME 42/08 -, juris, und v. 14.7.2008 , a. a. O. , jeweils m. w. N; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris, Rn. 60, dort offen gelassen) steht dem schon entgegen, dass der Kläger abgesehen von der insoweit nach § 55 Abs. 3 AsylVfG unerheblichen Zeit der Durchführung der Asylverfahren nie über ein Aufenthaltsrecht verfügt, sondern immer nur eine Duldung besessen hat, d. h. ausreisepflichtig war, und dieser Ausreisepflicht trotz bestehender Ausreisemöglichkeit nicht von sich aus nachgekommen ist.

  • EGMR, 08.01.2009 - 10606/07

    JOSEPH GRANT v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Insoweit ist insbesondere in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa Urt. v. 8.1.2009 - 10606/07 -, Newsletter Menschenrechte 2009, S. 15, und v. 27.10.2005 - 3223/02 -, InfAuslR 2006, 31; weitere Nachweise bei OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007 - 3 Bf 101/07 -, NordÖR 2008, 191) die Bedeutung einer bereits bei der Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gesicherten Möglichkeit zur Wiederkehr herausgestellt worden.
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Ein Anspruch auf eine noch kürzere Sperrfrist oder gar auf eine - teilweise für zulässig erachtete - Befristung "auf Null" ohne Ausreise (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2007 - 1 C 43/06 -, BVerwGE 129, 226 ff.) besteht hingegen nicht.
  • BVerwG, 15.05.1990 - 1 B 61.90

    Berücksichtigung von getilgten Straftaten bei der nachträglichen Befristung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Bei einer spezialpräventiv begründeten Ausweisung kann von Bedeutung sein, ob der Betroffene sich nach der Ausweisung straffrei verhalten hat und ob die begangene Straftat nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetzes noch gegen den Betreffenden verwertet werden kann (vgl. Storr, Wenger, Eberle u. a., Zuwanderungsgesetz, 2. Aufl. 2008, § 11 AufenthG Rn. 6 u. 7; zur nur eingeschränkten Bedeutung der Tilgungsfrist bei Befristungen vgl. aber auch BVerwG, Beschl. v. 15.6.1990 - 1 B 61/90 -, InfAuslR 1990, 302).
  • OVG Hamburg, 21.12.2007 - 3 Bf 101/07

    Vereinbarkeit des Befristungsverfahrens mit MRK Art 8

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Insoweit ist insbesondere in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. etwa Urt. v. 8.1.2009 - 10606/07 -, Newsletter Menschenrechte 2009, S. 15, und v. 27.10.2005 - 3223/02 -, InfAuslR 2006, 31; weitere Nachweise bei OVG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2007 - 3 Bf 101/07 -, NordÖR 2008, 191) die Bedeutung einer bereits bei der Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gesicherten Möglichkeit zur Wiederkehr herausgestellt worden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2008 - 7 B 10830/08

    Verweisung eines abgeschobenen Ausländers auf ein im Ausland einzuholendes Visum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Dem Kläger und seinen Angehörigen ist aus den Gründen, die zuvor zu § 25 Abs. 5 AufenthG im Einzelnen genannt worden sind und die im Rahmen des § 11 AufenthG entsprechend gelten (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 17.10.2008 - 7 B 10830/08 -, juris), eine vorübergehende Trennung zuzumuten.
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 15/08

    Antrag auf Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; Rechtswidrigkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Im Einzelnen ergibt sich dies aus folgenden Überlegungen (vgl. zum Folgenden Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2008 - 11 LB 15/08 -, m. w. N.).
  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Dies gilt auch für Fälle, in denen die Ausweisungsentscheidung für vom ARB 1/80 begünstigte türkische Staatsangehörige herabgestuft wurde (vgl. Nr. 53.0.5.5).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 17.7.2008 - 8 ME 42/08 -, juris, und v. 14.7.2008 , a. a. O. , jeweils m. w. N; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, juris, Rn. 60, dort offen gelassen) steht dem schon entgegen, dass der Kläger abgesehen von der insoweit nach § 55 Abs. 3 AsylVfG unerheblichen Zeit der Durchführung der Asylverfahren nie über ein Aufenthaltsrecht verfügt, sondern immer nur eine Duldung besessen hat, d. h. ausreisepflichtig war, und dieser Ausreisepflicht trotz bestehender Ausreisemöglichkeit nicht von sich aus nachgekommen ist.
  • BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00

    Ausweisung eines straffällig gewordenen verheirateten Ausländers

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06
    Wie der Senat schon im Zulassungsbeschluss dargelegt hat, setzen sich allerdings auch gewichtige familiäre Belange von im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Angehörigen nicht stets - und auch hier nicht - gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer zumindest vorübergehenden Aufenthaltsbeendigung durch (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 - juris, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2008 - 8 LA 72/08

    Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht langjährig geduldet lebender Eltern und

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 69/08

    Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltserlaubnisse auch nach Erteilung

  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2009 - 11 S 3244/08

    Aufenthalt "verwurzelter" Ausländer; Achtung des Familienlebens; ledige

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2008 - 8 ME 42/08

    Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 10 LA 377/08

    Erbringung des Nachweises des tatsächlichen Schulbesuchs seiner schulpflichtigen

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2009 - 8 LA 4/09

    Verletzung der Rechte eines Ausländers bereits durch eine Erklärung der Zentralen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2009 - 11 S 2990/08

    Ansprüche iSd AufenthG 2004 § 5 Abs 2 S 2 Alt 1 ist nur ein gesetzlich gebundener

  • VGH Bayern, 16.03.2009 - 19 ZB 08.2115

    Befristung der Wirkungen des Einreise- und Aufenthaltsverbots; Ermessensausübung;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    aa.) Es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich Ausländer, deren Aufenthalt stets lediglich geduldet worden ist, auf den Schutz der Achtung des Privatlebens berufen können (dies bejahend: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris Rn. 80 und Beschlüsse vom 05.02.2009 - 11 S 3244/08 - juris Rn. 17, vom 03.11.2008 - 11 S 2235/08 - InfAuslR 2009, 72 und vom 25.10.2007 - 11 S 2019/07 - InfAuslR 2008, 29; BremOVG, Beschluss vom 22.11.2010 - 1 A 383/09 - juris Rn. 14 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2009 - 7 K 1621/08.F - InfAuslR 2010, 302; VG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2006 - 4 K 1753/06 - juris Rn. 28 f.; GK-AufenthG, § 25 Rn. 150; HK-AuslR, § 25 Rn. 56; Eckertz-Höfer, Neuere Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Schutz des Privatlebens, ZAR 2008, 41, 44 f.; Bergmann, Aufenthaltsrecht aufgrund von Verwurzelung, ZAR 2007, 128 ff.; Thym, Menschenrecht auf Legalisierung des Aufenthalts?, EuGRZ 2006, 541, 546 ff.; ders., Humanitäres Bleiberecht zum Schutz des Privatlebens?, InfAuslR 2007, 133, 138; Benassi, Die Bedeutung der humanitären Aufenthaltsrechte des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG im Lichte des Art. 8 EMRK, InfAuslR 2006, 397, 401 ff.; Hoppe, Verwurzelung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel - Wann kann Art. 8 Abs. 1 EMRK zu einem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verhelfen?, ZAR 2006, 125, 128 f.; Marx, Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG wegen Verwurzelung, ZAR 2006, 261, 266; Sander, Der Schutz des Aufenthalts durch Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, 2008, S. 346; Mayer, Systemwechsel im Ausweisungsrecht - der Schutz "faktischer Inländer" mit und ohne familiäre Bindungen nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), VerwArch 2010, 482, 523) oder ob ein Privatleben im Sinne des Art. 8 Abs. 1 EMRK, das den Schutzbereich der Vorschrift eröffnet, nur auf der Grundlage eines rechtmäßigen Aufenthalts und eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand des Aufenthalts in Betracht kommt (in diesem Sinne: NdsOVG, Beschlüsse vom 12.08.2010 - 8 PA 182/10 - juris Rn. 5, vom 14.05.2009 - 8 LB 158/06 - juris Rn. 24, vom 17.07.2008 - 8 ME 42/08 - juris Rn. 2 und vom 01.09.2006 - 8 LA 101/06 - juris; HessVGH, Urteil vom 07.07.2006 - 7 UE 509/06 - ZAR 2006, 413; Hailbronner, Ausländerrecht, § 25 Rn. 131; Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Aufl. 2008, § 25 Rn. 31; Fritzsch, Der Schutz sozialer Bindungen von Ausländern, 2009, S. 102 ff., 149 ff. 188 f.; ders., Die Grenzen des völkerrechtlichen Schutzes sozialer Bindungen von Ausländern nach Art. 8 EMRK, ZAR 2010, 14, 16 ff.; Bundesministerium des Innern, Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung des Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), Juli 2006, Nr. 2.3.10.1.6, S. 80; dies offenbar grundsätzlich annehmend auch BVerwG, Urteile vom 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 14 und vom 30.04.2009 - 1 C 3.08 - NVwZ 2009, 1239 Rn. 20).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    Eine vollständige Beseitigung der Sperrwirkung kann ausschließlich in einem besonderen Befristungsverfahren gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG erreicht werden (ebenso außer dem Berufungsurteil OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 LB 158/06 - juris; Hailbronner, Kommentar zum Ausländerrecht, Stand August 2009, § 11 Rn. 4; Burr, in: GK zum Aufenthaltsgesetz, Stand Februar 2010, § 25 Rn. 61; Maaßen, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, § 4 Rn. 673; a.A. Renner, Kommentar zum Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 11 Rn. 3; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerecht, Stand Juli 2009, § 11 Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LC 129/12

    Alleinige Vornahme der Befristung der Wirkungen einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1

    Abgesehen von den in § 11 Abs. 1 Satz 7 AufenthG genannten Fällen genügt eine zeitlich befristete Ausweisung regelmäßig zur Erreichung der mit dieser ordnungsrechtlichen Maßnahme verfolgten Zwecke (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., Rn. 31; Senatsurt. v. 14.5.2009 - 8 LB 158/06 -, juris Rn. 39; vgl. zu möglichen Ausnahmen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012 - 11 LC 490/10 -, juris Rn. 59).

    Ist die Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken erfolgt, stellt sich die Frage, wann die Abschreckungswirkung erreicht bzw. verbraucht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.2012, a.a.O., S. 42 f.; Senatsurt. v. 14.5.2009, a.a.O.; Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., AufenthG, § 11 Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.2013 - 8 PA 98/13

    Zusammenrechnung von gesondert zu bemessene Fristen der Wirkungen einer

    Abgesehen von den in § 11 Abs. 1 Satz 7 AufenthG genannten Fällen genügt eine zeitlich befristete Ausweisung regelmäßig zur Erreichung der mit dieser ordnungsrechtlichen Maßnahme verfolgten Zwecke (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.7.2012, a.a.O., Rn. 31; Senatsurt. v. 14.5.2009 - 8 LB 158/06 -, juris Rn. 39; vgl. zu möglichen Ausnahmen: Niedersächsisches OVG, Urt. v. 28.6.2012 - 11 LC 490/10 -, juris Rn. 59).

    Ist die Ausweisung zu generalpräventiven Zwecken erfolgt, stellt sich die Frage, wann die Abschreckungswirkung erreicht bzw. verbraucht ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.2.2012, a.a.O., S. 42 f.; Senatsurt. v. 14.5.2009, a.a.O.; Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., AufenthG, § 11 Rn. 23).

  • VG Oldenburg, 04.06.2012 - 11 A 2509/12

    Zugrundelegen der ermessenslenkenden Regelungen in den Nrn. 11.1.4.6.1. ff. der

    Maßgeblich ist, wann bei prognostischer Betrachtung der durch die jeweilige Ausweisungsverfügung vorgegebene Ausweisungszweck erreicht sein wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Mai 2009 - 8 LB 158/06 - Nds. RPfl. 2009, 402 ), d.h. wann unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Ausländers davon auszugehen ist, dass von ihm keine erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit mehr ausgehen.
  • VG Stade, 16.02.2010 - 4 A 52/08

    Vorliegen einer dauerhaften Reiseunfähigkeit im Hinblick auf eine Begründung

    Nach diesen Grundsätzen, die mit der Rechtsprechung weiterer Senate des Nds. Oberverwaltungsgerichtes überstimmen (u. a. Beschl. v. 11.05.2006 - 12 ME 138/06 -, InfAuslR 2006, 329; Beschl. v. 20.03.2007 - 11 LA 243/06 - Urt. v. 14.05.2009 - 8 LB 158/06 -, NdsRpfl. 2009, 402; - jeweils mit weiteren Nachweisen - vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 3/08 -, InfAuslR 2009, 333) und von der Kammer geteilt werden, gebietet der Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK nicht den Aufenthalt der Klägerinnen zu 2. und 3. in der Bundesrepublik Deutschland.
  • VG Osnabrück, 04.08.2009 - 5 A 85/09

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Auflage; Ausländer; Ausreise; Ausreisegründe;

    Jedenfalls ist der Beklagte bei der ihm nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG obliegenden Ermessensentscheidung an die Vorgaben der ermessenslenkenden Vorläufigen Niedersächsischen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz (Stand: 31.07.2008, Vorl.Nds.VV-AufenthG) gebunden (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14.05.2009 - 8 LB 158/06 -, abrufbar unter: www.dbovg.niedersachsen.de).
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